Stand und Aussichten des NPD-Verbotsverfahrens
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 3. Dezember 2013 wurde der Antrag auf ein Verbot der NPD vom Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bis heute ist das Hauptverfahren nicht eröffnet. Öffentlich ist das Thema NPD-Verbot weitgehend aus der medialen Berichterstattung verschwunden. Mit Beschluss vom 19. März 2015 forderte das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat zur Überarbeitung des Verbotsantrags auf. So fordert das Gericht unter anderem mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten innerhalb der NPD. So soll der Bundesrat darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klageschrift keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. Zudem soll die Länderkammer eine „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern“, wonach seit dem 6. Dezember 2012 keine „Nachsorge“ abgeschalteter Quellen in den NPD-Vorständen betrieben werde, vorlegen und belegen, dass diese umgesetzt wurde. Überdies soll der Bundesrat nachweisen, dass das Parteiprogramm der NPD aus dem Jahr 2010, aber auch ein zentrales NPD-Positionspapier aus dem Jahr 1997 „quellenfrei“ sind, also keine V-Leute daran mitgearbeitet haben (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/03/bs20150319_2bvb000113.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Auf welchem Stand befindet sich nach Kenntnissen der Bundesregierung das Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht?
Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Eröffnung des Hauptverfahrens in Sachen Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahrenshindernisse, die eine Eröffnung des Hauptverfahrens bis heute verzögert haben, und welche Verfahrenshindernisse sind dies gegebenenfalls?
Ist die Bundesregierung mit dem Bundesrat als Antragsteller zum NPD-Verbotsverfahren in regelmäßigem Kontakt zu diesem Verfahren, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dabei über Stand und mögliche Verzögerung des Verfahrens erlangt?
Liefert die Bundesregierung weiterhin, wie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/252 ausgeführt, halbjährliche Ergänzungen zum bisher gesammelten Material, und wie viele Ergänzungen in welchem Umfang sind seit Einreichung des Antrags durch die Bundesregierung geliefert worden?
Gab es seitens des Antragstellers nach Einreichung des Verbotsantrags gegen die NPD spezifische Bitten an die Bundesregierung, die Klageschrift zu konkreten Einzelpunkten bzw. zu vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Punkten zu ergänzen, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls solche Bitten erfüllt?
Welche Anfragen, Anforderungen und Beschlüsse seitens des Bundesverfassungsgerichts gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Klage gegen die NPD weiter zu untermauern, und worauf bezogen sich diese Anfragen, Anforderungen und Beschlüsse im Einzelnen?
Inwieweit und in welcher Form ist die Bundesregierung bereit, gegenüber dem Bundesrat und dem Bundesverfassungsgericht die Umsetzung ihres Verantwortungsbereichs der „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern“, wonach seit dem 6. Dezember 2012 keine „Nachsorge“ abgeschalteter Quellen in den NPD-Vorständen betrieben werde, nachzuweisen?
Kann die Bundesregierung nachweisen, dass das Parteiprogramm der NPD „Arbeit, Familie, Vaterland“ aus dem Jahr 2010 und das Positionspapier „Das strategische Konzept der NPD“ von 1997 ohne Mitwirkung von Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz verfasst wurden?
Wenn ja, ist sie bereit, diesen Beweis auch gegenüber dem Bundesrat und dem Bundesverfassungsgericht anzutreten?
Wenn nein, warum kann sie einen solchen Beweis nicht erbringen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die erneuten Anforderungen bezüglich des Themas V-Leute durch das Bundesverfassungsgericht, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Vertrauen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Versicherungen des Bundes und der Länder, das vorgelegte Beweismaterial sei „quellenfrei“ (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/252)?
Welche Einschränkungen der Erkenntnislage gegenüber der NPD haben sich für die Sicherheitsbehörden des Bundes durch das Verbotsverfahren gegen die NPD ergeben, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die Sicherheitsbehörden seit Beginn des Verbotsverfahrens nicht in gleichem Maße über Erkenntnisse zur NPD verfügen, wie es vor dem Verfahren der Fall war?
Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung seit Beginn des Verbotsverfahrens weniger Erkenntnisse über die NPD geben, auf welche Bereiche des Agierens der NPD beziehen sich diese Lücken dann?
Hat die NPD nach Erkenntnissen der Bundesregierung ihr öffentliches Auftreten und ihre Politik mit Blick auf das Verbotsverfahren geändert, und an welchen veränderten Inhalten bzw. an welcher Art des veränderten Auftretens macht die Bundesregierung diese Änderungen gegebenenfalls fest?