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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erleichterung grenzüberschreitender verdeckter Ermittlungen mithilfe der EU-Agenturen CEPOL und Europol

Beiträge der EU-Agenturen CEPOL und Europol zur Durchführung von Einsätzen Verdeckter Ermittler (VE): operative Beteiligung, Kontakte zur "European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG)", Austausch von "Best Practice" zur Führung von Informanten (VP), Seminare und Lehrinhalte, Beteiligung deutscher Behörden, Möglichkeiten internationaler Kooperation, Haupttypen verdeckter Ermittlungen, Standards für den Einsatz ausländischer VE, Auftraggeber sowie straf- oder zivilrechtliche Verfolgung etwaiger Rechtsbrüche des britischen VE "Mark Kennedy", Thematisierung des VE-Einsatzes von "Iris Schneider" bei internationalen Polizei-Kooperationsgruppen<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/454602.04.2015

Erleichterung grenzüberschreitender verdeckter Ermittlungen mithilfe der EU-Agenturen CEPOL und Europol

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission betont, die Europäische Union habe keinerlei Kompetenzen für die Anbahnung oder Durchführung grenzüberschreitender Einsätze von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern (Kommissionsdokument E-006072/2014 vom 1. Oktober 2014). Zuständig seien ausschließlich nationale Polizeibehörden. Die EU-Polizeiagentur sei mit keiner „operativen Rolle“ in entsprechende Operationen eingebunden, biete aber eine Plattform für den Austausch von „Best Practice“ und Expertise über die Führung von Informanten. Gemeint sind Personen, die keinen Behörden angehören, aber für diese Spitzeldienste übernehmen („external human sources for law enforcement purposes“). Auch sei der Kommission zur grenzüberschreitenden Vernetzung von Führerinnen und Führern verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler unter dem Namen „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) bekannt, es handele sich aber nicht um eine Gruppe der EU (Kommissionsdokument E-006472/2013 vom 13. August 2013). Weder die Kommission noch Europol unterstützten die ECG. Sollten etwaige Verstöße der Beteiligten verfolgt werden und gehörten diese der EU an, seien die Europäische Menschenrechtskonvention und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union maßgeblich.

Laut der Europäischen Polizeiakademie CEPOL sollen im Juni und Juli 2015 in Kroatien Kenntnisse zu grenzüberschreitenden Operationen verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler ausgetauscht werden (www.cepol.europa.eu/educationtraining/what-we-teach/residential-activities/20150629/372015-undercoveroperations). Vermittelt würden auch die Bedeutung und Bedingungen für entsprechende Maßnahmen. Den Teilnehmenden würden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa vermittelt sowie die „hauptsächlichen Typen“ („main types“) von Operationen vermittelt. Thema seien auch die „empfindlichsten Aspekte“ („most vulnerable aspects“) der Einsätze sowie eine Auflistung der internationalen Kooperationsmöglichkeiten. Schließlich sollen die Teilnehmenden mit Informationen zu „best practice“ versorgt werden.

Zielgruppe der Veranstaltung sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit Erfahrungen in „Techniken verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen“. Ein weiteres CEPOL-Seminar in Kooperation mit Europol soll Teilnehmende mit existierenden Praktiken zur Führung von Informantinnen und Informanten vertraut machen (www.cepol.europa.eu/education-training/what-we-teach/residentialactivities/20151005/362015-informant-handling-advanced). Themen sind das Verständnis nationaler Regelungen, stärkere Nutzung der „Produkte“ Europols, Erkennen des Bedarfs für ein ganzheitliches Risikomanagement („comprehensive risk assessment“), Schutz von Angestellten und Abläufen, Kooperation mit „EU-Partnern und Drittstaaten“ bezüglich von Informantinnen und Informanten, kosteneffektive Nutzbarmachung „verdeckter menschlicher Aufklärung“ („utilise Covert Human Intelligence Sources in a cost effective way“).

Keines der Seminare vermittelt nach Auffassung der Fragesteller Wissen, damit die derart Ausgeforschten etwaige Rechtsverstöße einfacher verfolgen können. Betroffene grenzüberschreitender verdeckter Ermittlungen waren im Falle des britischen Polizisten Mark Kennedy beispielsweise von rechtswidrigen Mitteln betroffen, darunter dem Einsatz von Sexualität zur Erlangung von Informationen („Mein Leben wurde zum Gegenstand einer staatlichen Invasion“; taz.die tageszeitung vom 14. Januar 2015). Zwar wird dies von britischen Betroffenen vor britischen Gerichten verfolgt. Mark Kennedy war jedoch in mehreren europäischen Ländern eingesetzt, darunter auch in Deutschland (Bundestagsdrucksache 17/7567). Etwaige in Deutschland lebende Betroffene wissen womöglich nicht, dass Mark Kennedy ein Polizist war und leben weiter in dem Glauben, die persönlichen oder sexuellen Beziehungen seien nicht vorgetäuscht worden. Das Bundesministerium des Innern (BMI) als zuständige Behörde hat die von Mark Kennedy in Deutschland ausgeforschten Aktivistinnen und Aktivisten nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht über dessen tatsächliche Identität unterrichtet. Eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung etwaiger Verstöße wird dadurch unterbunden.

Weder die Bundesregierung noch die Bundesländer Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Schreiben des Senators Frank Henkel an den Abgeordneten Andrej Hunko vom 21. Mai 2013), Mecklenburg-Vorpommern (SPIEGEL ONLINE vom 19. Februar 2011, der Freitag vom 24. Februar 2011, Telepolis vom 23. Februar 2011) noch Baden-Württemberg (Innenministerium Baden-Württemberg, Bundestagsdrucksache 14/7530) konnten in Erfahrung bringen, in wessen Auftrag Mark Kennedy jahrelang in Berlin aktiv war. Laut dem BMI habe sein Aufenthalt aber der „Legendenbildung“ gedient (Bundestagsdrucksache 17/5736).

In einem Briefwechsel des Abgeordneten Andrej Hunko mit der britischen Innenministerin Theresa May konnte diese nicht erklären, wer Mark Kennedy zur Zeit seiner Aufenthalte in Berlin beauftragt bzw. geführt hatte (Schreiben vom 26. Februar 2013). Jedoch empfiehlt Theresa May bzw. der von ihr mit der Beantwortung beauftragte Abgeordnete Damian Green, eine Eingabe beim BMI zu machen, damit dieses bei der britischen Polizei über die „üblichen Kanäle“ eine Untersuchung beauftragt („who can then make an investigative request oft he Britisch police or the IPCC via the usual international cooperation channels“). Allerdings ist unklar, worin diese „üblichen Kanäle“ bestehen und ob die Bundesregierung überhaupt willens ist, eine solche Untersuchung zu beantragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Auf welche Weise ist die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit in operativer Hinsicht mit verdeckten Ermittlungen befasst gewesen?

2

Inwiefern kann die Bundesregierung die Aussage der Kommission bestätigen oder kontern, wonach Europol keinerlei Kontakte zur „European Cooperation Group on Undercover Activities“ hatte oder hat?

3

Inwiefern haben Bundesbehörden bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden den Einsatz von „Iris Schneider“ auch in der European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG) oder der International Working Group on Police Undercover Activities (IWG) thematisiert, bzw. inwiefern ist dies beabsichtigt (Bundestagsdrucksache 18/3754)?

4

Auf welche Weise bietet Europol nach Kenntnis der Bundesregierung eine Plattform für den Austausch von „Best Practices“ und Expertise über die Führung von Informanten?

5

Welche wesentlichen Empfehlungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den „Best Practices“ zur Führung von Informanten gegeben?

6

Wann und wie wurden die „Best Practices“ zur Führung von Informanten nach Kenntnis der Bundesregierung erarbeitet, und wer war daran beteiligt?

7

Welche „hauptsächlichen Typen“ („main types“) von verdeckten Ermittlungen sind der Bundesregierung bekannt?

8

Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die „empfindlichsten Aspekte“ („most vulnerable aspects“) der Einsätze?

9

Welche verschiedenen europäischen bzw. internationalen Kooperationsmöglichkeiten existieren aus Sicht der Bundesregierung zur Durchführung grenzüberschreitender verdeckter Ermittlungen?

10

Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung „Produkte“ Europols zur Führung von Informantinnen und Informanten besser genutzt werden?

11

Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung der Schutz von Angestellten und Abläufen verbessert werden?

12

Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung „verdeckte menschliche Aufklärung“ wie von CEPOL beschrieben kosteneffektiver betrieben werden?

13

An welchen Lehrinhalten zu (grenzüberschreitenden) verdeckten Ermittlungen oder zur Führung von Informantinnen und Informanten haben welche deutschen Behörden des BMI seit dem Jahr 2010 teilgenommen, und von wem wurden diese veranstaltet?

14

An welchen entsprechenden, zukünftigen Lehrinhalten ist eine Teilnahme geplant?

15

Welche der stattgefundenen oder geplanten Seminare vermittelten bzw. vermitteln Wissen zur Verbesserung der Verfolgung von etwaigen Rechtsverstößen durch Betroffene?

16

Welche weiteren neuen Regelungen außer zur Führung eines ausländischen Polizeibeamten in Deutschland durch die zuständige deutsche Behörde, der Übermittlung des Legendennamens des verdeckt eingesetzten ausländischen Polizeibeamten sowie des Klarnamens seines ausländischen Führungsbeamten enthalten die Standards, die nach Auskunft der Bundesregierung helfen sollen „den verdeckten Einsatz ausländischer Polizeibeamter in Deutschland deutlich enger zu kontrollieren und nachvollziehbarer zu machen“ (Bundestagsdrucksache 18/3754)?

17

An welche „betroffenen VE-VP-Dienststellen der Länder und des BKA“ wurden die neu entwickelten Standards zur Handhabung von ausländischen verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern in Deutschland übermittelt (Bundestagsdrucksache 18/3754; bitte die beschickten Stellen einzeln benennen)?

18

Welche Behörde ist aus Sicht der Bundesregierung für die Verfolgung von etwaigen während der Aufenthalte des früheren britischen verdeckten Ermittlers Mark Kennedy in Berlin durch diesen begangenen Rechtsbrüchen zuständig?

19

Sofern die Bundesregierung hierzu über keine Kenntnis verfügt, auf welche Weise kann sie dazu beitragen, die zuständige Behörde zu ermitteln?

20

Sofern die Bundesregierung zur Ermittlung der für die Aufenthalte von Mark Kennedy in Deutschland zuständigen Behörden über keine Handhabe verfügt, inwiefern sieht sie darin ein Defizit der Kontrolle derartiger Einsätze?

21

Inwiefern kann die Bundesregierung, wie von der britischen Innenministerin bzw. dem von ihr beauftragten Abgeordneten Damian Green empfohlen, bestätigen, dass zur Ermittlung der Auftraggeber der Aufenthalte von Mark Kennedy in Berlin eine Eingabe beim BMI gemacht werden kann, damit dieses bei der britischen Polizei über die „üblichen Kanäle“ eine Untersuchung beauftragt?

22

Welche Voraussetzungen müssten für eine solche Eingabe bzw. Untersuchung erfüllt sein?

23

Welche Abteilungen welcher Bundesbehörden wären für die Bearbeitung zuständig?

24

Über welche „üblichen Kanäle“ würde die Untersuchung aus Sicht der Bundesregierung dann umgesetzt?

25

Inwiefern wäre die Bundesregierung dazu bereit, eine solche Untersuchung zu beantragen?

Berlin, den 2. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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