Verteilungsschlüssel der zusätzlichen Planstellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Eine der Kernaufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist die Prüfung der Einhaltung der Zahlung von Branchenmindestlöhnen. Hiervon sind etwa 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland betroffen. Die Ermittlungsarbeit des Zolls erstreckt sich dabei auf zeitintensive Prüfungen von Geschäftsunterlagen sowie die Auswertung komplexen Datenmaterials. Für diesen umfangreichen Aufgabenzuwachs genehmigte der Deutsche Bundestag der FKS insgesamt 1 600 zusätzliche Planstellen für die fachliche Verstärkung der Mindestlohnkontrollen einschließlich der daraus resultierenden Verwaltungsaufgaben. In diesem Zusammenhang erfolgte mit der Verteilung der zusätzlichen 1 600 Planstellen auf die insgesamt 42 Hauptzollämter im Bundesgebiet eine Neuberechnung des Ressourceneinsatzes im Arbeitsbereich der FKS der jeweiligen Hauptzollämter. Zur Berechnung des künftigen Personaleinsatzes in den einzelnen Arbeitsbereichen der FKS wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter anderem die Fläche, die Bevölkerung, das Bruttoinlandsprodukt, die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter sowie die ermittelten Schadenssummen des Bezirks eines Hauptzollamtes als Indikatoren vorgegeben (Erlass vom 26. Mai 2014 – III A 5 – O 1075/14/10001:003, Dok.: 2014/0397382, – KLP-Auftakterlass/GZ III A 5 – O 1000/14/10118:001 und GZ III A 6 – SV 3020/08/10006:001, Dok.: 2014/0629545). Die Indikatoren werden mit unterschiedlichen prozentualen Wertigkeiten berücksichtigt.
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft kritisiert (http://bit.ly/1CTGXMD), dass bei der aktuellen Verteilungsberechnung Qualitätsgesichtspunkte außer Acht blieben. Vielmehr begünstige beispielsweise die Berechnung des Personalansatzes anhand des Bruttoinlandsproduktes vorrangig wirtschaftsstarke Regionen, bei denen Großunternehmen, Banken- oder Versicherungsgesellschaften angesiedelt sind. Das Risiko einer Unterschreitung der Mindestlohnuntergrenze fiele hier jedoch weitaus geringer aus. Wirtschaftsschwächere Regionen, in denen ein höheres Risiko bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz besteht, würden bei dieser Berechnungsmethode mit deutlich weniger Kontrolleuren vernachlässigt. Die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse in weiten Teilen der neuen Bundesländer blieben unberücksichtigt.
Eine transparente und arbeitswissenschaftliche Darstellung zur Auswahl und Festlegung der Gewichtung der vorgenannten Indikatoren liegt bislang nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist die Berechnung der Verteilung der zusätzlichen Planstellen für die Zollverwaltung zur Kontrolle des Mindestlohns aufgrund der fachlichen Indikatoren (Erlass vom 26. Mai 2014 – III A 5 – O 1075/14/10001:003, Dok.: 2014/0397382, – KLP-Auftakterlass/GZ III A 5 – O 1000/14/10118:001 und GZ III A 6 – SV 3020/08/10006:001, Dok.: 2014/0629545, S. 2, Abschnitt I) aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, und sind die gewählten Gewichtungen gerechtfertigt (bitte begründen)?
Welche Änderungen bei der Gewichtung der Indikatoren zur Verteilung der Planstellen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren, und wie sind die Änderungen begründet (bitte nach Änderungsjahren aufschlüsseln)?
Welche der auf Seite 9 des Forschungsberichts „Wirksamkeit der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die ‚Finanzkontrolle Schwarzarbeit‘ “ des BMF aus dem Jahr 2005 aufgeführten Fallzahlen-, Ergebnis- und Verhaltensindikatoren wurden bei der aktuellen Verteilung der Planstellen berücksichtigt, und welche nicht (bitte nach Indikatoren aufschlüsseln und jeweils begründen)?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung für die konkrete Gewichtung der einzelnen Indikatoren entschieden (bitte einzeln begründen)?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Bruttoinlandsprodukt und der Zahlung von Mindestlöhnen beziehungsweise dem Umfang von Schwarzarbeit?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, das Bruttoinlandsprodukt als gewichtigen Indikator in die Berechnung der Verteilung des Personals aufzunehmen?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung gegen eine stärkere Gewichtung der konkreten Situation vor Ort (Zahl der Beschäftigten und Betriebe der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes – SchwarzArbG – aufgelisteten Branchen, allgemeine Arbeitsmarktsituation der Bundesländer sowie Landkreise) entschieden?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, künftig bei der Verteilung der zusätzlichen Planstellen den Indikator „Menge der Betriebe“ der in § 2a SchwarzArbG aufgelisteten Branchen oder den Indikator „Schadenssummen“ stärker zu gewichten bzw. die Zahl der in diesen Branchen Beschäftigten oder die allgemeine Arbeitsmarktsituation zusätzlich in die Berechnung aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche wissenschaftlichen Studien, Erkenntnisse oder Untersuchungen zur Auswahl und Festlegung der Gewichtung der Indikatoren liegen der Bundesregierung vor, und welche wurden bei der Festlegung der Verteilung der Planstellen berücksichtigt?
Wie viele Kontrolleure stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Hauptzollamtsbezirken für die Kontrolle der Arbeitgeber zur Verfügung, und wie viele zu kontrollierende Betriebe stehen dieser Zahl an Kontrolleuren jeweils gegenüber (bitte jeweils die Zahl oder den Anteil der Betriebe in den in § 2a SchwarzArbG aufgelisteten Branchen mit angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Aussagen der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, dass sie bereits heute an der Kapazitätsgrenze arbeite und mindestens 2 500 zusätzliche Beschäftigte benötige, um den zu erwartenden Mehraufwand leisten zu können (http://bit.ly/1CTJWoc)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Aussage?