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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand der Umsetzung der Bundesinitiative "Mehrgenerationenhäuser" (G-SIG: 16011718)

Anzahl der Bewerbungen in der ersten Bewerbungsphase für das Aktionsprogramm &quot;Mehrgenerationenhäuser&quot;, Höhe der Fördermittel, Verhältnis zu Partnerprogrammen wie &quot;Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - soziale Stadt&quot;, Zeitpunkt der ersten Zwischenevaluierung, Bewertungskriterien <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.03.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/439526. 02. 2007

Stand der Umsetzung der Bundesinitiative „Mehrgenerationenhäuser“

der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 2. Oktober 2006 läuft das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ der Bundesregierung. Geplant sind 439 in ganz Deutschland. Mittlerweile ist eine Liste der ersten 200 Einrichtungen erschienen, die innerhalb der vergangenen drei Monate ihre Arbeit aufgenommen haben sollen. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten zur Realisierung des Konzeptes „Mehrgenerationenhäuser“. Ab April soll die zweite Bewerbungsphase beginnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Aus wie vielen Bewerbungen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, erfolgte im Rahmen der ersten Bewerbungsphase die Auswahl bzw. der Zuschlag für die ersten 200 Mehrgenerationenhäuser?

2

Wie hoch ist die Fördermittelsumme im Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“, und welcher Betrag an Fördermitteln ist mit den ersten 200 Bewilligungen bereits gebunden worden?

3

Wie viele genehmigte Projekte aus welchen Bundesländern erhalten die Maximalfördersumme (40 000 Euro pro Jahr)?

4

Auf welches Bundesland entfallen Fördermittel in welcher Höhe für wie viele Projekte?

5

Sind die gebundenen Mittel bereits komplett ausgereicht?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

6

Wie hoch ist bei den ersten 200 genehmigten Mehrgenerationenhäusern durchschnittlich der Anteil an geförderten Personalkosten?

7

Wie viele Personalstellen konnten bisher über das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ gesichert, und wie viele neu geschaffen werden?

8

Nutzt die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ und dem Ziel der Vernetzung von Wirtschaft, staatlichen Leistungen und bürgerschaftlichem Engagement die Möglichkeit zur Bündelung von öffentlicher Förderung der Bundes (Partnerprogramme)?

9

In welchem Verhältnis steht nach Ansicht der Bundesregierung dabei das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ zu Programmen wie „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“?

10

Wie viele der von der Bundesregierung über das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ bisher geförderten 200 Projekte liegen in Fördergebieten der „Sozialen Stadt“, wie viele in vergleichbaren Quartieren/Regionen?

11

Für wann ist seitens der Bundesregierung eine erste Zwischenevaluierung geplant?

12

Welche Kriterien sind seitens der Bundesregierung maßgebend für eine positive Bewertung der Umsetzung der Bundesinitiative „Mehrgenerationenhäuser“ (bitte konkret benennen)?

13

Ist von der Bundesregierung bereits nach heutigem Kenntnisstand eine Weiterführung des Aktionsprogramms über den bekannten Schlüssel „Ein Haus pro Kreis“ und/oder über die jetzige Förderperiode bis Ende 2011 hinaus ins Auge gefasst?

Berlin, den 26. Februar 20007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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