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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umgang der Bundeswehr mit Rechtsextremisten in ihren Reihen

Bewertung von Meldungen im Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu "besonderen Vorkommnissen" (Nachfrage zu BT-Drs 18/2788), Schlussfolgerungen aus der lückenhaften Erfassung der erfragten Angaben, Zahl der vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) im Jahr 2014 (neu) bearbeiteten rechtsextremistischen Verdachtsfälle, Umgang der Bundeswehr mit aufgefallenen Soldaten, Anpassung der internen Vorgaben, Konzept zur Erfassung und Bewertung der Inneren und Sozialen Lage in der Bundeswehr<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/467721.04.2015

Umgang der Bundeswehr mit Rechtsextremisten in ihren Reihen

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aus bisherigen Angaben der Bundesregierung (insbesondere auf Bundestagsdrucksachen 18/2234 und 18/2788) schließen die Fragesteller, dass es innerhalb der Bundeswehr keine einheitliche Strategie gibt, wie mit Soldatinnen und Soldaten, die als Rechtsextremisten auffallen, umgegangen wird. Manchmal werden keinerlei Disziplinarmaßnahmen ergriffen, manchmal wird zügig eine vorzeitige Entlassung vorgenommen. Manche Soldaten haben weiterhin Zugang zu Waffen, auch dann, wenn ihre vorzeitige Entlassung schon beschlossen ist. Andere wiederum kommen mit einer Disziplinarbuße davon, dürfen aber weiterhin an die Waffe und Befehle erteilen. Dieser unterschiedliche Umgang mit rechtsextremen Soldaten liegt offenbar daran, dass „in jedem Einzelfall“ und nach subjektiver Einschätzung der jeweiligen Vorgesetzten entschieden wird (Bundestagsdrucksache 18/2234).

So teilt die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2788 unter Bezug auf die Meldungen an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages über „Besondere Vorkommnisse“ mit, dass ein Zeitsoldat, der über einen längeren Zeitraum hinweg rassistische Beleidigungen gegen seine Kameraden ausstieß, eine Disziplinarbuße erhielt, aber weiterhin Befehle erteilte, Zugang zu Waffen hatte und als Ausbilder eingesetzt wurde (Nummer 9). Ein anderer Zeitsoldat (Nummer 38) hatte noch fünf Monate lang Zugang zu Waffen, obwohl er mehrfach „Sieg Heil“ gerufen hatte und deshalb seine vorzeitige Entlassung eingeleitet wurde. Bei einem Soldaten, der rechtsorientierte Lieder sang, „Sieg Heil“ rief und türkischstämmige Soldaten beschimpfte, war keine Entlassung beabsichtigt; er hatte weiter Zugang zu Waffen, wurde als Ausbilder eingesetzt und durfte als Vorgesetzter Befehle erteilen.

Sehr häufig fehlt in den Darlegungen der Bundesregierung eine lückenlose Erfassung des konkreten Umgangs mit aufgefallenen Soldaten. Dies stellt aus Sicht der Fragesteller ein großes Manko dar, weil dadurch eine vollständige Übersicht darüber verhindert wird, wie in der Bundeswehr konkret mit Rechtsextremisten umgegangen wird.

Aus Sicht der Fragesteller ist es auch unverständlich, dass Soldaten, die rechtsextreme Parolen rufen, weiterhin an der Waffe ausgebildet und als Ausbilder und Befehlsgeber eingesetzt werden. Auch wenn keine „gefestigte“ rechtsextreme Gesinnung nachweisbar ist, sollten sich solche Soldaten für derlei Aufgaben und Funktionen disqualifiziert haben. Es kann nicht sein, dass die Bundeswehr ihre Funktionsfähigkeit auf Soldaten gründet, die den „Hitlergruß“ entbieten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Auf wie viele Angehörige der Bundeswehr beziehen sich die 63 im Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages als „Besondere Vorkommnisse“ aufgeführten Fälle mit Verdacht auf einen rechtsextremistischen, antisemitischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund?

2

Was genau war jeweils Inhalt dieser Meldungen?

a) Welchen Status hatten die Soldaten (bitte nach Freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten aufschlüsseln)?

b) Wann fand der Vorfall statt?

c) Wie wurde der Sachverhalt beschrieben?

d) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen hat die Bundeswehr gegen die betroffenen Soldaten ergriffen?

e) Hatten sie weiterhin Zugang zu Waffen?

f) Wurden sie als Ausbilder eingesetzt?

g) Haben sie weiter als Vorgesetzte Befehle erteilt?

h) Wie lange sind sie nach dem Vorkommnis noch im Dienst verblieben?

i) Wurde die Dienstzeit vorzeitig beendet?

j) Welche der Vorfälle wurden als schwerwiegende schuldhafte Verstöße gegen die politische Treuepflicht bewertet?

3

Welche im Jahr 2013 gemeldeten, auf Bundestagsdrucksache 18/2788 erläuterten, „Besonderen Vorkommnisse“ wurden als schwerwiegende schuldhafte Verstöße gegen die politische Treuepflicht bewertet?

Wer entscheidet über eine solche Bewertung?

4

Wie viele rechtsextremistische Verdachtsfälle hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) im Jahr 2014 (neu) bearbeitet?

a) Wie viele dieser Verdachtsfälle haben sich im Jahr 2014 bestätigt, wie viele nicht, und wie viele sind noch in Bearbeitung?

b) Um welche konkreten Betätigungen ging es in den bestätigten Fällen (bitte hier auch den Status der Soldaten angeben)?

c) Wurden alle vom MAD erkannten Rechtsextremisten vorzeitig entlassen, und wenn nein, warum nicht?

d) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Soldaten ergriffen?

e) Hatten die vom MAD erkannten Rechtsextremisten noch (ggf. eine Zeit lang) Zugang zu Waffen, wurden sie als Ausbilder eingesetzt oder konnten sie als Vorgesetzte Befehle erteilen?

f) Welche der vom MAD geprüften Fälle sind auch in den Meldungen an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages enthalten?

5

Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Fortgang jener 94 offenen rechtsextremen Verdachtsfälle, die noch aus dem Jahr 2013 stammen, machen (vgl. Antwort zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 18/2788; bitte analog zu Frage 4 aufgliedern)?

6

Wie erklärt die Bundesregierung, dass den Soldaten, die für „Besondere Vorkommnisse“ mit rechtsextremem Hintergrund verantwortlich sind, in manchen Fällen der Zugang zu Waffen gesperrt, sie als Ausbilder eingesetzt oder als Vorgesetzte weiterhin Befehle erteilen dürfen, und in anderen Fällen auf solche Maßnahmen verzichtet wird?

a) Gibt es hierfür jeweils Kriterien, und falls ja, welche?

b) Ist die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/2788 in Verbindung mit der Anmerkung zu Nummer 38 in der Tabelle zu Meldungen aus dem Jahr 2013 so zu verstehen, dass der Zugang zu Waffen nur dann aufgehoben wird, wenn der MAD einen „Tatbestand des Verstoßes gegen FDGO“ (FDGO – Freiheitlich demokratische Grundordnung) feststellt (falls nicht, bitte darstellen, wie die Antwort gemeint ist)?

7

Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass Soldaten, die für „Besondere Vorkommnisse“ in Form des „Hitlergrußes“ oder „Sieg-Heil“-Rufens verantwortlich sind, mitunter weiterhin Zugang zu Waffen haben, und wenn ja, was will sie dagegen unternehmen?

8

Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass Soldaten, die wegen rassistischer Äußerungen aufgefallen sind, weiterhin Befehle erteilen dürfen, nicht zuletzt angesichts des Umstandes, dass unter den Befehlsempfängern Personen mit Migrationshintergrund sein können?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich einer Anpassung der internen Vorgaben zum Umgang der Bundeswehr mit solchen Verdachtsfällen?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundeswehr aus der lückenhaften Erfassung der erfragten Angaben, wie sie beispielsweise auf Bundestagsdrucksache 18/2788, z. B. unter Nummer 22, 24, 25, deutlich wurde?

a) Sieht sie das Erfordernis, diese Angaben künftig sorgfältiger zu erfassen?

b) Sieht sie Veranlassung, die Meldungen an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages mit Personendaten zu listen?

11

Hat die Bundeswehr, wie in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 17/14670 angekündigt, mittlerweile das Konzept zur Erfassung und Bewertung der Inneren und Sozialen Lage in der Bundeswehr abgeschlossen?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann ist der Abschluss vorgesehen?

Wenn ja, was sind die Grundzüge des Konzepts?

Inwiefern sieht das Konzept Möglichkeiten vor, dass künftig nachvollzogen werden kann, wie viele der dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gemeldeten Vorkommnisse sich bestätigen, und welche Maßnahmen bei einer solchen Bestätigung gegen den entsprechenden Täter ergriffen wurden?

Berlin, den 20. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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