Beschaffungsprozess des Sturmgewehrs G36 in den 90er-Jahren
der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der am 17. April 2015 vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vorgelegte Bericht zum Sturmgewehr G36 wirft Fragen zu dessen Beschaffungsgeschichte auf. Im Sinne einer umfassenden Aufklärung bitten die Fragesteller zusätzlich zum üblichen Antwortformat bei Kleinen Anfragen auch die relevanten Dokumente ihrer Antwort beizufügen. Falls die Beschaffung der umfassenden Dokumentensammlungen dabei länger dauern sollte, regen die Fragesteller an, zunächst die Kleine Anfrage im üblichen Format im Rahmen der üblichen Zeitvorgaben zu beantworten und die Dokumente innerhalb einer angemessenen Zeit nachzuliefern.
Im Folgenden wird der Begriff G36 auch für solche Exemplare der G36-Entwicklungslinie verwendet, die vor der Beschaffung unter anderem Namen (wie zum Beispiel HK50) firmierten. Er umfasst dabei alle Modellvarianten („kurz“, „lang“ etc.) des Sturmgewehrs.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
War bei der erstmaligen Beschaffung des G36 in den 90er-Jahren nach heutiger Auffassung des BMVg das Sturmgewehr zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung bereits ein marktfertiges, ausentwickeltes Produkt oder wurde das G36 vor der endgültigen Beschaffungsentscheidung noch – mit oder nach Kenntnis der Bundesregierung ohne Beteiligung von der Bundeswehr bzw. dem BMVg – weiterentwickelt?
Wann wurde der Bundeswehr erstmals ein Exemplar des späteren G36 (seinerzeit evtl. noch unter einer anderen Bezeichnung, wie z. B. HK50) zur Verfügung gestellt?
Wann wurden zwischen dieser erstmaligen Überlassung und der endgültigen Einführung welche weiteren Exemplare (Prototypen, Demonstratoren, Vorserienmodelle etc.) durch den Hersteller überlassen?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen diesen erstmals der Bundeswehr überlassenen G36-Exemplaren und den später vertragsmäßig ausgelieferten G36-Exemplaren Veränderungen am Gewehr gegeben?
Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin wurden welche Veränderungen durchgeführt (bitte die entsprechende Korrespondenz zwischen BMVg, Bundeswehr oder untergeordneten Dienststellen einerseits sowie Heckler & Koch GmbH andererseits beifügen)?
Was genau ist im Sprachgebrauch des BMVg ein „Abnahmedemonstrator“, und wie unterscheidet er sich per Definition von Prototypen einerseits und Serienmodellen andererseits?
Gab es vom G36 (bzw. dessen Vorläufermodellen wie HK50) zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche „Abnahmedemonstratoren“?
Wenn ja, wann gab es welche „Abnahmedemonstratoren“ mit welchen unterschiedlichen Eigenschaften, Bauformen und bzw. oder werkstofflichen Zusammensetzungen?
Welche anderen Begriffe als „Abnahmedemonstrator“ verwendet oder verwendete das BMVg für Exemplare eines Sturmgewehrs, die während eines Beschaffungs- und bzw. oder Entwicklungsprozesses für Test-, Vorführoder Probezwecke überlassen werden bzw. wurden?
Wurde der Begriff „Abnahmedemonstrator“ in der Korrespondenz mit Heckler & Koch GmbH verwendet?
Wenn nicht, welcher andere Begriff wurde dafür verwendet?
An welchem genauen Datum wurden diejenigen G36-Exemplare der Bundeswehr bzw. dem BMVg überlassen, mit denen die für die Beschaffungsentscheidung relevanten Tests und Erprobungen durchgeführt wurden?
Hatten diese Exemplare bereits eine Kunststoffzusammensetzung, die mit derjenigen der serienmäßig ausgelieferten G36-Exemplare vollkommen identisch war, oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen in der Kunststoffzusammensetzung?
Existierten nach Kenntnis der Bundesregierung Vorserienmodelle, Abnahmedemonstratoren oder Prototypen, mit denen keine für die Beschaffungsentscheidung relevanten Tests und Erprobungen durchgeführt wurden (bitte unter Angabe der ggf. zutreffenden Modelle und der Gründe für dieses Vorgehen)?
Für welche seit dem Jahr 1985 beschafften Sturmgewehre, Gewehre oder Maschinenpistolen sehen die Technischen Lieferbedingungen als ein Abnahme- bzw. Prüfkriterium auch eine spezifizierte Trefferleistung im heißgeschossenen Zustand oder nach einer dem heutigen sogenannten einsatznahen Beschussrhythmus ähnlichen Schussfolge vor?
Existierten im Beschaffungsprozess des G36, von den ersten Überlegungen über den Ausschreibungsprozess und das Lastenheft bis hin zu den Technischen Lieferbedingungen, Dokumente im BMVg oder in der Bundeswehr, die als eine mögliche Anforderung an ein zu beschaffendes Sturmgewehr auch eine spezifizierte Trefferleistung im heißgeschossenen Zustand bzw. nach einer dem heutigen einsatznahen Beschussrhythmus ähnlichen Schussfolge vorsahen (bitte alle Dokumente – Lastenhefte, Technische Lieferbedingungen und andere relevante Dokumente in allen Versionen und Änderungsvorschlägen – beifügen)?
Wenn entsprechende Dokumente existieren, wann wurde aus welchem Grund und auf wessen Anregung hin diese Anforderung im weiteren Beschaffungsprozess wieder gestrichen?
Gab es gegen die Streichung dieser Anforderung Stimmen aus dem BMVg bzw. der Bundeswehr?
Wenn ja, von wem, und mit welcher Begründung (bitte die entsprechenden Dokumente, Protokolle oder den Schriftwechsel beifügen)?
Existierten zum Zeitpunkt der Beschaffung oder in den Jahren danach nach Kenntnis der Bundesregierung Anforderungen an Sturmgewehre nach NATO-Standard (NATO – Nordatlantikpakt-Organisation), die als eine mögliche Anforderung hinsichtlich einer spezifizierten Trefferleistung im heißgeschossenen Zustand bzw. nach einer dem heutigen einsatznahen Beschussrhythmus ähnlichen Schussfolge interpretiert werden müssen (wenn ja, bitte die entsprechenden Dokumente bzw. NATO-Standards beifügen)?
Gab es während des Beschaffungsprozesses Tests bei der Bundeswehr oder im Auftrag des BMVg bzw. untergeordneter Dienststellen, bei denen die Trefferleistung des G36 im heißgeschossenen Zustand untersucht wurde?
Wenn ja, wann, von wem, und mit welchem Ergebnis (bitte Dokumente beifügen)?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen zu welchem Zeitpunkt überlassenen G36-Exemplaren haben Experten des BMVg bzw. der Bundeswehr Tests und Erprobungen durchgeführt (bitte nach Datum der Überlassung, Anzahl der überlassenen G36-Exemplare, den jeweils unterschiedlichen Eigenschaften, Zusammensetzungen oder technischen Bauweisen der überlassenen Exemplare, Art und Ergebnissen der durchgeführten Tests aufschlüsseln)?
Wo, wann und von wem wurden Exemplare des späteren G36 in Einrichtungen der Bundeswehr oder von Einheiten der Bundeswehr vor der Beschaffung getestet, was war der jeweilige Testauftrag, das Testergebnis und die daraus abgeleiteten zentralen Empfehlungen für den weiteren Beschaffungsprozess?
Gab es von einer testenden Einheit eine Empfehlung, das G36 nicht zu beschaffen?
Wenn ja, wann, von wem, und mit welcher Begründung?
Welche Personen und welche Organisationseinheiten im BMVg, in der Bundeswehr und in untergeordneten Dienststellen waren am Beschaffungsprozess des G36 in welcher Funktion beteiligt (bitte genau mit Namen, Dienstgrad, Funktion, Entscheidungskompetenz im Beschaffungsprozess, Diensthierarchien, eingesetzten Gremien inklusive der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Benennung der Personen und Dienststellen, die die letztendliche Entscheidung für das G36 und die genaue Formulierung der Technischen Lieferbedingungen gefällt haben, aufschlüsseln)?
Welche Personen im BMVg, in der Bundeswehr oder von untergeordneten Dienststellen hatten während des Beschaffungsprozesses des G36 Kontakt mit Funktionsträgern von Heckler & Koch GmbH?
Welche früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMVg, in der Bundeswehr oder von untergeordneten Dienststellen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Jahr 1985 eine – auch beratende – Tätigkeit bei Heckler & Koch GmbH übernommen (unter Angabe von Position und Datum des Wechsels)?
Welche früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Heckler & Koch GmbH haben nach nach Kenntnis der Bundesregierung dem Jahr 1985 eine – auch beratende – Tätigkeit im BMVg, bei der Bundeswehr oder bei untergeordneten Dienststellen übernommen (unter Angabe von Position und Datum des Wechsels)?