BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Reformbedarfe in der Arbeitsförderung und den Jobcentern

Missstände; strukturelle Probleme, u.a. aufgrund unterschiedlicher Trägerstrukturen der Jobcenter: Kontrollierbarkeit der Umsetzung der "Grundsicherung für Arbeitsuchende", trägerübergreifende Mindeststandards, Personalvertretung, Nachhaltigkeit von Förderung bzw. Integration, Überprüfung der Controlling-Systematik der Bundesagentur für Arbeit (BA), Stellenabbau bei der BA, personelle Situation der Jobcenter, befristete Arbeitsverhältnisse, Krankenstand, Gesundheitsmanagement, Ergebnisse des Personalbemessungsprojekts, Betreuungsschlüssel, Bearbeitungszeiten, Vermittlungsvorrang vor Eingliederungsleistungen im SGB II, Weiterentwicklung des Sanktionsrechts, Ausgestaltung des Verwaltungsetats, aktive Arbeitsmarktpolitik<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.05.2015

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/473324.04.2015

Reformbedarfe in der Arbeitsförderung und den Jobcentern

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im März 2015 hat ein Undercover-Report des „Teams Wallraff“ in den Jobcentern höhere Wellen geschlagen. Dort wurde kritisiert, dass Erwerbslose in sinnlose Maßnahmen gedrückt würden, nachhaltige Förderung kaum stattfinde, es selbst bei der Leistungsauszahlung oft hake. Zugleich litten die Beschäftigten unter einer enormen Arbeitsbelastung, was einer verlässlichen Leistungsgewährung und guten Vermittlung entgegenstehe.

Zunehmend artikulieren auch Beschäftigte der Jobcenter ihren Unmut. Ein Brandbrief von Personalrätinnen und Personalräten ist an die Presse gelangt. In diesem wird beklagt, dass es bei dem derzeitigen System im Jobcenter nur um Zahlen, nicht um die Menschen gehe und „auf die Beschäftigten ein irrationaler Druck ausgeübt wird“. Sie schreiben unter anderem: „Das eingesetzte Personal reicht nicht aus, um die Aufgaben zu bewältigen. Vor allem im Leistungsbereich wird das Personal regelrecht verheizt.“ Und: „Auch im Bereich der persönlichen Ansprechpartner reicht das Personal nicht aus, für alle Leistungsberechtigten eine individuelle und qualifizierte Beratungsleistung zu erbringen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche Missstände in Jobcentern sieht die Bundesregierung durch die Reportage des sog. Wallraff-Teams thematisiert, wie bewertet sie die jeweiligen Kritiken, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Abstellung der Missstände einzuleiten?

2

Sieht die Bundesregierung grundsätzliche und strukturelle Probleme in den Jobcentern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, worin bestehen diese, und welche Veränderungen will sie anstoßen?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die politische Steuer- und Kontrollierbarkeit der Umsetzung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ angesichts der organisatorischen Aufteilung in gemeinsame Einrichtungen (gE) aus Bundesagentur für Arbeit und Kommune sowie zugelassenen kommunalen Trägern (zkT)?

4

Welche Aspekte der Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) liegen in der ausschließlichen Verantwortung der örtlichen Jobcenter (bitte nach gE und zkT differenzieren)?

5

Wie organisiert die Bundesregierung in dieser Struktur verbindliche und trägerübergreifende Mindeststandards in der Verwaltung des SGB II?

Zu welchen Aspekten des Verwaltungshandelns gibt es ggf. welche übergreifenden Mindeststandards (bitte zwischen gE und zkT differenzieren)?

6

Wie ist in dieser Struktur die Mitbestimmung der Personalvertretungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene organisiert?

Welche Gremien mit welchen Mitbestimmungsrechten gibt es auf örtlicher und überörtlicher Ebene (bitte zwischen gE und zkT differenzieren)?

7

Welche systematischen Kenntnisse hat die Bundesregierung oder die Bundesagentur für Arbeit zu der administrativen Umsetzung des SGB II bei den zugelassenen kommunalen Trägern?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsvermittlung in den zugelassenen kommunalen Trägern?

Wie erfolgt hier die Rechtsaufsicht?

9

Wird die Bundesagentur für Arbeit ihre Controlling-Systematik überprüfen in Bezug auf Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit der Maßstäbe und Maßnahmen?

Welches Gewicht soll die reine Eingliederungsquote spielen, welche die Nachhaltigkeit von Maßnahmen?

Wie hoch ist dabei der Anteil an Qualität zur Quantität?

10

In welchen Bereichen soll der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis zum Jahr 2019 angekündigte Abbau von rund 17 000 Stellen bundesweit in den Arbeitsagenturen stattfinden, und wie wird verhindert, dass die Jobcenter nicht direkt oder indirekt vom Stellenabbau betroffen sind?

11

Welche Maßnahmen will die BA ergreifen, um zu verhindern, dass sich in der Vermittlung nicht vorrangig um Erwerbslose gekümmert wird, die einen verhältnismäßig leichten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und Menschen mit größerem Unterstützungs- und Förderbedarf vernachlässigt werden oder außen vor bleiben?

12

Wie hoch ist der Anteil des Personals in den Jobcentern, die sich um die Auszahlung der Leistung kümmern, und wie hoch ist der Anteil der mit Integrationsarbeit Befassten?

Gab oder gibt es dafür eine interne Zielstellung, und wenn ja, wie lautete oder lautet diese?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die personelle Situation in den Jobcentern, und teilt sie die Feststellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass dort eine länger andauernde Überlastung gegeben ist bzw. dass ausreichende Zeit für individuelle Betreuung und Vermittlung fehlt?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wie hat sich der Krankenstand in den Jobcentern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die einzelnen Bereiche Leistung, Vermittlung, Administration, Fallmanagement gesondert ausweisen und nach den einzelnen Jobcentern beantworten)?

15

Gibt es ein jobcenterübergreifendes Gesundheitsmanagement?

Wie unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder die BA ggf. die Etablierung und Evaluierung von Gesundheitsmanagement in einzelnen Jobcentern?

Welche Formen des Gesundheitsmanagements gibt es vor Ort?

16

Wie lauten die zentralen Ergebnisse des Personalbemessungsprojektes aus Sicht des BMAS sowie der BA?

Was sind die aus Sicht der Beschäftigten im erhobenen Personalbemessungsprojekt bei der Leistungsgewährung im SGB II größten Probleme?

Welche der Handlungsempfehlungen will die Bundesregierung in den Bund-Länder-Ausschuss einbringen?

Wie stellt sich der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern nach der derzeit gängigen Definition dar, und wie hoch wäre der Betreuungsschlüssel, wenn die zusätzliche Mitarbeiterkapazitäten nicht berücksichtigt und zugleich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten herangezogen würden sowie zusätzlich der derzeit vorhandene Krankenstand einberechnet würde?

Ist seitens des BMAS bzw. der BA geplant, die Berechnungsgrundlage des Betreuungsschlüssels zu überarbeiten?

Wenn ja, mit welcher Zielstellung, und bis wann wird ein neues Rahmenkonzept vorliegen?

Inwiefern werden dabei die Ergebnisse des Personalbemessungskonzepts der Leistungsgewährung des SGB II einfließen?

17

Inwiefern waren und sind bei der Konzipierung, Durchführung und Auswertung des Personalbemessungskonzeptes die Personalräte eingebunden?

18

Wie hoch wäre der jährliche finanzielle Mehrbedarf in Euro für 600 zusätzliche Stellen in der Leistungsgewährung, die sich aus der Umsetzung des Personalbemessungskonzeptes ergeben könnten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 88 und 89 auf Bundestagsdrucksache 18/4642)?

19

Welche grundsätzlichen Veränderungen werden sich durch die beabsichtigte Clusterbildung ergeben?

20

Sieht das BMAS Handlungsbedarf für eine bessere personelle Ausstattung der Jobcenter?

Plant die Bundesregierung, den Etat der Verwaltungskosten den Realitäten anzupassen, das heißt zu erhöhen oder will sie weitere Teile des Eingliederungstitels zur Kompensation eines unzureichenden Verwaltungsetats freigeben?

21

Wie hoch ist rechnerisch die Stellenkapazität, die sich aus der Umschichtung aus dem Eingliederungstitel zu den Verwaltungskosten im Jahr 2014 ergibt?

22

Wie bewertet das BMAS den aktuellen Stand an befristeten Beschäftigungsverhältnissen bei den Jobcentern, und welchen Anteil von Befristungen hält das Bundesministerium für sachgerecht?

23

Welche Maßnahmen haben das BMAS und die BA ergriffen, um den Anteil von befristeten Stellen und die Anzahl der Mehrfachbefristungen generell und in den einzelnen Jobcentern zu regeln und zu kontrollieren?

24

Wann legt die Bundesregierung die in Aussicht gestellten Änderungen im SGB II und im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vor, und welche Aussagen kann die Bundesregierung über die nunmehr vorliegenden Inhalte geben?

25

Wie wird mit den Vorwürfen umgegangen, dass Bearbeitungszeiten von Anträgen oder Vorgängen aus der Sicht der „Kunden“ sehr lang andauern?

Beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang nachvollziehbare Maßstäbe einzuführen (wann ist ein Antrag vollständig, bis wann ist ein Antrag zu bearbeiten u. Ä.)?

26

Welche Planungen gibt es seitens des BMAS, in der Arbeitsförderung die Nachhaltigkeit der Integration zu stärken?

27

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen oder Pläne, die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitsmarktinstrumente zu überprüfen und zu verändern, sodass nachhaltige Maßnahmen, die dauerhaft die Perspektive und Lage der Erwerbslosen verbessern im Vordergrund stehen?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum sieht sie keinen Handlungsbedarf?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit des gesetzlich fixierten Vermittlungsvorrangs im SGB II?

Wird dieser Vermittlungsvorrang angesichts der häufig nur kurzfristigen Vermittlungen im SGB II abgeschafft oder zumindest begrenzt, um mittelfristig wirksamere Maßnahmen zu stärken?

Wenn nein, warum nicht?

29

Plant die Bundesregierung, die Rechtsposition der Betroffenen zu stärken?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Maßnahmen sieht sie vor?

30

Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, Rechtsansprüche einzuführen, etwa auf nachhaltige Qualifizierungsmaßnahmen oder sozialintegrative Unterstützungsangebote, um damit den Anspruch des Förderns einzulösen?

31

Wie ist der aktuelle Diskussionsstand zu dem „Konzept zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“?

Welche Aspekte des Konzepts sind bereits Konsens zwischen Bund und Ländern?

Welche Aspekte werden ggf. aktuell von wem strittig gestellt?

Wann wird nach derzeitiger Planung ein Gesetzentwurf zur „Weiterentwicklung“ des Sanktionsrechts im SGB II vorgelegt?

32

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen die Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik zurückzunehmen und den Eingliederungstitel im SGB II zu erhöhen?

Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Wenn nein, warum nicht?

33

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen den Titel der Verwaltungskosten im SGB II zu erhöhen?

Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen