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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bund-Länder-Kooperationen im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Temporäre bzw. dauerhafte Bund-Länder-Kooperationen für den Rechtsbereich des SGB II: Arbeitsaufgaben, Teilnehmende und Ergebnisse, Arbeitsgruppen auf Grundlage von Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder seit 2005, Aktivitäten und Projekte des Bund-Länder-Ausschusses, Dokumentation der Ergebnisse<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.05.2015

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/473424.04.2015

Bund-Länder-Kooperationen im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Cornelia Möhring, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bund und die Bundesländer arbeiten sowohl bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung der Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) als auch bei der Weiterentwicklung des SGB II selbst zusammen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Formen der temporären und/oder dauerhaften Kooperationen von Bund und Ländern (Gremien, Institutionen, Arbeitsgruppen, Einzelprojekte) gibt es derzeit für den Rechtsbereich des SGB II mit welchen Arbeitsaufgaben und welchen Teilnehmenden?

2

Welche Arbeitsgruppen zu Themen des SGB II wurden insbesondere seit dem Jahr 2005 auf der Grundlage von Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Länder eingesetzt?

a) Welchen konkreten Auftrag hatten diese Arbeitsgruppen jeweils?

Von wann bis wann haben diese Arbeitsgruppen gearbeitet?

b) Welche Institutionen, Verbände und ggf. Einzelpersonen waren jeweils in diese Arbeitsgruppen einbezogen?

c) Welche Ergebnisse haben die jeweiligen Arbeitsgruppen erbracht?

In welcher Form sind diese Ergebnisse öffentlich dokumentiert und zugänglich?

d) Welche dieser Ergebnisse sind zwischenzeitlich in Gesetzen oder in Verwaltungsvorschriften zu verbindlichen Regelungen geworden?

e) In welchen Fällen wurden Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen nicht umgesetzt?

In welchen Fällen soll eine Umsetzung noch erfolgen?

Aus welchen Gründen wurde in den anderen Fällen auf eine Umsetzung verzichtet?

f) Welchen Verfahrensstand hat das im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des sogenannten passiven Leistungsrechts im SGB II angekündigte Forschungsvorhaben zur Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung?

Welche Fragestellung liegt diesem Forschungsvorhaben zugrunde?

Wer führt es durch, und wann werden erste bzw. abschließende Ergebnisse vorliegen?

Welche Länder sind in der Steuerungsgruppe zu dem Projekt vertreten?

3

Welche Beschlüsse, Aktivitäten und Projekte wurden durch den Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II angeregt und durchgeführt?

a) Welche konkreten Aufgaben hat der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II?

b) Zu welchen Aspekten des SGB II hat der Bund-Länder-Ausschuss welche Beschlüsse oder Empfehlungen verabschiedet?

c) Zu welchen Themen des SGB II hat der Bund-Länder-Ausschuss welche Studien und/oder Expertise veranlasst?

d) Wo sind die Tagesordnungen und Beschlüsse des Bund-Länder-Ausschusses dokumentiert und öffentlich zugänglich?

e) Inwieweit sind welche Beschlüsse und/oder Empfehlungen des Bund-Länder-Ausschusses zwischenzeitlich in Gesetzen oder in Verwaltungsvorschriften zu verbindlichen Regelungen geworden?

f) Inwieweit sind Mindeststandards bei der Umsetzung des SGB II für alle Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) in dem Bund-Länder-Ausschuss erörtert und verabredet worden, und ggf. welche?

4

Welche weiteren Formen der abgeschlossenen temporären und/oder dauerhaften Kooperationen von Bund und Ländern (Gremien, Institutionen, Arbeitsgruppen, Einzelprojekte) gab es für den Rechtsbereich des SGB II mit welchen Arbeitsaufgaben und welchen Teilnehmenden seit Einführung des SGB II bis zum heutigen Zeitpunkt?

5

Wo sind die abgeschlossenen als auch die derzeit laufenden Kooperationen (Gremien, Institutionen, Arbeitsgruppen, Einzelprojekte) und deren (Zwischen-)Ergebnisse im Internet dokumentiert?

6

Wenn keine Dokumentation erfolgt: Plant die Bundesregierung eine Dokumentation zu o. g. Kooperationen und deren Ergebnissen im Internet?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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