Neue Maßnahmen des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei zur Unterstützung ägyptischer Polizeibehörden
der Abgeordneten Andrej Hunko, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ungeachtet zahlreicher Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte durch die ägyptische Regierung (Frankfurter Rundschau vom 26. November 2014) hat die Bundesregierung wieder Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens zur Polizeizusammenarbeit mit Ägypten aufgenommen (Bundestagsdrucksache 18/3054). Alle Details sollen aber unter Verschluss bleiben: Weder werden die deutschen Vorschläge mitgeteilt, noch erläutert die Bundesregierung die Reaktion oder etwaige Gegenvorschläge der Regierung in Kairo. Diese Haltung hat das Bundesministerium des Innern zuletzt im April 2015 bekräftigt (Schriftliche Frage 44 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/4642).
Ungeachtet der Kritik hat das Bundesministerium des Innern nun weitere Maßnahmen beschlossen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat „ägyptische Sprengstoffexperten“ zum internationalen BKA-Sprengstoff-Symposium im November 2015 in Magdeburg eingeladen. Der Leiter der ägyptischen Polizeiakademie ist zu einem Informationsaustausch mit Vertretern der Fachhochschule des Bundes, der Deutschen Hochschule der Polizei, einer deutschen Landespolizei und dem BKA eingeladen worden, um sich dort zu „Fragen der Aus- und Fortbildung“ auszutauschen. Mit dem neu gegründeten ägyptischen National Security Sector (NSS) und dem geheimdienstlichen General Intelligence Service (GIS) plant das BKA die Durchführung eines „Expertenaustausches auf Fachebene zum Thema ‚Terrorismus-/Extremismusbekämpfung‘ “. Auch die Staatsschutz-Abteilungsleiter von NSS und BKA wollen sich zum Thema „Terrorismusbekämpfung“ austauschen. Des Weiteren sollen Stipendiaten des NSS in einem „Aufbaumodul“ ausgebildet werden.
Im Februar 2015 hat das Bundesministerium des Innern mit dem ägyptischen Ministerium für innere Angelegenheiten für das laufende Jahr ebenfalls mehrere Maßnahmen „für eine intensivere Zusammenarbeit im Verantwortungsbereich der Bundespolizei“ vereinbart. Diese werden zwar nicht im Einzelnen benannt, erstrecken sich aber laut dem Bundesministerium des Innern auf „die Bekämpfung illegaler Migration, die Unterstützung bei der Gewährleistung von Luftsicherheit sowie die Themenbereiche Sprengstoffermittlung bzw. Entschärfung, polizeiliche Aufgabenerfüllung bei Großveranstaltungen und Aus- und Fortbildung“. Außerdem sei beabsichtigt, einen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten zu entsenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Inwiefern ist mittlerweile ein Zeitpunkt für den Abschluss des von der Bundesregierung verhandelten Abkommens zur Polizeizusammenarbeit mit Ägypten absehbar?
Auf wessen Initiative hat die Bundesregierung nun weitere Maßnahmen zur Polizeikooperation mit Ägypten beschlossen?
Welche der Maßnahmen wurden wann von welchem deutschen oder ägyptischen Ministerium vorgeschlagen, und inwiefern wichen die Vorschläge von den nun beschlossenen Maßnahmen ab?
Welche Kosten entstehen für die einzelnen Maßnahmen, und wie werden diese übernommen?
Was ist der Bundesregierung über die Definition des Begriffs „Terrorismus“ durch ägyptische Sicherheitsbehörden bekannt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern ägyptische Behörden auch Streiks oder nicht genehmigte Demonstrationen als „Terrorismus“ bezeichnet werden?
Welche konkreten Kriminalitätsphänomene oder Vorfälle will die Bundesregierung bei einem „Expertenaustausch auf Fachebene zum Thema ‚Terrorismus-/Extremismusbekämpfung‘ “ ansprechen?
Wann und wo soll der „Expertenaustausch auf Fachebene zum Thema ‚Terrorismus-/Extremismusbekämpfung‘ “ stattfinden?
Was ist der Bundesregierung über die seitens Ägyptens gewünschten Themen für den „Expertenaustausch auf Fachebene zum Thema ‚Terrorismus-/Extremismusbekämpfung‘ “ bekannt?
Mit welchem Personal aus welchen Abteilungen welcher Behörden will sich die ägyptische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung am „Expertenaustausch auf Fachebene zum Thema ‚Terrorismus-/Extremismusbekämpfung‘“ beteiligen?
Mit welchem Personal aus welchen Abteilungen welcher Behörden wird sich die Bundesregierung „Expertenaustausch auf Fachebene zum Thema ‚Terrorismus-/Extremismusbekämpfung‘ “ beteiligen?
Wann und wo werden sich die Staatsschutz-Abteilungsleiter von NSS und BKA nach derzeitigem Stand zum Thema „Terrorismusbekämpfung“ austauschen?
Welche Themen bzw. welche konkreten Kriminalitätsphänomene werden dort voraussichtlich behandelt?
Wie viele „ägyptische Sprengstoffexperten“ werden zum internationalen BKA-Sprengstoff-Symposium im November in Magdeburg eingeladen?
Wann soll der Informationsaustausch mit dem Leiter der ägyptischen Polizeiakademie bei der Fachhochschule des Bundes, der Deutschen Hochschule der Polizei, einer deutschen Landespolizei und dem BKA stattfinden?
Welche „Fragen der Aus- und Fortbildung“ sollten dabei aus Sicht der Bundesregierung erörtert werden?
Welche Vorschläge wird die Bundesregierung hierzu machen?
Im Rahmen welcher Maßnahmen und zu welchen Inhalten sollen Stipendiaten des NSS ausgebildet werden?
Welche Zielsetzung wird mit der nun beschlossenen „intensiveren Zusammenarbeit im Verantwortungsbereich der Bundespolizei“ verfolgt?
Welche deutschen und ägyptischen Behörden sind an den neuen Maßnahmen zur „Bekämpfung illegaler Migration“ beteiligt?
a) Welche Projekte oder sonstigen Vorhaben sind zur „Bekämpfung illegaler Migration“ geplant?
b) Wo finden die Projekte oder sonstigen Vorhaben statt?
c) Wann sollen diese beginnen und enden?
d) Welches Personal und welche Sachmittel werden von den Beteiligten hierfür aufgewendet?
Welche deutschen und ägyptischen Behörden sind an den neuen Maßnahmen zur „Unterstützung bei der Gewährleistung von Luftsicherheit“ beteiligt?
a) Welche Projekte oder sonstigen Vorhaben sind zur „Unterstützung bei der Gewährleistung von Luftsicherheit“ geplant?
b) Wo finden die Projekte oder sonstigen Vorhaben statt?
c) Wann sollen diese beginnen und enden?
d) Welches Personal und welche Sachmittel werden von den Beteiligten hierfür aufgewendet?
Welche deutschen und ägyptischen Behörden sind an den neuen Maßnahmen zur „Sprengstoffermittlung/Entschärfung“ beteiligt?
a) Welche Projekte oder sonstigen Vorhaben sind zur „Sprengstoffermittlung/Entschärfung“ geplant?
b) Wo finden die Projekte oder sonstigen Vorhaben statt?
c) Wann sollen diese beginnen und enden?
d) Welches Personal und welche Sachmittel werden von den Beteiligten hierfür aufgewendet?
Welche deutschen und ägyptischen Behörden sind an den neuen Maßnahmen zur „polizeiliche Aufgabenerfüllung bei Großveranstaltungen“ beteiligt?
a) Welche Projekte oder sonstigen Vorhaben sind zur „polizeiliche Aufgabenerfüllung bei Großveranstaltungen“ geplant?
b) Wo finden die Projekte oder sonstigen Vorhaben statt?
c) Wann sollen diese beginnen und enden?
d) Welches Personal und welche Sachmittel werden von den Beteiligten hierfür aufgewendet?
Welche deutschen und ägyptischen Behörden sind an den neuen Maßnahmen zur „Aus- und Fortbildung“ bei der Bundespolizei beteiligt?
a) Welche Projekte oder sonstigen Vorhaben sind zur „Aus- und Fortbildung“ bei der Bundespolizei geplant?
b) Wo finden die Projekte oder sonstigen Vorhaben statt?
c) Wann sollen diese beginnen und enden?
d) Welches Personal und welche Sachmittel werden von den Beteiligten hierfür aufgewendet?
Für wann ist die Entsendung eines grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der Bundespolizei geplant?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Nahost-Expertin Ruth Jüttner von „Amnesty International“ aus dem Sommer 2014, wonach allein in dem Jahr nach dem Sturz des ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi bei Auflösungen von Demonstrationen 1 400 Menschen ums Leben gekommen seien und dass die hieran „beteiligten Soldaten und Polizisten […] keine Strafverfolgung fürchten“ müssen (www.evangelisch.de/inhalte/95682/03-07-2014/amnesty-beklagtmassive-verletzung-der-menschenrechte-aegypten) für ihre geplante Ausweitung der Polizeikooperation mit Ägypten?
Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese Vorgänge?
Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Ausbaus einer Kooperation mit Ägypten seit November 2014 (Bundestagsdrucksache 18/3054) erneut die Verfolgung regierungskritischer Bloggerinnen bzw. Blogger und Aktivistinnen bzw. Aktivisten angesprochen?
Wie haben die ägyptischen Behörden darauf jeweils reagiert, und welche Zusagen wurden gemacht?
Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, ob die von ihren Behörden gelehrten Fähigkeiten zur Ausforschung von Aktivitäten im Internet durch ägyptische Behörden zur Verfolgung von Homosexuellen oder Andersdenkenden genutzt werden?
Wann wurden in den Jahren 2014 und 2015 welche Maßnahmen der Bundesregierung in Ägypten dahingehend evaluiert, „ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der Ausstattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Empfängerland bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird“?
Wer nahm die Prüfung jeweils vor?
Welche Ergebnisse zeitigte die Prüfung hinsichtlich des bestimmungsgerechten Einsatzes durch ägyptische Behörden?
Welche Maßnahmen wurden aufgrund einer solchen Prüfung in den letzten fünf Jahren ausgesetzt?
Mit welchen Einzelmaßnahmen ist das Bundesministerium des Innern derzeit im Rahmen einer Sicherheitszusammenarbeit mit Tunesien aktiv?
Welche gegenwärtigen, in der Bundestagsdrucksache 18/3054 noch nicht aufgeführten Anstrengungen der EU sind der Bundesregierung zu Ägypten und Tunesien bekannt, um die Regierungen bei einer „Sicherheitssektorreform“ oder ähnlichen Maßnahmen für Polizeien, Geheimdienste oder Zollbehörden zu unterstützen?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Ziel, Zweck, Teilnehmende und Einzelmaßnahmen des EU-Projekts „zum Thema Terrorismusbekämpfung in der Region Maghreb/Nordafrika im Rahmen des Stabilitätsinstruments“ bekannt?
Wann begannen bzw. beginnen die EU-Vorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Behörden welcher Länder nehmen mit welchen Aufgaben daran teil?
Welche weiteren EU-Vorhaben sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 oder 2016 in Ägypten und bzw. oder Tunesien beginnen, und welche Behörden welcher Länder nehmen mit welchen Aufgaben daran teil?
Inwiefern haben Italien, Deutschland, Frankreich oder Spanien nach Kenntnis der Bundesregierung bereits damit begonnen, die ägyptische oder tunesische Regierung zur besseren Zusammenarbeit im Bereich der Migrationskontrolle zu bewegen und Geflüchtete anstatt in die Europäische Union zukünftig „in ihre eigenen Häfen“ an der nordafrikanischen Küste bringen (MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Online vom 22. März 2015)?
a) Auf welche Weise könnte die EU aus Sicht der Bundesregierung Ägypten und Tunesien bei der „Rückführung der irregulären Migranten in ihre Herkunftsländer“ helfen?
b) Welche Anstrengungen oder Vorbereitungen wurden hierzu bereits unternommen?
Inwiefern bzw. mit welchem (Zwischen-)Ergebnis hat die Bundesregierung bereits gegenüber welchen nordafrikanischen Regierungen vorschlagen, dort „EU-Auffanglager für Flüchtlinge in Nordafrika“ einzurichten bzw. an entsprechenden Plänen mitzuarbeiten (MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Online vom 22. März 2015)?
Mit welchen Behörden wurden hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von italienischer oder deutscher Seite Gespräche geführt (bitte Datum, Ort und Teilnehmende mitteilen)?