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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kampfdrohnen der Bundeswehr

Diskussion über eine mögliche gemeinsame europäische Entwicklung einer unbemannten bewaffnungsfähigen MALE-Drohne (MALE - Medium Altitude Long Endurance), Erörterungen auf EU-Ebene, Europäische Verteidigungsagentur, Rückgriff auf vorliegende Konzepte, Angebote der Rüstungsindustrie, deutsche Gespräche, Kontakte zur Firma Airbus Defence & Space, Zulassung unbemannter RPAS-Flugsysteme, Bundeswehrbeteiligung, Aufstockung von MALE-RPAS-Kapazitäten, Einsatz anderer bewaffnungsfähiger Drohnen als Übergangslösung<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

27.05.2015

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/479128.04.2015

Kampfdrohnen der Bundeswehr

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge hatte die für Rüstungsfragen zuständige Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Katrin Suder, die Obleute der Bundestagsfraktionen darüber unterrichtet, dass noch in diesem Jahr eine erste Vereinbarung über ein „multilaterales Drohnenprojekt“ unterzeichnet und anschließend eine Studie zur Realisierung erstellt werden soll (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 31. März 2015). Eine bewaffnungsfähige MALE-Drohne (MALE – Medium Altitude Long Endurance) soll bis zum Jahr 2025 entwickelt werden. Entsprechende Planungen waren bereits bekannt und Gegenstand Kleiner Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksachen 17/14776 und 18/1946). Laut den Berichten treibt „die politische Leitung und die militärische Führung des BMVg“ die Beschaffung von in der EU gefertigten Kampfdrohnen nun „offensiv voran“. Der europäische Luftfahr- und Raumfahrtkonzern Airbus, das französische Rüstungsunternehmen Dassault Aviation sowie der italienische Flugzeughersteller Alenia Aermacchi seien demnach an dem Projekt beteiligt. Die Regierung Italiens habe bereits „Interesse an diesem Vorhaben signalisiert“.

Als Übergangslösung hält die Bundesregierung weiterhin die bewaffnungsfähigen „Heron TP“ aus Israel oder die „Predator B“ aus den USA als am Besten geeignet. Auf Nachfrage des Abgeordneten Andrej Hunko hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mitgeteilt, „Lösungen für den Bedarf an der MALE UAS Überbrückungslösung auf der Basis des amerikanischen PREDATOR B und des israelischen HERON TP wurden erarbeitet und werden derzeit bewertet“ (Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 18/4044). Es würden „umfänglich die technischen, wirtschaftlichen und operationellen Parameter der möglichen Lösungen betrachtet“. Insbesondere das „Erkunden der Marktsituation für ein solch sensibles Produkt“ erfordere „besondere Sorgfalt“. Wann die Auswahlentscheidung getroffen werden soll wird, obwohl explizit gefragt, nicht beantwortet und lediglich mit „baldmöglichst“ angegeben. Laut den kurz darauf veröffentlichten Medienberichten werde diese Entscheidung aber noch im Jahr 2015 erwartet.

Die Teilfrage der Schriftlichen Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 18/4044 zu Waffen oder Raketen, mit denen die unbemannten Systeme ausgerüstet würden, blieb ebenfalls zunächst unbeantwortet. Erst auf eine Beschwerde hin antwortete der Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, Markus Grübel, zu den „jeweils vorhandenen Bewaffnungsmöglichkeiten“ seien „im Hinblick auf ein zukünftiges MALE UAS der Bundeswehr bisher keine weitergehenden Überlegungen, Studien oder Untersuchungen durchgeführt“ worden. Die Bewaffnungsfähigkeit sei aber vom Generalinspekteur der Bundeswehr mit dem Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderungen (FFF)“ vom 26. Februar 2013 für das Vorhaben „MALE-Überbrückungslösung“ gefordert worden. Eine Entscheidung über das „weitere Vorgehen zu unbemannten Luftfahrzeugen der MALE-Klasse“ sei „in Vorbereitung“. Aufgrund der „technischen und prozessualen Komplexität“ sei ein genauer Entscheidungszeitpunkt „derzeit noch offen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu den Medienberichten mitteilen, wonach noch in diesem Jahr eine erste Vereinbarung über ein „multilaterales Drohnenprojekt“ unterzeichnet und anschließend eine Studie zur Realisierung erstellt werden soll (Behördenspiegel online vom 9. April 2015)?

2

Auf welche Weise treibt „die politische Leitung und die militärische Führung des BMVg“ die Beschaffung von in der EU gefertigten Kampfdrohnen nun tatsächlich „offensiv voran“ (Behördenspiegel online vom 9. April 2015)?

3

Mit welchen Regierungen und Rüstungskonzernen wurden zur europäischen Fertigung von Kampfdrohnen seit Juli 2014 entsprechende Gespräche geführt, und welche Absprachen wurden hierzu bereits getroffen?

4

Bei welchen weiteren „Anlässen“ wurde eine „mögliche gemeinsame europäische Entwicklung eines unbemannten Luftfahrzeuges der MALE-Klasse“ zwischen den europäischen Verteidigungsministern diskutiert (Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/1946)?

5

Inwieweit soll nach derzeitigen Vorstellungen der beteiligten Nationen auf vorliegende Konzepte wie „nEURon“ Rückgriff genommen bzw. vergleichbare Fähigkeitsprofile angestrebt werden (Bundestagsdrucksache 17/12136)?

6

Welche Überlegungen gibt es für eine „mögliche gemeinsame europäische Entwicklung eines unbemannten Luftfahrzeuges der MALE-Klasse“ bezüglich der

a) Art der Bewaffnung,

b) Stealth- bzw. Tarnkapazitäten,

c) Selbstschutzfähigkeiten und

d) Luft- und Bodenkampffähigkeit?

7

Was ist der Bundesregierung über Angebote oder Fähigkeiten der Rüstungsfirmen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi zur Fertigung einer bewaffnungsfähigen Drohne bekannt?

8

Auf welche Weise ist die Firma Airbus Defence & Space nach Kenntnis der Bundesregierung mit den in einer „Definition Phase“ bezifferten Anstrengungen zur Beschaffung einer bewaffnungsfähigen Drohne befasst?

9

Inwiefern ist der Bundesregierung, auch wenn hierzu „in der Regel keine umfänglichen Aufzeichnungen angefertigt oder diese protokolliert“ werden, wenigstens in Teilen rekonstruierbar, inwiefern es nach dem 10. Dezember 2012 „Vier-Augen-Gespräche“ oder sonstige Kontakte mit Airbus Defence and Space auf Ebene der Staatssekretäre oder Ministerinnen und Minister hinsichtlich eines Projekts europäische bewaffnungsfähige Drohne gegeben hat (bitte nicht nur wie auf Bundestagsdrucksache 18/213 beauskunften, dass „ein Informationsaustausch zwischen den Staatssekretären und führenden Industrievertretern“ stattfindet, sondern auch wann und wo)?

10

Welche Treffen der Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems (JCGUAS) sowie ihrer Arbeitsgruppe „Flight in Non-Segregated Airspace Working Group“ (FINAS) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juli 2014 stattgefunden, wer nahm daran teil, und welche Tagesordnung hatten diese?

11

Inwiefern und mit welchem Inhalt wurden im Rahmen von Sitzungen des Lenkungsausschusses (Steering Board) der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) seit Juli 2014 auch die mögliche gemeinsame Produktion einer „europäischen Drohne“ thematisiert?

12

Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung das Bemühen der EDA vorangekommen, „das Zulassungswesen für RPAS in Europa zu harmonisieren“, und wie hat sich die Bundeswehr hier eingebracht?

a) Was ergab die Analyse, „ob die aktuell gültigen European Military Airworthiness Regulations (EMARs) die Zulassungskriterien für RPAS in vollem Umfang abdecken“?

b) Welcher Anpassungsbedarf „unter Berücksichtigung der von den beteiligten Nationen gemachten Erfahrungen“ wurde ermittelt?

13

Was ergab nach Kenntnis der Bundesregierung die „Bestimmung des Bedarfs für ein mögliches europäisches UAS-Programm“ durch die EDA, und wie hat sich die Bundeswehr hier eingebracht?

14

Welche Sitzungen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen der Nutzergruppe „European MALE RPAS Community“ haben seit Januar 2014 mit welchen Teilnehmenden und welcher Tagesordnung stattgefunden?

15

Welche „Kooperationsmöglichkeiten (vorrangig Erfahrungsaustausch, Ausbildung und Übung)“ der teilnehmenden Mitgliedstaaten wurden ermittelt?

a) Welche Anstrengungen hat das Kommando Luftwaffe im Rahmen seiner Federführung des Arbeitsfeldes „Exchanging operational experience and best practice on operating MALE RPAS“ unternommen?

b) Welche weiteren „Kooperationspotentiale in den Bereichen Übung und Ausbildung, Logistik, Instandhaltung sowie in Doktrinen und Konzepten“ wurden identifiziert, und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen?

c) Inwiefern ist hierzu bereits ein „gemeinsames Ausbildungskonzept“ erstellt worden, und welchen Inhalt hat dieses?

16

Was ist der Bundesregierung durch ihre „aktive Teilnahme“ an den eingerichteten EDA-Arbeitsgruppen darüber bekannt, was die Prüfung, ob die aktuell gültigen European Military Airworthiness Requirements (EMARs) die Zulassungskriterien für RPAS in vollem Umfang abdecken, ergab?

a) Welcher Anpassungsbedarf „unter Berücksichtigung der von den beteiligten Nationen gemachten Erfahrungen“ ist wie vorgesehen bis Ende des Jahres 2014 identifiziert worden?

b) Was ergab die „Analyse, ob die aktuell gültigen European Military Airworthiness Requirements (EMARs) die Zulassungskriterien für UAS in vollem Umfang abdecken“, die ebenfalls bis Ende des Jahres 2014 abgeschlossen sein sollte?

c) Welchen „Anpassungsbedarf unter Berücksichtigung der von den beteiligten Nationen gemachten Erfahrungen“ sieht die Bundesregierung demnach zum „Anpassungsbedarf der entsprechenden Zulassungsvorschriften“?

17

Inwiefern ist von der Bundesregierung weiterhin geplant, „MALE RPAS-Kapazitäten nach dem Jahr 2023 auf bis zu 16 Systeme aufzustocken“?

18

Welche bewaffnungsfähigen Drohnen hält die Bundesregierung derzeit als Übergangslösung für geeignet?

19

Von welcher Stelle welches Ministeriums wurden hierzu „Lösungen für den Bedarf an der MALE UAS Überbrückungslösung auf der Basis des amerikanischen PREDATOR B und des israelischen HERON TP“ erarbeitet und bewertet?

20

Nach welchen Kriterien werden die

a) technischen,

b) wirtschaftlichen und

c) operationellen Parameter der möglichen Lösungen betrachtet?

21

Welche Dienstreisen haben Angehörige des BMVg und der für eine Zulassung von Luftfahrtgerät zuständigen Bereiche der Bundeswehr bereits zu welchen Herstellern von Kampfdrohnen durchgeführt, um die Zulassbarkeit des jeweils betreffenden Systems in Deutschland zu ermitteln (bitte jeweils den Zeitpunkt der Reisen angeben)?

22

Inwiefern haben seit Juli 2014 weitere Treffen zur Prüfung der Vorabmitteilung der US-amerikanischen Regierung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „Predator“ bzw. „Reaper“ stattgefunden, und wer nahm jeweils daran teil?

a) Welche Mitteilungen haben die Teilnehmenden aus den USA zu Lieferzeitplänen, Kosten, Erläuterungen zu den Liefergegenständen und Zulassungsaktivitäten gemacht?

b) Was kann die Bundesregierung zu den Konsequenzen des Ablaufs der Angebotsbindefrist des „Letter of Offer and Acceptance“ zur Beschaffung von US-Drohnen durch das zuständige Referat für Regierungskäufe im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr am 31. Oktober 2014 mitteilen?

c) Welche weiteren Anstrengungen hat die Bundesregierung hinsichtlich einer „Minimierung des Zulassungsrisikos“ mit der US Air Force bzw. israelischen Regierungsstellen unternommen?

d) Inwiefern ist weiterhin geplant, „die Beauftragung der Serienflugzeuge erst nach erfolgreicher Zulassung eines ‚Prototypen‘“ zu beschließen?

23

Was ergab die Prüfung einer „Leistungsbeschreibung mit Aufforderung“ der Firma RUAG für „Zulassungsaktivitäten zur Erlangung der Muster- und Verkehrszulassung“ einer US-Drohne in Deutschland?

a) Welchen neuen Stand kann die Bundesregierung zur möglichen Unterzeichnung einer „Zusammenarbeitsvereinbarung“ mit der Firma RUAG mitteilen?

b) Inwiefern wurde auch für die mögliche Beschaffung einer israelischen „Heron“-Drohne ein ähnliches Verfahren wie für die „Predator“ begonnen, und welche Hersteller waren oder sind daran beteiligt?

24

Wann könnte die Bewertung der Lösungsvorschläge nach gegenwärtiger Einschätzung abgeschlossen sein (bitte genauer als „baldmöglichst“ angeben und, soweit der Zeitpunkt weiterhin unklar ist, bitte wenigstens das Quartal oder die Legislaturperiode nennen)?

25

Welches Waffensystem bzw. welche Art von Munition sollte die Übergangslösung sowie die womöglich gemeinsam gefertigte „europäische Drohne“ aus Sicht der Bundesregierung tragen?

a) Wie hat sich der Generalinspekteur der Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu bislang positioniert?

b) Inwiefern sollten die Übergangslösung sowie die womöglich gemeinsam gefertigte „europäische Drohne“ aus Sicht der Bundeswehr bzw. des BMVg Aufhängepunkte auch für Bordkanonen, Luft-Luft-Lenkflugkörper, Luft-Boden-Lenkflugkörper, Präzisionsbomben, Mehrzweckbomben, Submunitionsbehälter oder Kernwaffen erhalten?

c) Sofern hierüber nicht entschieden ist, wann sollen entsprechende Überlegungen, Studien oder Untersuchungen durchgeführt werden?

Berlin, den 28. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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