Vergabepraxis von Wiederaufbauhilfen an die Ukraine
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. April 2015 traf die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk zu einem Gespräch, in dessen Rahmen die Bundeskanzlerin der Ukraine Wiederaufbauhilfen in Höhe von 500 Mio. Euro zusagte. Als Grundlage für die Gewährung des Kredites nannte die Bundeskanzlerin die von Arsenij Jazenjuk mündlich versicherten „beachtlichen Reformschritte, die die Ukraine bereits gegangen ist“. So werde die Korruption entschieden bekämpft und es sei mehr Transparenz im Steuersystem hergestellt worden (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/merkel-lobt-reformen-in-der-ukraine-13518594.html).
Laut Angaben der Pressestelle des Bundeskanzleramtes soll die Beurteilung der Bundeskanzlerin hinsichtlich der „beachtlichen Reformschritte“ lediglich auf den mündlich vorgetragenen Aussagen Arsenij Jazenjuks während des Gesprächs beruhen (www.rtdeutsch.com vom 8. April 2015 „Merkels ‚Jaz-Vertrauen‘: Premier versichert mündlich ‚beachtliche Reformen‘ und Deutschland gibt Millionen-Kredit“). Dokumente, welche die Aussagen des ukrainischen Ministerpräsidenten bestätigen, sollen nach Angaben des Pressesprechers vor und während des Gesprächs nicht vorgelegt worden sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche „beachtlichen Reformschritte“ wurden von Arsenij Jazenjuk konkret im Gespräch mit der Bundeskanzlerin vorgetragen?
Wurden die von Arsenij Jazenjuk im Gespräch mit der Bundeskanzlerin vorgetragenen „beachtlichen Reformschritte“ seitens der Bundesregierung überprüft?
Wenn nein, warum nicht, und ist diese Praxis üblich – auch gegenüber anderen Staaten?
Gab es im Kontext des Gesprächs zwischen der Bundeskanzlerin und Arsenij Jazenjuk schriftliche Dokumente, in denen die „beachtlichen Reformschritte“ ausgewiesen und bzw. oder belegt wurden?
Wofür soll der gewährte Kredit genau eingesetzt werden (bitte nach Projekten aufschlüsseln und mit Zeitrahmen angeben)?
In welchem Umfang können nach Kenntnis der Bundesregierung oder sollen seitens der Ukraine mit dem gewährten Kredit Altschulden abgebaut werden?
Welche Vereinbarungen wurden für den Fall einer nicht den vereinbarten Zwecken entsprechenden Verwendung der Mittel seitens ukrainischer Stellen getroffen, und welche Vorkehrungen wurden getroffen, um eine Zweckentfremdung zu verhindern?
Welche Rückzahlungsmodalitäten wurden für den gewährten Kredit vereinbart, und wer kommt für die Kosten auf, falls die Ukraine den Kredit nicht zurückzahlt bzw. zurückzahlen kann?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die soziale Situation der ukrainischen Bevölkerung durch die Gewährung des Kredits verbessert wird, und durch welche konkreten Maßnahmen soll das geschehen?
Aus welchen Gründen fand die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Kreditvergabe im Bundesministerium der Finanzen (BMF) schon am Nachmittag des 1. April 2015, also vor dem Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und Arsenij Jazenjuk statt (www.rtdeutsch.com vom 8. April 2015, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Ist dies eine übliche Praxis?
b) Auf welcher Grundlage wurde im BMF über die Gewährung des Kredites entschieden, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Gespräch mit Arsenij Jazenjuk stattgefunden hatte?
c) Lagen dem BMF zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung schriftliche Dokumente zur Qualifizierung der Reformfortschritte in der Ukraine vor?
Aus welchen Haushaltstiteln wird die Kreditvergabe finanziert?
War die Bundeskanzlerin zum Zeitpunkt des Gesprächs mit Arsenij Jazenjuk über die derzeit bestehenden Korruptionsvorwürfe gegen den ukrainischen Regierungschef informiert (www.rtdeutsch.com/16081/international/ jazenjuk-weiter-unter-korruptionsverdacht/)?
Falls nein, wann und durch wen hat sie davon erfahren?
Falls ja, wurde der Sachverhalt während des Gesprächs thematisiert, und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?