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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausmaß von Samstags- und Wochenendarbeit

Von Samstags- und Wochenendarbeit betroffene Beschäftigte: Gesamtzahl, Branchenschwerpunkte, Beschäftigungsgruppen, Haushaltstypen, Alleinerziehende, Niedriglohnempfänger, Entwicklung seit 2004; Regelungen zum Arbeitnehmerschutz in den Bundesländern, Rechtsprechung, Auswirkungen auf die Gesundheit (psychische Erkrankungen), Studien<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/494219.05.2015

Ausmaß von Samstags- und Wochenendarbeit

der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Beschluss vom 14. Januar 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die Gültigkeit des besonderen Arbeitnehmerschutzes des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes bestätigt (§ 12 Absatz 3 ThürLadÖffG). Demnach dürfen in Thüringen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen an mindestens zwei Samstagen in jedem Monat nicht beschäftigt werden. Die Regelungen zum Arbeitnehmerschutz des Landes Thüringen legen fest, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einem Samstag im Monat von der Beschäftigung freistellen lassen können. Als Begründung führt das Bundesverfassungsgericht die „mit den Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten verbundene Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Einzelhandel“ an, „die sowohl die Gesundheit wie das Familienleben beeinträchtigen können“.

Nach der erfolgreichen Arbeitszeitverkürzungskampagne des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in den 50er- und 60er-Jahren hatte sich in Deutschland die Fünf-Tage-Woche als Institution etabliert. Die Deregulierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt hat diesen Standard in vielen Branchen in den letzten Jahren aufgeweicht. Laut dem „Stressreport Deutschland 2012“, der Auswertung einer repräsentativen Befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, gaben 64 Prozent der Befragten an, von Samstagsarbeit betroffen zu sein.

Mit einem Anteil von 54 Prozent Wochenendarbeit liegt Deutschland knapp über dem EU-Durchschnitt (Stressreport Deutschland 2012, S. 52). Laut eines Berichts von Wolfgang Janisch in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 12. März 2015 sind gerade Geringverdiener mit höchstens 1 500 Euro brutto im Monat von Wochenendarbeit betroffen. Er bezieht sich auf eine Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit „Stressfaktor Wochenend-Arbeit“ aus dem Jahre 2011. Dieser Auswertung nach liegt der Anteil der Beschäftigten, die oft bis sehr häufig am Wochenende arbeiten müssen, insgesamt bei 35 Prozent. Während Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung immer weiter zunehmen, bleibt immer weniger Zeit für Erholung, Familienleben sowie kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe. Das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hält das für „eine problematische Entwicklung, die Beschäftigte, Familien und vor allem Alleinerziehende und deren Kinder vor neue Schwierigkeiten stellt“. Dieser Trend, so Annelie Buntenbach weiter, sei nicht gesund, „weder für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch für die wirtschaftliche Entwicklung und auch nicht für die Kultur“ (vgl. DGB-Index Gute Arbeit „Stressfaktor Wochenend-Arbeit“ Drucksache 18/4942 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2011). Es stellt sich daher die Frage nach dem Ausmaß und den Betroffenen von Wochenendarbeit, speziell auch von Samstagsarbeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell absolut und relativ von Wochenendarbeit, und wie viele von Samstagsarbeit betroffen (bitte nach Einkommensgruppen, Alter, Geschlecht, Ost und West differenzieren)?

2

Welche Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell absolut und relativ von Wochenendarbeit, und wie viele von Samstagsarbeit betroffen (bitte nach Ost und West differenzieren)?

3

Welche Beschäftigungsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell absolut und relativ von Wochenendarbeit, und wie viele von Samstagsarbeit betroffen (bitte nach Ost und West differenzieren)?

4

Welche Haushaltstypen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell absolut und relativ von Wochenendarbeit, und wie viele von Samstagsarbeit betroffen (bitte nach Ost und West differenzieren)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil Alleinerziehender, die von Samstagsarbeit betroffen sind (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Niedriglohnempfänger mit einem Einkommen bis 1 500 Euro brutto im Monat, die von Samstagsarbeit betroffen sind?

7

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2004 bis 2014 die Zahlen der von Wochenendarbeit und von Samstagsarbeit Betroffener entwickelt (bitte nach Einkommensgruppen, Alter, Geschlecht, Ost und West differenzieren)?

8

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2004 bis 2014 die Zahlen der von Wochenendarbeit und von Samstagsarbeit betroffenen Branchen entwickelt (bitte nach Ost und West differenzieren)?

9

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2004 bis 2014 die Zahlen der von Wochenendarbeit und von Samstagsarbeit betroffenen Beschäftigungsgruppen entwickelt (bitte nach Ost und West differenzieren)?

10

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2004 bis 2014 die Zahlen der von Wochenendarbeit und von Samstagsarbeit betroffenen Haushaltstypen entwickelt (bitte nach Ost und West differenzieren)?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Alleinerziehenden, die von Samstagsarbeit betroffen sind, in den Jahren von 2004 bis 2014 entwickelt (bitte nach Ost und West und Geschlecht differenzieren)?

12

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Niedriglohnempfänger mit einem Einkommen bis 1 500 Euro brutto im Monat in den Jahren von 2004 bis 2014 entwickelt (bitte nach Ost und West und Alter differenzieren)?

13

In welchen Ländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Regelungen zum Arbeitnehmerschutz bei Samstagsarbeit, die über § 17 Absatz 4 des Gesetzes über den Ladenschluss hinausgehen, und welche Regelungen enthalten diese?

14

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Samstagsarbeit betroffen sind, durch die aktuelle Rechtsprechung ausreichend geschützt sind, und auf welche wissenschaftliche Grundlage stützt die Bunderegierung diese Annahme (bitte begründen und ausführen)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Übertragungskompetenz der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder, angesichts der gesundheitlichen und familiären Beeinträchtigungen, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Wochenendarbeit entstehen, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung zu seinem Beschluss 1 BvR 931/12 vom 14. Januar 2015 dargelegt hat?

Wäre aus Sicht der Bundesregierung eine Rückübertragung auf den Bund hinsichtlich des Arbeitsschutzes sinnvoll oder geboten (bitte begründen)?

16

Welche Auswirkung hat Samstagsarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Gesundheit des Beschäftigten, und sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang mit der Zunahme psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und einem Anstieg psychischer Erkrankungen (bitte begründen)?

17

Welche Studien und wissenschaftliche Publikationen sind der Bundesregierung bekannt, die einen Zusammenhang psychischer Belastungen und psychischer Erkrankungen und Samstagsarbeit beziehungsweise Wochenendarbeit untersuchen?

Berlin, den 18. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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