70 Jahre Potsdamer Abkommen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Azize Tank, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Schon während des Krieges hatten die wichtigsten Anti-Hitler-Koalitionäre, die UdSSR, Großbritannien und die USA, in Teheran (28. November bis 1. Dezember 1943) und Jalta (4. bis 11. Februar 1945) über die Zukunft Deutschlands nach dem Sieg über das nazistische Deutschland beraten.
Dieses Jahr jährt sich das Potsdamer Abkommen zwischen den drei großen Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, Sowjetunion, Großbritannien und USA, in welchem zwischen dem 17. Juli und 2. August 1945 die Grundlagen für ein entnazifiziertes Deutschland beschlossen wurden, zum 70. Mal. Frankreich war an dieser Konferenz nicht beteiligt, stimmte aber am 4. August 1945 unter Vorbehalten zu.
Alle Bundesregierungen haben bisher das Potsdamer Abkommen nicht anerkannt und verwiesen darauf, dass das Abkommen ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter gewesen sei. Aufgrund dieser Nichtanerkennung nutzen viele deutsche Völkerrechtler die Bezeichnung „Beschlüsse“ anstatt „Abkommen“ (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58299).
Im Kapitel III (Deutschland) des Potsdamer Abkommens heißt es: „Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch, und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen worden. […] Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann. […] Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigene Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“
In einem entsprechendem Flugblatt vom Sommer 1945 wird als ein zentrales Ziel des Abkommens propagiert, dass es „der deutschen Industrie […] nie erlaubt werden [wird], Waffen für einen deutschen Angriffskrieg zu erzeugen. […] Nur durch friedliche Arbeit kann Deutschland hoffen, sich als Nation wieder aufzurichten.“ (www.ag-friedensforschung.de/themen/Befreiung/potsdam-paech.html).
Immer wieder gab und gibt es Diskussionen über die Festlegung der Westgrenze Polens in Abschnitt IX und die damit verbundenen Gebietsabtretungen sowie die „Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile“ in Abschnitt XIII.
Neonazis in Deutschland, darunter insbesondere die so genannte Reichsbürgerbewegung, stützen sich dabei zur Begründung ihres Gebietsrevisionismus und volksverhetzender Propaganda gegenüber den EU-Nachbarn Polen und Tschechen auf die auch von der Bundesregierung bis heute aufrechterhaltene These von der angeblichen Fortexistenz des Deutschen Reiches (vgl. Amadeu Antonio Stiftung „Die »Reichsbürger«: Überzeugungen, Gefahren und Handlungsstrategien“, Berlin 2014).
In den 90er-Jahren führte letztere zu diplomatischen Verwicklungen zwischen den damaligen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik zwischen beiden Ländern (Bundestagsdrucksache 13/4439).
Denn: „In Übereinstimmung mit der deutschen Völkerrechtswissenschaft haben alle früheren Bundesregierungen und auch die jetzige Regierung die Vertreibung der Deutschen nach Kriegsende immer als rechtswidrig verurteilt und die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 nicht als Rechtfertigung der Vertreibung angesehen.“ Kritisiert wird also nicht, dass die „Überführung“ nicht „in ordnungsmäßiger und humaner Weise“ durchgeführt wurde, sondern generell die in Abschnitt XIII festgelegte Umsiedlung.
Im Jahr 2005 forderte der ehemalige bayerische Landtagspräsident Johann Böhm, dass die Garantiemächte des Potsdamer Abkommens die Bestimmungen des Vertrages zum „großen Irrtum“ erklären und die Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei als „fortwirkendes Unrecht“ einstufen sollen (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/53252).
Im Jahr 2011 erklärte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer über die tschechischen Beneš-Gesetze, die im Jahr 1945 die Umsiedlung der Sudetendeutschen gemäß dem Potsdamer Abkommen regelten, dass ihnen „Rechtsauffassungen“ zugrunde lägen, „die nicht in die europäische Werteordnung hineinpassen“ würden (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58087).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Potsdamer Abkommen auch für die „Entwicklung des Völkerrechts“ eine maßgebliche Rolle einnahm und dadurch, dass „es von der Zusammenarbeit der Alliierten ausging und die Grundzüge einer europäischen Friedensordnung fixierte“, eine besondere Bedeutung hatte (http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74#fnB3)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Potsdamer Abkommen als solches in die Geschichte des Völkerrechts einging, obwohl es an einem eindeutigen Vertragstext fehlte und eine Fülle von Zweifeln an dem Vertragscharakter besteht (http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74#fnB3)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die beteiligten Siegermächte von Anfang an von dem Bestehen eines völkerrechtlichen Vertrages ausgegangen sind, weil Wert auf die inhaltliche Übereinstimmung und nicht auf die einheitliche äußere Form gelegt wurde (http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74#fnB3)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von der Bundesrepublik Deutschland geäußerten Zweifel an der Rechtsnatur des Potsdamer Abkommens als völkerrechtlicher Vertrag zwar nicht ausgeräumt worden seien, doch sich das Institut des völkerrechtlichen Vertrages als dehnbar genug erwiesen habe, auch schwerwiegende Zweifel aufzufangen, wie sich gerade auch in der späteren großzügigeren Vertragspraxis bestätigt, wie etwa in der Wiener Vertragsrechtskonvention aus dem Jahr 1969 (http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74#fnB3)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Sieger- bzw. Besatzungsmächte USA, Großbritannien und die UdSSR von der völkerrechtlichen Vertragsbindung des Potsdamer Abkommens ausgingen, wobei vor allem die UdSSR bis zuletzt auch eine Bindung Deutschlands vertrat, diese völkerrechtliche Vertragsbindung auf deutscher Seite aber lediglich von der DDR akzeptiert wurde, während die Bundesregierung das Potsdamer Abkommen von Anfang an jede rechtliche Bindung ablehnte (http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74#fnB16)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des ehemalige bayerischen Landtagspräsidenten Johann Böhm, dass die Garantiemächte des Potsdamer Abkommens die Bestimmungen des Vertrages zum „großen Irrtum“ erklären und die Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei als „fortwirkendes Unrecht“ einstufen sollen (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/53252)?
Gedenkt die Bundesregierung für Klarheit zu sorgen und die These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches öffentlich als unhaltbar zurückzuweisen, damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann?
Gedenkt die Bundesregierung, anlässlich des 70. Jahrestages des Kriegsendes auch ein Friedensabkommen mit der Republik Polen abzuschließen?
Wird die Bundesregierung Veranstaltungen zum 70. Jahrestag des Potsdamer Abkommens im Inland im Jahr 2015 in Eigenregie durchführen, und wenn ja, welche (bitte entsprechend der Jahre nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche Institutionen, Museen etc.) fördert die Bundesregierung bezüglich welcher Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln für das Erinnern an das Potsdamer Abkommen im Jahr 2015 (bitte nach Datum, Organisation und finanziellen Mitteln auflisten)?
Wie viele Mittel stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer im Jahr 2015 anlässlich des Erinnerns an 70 Jahre Potsdamer Abkommen zur Verfügung (bitte entsprechend der Bundesländer auflisten)?
Inwiefern ist das Auswärtige Amt in die Erinnerungsarbeit zu 70 Jahre Potsdamer Abkommen eingebunden?
Welche Publikationen planen Dienststellen des Auswärtigen Amts anlässlich des Erinnerns an 70 Jahre Potsdamer Abkommen?
Welche Forschungsvorhaben werden am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaft der Bundeswehr (ZMSBw) in Potsdam in Bezug auf die Erforschung der Ursprünge des Potsdamer Abkommens in der Folge der deutschen Verbrechen des Kolonialismus und der Shoah sowie zum bundesrepublikanischen Umgang mit der deutschen Vergangenheit befördert?
Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse sowie die Nürnberger Nachfolgeprozesse keine Rechtswirkung für die bundesdeutsche Justiz sowie Behörden entwickeln, da nach Auffassung der Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4076) und der so genannten Reichsbürgerbewegung (vgl. Amadeu Antonio Stiftung „Die »Reichsbürger«: Überzeugungen, Gefahren und Handlungsstrategien“, Berlin 2014) das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich fortbesteht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 12. Oktober 1945 („Es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie [die NSDAP und ihre Gliederungen] in keiner Form wieder aufstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen“) sowie das Gesetz Nr. 8 des Alliierten Kontrollrates vom 30. November 1945 (Verbot jeglicher Propaganda „die darauf abzielt, militaristischen und nationalsozialistischen Geist oder derartige Einrichtungen zu unterhalten, wieder ins Leben zu rufen oder zu fördern“) eine Umsetzung des Potsdamer Abkommens waren, das u. a. die Vernichtung der NSDAP und ihrer angeschlossenen Gliederungen vorsah?