Umsetzung der EU-Transparenzinitiative für den Bereich Agrarförderung
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einem Antrag an den Deutschen Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, die Transparenzinitiative der EU-Kommission zu unterstützen und die Verwendung der Mittel für die Agrarförderung nach Empfängern aufgeschlüsselt offenzulegen. Dabei sollten neben den EU-Geldern auch die nationalen Mittel einbezogen werden.
Dieser Antrag wurde abgelehnt, dennoch hat sich die Bundesregierung dem öffentlichen Druck gebeugt und kurz darauf ihre Bereitschaft erklärt, die Empfänger von EU-Beihilfen offenzulegen und einer verpflichtenden Regelung auf EU-Ebene zuzustimmen.
Für den Bereich der ländlichen Entwicklung (ELER, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) und die Strukturfonds wurden inzwischen bereits Durchführungsverordnungen erlassen, die eine Veröffentlichung der Empfänger vorsehen.
Für Mittel, die im Rahmen des EGFL (Europäischer Garantiefonds) gezahlt werden, also Direktzahlungen und Marktordnungsmaßnahmen ist die Allgemeine Haushaltsordnung der EU maßgeblich. Diese befindet sich zurzeit noch im Abstimmungsprozess. Mittlerweile hat das EU-Parlament bereits dem Entwurf einer Änderungsverordnung zugestimmt, die eine verpflichtende Veröffentlichung erstmals für die im Haushaltsjahr 2008 geleisteten Agrarbeihilfen vorsieht. Weitere Details werden dann vermutlich in einer Durchführungsverordnung zur Haushaltsordnung geregelt.
Die Bundesregierung hat bisher jedoch noch keinen Vorschlag vorgelegt, wie die konkrete Umsetzung in Deutschland erfolgen soll, durch wen und ab wann und in welcher Form die Daten öffentlich zugänglich sein werden und wie auch die nationalen Mittel einbezogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der Transparenzinitiative für den Bereich der Agrarförderung, welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen oder veranlasst?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine umgehende Offenlegung auf freiwilliger Basis im Sinne der Schaffung von Transparenz für die Steuerzahler wie bereits in 13 anderen Mitgliedstaaten der EU praktiziert, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Praxis für das Jahr 2007?
Wie ist der Diskussionsstand auf EU-Ebene bezüglich der Regelungen, die im Rahmen der Durchführungsverordnung zur Haushaltsordnung zu treffen sind, und wie und mit welchen Argumenten positioniert sich die Bundesregierung dazu?
Zu welchem Datum ist eine Veröffentlichung geplant, welchen Fahrplan verfolgt dazu die Bundesregierung, und welche Anstrengungen unternimmt sie zur einfachen und effizienten Umsetzung von Informationsrechten?
Wie werden in die Veröffentlichung auch die nationalen Mittel einbezogen? Wenn sie nicht einbezogen werden, mit welcher Begründung?
Teilt die Bundesregierung das Ziel, die Verwendung öffentlicher Finanzen für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten?
In welcher Form und durch wen werden die Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Sind Schwellenwerte/Bagatellgrenzen vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Begründung?
Ist eine Aufbereitung der Daten zur Ermöglichung einer Analyse hinsichtlich der Wirksamkeit des Mitteleinsatzes und Verteilungsgerechtigkeit vorgesehen, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Wie wird aus den bereitgestellten Daten ersichtlich sein, in welchem Verhältnis die Summe der Zahlungen je Betrieb zur Anzahl der dort tätigen Arbeitskräfte steht?
Plant die Bundesregierung, die Veröffentlichung der Daten durch Informationsmaßnahmen über den Sinn und Zweck der Agrarförderung zu begleiten, wenn ja, durch welche?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Offenlegung der Förderung hinsichtlich der Zwischenbewertung der Agrarreform („Gesundheitscheck“) bzw. der Diskussion zur Fortentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik bei?