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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Kenia

Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Kenia, Zahl der Projektanträge, genderspezifische Ansätze, Projekte in den Bereichen Versöhnung, Traumaarbeit und Dialog, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, EU-Leitlinien, humanitäre Visa, Einschätzung und Bekämpfung möglicher Konfliktursachen, ökonomische und soziale Situation im Land, Umweltprobleme, regionale Disparitäten, Korruption, deutsch-kenianische Kooperationen im polizeilichen und im militärischen Sektor, Folgen der Verfassungsreformen seit 2010, somalische Flüchtlinge<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/519312.06.2015

Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Kenia

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Republik Kenia ist einer der wichtigsten Partner im sogenannten Kampf gegen den Terrorismus, vor allem gegen die in Somalia operierenden Al-Shabaab-Milizen. Kenia ist Nachbarland des Südsudan und spielt als regionaler Akteur auch eine Rolle im Gebiet der Großen Seen. Kenia ist Schwerpunktland der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.

Kenia liegt aber nicht nur in einer krisengeplagten Weltregion, sondern ist selbst von vielfältigen Konflikten betroffen.

Auf der lokalen Ebene kommt es immer wieder zu gewaltförmig ausgetragenen Konflikten um Viehdiebstahl, Weideland und Wasserrechte. Diese Konflikte erfahren wenig internationale Aufmerksamkeit, selbst wenn sie sich in Größenordnungen wie beim Turbi-Massaker im Jahr 2005 äußern, bei dem zwischen 60 und 90 Menschen getötet und Tausende vertrieben wurden. Die Landfrage ist eines der größten sozialen Probleme des Landes. Immer wieder kommt es aufgrund strittiger Eigentumstitel zu Vertreibungen.

Die seit Jahrzehnten andauernde Diskriminierung der muslimischen Minderheit, die vor allem im Norden und in den Küstengebieten lebt, führt zu Spannungen und erleichtert es der somalischen Al-Shabaab, in Kenia Kämpfer zu rekrutieren. Muslime stellen zwischen 11 und 20 Prozent der Bevölkerung, der Großteil der Kenianer gehört einer der christlichen Kirchen an. Insbesondere nach den verheerenden Anschlägen (Überfall auf das Westgate-Einkaufszentrum in Nairobi im Jahr 2013, Überfall auf den Campus des Garissa University College im Jahr 2015) kommt es zu Übergriffen der Sicherheitskräfte auf Muslime.

Ein weiteres Konfliktfeld stellt die Flüchtlingsproblematik dar: Hunderttausende Flüchtlinge aus dem Bürgerkrieg in Somalia und zehntausende aus dem Südsudan leben in Flüchtlingslagern im Nordosten und Nordwesten Kenias; zudem lebt eine große Anzahl von ethnischen Somali bereits seit Jahrzehnten mit kenianischer Staatsbürgerschaft im Land. Seit Beginn der Al-Shabaab-Anschläge innerhalb Kenias werden Somali von Sicherheitskräften oft generell unter Verdacht gestellt, den Terrorismus zu unterstützen. Auf die Anschläge reagiert die kenianische Regierung immer wieder mit der Forderung der zwangsweisen Rückführung aller somalischen Flüchtlinge. Bei Aktionen der Sicherheitskräfte nach Terroranschlägen kommt es zu Enteignungen, Deportationen und widerrechtlichen Abschiebungen.

Im Jahr 2013 wurden massive Menschenrechtsverletzungen und wiederholte extralegale Tötungen durch Kenias Anti-Terrorismus-Polizeieinheit ATPU bekannt (s. Bericht der Open Society Justice Initiative: „We’re Tired of Taking You to the Court“, www.opensocietyfoundations.org/reports/were-tired-takingyou-court-human-rights-abuses-kenyas-anti-terrorism-police-unit). Im Jahr 2014 wurden durch eine neue Gesetzgebung den Sicherheitsbehörden weitgehende neue Befugnisse eingeräumt. Anti-Terror-Einheiten wie die ATPU können so noch willkürlicher agieren und werden noch unkontrollierbarer (s. www.hrw.org/news/2014/12/13/kenya-security-bill-tramples-basic-rights). Die Bundesregierung hat in ihren Antworten auf mehrere Mündliche und Schriftliche parlamentarische Fragen bestätigt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen der kenianischen Sicherheitssektorreform seit dem Jahr 2008 u. a. mit der ATPU kooperiert und sich an deren Ausbildung und Ausstattung beteiligt. Trotz der zahlreichen Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen durch gerade diese Anti-Terror-Einheit hält die Bundesregierung weiter an ihrer Ausbildungs- und Ausstattungshilfe fest, da hier bisher keine Hinweise vorliegen würden, dass diese nicht „bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt würde“ (s. Antwort auf die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 18/815 und Plenarprotokoll 18/3 vom 28. Februar 2013, Antwort auf die Mündliche Frage 43 des Abgeordneten Niema Movassat).

Korruption ist weit verbreitet, im Corruption Perceptions Index aus dem Jahr 2014 von Transparency International belegt Kenia den Platz 145 von 175. Korruption ist einer der Hauptgründe für das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den Sicherheitsbehörden.

Verhältnismäßig große Aufmerksamkeit erhalten die politischen Konflikte in Kenia, die oft entlang ethnischer Identitäten ausgetragen werden. Der Gewaltausbruch nach der Präsidentschaftswahl im Jahr 2007 mit weit über 1 000 Toten und 600 000 Binnenvertriebenen hat die Probleme auch international deutlich gemacht. Nach den Nachwahlunruhen 2007/2008 kam es auf internationalen Druck hin zu einer Koalitionsregierung, die im Jahr 2010 eine neue Verfassung durchsetzte, die einige Lehren aus den Gewaltausbrüchen zog. Einige der Neuregelungen sind immer noch in der Umsetzungsphase.

Die Aufarbeitung der Gewalt kommt jedoch nur langsam voran.

Ein nationaler Versöhnungsprozess und die Aufarbeitung der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Wahlen im Jahr 2007 wären ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Konfliktbearbeitung. Die begonnene Machtteilung als Aufgabe für den Umbau des politischen Systems muss fortgesetzt werden. Dies wird ohne eine Stärkung der Zivilgesellschaft nicht möglich sein. Letztlich ist es unabdingbar, eine soziale und ökonomische Verteilungsgerechtigkeit zu schaffen, die den Menschen in Kenia unabhängig von ethnischen und religiösen Identitäten eine Zukunftsperspektive eröffnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche konkreten Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Kenia hat die Bundesregierung seit Beginn der 18. Wahlperiode ergriffen, fortgeführt bzw. geplant (bitte einzeln nach Initiative und aufgewendeten Mitteln auflisten)?

2

Gab es darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der 18. Wahlperiode Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Kenia, die durch Strukturen etwa der EU, der Afrikanischen Union oder der Vereinten Nationen unterstützt oder finanziert worden sind (bitte einzeln nach Initiative, Organisation und aufgewendeten Mitteln auflisten)?

3

Wie viele Friedensfachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes in Kenia im Einsatz, und wie viele waren es in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren, Projektanzahl und Projektlaufzeit und Personal aufschlüsseln)?

4

Wie viele Projektanträge für den Bereich Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Kenia mit welchem jeweiligen finanziellen und personellen Volumen sind in den letzten fünf Jahren jährlich bei welchen Bundesministerien eingegangen?

a) Wie viele der jeweiligen Anträge wurden in welcher Höhe für welchen Zeitraum bewilligt, wie viele wurden abgelehnt und mit welcher Begründung?

b) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert?

c) Wie wurden die Projekte evaluiert?

5

Wie viele Projekte in den Bereichen interkultureller und interkonfessioneller Dialog, Trauma- und Versöhnungsarbeit hat die Bundesregierung in Kenia in den letzten fünf Jahren gefördert oder selbst durchgeführt (bitte unter Angabe des Projektinhalts)?

a) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten sie?

b) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert?

c) Wie wurden die Projekte evaluiert?

6

Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, Projekte in den Bereichen Versöhnung, Traumaarbeit und Dialog in Kenia auszubauen, und was unternimmt sie dafür konkret (bitte mit Begründung)?

7

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung genderspezifischen Ansätzen im Bereich der zivilen Krisenprävention und Konfliktmediation bei, und wie viele Projekte zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in Kenia gefördert (bitte einzeln nach Projekt, Organisation, Laufzeit und finanziellem Fördervolumen auflisten)?

8

Wie viele Projekte zum Schutz und zur Aus- und Weiterbildung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in Kenia gefördert (bitte einzeln nach Projektinhalt, Organisation, Laufzeit und finanziellem Fördervolumen auflisten)?

9

Mit welchen Maßnahmen und Verfahren prüft und gewährleistet die Bundesregierung die Umsetzung der „Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ in den staatlichen Institutionen Kenias bzw. in den von der Bundesregierung in Kenia geförderten Projekten?

10

In welchem Umfang wurden entsprechend den EU-Leitlinien spezielle humanitäre Visa für den vorübergehenden Schutz von kenianischen Staatsangehörigen ausgestellt und Schutzprogramme für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger eingerichtet?

11

Wie viele Asylanträge mit Bezug zur Menschenrechtsarbeit haben Menschen aus Kenia seit dem Jahr 2005 gestellt, und wie viele davon wurden mit welcher Begründung bewilligt bzw. abgelehnt?

12

Schätzt die Bundesregierung die Landverteilung als konfliktrelevant ein, und wenn ja, welche Maßnahmen hat sie in den letzten fünf Jahren in diesem Zusammenhang ergriffen?

13

Sieht die Bundesregierung regionale Disparitäten und die schlechte wirtschaftliche Situation in peripheren Räumen als Ursachen von Konflikten an? In welcher Weise wirken von der Bundesregierung getragene oder geförderte Maßnahmen auf einen Ausgleich der unterschiedlichen regionalen Entwicklungschancen hin? Sieht die Bundesregierung in solchen Maßnahmen Möglichkeiten, auf die Ursachen von Konflikten einzuwirken?

14

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit Konflikte im Zusammenhang mit Umweltproblemen und dem Klimawandel gewaltförmig ausgetragen werden? Wenn ja, inwieweit haben diese Erkenntnisse Einfluss auf die bilaterale Zusammenarbeit, insbesondere bezogen auf Instrumente, Programme und Vereinbarungen zur zivilen Konfliktbearbeitung?

15

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich des Schutzes der sich unter sehr prekären Bedingungen in Kenia aufhaltenden somalischen Flüchtlinge, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den durch die kenianische Regierung angekündigten Zwangsrückführungen der Flüchtlinge aus Somalia (www.cnn.com vom 11. April 2015 „Kenyan official to U.N.: Relocate worldʼs largest refugee camp, or weʼll do it“)?

16

Welche eigenen Instrumente zur Krisenfrüherkennung nutzt die Bundesregierung im Fall Kenias, und inwieweit sind diese bislang von Bedeutung gewesen?

17

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Verfassungsreformen seit dem Jahr 2010, und inwieweit hält sie den Stand der Umsetzung für ausreichend?

18

Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung kenianische Bemühungen um eine Bekämpfung der weitverbreiteten Korruption?

19

Sieht die Bundesregierung die ökonomische und soziale Situation im Land, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, als mögliche Ursache für Krisen an, und welche Maßnahmen sollten aus ihrer Sicht ergriffen werden, um daran etwas zu ändern? Fördert die Bundesregierung entsprechende Vorhaben?

20

Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4626, in der eine Reihe von Projekten benannt werden, die die Bundesregierung gefördert hat,

a) was weist das in den Jahren 2007 bis 2009 mit insgesamt über 500 000 Euro geförderte „Trainingszentrum für Frieden und Sicherheit PSTC“ als „zivil“ aus, was war genau Gegenstand der Förderung, welche Organisation hat die entsprechenden Mittel erhalten, welche Zielgruppen sollten erreicht werden, und wie wurde die Verwendung der Mittel evaluiert,

b) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Förderung von sozialer Gerechtigkeit, Versöhnung und nationaler Kohäsion“, wer hat die entsprechenden Mittel erhalten, und wie wurde die Verwendung der Mittel evaluiert,

c) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Aufbau und Stärkung lokaler Friedensaktivitäten“, worin besteht der Bezug zur Krisenprävention, wer hat die entsprechenden Mittel erhalten, und wie wurde die Verwendung der Mittel evaluiert,

d) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Förderung von guter Regierungsführung in Kenia unter besonderer Berücksichtigung des Rechtszugangs für Opfer geschlechterspezifischer Gewalt“, worin besteht der Bezug zur Krisenprävention, wer hat die entsprechenden Mittel erhalten, und wie wurde die Verwendung der Mittel evaluiert,

e) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Stabilisierung der Lebensgrundlagen“, worin besteht der Bezug zur Krisenprävention, wer hat die entsprechenden Mittel erhalten, und wie wurde die Verwendung der Mittel evaluiert,

f) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Entwicklung des Wasser- und Sanitärsektors“, worin besteht der Bezug zur Krisenprävention, wer hat die entsprechenden Mittel erhalten, und wie wurde die Verwendung der Mittel evaluiert?

21

Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Antragsteller über Übergriffe der kenianischen Sicherheitskräfte, und wenn ja,

a) hat die Bundesregierung entsprechende Vorfälle gegenüber kenianischen Regierungsstellen angesprochen,

b) welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in den kenianischen Sicherheitskräften die Orientierung an rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Prinzipien zu stärken,

c) welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um auf eine den Bevölkerungsanteilen entsprechende Zusammensetzung der kenianischen Sicherheitskräfte hinzuwirken?

22

Welche Formen der Kooperation im polizeilichen Bereich hat es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kenia seit dem Jahr 2005 gegeben?

a) Welche Kooperationsvorhaben gibt es?

b) Was sind die Themen der Kooperation?

c) Gibt es neben der Kooperation mit der Anti-Terror-Einheit ATPU noch andere Kooperationen mit Anti-Terror-Einheiten, und wenn ja, welche?

d) Inwieweit wird im Rahmen der Polizeikooperation sichergestellt, dass die Ausbildungsinhalte die Einhaltung menschen- und grundrechtlicher Standards durch die kenianischen Polizeieinheiten befördern?

e) In welcher Weise reagieren die Programme darauf, dass extralegale Tötungen im Polizeigewahrsam immer wieder vorkommen (Menschenrechtsbericht der Bundesregierung und Open-Society-Bericht über Menschenrechtsverletzungen durch kenianische Anti-Terror-Einheiten aus dem Jahr 2013)?

f) Zu welchen Ergebnissen sind bisherige Evaluierungen der Polizeikooperation gekommen, wie viele Evaluierungen hat es bisher gegeben und zu welchen Zeitpunkten, welche Aspekte wurden hierbei untersucht und wie, und anhand welcher Kriterien wurden die Evaluierungen durchgeführt?

g) Wie häufig, wie systematisch und auf welche Art und Weise hat der BKA-Verbindungsbeamte überprüft und sichergestellt, dass im Rahmen der Kooperation zur Verfügung gestelltes Wissen und zur Verfügung gestellte Technik nicht zu extralegalen Handlungen und Menschenrechtsverletzungen durch die kenianische Polizei eingesetzt wurden (bitte die Inhalte und Schlussfolgerungen der Berichte des BKA-Verbindungsbeamten zitieren)?

23

Welche Formen der Kooperation auf militärischem Gebiet hat es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kenia seit dem Jahr 2005 gegeben?

a) Welche Ausbildungsmissionen, an denen die Bundeswehr beteiligt ist, gab es seit dem Jahr 2005 in Kenia (bitte einzeln unter Angabe der Anzahl deutscher Soldaten aufführen)?

b) Welche Manöver haben seit dem Jahr 2005 unter Beteiligung deutscher und kenianischer Soldaten stattgefunden?

c) Welche Militäreinsätze haben seit dem Jahr 2005 unter Beteiligung deutscher und kenianischer Soldaten stattgefunden?

d) Wie viele Bundeswehrangehörige halten sich derzeit dienstlich in Kenia auf?

24

Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit Beginn der 18. Wahlperiode Kenia besucht? Falls sie dabei von Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Organisationen oder Verbänden begleitet wurden, welche waren dies?

Berlin, den 11. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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