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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rassismus in Deutschland vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen

Empfehlungen und Kritik des UN-Antirassismus-Ausschusses nach Prüfung des deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Anti-Rassismus-Konvention (ICERD): gesetzliche Definition rassistischer Diskriminierung, Racial Profiling, institutioneller Rassismus, unabhängige Beschwerdestelle, Aus- und Fortbildung der Bundespolizei, Teilhabe an Bildung, Überarbeitung der Kriterien zur Erfassung Politisch motivierter Kriminalität &ndash; rechts; Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, regelmäßige Berichterstattung; Befragung zu Einwanderung, Asyl und Terrorismus in Ungarn<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/519912.06.2015

Rassismus in Deutschland vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen

der Abgeordneten Sevim Da delen, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Anschläge auf Asylbewerberheime, Pegida-Demos, Diskriminierung von Migranten – Deutschland muss sich von den UN fragen lassen, was es 70 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft gegen den Rassismus tut“ (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.un-ausschuss-in-genf-deutschland-will-rassismus-staerker-bekaempfen.d68e5741-3265-47a8-891c-fdb11c554d73.html). Diese Frage stellt sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer hohen Zahl von politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierten Gewalttaten (siehe z. B. Bundestagsdrucksachen 18/4859 und 18/4858) sowie eines deutlichen Anstiegs von Angriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/chronikzu-angriffen-und-hetze-gegen-fl%C3%BCchtlinge-2015-9992).

Der UN-Fachausschuss zur Anti-Rassismus-Konvention (CERD, UN – Vereinte Nationen) hat auf seiner Sitzung vom 27. April bis 15. Mai 2015 den Staatenbericht Deutschlands (www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/19_22_ CERD_Bericht.pdf?__blob=publicationFile) behandelt und überprüft, wie Deutschland seine Verpflichtungen aus der UN-Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) umgesetzt hat. Aus der Befassung sind Empfehlungen für weitere Handlungsschritte an die Bundesregierung ausgesprochen worden. Die Bundesregierung hatte ihren letzten Bericht im Jahr 2013 vorgelegt. In dem aktuellen Bericht wird unter anderem auf 40 Seiten berichtet, was alles getan wurde, etwa mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, dem Integrationsgipfel und zahlreichen Maßnahmen in ganz Deutschland. Vor allem macht der Bericht aber deutlich, wo der Staat keinen Handlungsbedarf sieht, so beispielsweise im Bereich „Racial Profiling“ und bei den „rechtlichen Instrumenten, um gegen Diskriminierung vorzugehen“ (www.mediendienst-integration.de/artikel/cerd-berichterstattung-antirassismus-konvention-2015.html).

Für die am 5. und 6. Mai 2015 erfolgte Prüfung des deutschen Staatenberichts durch den CERD hat das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR) einen Parallelbericht vorgelegt (www.institut-fuer-menschenrechte.de/ fileadmin/user _upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Parallelbericht_DIMR_an_ CERD_im_Rahmen_der_Pruefung_des_19_22_Staatenberichts_2015.pdf). Neben dem DIMR haben weitere zivilgesellschaftliche Organisationen Berichte vorgelegt (http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Session Details1.aspx?SessionID=977&amp;Lang=en).

Von diesen, aber auch von Uwe-Karsten Heye, langjähriger Vorsitzender des Vereins Gesicht zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V., und Markus Löning, ehemaliger Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, gab es Kritik am Staatenbericht der Bundesregierung. So habe die Bundesregierung „die Optimierung der Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz als Lehre aus dem NSU-Komplex“ angegeben, „rassistische Verhaltensweisen einzelner Ermittler und institutionellen Rassismus als Ursache der erfolglosen Ermittlungen aber würden ignoriert“ (www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/ ?ressort=in&amp;dig=2015%2F04%2F28%2Fa0056&amp;cHash=879ce5d8689d68df2 2d5c4b95e05d8723). Die Opferperspektive e. V. sieht in dem aktuellen Staatenbericht Deutschlands „ein Zeugnis der mangelnden Problembewältigungskompetenz der Bundesregierung. Ihr ist es bislang nicht gelungen, effektive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln und umzusetzen“ (www.opferperspektive.de/aktuelles/zivilgesellschaftliches- buendniskritisiert-die-fehlerhaften-staatlichen-konsequenzen-aus-dem-nsu- komplexund-die-mangelhaften-massnahmen-gegen-rassismus).

Der UN-Ausschuss beklagt, dass die Inhalte der ICERD weder in der Öffentlichkeit noch bei Gerichten und Behörden bekannt sind. Daher spielt die Konvention in der Rechtspraxis keine Rolle – obwohl sie geltendes Recht in Deutschland ist (Punkt 8 des CERD-Berichts).

Der Ausschuss hat zudem im Zusammenhang mit den über Jahre erfolglosen Ermittlungen bei der Aufklärung der Taten des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) deutlich gemacht, dass Rassismus auch in staatlichen Institutionen und Behörden ein Problem ist. Der Ausschuss sieht hier einen dringenden Reformbedarf, damit vorurteilsfrei ermittelt wird und rassistische Taten durch Polizei und Justiz besser erkannt werden (Punkt 10 des CERD-Berichts). Bereits in einem Jahr erwartet der Ausschuss Informationen von Deutschland über die Umsetzung von Reformen, ebenso zu den bislang ausgebliebenen wirksamen Sanktionen auf die rassistischen Erklärungen von Thilo Sarrazin – entgegen einer Empfehlung des CERD-Ausschusses nach einer Beschwerde des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (Punkt 26 des CERD-Berichts).

Problematisiert wird auch die Praxis der Bundespolizei, bei Kontrollen im grenznahen Gebiet Personen nach äußerlichen Merkmalen, wie ihrer Hautfarbe auszuwählen. Der Ausschuss empfiehlt Deutschland, die Rechtsgrundlagen für die Personenkontrollen aufzuheben oder zu ändern, die Praxis des „Racial Profiling“ in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder gesetzlich zu verbieten und das Verbot rassistischer Diskriminierung zum festen Bestandteil der Ausbildung zu machen (Punkt 11 des CERD-Berichts).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik, dass Rassismus „in Deutschland häufig sehr eng verstanden wird, indem er zumeist mit gewalttätigem und organisiertem Rechtsextremismus gleichgesetzt wird“ (www.institut-fuer-menschenrechte.de/presse/pressemitteilungen/meldung/article/ pressemitteilung-anlaesslich-der-pruefung-deutschlands-zur- umsetzungder-un-anti-rassismus-konventio/ sowie Punkt 7 des CERD-Berichts)?

2

Welche Schlussfolgerungen, Konsequenzen und Bewertungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der CERD-Ausschuss auch beim aktuellen Staatenbericht Deutschlands – wie übrigens bereits bezogen auf den 16. bis 18. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland (siehe Bundestagsdrucksache 17/1881) – grundsätzliche Kritik äußert, wonach es keine gesetzliche Definition rassistischer Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland gebe, und inwieweit ist aus dem nach wie vor bestehenden Fehlen einer Definition zu schlussfolgern, dass die Bundesregierung „racial discrimination“ nicht im Einklang mit Artikel 1 Nummer 1 ICERD definieren will oder womöglich sogar diese Definition nicht teilt (bitte ausführen)?

3

Teilt die Bundesregierung die Kritik des CERD-Ausschusses am Fehlen einer gesetzlichen Definition von „racial discrimination“, und wie wird sie der Aufforderung in Punkt 7b des CERD-Berichts nachkommen, eine Definition von „racial discrimination“ zugrunde zu legen, die voll in Übereinstimmung mit Artikel 1 Nummer 1 ICERD steht?

Wenn die Bundesregierung der Auffassung sein sollte, eine Definition zu haben, die in vollem Einklang mit Artikel 1 Nummer 1 ICERD steht, wie lautet diese, wo ist sie definiert oder veröffentlicht, und welche rechtliche Bedeutung kommt dem zu?

4

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Stellungnahmen, Bewertungen und Analysen zum Thema Rassismus, dass es nach der rechtsverbindlichen Definition von „racial discrimination“ in Artikel 1 Nummer 1 ICERD nicht notwendigerweise auf eine rassistische Motivation oder Intention ankommt, um von rassistischer Diskriminierung sprechen zu können?

5

Wie legt die Bundesregierung die in Artikel 1 Nummer 1 ICERD niedergelegte Definition von „racial discrimination“ aus, nach der es hierbei auch auf die tatsächlichen Ergebnisse und Auswirkungen einer Ungleichbehandlung, die an den in Artikel 1 Nummer 1 genannten Merkmalen anknüpft, ankommt, und inwieweit wird die Bundesregierung öffentlichkeitswirksam und intern (in Ministerien und Behörden, insbesondere der Bundespolizei, bitte differenzieren) initiativ werden, um für ein umfassenderes Verständnis von Rassismus bzw. rassistischer Diskriminierung zu werben?

6

Inwieweit ist ein verkürztes Verständnis von Rassismus bzw. rassistischer Diskriminierung (siehe Frage 5) nach Auffassung der Bundesregierung eine mögliche Erklärung dafür, dass die Kritik an Behördenmaßnahmen, z. B. dem „Racial Profiling“, oftmals falsch verstanden und vorschnell zurückgewiesen wird, weil die Kritik so verstanden wird, als würde den Handelnden oder Organisationen eine rassistische Motivation unterstellt, was, wie dargelegt, nicht notwendigerweise der Fall sein muss (bitte ausführen)?

7

Inwieweit ist ein möglicherweise verkürztes Verständnis von rassistischer Diskriminierung (siehe Frage 5) seitens der Bundesregierung eine Erklärung dafür, dass sie den Vorwurf des „Racial Profiling“ durch die Bundespolizei auf der Grundlage von §§ 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes stets zurückweist (z. B. in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 17/14569), obwohl sich z. B. der CERD-Ausschuss in Punkt 11 seiner abschließenden Bemerkungen vom 15. Mai 2015 darüber besorgt zeigt, dass diese Vorschrift „faktisch“ zu einer rassistischen Diskriminierung führt, wenn unter anderem an das „äußere Erscheinungsbild einer Person“ oder einem „Gefühl für bestimmte Situationen“ angeknüpft wird, d. h. dass es für die Feststellung einer rassistischen Diskriminierung infolge anlassloser Polizeikontrollen genügt, wenn diese in der Realität zur Folge haben, dass überdurchschnittlich häufig Personen z. B. mit dunklerer Hautfarbe kontrolliert werden und damit in ihre Freiheitsrechte eingegriffen wird (bitte ausführen)?

8

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik an der Interpretation (Übersetzung) von „racial discrimination“ als „Rassendiskriminierung“ statt „rassistischer Diskriminierung“ (www.mediendienst-integration.de/artikel/cerd- berichterstattung-antirassismus-konvention-2015.html, bitte ausführen)?

9

Teilt die Bundesregierung die Definition des so genannten Macpherson-Berichts zum Mord an dem schwarzen Jugendlichen Stephen Lawrence, wonach institutioneller Rassismus „das kollektive Versagen einer Organisation [ist], für Menschen bezüglich ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft geeignete und professionelle Leistungen zu erbringen. Er lässt sich in Prozessen, Einstellungen und Verhaltensweisen festmachen, welche auf eine Diskriminierung hinauslaufen und durch unbewusste Vorurteile, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotypen ethnische Minderheiten benachteiligen“?

Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung „institutionellen Rassismus“ (www.interkulturellewoche.de/hefteintrag/2014/stimmungslagen- undherausforderungen-der-postmigrantischen-gesellschaft-0)?

10

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung institutionellen Rassismus in Deutschland, und wenn ja, wo und wie tritt er in Erscheinung?

11

Stimmt die Bundesregierung der im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2015 zum Thema „Racial Profiling“ geäußerten Auffassung zu, dass dies schon rein rechnerisch kein Strukturproblem sein könne, weil es bei Hundertausenden Kontrollen in den letzten Jahren nur 138 diesbezügliche Beschwerden und nur zehn Klagen gegeben habe, und zeigt nicht gerade der Umstand, dass selbst die Opfer der rassistischen Übergriffe durch mindestens einen Bundespolizisten in Hannover (www.ndr.de/nachrichten/ niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Fluechtlinge-in- Polizeizelle-erniedrigt,misshandlung136.html) keine Anzeige und keine Beschwerde eingereicht haben, dass Zahlen hierzu wenig Aussagekraft haben (bitte ausführen)?

12

Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die möglichen Gründe dafür, dass sich Betroffene von rassistischem Behördenhandeln nicht an gegebene Beschwerdestellen wenden oder Anzeige erstatten (bitte auflisten), welche strukturellen Hürden sieht die Bundesregierung, die solche Opfer von Beschwerden oder einer Strafanzeige abhalten, und inwieweit wird sie zum Abbau dieser Hürden initiativ werden?

Inwieweit unterstützt sie zum Beispiel die Forderung nach Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4450)?

13

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden des NSU das vermeintliche Versagen der Sicherheitsbehörden auf Länder- und Bundesebene auf institutionellen Rassismus im Sinne der Definition des Macpherson-Berichts zurückzuführen ist (www.interkulturellewoche.de/hefteintrag/2014/ stimmungslagenund-herausforderungen-der-postmigrantischen-gesellschaft-0)?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, von ihr die Anerkennung einfordert, dass es in Deutschland einen „institutionellen Rassismus“ gibt, weil sich erst dann effektive Maßnahmen zu dessen Bekämpfung unternehmen ließen (KNA-Meldung vom 5. Juni 2015)?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass dem Europarats-Menschenrechtskommissar Nils Muiznieks am Beispiel der Misshandlung von Flüchtlingen durch die Bundespolizei in Hannover klar geworden sei, dass institutioneller Rassismus existiere (KNA-Meldung vom 5. Juni 2015)?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass sich laut Europarats-Menschenrechtskommissar Nils Muiznieks am Beispiel der Misshandlung von Flüchtlingen durch die Bundespolizei in Hannover die Notwendigkeit einer von der Polizei unabhängigen öffentlichen Beschwerdestelle zeige (KNA-Meldung vom 5. Juni 2015)?

17

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gewalttätigen und latent rassistischen Stimmungen, wie sie jetzt nach Auffassung der Fragesteller im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu einer Dienststelle der Bundespolizei in Hannover deutlich wurden (www.ndr.de/nachrichten/ niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Bundespolizei-Rassismus-und- Gewalt-im-Netz,bundespolizei334.html), entgegenzuwirken?

18

Welche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zu den Themen Rassismus, Diskriminierung, Ausgrenzung etc. werden im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Bundespolizei durchgeführt, und welchen Stellenwert nehmen diese Themen ein?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ziele des „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“ (NAPgR), präventiv zum Schutz vor Gewalt und Diskriminierung zu wirken und dem Rassismus den Boden zu entziehen, erreicht werden konnten, angesichts der nach wie vor nach Auffassung der Fragesteller hohen Zahl an rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Gewalttaten sowohl der gestiegenen Zahl von Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

20

Inwieweit bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage in der Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 17/1881, wonach die „Äußerung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), rassistisch motivierte Straftaten würden vermutlich nicht immer als solche untersucht und verfolgt, es sei denn, die Täter seien erkennbar Anhänger oder Sympathisanten rechtsextremer Gruppen“ unzutreffend sei, vor dem Hintergrund, dass als eine Konsequenz aus dem NSU-Komplex neben den schon bekannten Fällen tödlicher rechter Gewalt auch 745 Fälle von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten seit dem Jahr 1990 überprüft werden sollen, in denen es bislang keine Täter gibt (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/ interview-erfassungspraxis-politisch-rechts-motivierte-gewalt-9409)?

21

Welchen Stand hat die von der Bundesregierung angekündigte Überarbeitung der Kriterien für Politisch motivierte Kriminalität – rechts – und insbesondere des Themenkatalogs „Hasskriminalität“ (10. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Oktober 2014)?

22

Welche konkreten Informationen und Bewertungen zu den durchgeführten und im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus dargestellten Maßnahmen hat die Bundesregierung rund sechs Jahre nach Fertigstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus von den beteiligten Ressorts eingeholt und welche Anregungen für gegebenenfalls neue Handlungsbedarfe und Schwerpunktsetzungen entgegengenommen (vgl. dazu Bundestagsdrucksache 17/1881; bitte entsprechend der Ressorts auflisten)?

23

Welche Treffen oder andere Aktivitäten oder Abstimmungen hat es seitens der Bundesregierung infolge ihrer Ankündigung auf Bundestagsdrucksache 17/1881 gegeben, wonach sie im „regelmäßigen Austausch zu Fragen und Möglichkeiten der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit steht“ und vereinbart habe, dass die Weiterentwicklung der im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus angesprochenen verschiedenen Aspekte der Rassismusbekämpfung „in engem Dialog mit den NROs [NRO: Nichtregierungsorganisation] erfolgen soll“ (bitte auflisten)?

24

Welche konkreten, nicht bereits im Jahr 2008 vorgelegten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus beschriebenen Vorhaben, Initiativen, Programme etc. hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus initiiert, mit wem arbeitet sie hierbei zusammen, und was ist der aktuelle Stand dieser Vorhaben?

25

Hat sich aus Sicht der Bundesregierung ein Bedarf zur Nachsteuerung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus ergeben?

Wenn ja, in welchen Bereichen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

26

Gibt es seitens der Bundesregierung Planungen einer regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, und wenn ja, in welcher Form soll eine solche Berichterstattung erfolgen, und wann wird der erste Bericht vorliegen?

Wenn nein, mit welcher Begründung will die Bundesregierung auf eine solche Berichterstattung verzichten?

27

Warum ist die Bundesregierung in ihrem aktuellen Staatenbericht in ihren Ausführungen zum Bereich „Teilnahme und Teilhabe an Bildung“ nicht auf die Kritik am dreigliedrigen Schulsystem eingegangen, das auch im Bericht des CERD dahingehend kritisiert wird, dass es zu einer frühen Selektion führe, von der insbesondere Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache betroffen sind, was zudem zur Segregation von „Randgruppen“ führe (Punkt 13 des CERD-Berichts)?

28

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von der ungarischen Regierung angestoßenen, nach Auffassung der Fragesteller tendenziösen Befragung der Bevölkerung zu den Themen Einwanderung, Asyl und Terrorismus (Fragen sind z. B.: „3. Do you agree that mistaken immigration policies contribute tot he spread of terrorism? 4. Did you know that economic immigrants cross the border illegally and that lately their numbers have increased twentyfold?“; www.hungarianspectrum. org/2015/04/25/viktor-orban-will-take-care-of-hungarys- unwantedimmigrants/), die vom stellvertretenden Vorsitzenden der Europäischen Kommission Frans Timmermanns als „bösartig und falsch“ bezeichnet wurde, weil sie „Vorurteile gegen Fremde“ fördere (afp vom 2. Juni 2015), und was unternimmt die Bundesregierung bilateral bzw. auf EU-Ebene, um diese Kampagne gegen Einwanderer und Flüchtlinge zu stoppen?

29

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Äußerung des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán: „Die weltweit stattfindende Masseneinwanderung könnte das Anlitz von Europas Zivilisation verändern […] Es gib keinen Weg zurück aus einem multikulturellen Europa, weder zu einem christlichen Europa, noch zu einer Welt nationaler Kulturen“ (afp vom 2. Juni 2015), und inwieweit hat sie hierauf bereits reagiert?

Berlin, den 11. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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