Gedenkfeier des Kameradenkreises der Gebirgstruppe in Mittenwald, antifaschistische Proteste und die Haltung der Bundeswehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag˘delen, Inge Höger, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 1952 veranstaltet der Kameradenkreis der Gebirgstruppe e. V. an Pfingsten eine Gedenkfeier auf dem Hohen Brendten nahe dem bayerischen Ort Mittenwald. Beim Veranstalter handelt es sich um einen Zusammenschluss von Soldaten der ehemaligen deutschen Gebirgstruppen, darunter sowohl Wehrmachts- als auch SS-Angehörige. Es sind aber auch zahlreiche aktive Bundeswehrsoldaten im Kameradenkreis organisiert.
An der Gedenkfeier nehmen unter anderem auch Angehörige der so genannten Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger teil, einer Vereinigung, gegen die aufgrund ihrer wehrmachtsverherrlichenden Politik ein Kontaktverbot seitens der Bundeswehr ausgesprochen wurde. Dennoch ist die Bundeswehr ganz offiziell dort vertreten, unter anderem mit Kranzträgern, außerdem hält der Kommandeur der Karwendelkaserne Ansprachen.
Die Gedenkfeier selbst ist geprägt vom Gedenken an die gefallenen bzw. verstorbenen Gebirgssoldaten des Dritten Reiches. Die von diesen begangenen Kriegsverbrechen sind für den Kameradenkreis kein Thema – unbelastet von der verbrecherischen Geschichte der Gebirgstruppen pflegt er das Andenken an seine „Kameraden“. Bei dem undifferenzierten Gedenken wird nicht unterschieden zwischen jenen, die Opfer von Kriegsverbrechen wurden, und jenen, die als Angehörige von Wehrmacht und SS eben diese Verbrechen begangen haben, es geht auch in keiner Weise um die Aufarbeitung der Geschichte. Die politische Orientierung des Kameradenkreises kommt deutlich in dem Umstand zum Ausdruck, dass er sich bis heute nicht von seinem mittlerweile verstorbenen früheren Ehrenvorsitzenden General Hubert Lanz distanziert hat, einem in Nürnberg verurteilten vieltausendfachen Mörder und Kriegsverbrecher.
Seit fünf Jahren gibt es gegen dieses Treffen Proteste, die vor allem vom Arbeitskreis Angreifbare Traditionspflege und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) getragen werden. Diese führen parallel zum Treffen des Kameradenkreises eigene Veranstaltungen in Mittenwald durch. Dabei treten Historikerinnen und Historiker auf, die sich mit den Kriegsverbrechen der Gebirgsjäger beschäftigen, sowie Angehörige des Widerstandes und Überlebende der faschistischen Massaker.
In diesem Spannungsfeld zwischen der Ehrung von an Kriegsverbrechen verurteilten Einheiten auf der einen, historischer Aufarbeitung auf der anderen Seite unterstützt die Bundeswehr nicht die antifaschistische Veranstaltung, sondern jene des Kameradenkreises. Auch in diesem Jahr will die Bundeswehr sowohl personelle als auch materielle Unterstützung gewähren. Während der Kameradenkreis für seine Veranstaltung das auf Bundeswehrgelände liegende Areal nutzen darf, wird dies dem Arbeitskreis Distomo verwehrt, wie aus einem Schreiben des Kommandeurs der Mittenwalder Kaserne hervorgeht.
Drucksache 16/5296 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kriegsverbrechen, die von Gebirgseinheiten des Dritten Reiches begangen wurden?
2. Warum hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/2525) zum Kameradenkreis ausgerechnet vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Sch., beantworten lassen, obwohl dieser Mitglied des Kameradenkreises ist und sich daher mutmaßlich in einem Interessenkonflikt befindet?
3. Wird die Bundeswehr auch in diesem Jahr die Veranstaltung des Kameradenkreises unterstützen, obwohl die Gebirgseinheiten des Dritten Reiches an zahlreichen Kriegsverbrechen beteiligt waren?
4. Wenn Frage 3 bejaht wird: Welche konkreten Unterstützungsleistungen sind geplant?
- Wie viele Soldaten sollen insgesamt zum Einsatz kommen?
- Mit welchen konkreten Aufgaben sollen diese betraut werden?
- Welche Kosten entstehen dabei, und wer kommt für diese auf?
- Welche materiellen Unterstützungsleistungen werden erbracht, welche Kosten entstehen hierbei, und wer kommt für diese auf?
- Welche weiteren Vergünstigungen werden dem Kameradenkreis gewährt?
- Werden im Vorfeld Unterstützungsleistungen für die Organisation und Vorbereitung (inklusive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) gewährt, und wenn ja, welche?
5. In welcher Form will sich die Bundeswehr in diesem Jahr selbst am Gedenken beteiligen?
6. Treffen Informationen der Fragesteller zu, dass in der Zeitschrift des Kameradenkreises öfteren Artikel von Presseoffizieren der Bundeswehr erscheinen, und wenn ja, warum?
7. Wird ein Vertreter bzw. Angehöriger der Bundeswehr wieder eine Ansprache halten? Wenn ja, wer? Beabsichtigt die Bundesregierung, diesem Vertreter Anweisungen zu erteilen, nicht eine allgemeine Beileidsbekundung für Täter wie Opfer, sondern eine entschiedene Verurteilung der von Gebirgseinheiten begangenen faschistischen Kriegsverbrechen (falls eine solche Weisung nicht beabsichtigt ist, bitte begründen)?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des Kommandeurs der Karwendelkaserne, dem Arbeitskreis Distomo keinen Versammlungsort für seinen antifaschistischen Protest auf dem Standortübungsplatz zu überlassen, wohl aber dem Kameradenkreis für seine Gedenkfeier?
9. Wie wird der Zutritt zur Gedenkfeier geregelt?
- Gibt es Einlasskontrollen bzw. Zutrittsbeschränkungen?
- Wer nimmt diese vor und nach welchen Kriterien?
- Prüft die Bundesregierung, ob der Kameradenkreis der Aufforderung des Standortältesten nachkommt, die Veranstaltung beim Landratsamt anzumelden?
- Warum ist der Kameradenkreis vom Standortältesten gebeten worden, die Auffahrt zum Gedenkort „strikt zu kontrollieren“, und was befugt den Kameradenkreis, solche exekutiven Befugnisse auszuüben?
- Wie ist diese Kontrolle zu verstehen?
- Beabsichtigt die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur Gedenkfeier nicht nur den Sympathisanten des Kameradenkreises, sondern auch den Opfern der faschistischen Verbrechen gewährt wird, und wenn ja, wie?
Drucksache 16/5296 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
10. Ist das Kontaktverbot zur Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger noch in Kraft, und wenn ja, werden sich uniformierte Bundeswehrsoldaten dennoch auch in diesem Jahr neben Angehörigen der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger aufstellen oder gibt es Anweisungen, von diesen Abstand zu halten?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich an dem Treffen auch eine Abordnung der italienischen Veteranenvereinigung der ehemaligen Divisione Monterosa beteiligt, die eine von vier vom italienischen Diktator Mussolini aufgestellten Divisionen ist, ebenfalls Kriegsverbrechen begangen hat und deswegen vom offiziellen italienischen Alpini-Verband nicht aufgenommen wird? a) Falls dies der Bundesregierung nicht bekannt ist: Beabsichtigt sie, entsprechende Informationen einzuholen? b) Falls dies der Bundesregierung bekannt ist: Welche Konsequenzen zieht sie, um den gemeinsamen Auftritt von Bundeswehr und in der Tradition der faschistischen „Italienischen Sozialen Republik“ stehenden Einheiten zu verhindern?
12. Ist die fehlende Distanzierung des Kameradenkreises vom verurteilten faschistischen Kriegsverbrecher General Lanz aus Sicht der Bundesregierung deswegen nicht zu beanstanden, weil General Lanz sich in Griechenland um einen Waffenstillstand mit nationalistischen Widerstandsgruppen bemüht hat und mit mörderischer Gewalt hauptsächlich gegen den kommunistischen Widerstand vorgegangen ist, und wenn nein, wie ist dann zu verstehen, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 6 aus Bundestagsdrucksache 16/1623 auf die genannten Bemühungen des Generals hingewiesen hat und dessen Rolle „sehr nuanciert“ bewertet?
13. Sind Informationen der Fragesteller zutreffend, dass sich auf dem Gelände der Karwendelkaserne ein Archiv des Kameradenkreises befindet, und wenn ja
- Welchen Bestand beinhaltet dieses Archiv?
- Warum führt die Bundeswehr ein Archiv eines privaten Vereins, über dessen Haltung zu Wehrmacht und Faschismus sie nach eigenen Angaben keine Informationen einzuholen gedenkt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1623, Antwort zu Frage 5)?
- Um welche Räumlichkeiten handelt es sich bei dem Archiv (bitte Anzahl der Räume und Größe in Quadratmetern angeben)?
- Bezahlt der Kameradenkreis Miete und Betriebskosten für die Überlassung der Räumlichkeiten, und wenn ja, wie viel?
- Falls der Kameradenkreis keine Miete oder nur eine symbolische bezahlt: Warum gewährt die Bundeswehr dem Kameradenkreis eine solche Unterstützung?
- Wie sind die Zutrittsregelungen zu dem Archiv?
- Haben Nichtmitglieder des Kameradenkreises und Zivilistinnen und Zivilisten, beispielsweise Journalistinnen und Journalisten, Historikerinnen und Historiker sowie Studierende freien Zugang zum Archiv?
14. Welche Binnenwerbung innerhalb der Bundeswehr-Gebirgseinheiten führt die Bundeswehr, um über das Stattfinden des Gebirgssoldaten-Treffens zu informieren?
15. In welcher Form werden die Angehörigen der Gebirgseinheiten darüber informiert, dass „ihr“ Traditionsverband einen faschistischen Kriegsverbrecher zum Ehrenpräsidenten hatte?
16. In welcher Form werden die Angehörigen der Gebirgseinheiten der Bundeswehr darüber informiert, dass die Gebirgseinheiten des Dritten Reiches massenweise Kriegsverbrechen verübt haben?
- In welcher Form geschieht dies am Beispiel des Massakers auf Kephalonia, wo im September 1943 rund 4 000 Menschen von Gebirgseinheiten umgebracht wurden?
- In welcher Form geschieht dies am Beispiel des Massakers in Kommeno, wo von der 12. Kompanie des Gebirgsjäger-Regiments 98 der 1. Gebirgsjägerdivision aus Mittenwald 317 Zivilistinnen und Zivilisten umgebracht wurden?
- In welcher Form geschieht dies am Beispiel des Massakers in Lyngiardes, wo am 3. Oktober 1943 87 Zivilistinnen und Zivilisten von Angehörigen des Feldersatz-Bataillons 79 umgebracht wurden?
- In welcher Form geschieht dies am Beispiel der zahlreichen weiteren Massaker (bitte jeweils detailliert erläutern)?
17. Werden die aktiven Angehörigen und Reservisten der Gebirgseinheiten der Bundeswehr ermuntert, die Veranstaltungen des Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege zu besuchen, um ihre Kenntnisse über Tradition und Geschichte der Gebirgseinheiten auszuweiten und dort ggf. jenen gegenüberzustehen, die die Massaker der Gebirgseinheiten in den 1940er Jahren überlebt haben, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 7. Mai 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Fragen17
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kriegsverbrechen, die von Gebirgseinheiten des Dritten Reiches begangen wurden?
Warum hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/2525) zum Kameradenkreis ausgerechnet vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Sch., beantworten lassen, obwohl dieser Mitglied des Kameradenkreises ist und sich daher mutmaßlich in einem Interessenkonflikt befindet?
Wird die Bundeswehr auch in diesem Jahr die Veranstaltung des Kameradenkreises unterstützen, obwohl die Gebirgseinheiten des Dritten Reiches an zahlreichen Kriegsverbrechen beteiligt waren?
Wenn Frage 3 bejaht wird: Welche konkreten Unterstützungsleistungen sind geplant?
Wie viele Soldaten sollen insgesamt zum Einsatz kommen?
Mit welchen konkreten Aufgaben sollen diese betraut werden?
Welche Kosten entstehen dabei, und wer kommt für diese auf?
Welche materiellen Unterstützungsleistungen werden erbracht, welche Kosten entstehen hierbei, und wer kommt für diese auf?
Welche weiteren Vergünstigungen werden dem Kameradenkreis gewährt?
Werden im Vorfeld Unterstützungsleistungen für die Organisation und Vorbereitung (inklusive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) gewährt, und wenn ja, welche?
In welcher Form will sich die Bundeswehr in diesem Jahr selbst am Gedenken beteiligen?
Treffen Informationen der Fragesteller zu, dass in der Zeitschrift des Kameradenkreises öfteren Artikel von Presseoffizieren der Bundeswehr erscheinen, und wenn ja, warum?
Wird ein Vertreter bzw. Angehöriger der Bundeswehr wieder eine Ansprache halten?
Wenn ja, wer?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diesem Vertreter Anweisungen zu erteilen, nicht eine allgemeine Beileidsbekundung für Täter wie Opfer, sondern eine entschiedene Verurteilung der von Gebirgseinheiten begangenen faschistischen Kriegsverbrechen (falls eine solche Weisung nicht beabsichtigt ist, bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des Kommandeurs der Karwendelkaserne, dem Arbeitskreis Distomo keinen Versammlungsort für seinen antifaschistischen Protest auf dem Standortübungsplatz zu überlassen, wohl aber dem Kameradenkreis für seine Gedenkfeier?
Wie wird der Zutritt zur Gedenkfeier geregelt?
Gibt es Einlasskontrollen bzw. Zutrittsbeschränkungen?
Wer nimmt diese vor und nach welchen Kriterien?
Prüft die Bundesregierung, ob der Kameradenkreis der Aufforderung des Standortältesten nachkommt, die Veranstaltung beim Landratsamt anzumelden?
Warum ist der Kameradenkreis vom Standortältesten gebeten worden, die Auffahrt zum Gedenkort „strikt zu kontrollieren“, und was befugt den Kameradenkreis, solche exekutiven Befugnisse auszuüben?
Wie ist diese Kontrolle zu verstehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur Gedenkfeier nicht nur den Sympathisanten des Kameradenkreises, sondern auch den Opfern der faschistischen Verbrechen gewährt wird, und wenn ja, wie?
Ist das Kontaktverbot zur Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger noch in Kraft, und wenn ja, werden sich uniformierte Bundeswehrsoldaten dennoch auch in diesem Jahr neben Angehörigen der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger aufstellen oder gibt es Anweisungen, von diesen Abstand zu halten?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich an dem Treffen auch eine Abordnung der italienischen Veteranenvereinigung der ehemaligen Divisione Monterosa beteiligt, die eine von vier vom italienischen Diktator Mussolini aufgestellten Divisionen ist, ebenfalls Kriegsverbrechen begangen hat und deswegen vom offiziellen italienischen Alpini-Verband nicht aufgenommen wird?
Falls dies der Bundesregierung nicht bekannt ist: Beabsichtigt sie, entsprechende Informationen einzuholen?
Falls dies der Bundesregierung bekannt ist: Welche Konsequenzen zieht sie, um den gemeinsamen Auftritt von Bundeswehr und in der Tradition der faschistischen „Italienischen Sozialen Republik“ stehenden Einheiten zu verhindern?
Ist die fehlende Distanzierung des Kameradenkreises vom verurteilten faschistischen Kriegsverbrecher General Lanz aus Sicht der Bundesregierung deswegen nicht zu beanstanden, weil General Lanz sich in Griechenland um einen Waffenstillstand mit nationalistischen Widerstandsgruppen bemüht hat und mit mörderischer Gewalt hauptsächlich gegen den kommunistischen Widerstand vorgegangen ist, und wenn nein, wie ist dann zu verstehen, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 6 aus Bundestagsdrucksache 16/1623 auf die genannten Bemühungen des Generals hingewiesen hat und dessen Rolle „sehr nuanciert“ bewertet?
Sind Informationen der Fragesteller zutreffend, dass sich auf dem Gelände der Karwendelkaserne ein Archiv des Kameradenkreises befindet, und wenn ja
Welchen Bestand beinhaltet dieses Archiv?
Warum führt die Bundeswehr ein Archiv eines privaten Vereins, über dessen Haltung zu Wehrmacht und Faschismus sie nach eigenen Angaben keine Informationen einzuholen gedenkt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1623, Antwort zu Frage 5)?
Um welche Räumlichkeiten handelt es sich bei dem Archiv (bitte Anzahl der Räume und Größe in Quadratmetern angeben)?
Bezahlt der Kameradenkreis Miete und Betriebskosten für die Überlassung der Räumlichkeiten, und wenn ja, wie viel?
Falls der Kameradenkreis keine Miete oder nur eine symbolische bezahlt: Warum gewährt die Bundeswehr dem Kameradenkreis eine solche Unterstützung?
Wie sind die Zutrittsregelungen zu dem Archiv?
Haben Nichtmitglieder des Kameradenkreises und Zivilistinnen und Zivilisten, beispielsweise Journalistinnen und Journalisten, Historikerinnen und Historiker sowie Studierende freien Zugang zum Archiv?
Welche Binnenwerbung innerhalb der Bundeswehr-Gebirgseinheiten führt die Bundeswehr, um über das Stattfinden des Gebirgssoldaten-Treffens zu informieren?
In welcher Form werden die Angehörigen der Gebirgseinheiten darüber informiert, dass „ihr“ Traditionsverband einen faschistischen Kriegsverbrecher zum Ehrenpräsidenten hatte?
In welcher Form werden die Angehörigen der Gebirgseinheiten der Bundeswehr darüber informiert, dass die Gebirgseinheiten des Dritten Reiches massenweise Kriegsverbrechen verübt haben?
In welcher Form geschieht dies am Beispiel des Massakers auf Kephalonia, wo im September 1943 rund 4 000 Menschen von Gebirgseinheiten umgebracht wurden?
In welcher Form geschieht dies am Beispiel des Massakers in Kommeno, wo von der 12. Kompanie des Gebirgsjäger-Regiments 98 der 1. Gebirgsjägerdivision aus Mittenwald 317 Zivilistinnen und Zivilisten umgebracht wurden?
In welcher Form geschieht dies am Beispiel des Massakers in Lyngiardes, wo am 3. Oktober 1943 87 Zivilistinnen und Zivilisten von Angehörigen des Feldersatz-Bataillons 79 umgebracht wurden?
In welcher Form geschieht dies am Beispiel der zahlreichen weiteren Massaker (bitte jeweils detailliert erläutern)?
Werden die aktiven Angehörigen und Reservisten der Gebirgseinheiten der Bundeswehr ermuntert, die Veranstaltungen des Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege zu besuchen, um ihre Kenntnisse über Tradition und Geschichte der Gebirgseinheiten auszuweiten und dort ggf. jenen gegenüberzustehen, die die Massaker der Gebirgseinheiten in den 1940er Jahren überlebt haben, und wenn nein, warum nicht?