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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ausgestaltung der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln (G-SIG: 16011949)

Erfordernis einer Weiterentwicklung des Methodenpapiers des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen angesichts der vorgenommenen Rechtsänderungen durch GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und § 35b SGB V (Erweiterung der medizinischen Nutzenbewertung um die Bewertung der Kosten) <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

18.04.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/492730. 03. 2007

Ausgestaltung der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln

der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet seit Anfang 2005 im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses den Nutzen von Arzneimitteln. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde beschlossen, die medizinische Nutzenbewertung um die Bewertung der Kosten zu erweitern. In diesem Zusammenhang wurden in § 35b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) auch die Anforderungen an die vom IQWiG durchzuführenden Bewertungsverfahren präzisiert und erweitert. So müssen sich die Kriterien für die Erarbeitung von Bewertungen künftig nicht nur an den Standards der evidenzbasierten Medizin, sondern auch an denen der Gesundheitsökonomie orientieren. Außerdem werden die Kriterien für den zu berücksichtigenden Patientennutzen genauer gefasst und die Beteiligungsrechte von Herstellern, medizinischen und pharmazeutischen Sachverständigen, Berufsvertretungen der Apotheker und Patientenvertretern ausgeweitet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist angesichts der vorgenommenen Rechtsänderungen eine Weiterentwicklung des Methodenpapiers des IQWiG erforderlich?

Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen?

2

An welche internationalen Erfahrungen sollte bei der Weiterentwicklung des Methodenpapiers angeknüpft werden?

3

Wie wird mit laufenden Bewertungen verfahren, die bis zum Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes abgeschlossen werden könnten?

Wie viele und welche Verfahren betrifft dies?

4

Sind laufende Bewertungen, die bis zum Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes nicht abgeschlossen werden können, entsprechend dem geänderten § 35b SGB V neu zu bearbeiten?

5

Wenn ja, welche laufenden Bewertungsverfahren werden davon voraussichtlich betroffen sein?

6

Wenn ja, reicht eine nachträgliche Stellungnahme zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vorberichts aus, oder muss das gesamte Bewertungsverfahren neu begonnen werden?

Berlin, den 30. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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