Projekt zu Strategien der sogenannten gewaltbereiten linken Szene im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Landeskriminalämter und Landesverfassungsschutzämter haben im Vorfeld des G7-Gipfels in Elmau ein Projekt mit dem Titel „Strategien der gewaltbereiten linken Szene bei Großveranstaltungen von bundesweiter und bzw. oder internationaler Bedeutung im Hinblick auf den G7-Gipfel 2015 in Deutschland“ verfolgt. Das Projekt wurde im Rahmen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum durchgeführt (Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2568).
Nach bisherigen Angaben der Bundesregierung (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/4752) wurde für das Projekt auf die Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) LAPOS zurückgegriffen. Ergebnisse des Projektes sollten ab Mitte Mai 2015 vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, bitten die Fragesteller darum, die Antworten zu den nachfolgenden Fragen nachzureichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Strategien und Taktiken der linken Szene wurden in Zusammenhang mit dem Projekt analysiert?
Inwieweit wurden konkrete politische Projekte, Strategien, Überlegungen, Strategiemodelle, Aktionen, Demonstrationen usw. von Organisationen, Zusammenschlüssen oder einzelnen Akteuren der linken Szene für das Projekt untersucht (bitte ggf. einzeln benennen bzw. die Überlegungen und Strategiemodelle kurz zusammenfassen)?
Welche Methoden wurden für die Gewinnung der für das Projekt relevanten Informationen angewandt, und inwieweit gehörte auch Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln dazu?
Welche Medien wurden in Hinsicht auf das Projekt ausgewertet (bitte vollständig nennen unter Einschluss von Internetquellen, Netzwerken usw.)?
Wurden für das Projekt nur Informationen aus bzw. über solche Organisationen, Zusammenschlüssen oder Einzelpersonen verwendet, die nach Auffassung der Sicherheitsbehörden „gewaltbereit“ sind?
Welche Kriterien wurden in diesem Kontext für das Attribut „gewaltbereit“ angelegt, und inwieweit war das Vorliegen rechtskräftiger Urteile ein notwendiges Kriterium dafür?
Wurden für das Projekt sämtliche in LAPOS abgelegten Datensätze genutzt oder eine Auswahl vorgenommen, und wenn nur eine Auswahl vorgenommen wurde, nach welchen Kriterien (bitte angeben, auf welche Zeiträume, lokale Gesichtspunkte, Deliktsqualitäten und anderen in LAPOS auswertbaren Kriterien zurückgegriffen wurde)?
Worin bestand die jeweilige Rolle der Landeskriminalämter und Landesverfassungsschutzämter?
a) Welche Rolle kam dem BKA, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und ggf. anderen Sicherheitsbehörden für das Projekt zu?
b) Hatten die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) Zugriff auf LAPOS, oder wurden sie mit Informationen aus LAPOS versorgt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die gemeinsame Projekttätigkeit von Landeskriminal- und LfV mit einer BKA-Datei vor dem Hintergrund des informationellen Trennungsprinzips?
Welche Ergebnisse hat das Projekt erbracht, und inwieweit flossen diese Ergebnisse in das Einsatzkonzept der Polizeien von Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder bei den Protesten gegen den G7-Gipfel ein?
In welcher Form sind diese Ergebnisse (ggf. auch vorab vorliegende Teilergebnisse, Thesen u. Ä., diese bitte benennen) in die Arbeit der Sicherheitsbehörden anlässlich des G7-Gipfels in Elmau eingeflossen?
Inwiefern hat der tatsächliche Verlauf der Proteste gegen den Gipfel aus Sicht der Bundesregierung diese (Teil-)Ergebnisse bestätigt oder falsifiziert?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Projektverlauf und seinen Ergebnissen?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere, ähnlich angelegte Projekte beabsichtigt oder bereits angelaufen (bitte möglichst ausführlich darstellen)?
Wurden für das Projekt Dateien angelegt, und wenn ja, wo waren bzw. sind diese angesiedelt?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Errichtungsanordnung und zum Zweck dieser Dateien machen?
b) Wie viele Datensätze waren darin maximal enthalten, wie viele waren es unmittelbar vor dem Gipfel, und wie viele sind es jetzt (bitte jeweils angeben, welche Kategorisierungen dabei verwendet wurden)?
c) Wie viele Datensätze wurden jeweils anderen, bereits existierenden Dateien entnommen, und um welche Dateien handelt es sich dabei jeweils (bitte vollständig benennen)?
d) Inwiefern wurden Informationen ausländischer Polizei- oder Geheimdienstbehörden verwendet?
e) Existieren diese Dateien noch, und wenn ja, welche weitere Verwendung ist vorgesehen? Wenn nein, wann wurde sie gelöscht, und inwiefern wurden die angelegten Datensätze in (welche) anderen Dateien übertragen?
Sind die im Analyseprojekt abgegebenen Einschätzungen hinsichtlich des Verlaufs der G7-Proteste bestätigt worden, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Was waren wesentliche Inhalte der vom BKA erstellten Bundeslagebilder G7, und in welcher Form wurden oder werden diese nach Abschluss des Gipfels und der polizeilichen Maßnahmen noch einmal ausgewertet und die darin vorgenommenen Prognosen überprüft?
Welche Hinweise und Erkenntnisse zu möglicherweise einreisenden gewaltbereiten Störern wurden von Sicherheitsbehörden anderer Staaten an das BKA bzw. das BfV übermittelt, und trafen diese übermittelten Informationen und Hinweise zu?
Was war konkret Gegenstand der Erörterung des BfV mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Bayern zum Thema Errichtung möglicher Protestcamps (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4752, Frage 13)?
Warum war dieses Thema Gegenstand von Erörterungen zwischen Ämtern für Verfassungsschutz, zu deren originären Aufgaben weder das Versammlungsrecht noch die damit verbundene polizeiliche Gefahrenabwehr gehören?
Wurde die Polizei über die Ergebnisse dieser Erörterung in Kenntnis gesetzt, und wenn ja, in welcher Form?