Lobbyismus beim Mindestlohn
der Abgeordneten Michael Schlecht, Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. Januar 2015 ist durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie u. a. der Mindestlohn in Kraft getreten. Dies war ein wichtiger erster, wenn auch nicht ausreichender Schritt zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland. Vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zeigt sich jedoch, dass eine breite Front von wirtschaftsnahen Interessenvertretern auf dieses Gesetz Einfluss nehmen möchte. Die Kleine Anfrage soll spezifizieren, welche Verbände an welchen Stellen versucht haben und noch versuchen, Einfluss auf das Gesetz zu gewinnen. Diese Informationen werden nicht nur benötigt, um sicherzustellen, dass die Erfolge des Gesetzes nicht konterkariert werden, sondern auch, um den weiteren Verlauf des Gesetzes und seiner Beeinflussung besser beobachten zu können.
Auf folgende Verbände wird im Verlauf der Fragen Bezug genommen:
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.,
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
- Deutscher Bauernverband e. V.,
- Handelsverband Deutschland – HDE e. V.,
- Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.,
- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,
- BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW) – Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.,
- Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e. V.,
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.,
- Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V.,
- BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e. V.,
- Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.,
- Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB),
- DIE FAMILIENUNTERNEHMER – ASU e. V.,
- GESAMTMETALL – Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V.,
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.,
- DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e. V.,
- Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Vertreter welcher der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verbände wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Erstellung des Referentenentwurfs zum „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ zu Gesprächen eingeladen (bitte auflisten)?
Wurden die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verbände um Stellungnahmen zum Entwurf gebeten?
Wenn ja, welche?
Welche Formulierungen des Referentenentwurfs gehen auf Forderungen von Unternehmens- oder Verbändevertretern zurück?
An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des BMAS sowie des Bundeskanzleramtes, nahmen ab der Regierungsbildung am 17. Dezember 2013 bis heute eine Vertreterin oder ein Vertreter eines der hier angeführten Verbände teil (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen der Vertreterin bzw. des Vertreters)?
Ist die im abschließenden Gesetzestext in § 23 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorgesehene Evaluation des Gesetzes die Entsprechung einer von Verbänden, zum Beispiel vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. in seiner Stellungnahme, geforderten „Überprüfungsklausel“, welche eine zukünftige Infragestellung des Gesetzes im Kern ermöglicht?
Welche Verbände haben die in § 9 Absatz 4 MiLoG vorgesehene branchenspezifische Überprüfung gefordert, und ist Absatz 4 die Erfüllung dieser Forderung?
Welche Forderungen wurden durch Verbandsvertreter oder Dritte hinsichtlich der Änderungen im Tarifautonomiestärkungsgesetz vor und nach dessen Beschluss, vor allem im Hinblick auf die Dokumentationspflicht und Kontrolle (Abschnitt 3), die Unabdingbarkeit des Mindestlohns (Abschnitt 1, § 3), die Haftung des Arbeitgebers (Abschnitt 2), den persönlichen Anwendungsbereich (Abschnitt 4, § 22), die Änderungen zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen (Artikel 5) und mögliche Sonderregelungen zu leistungsbezogener Entlohnung (Stücklohn, Akkordlohn, Provisionen etc.) und die Anrechenbarkeit von Sonderleistungen (Einmalzahlungen und fortlaufende Leistungen wie Kost und Logis für Saisonarbeitskräfte) an die Bundesregierung herangetragen, und von wem?
Wie hat sich die Bundesregierung diesbezüglich gegenüber den Verbandsvertretern oder Dritten positioniert?
Wie erklärt sich die Ausnahmeregelung für Zeitungszusteller in § 24 Absatz 2 MiLoG, wenn der offizielle Weg der Interessenvertretung und -vermittlung nicht genutzt wurde (der Bundesverband der deutschen Zeitungsverlage, welcher dies in Presseerklärungen forderte, hat nach Kenntnis der Fragesteller keine offizielle Stellungnahme zu dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie abgegeben, weder an den Ausschuss für Arbeit und Soziales noch andernorts)?
In welchen Veranstaltungen, Sitzungen und Einzelgesprächen hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger diese Forderung an die Bundesregierung herangetragen (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)?
Auf welche Forderungen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verbände wurde in den Branchendialogen zum Mindestlohn des BMAS eingegangen, welche tatsächlich Eingang in den Gesetzestext gefunden haben?
Wurde die in Artikel 9 Absatz 3 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes bestimmte Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Ausdehnung der möglichen Dauer der sozialversicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung auf 70 Arbeitstage bzw. drei Monate auf Initiative des Deutschen Bauernverbandes als Ausgleich zum Mindestlohn vorgenommen?
In welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung wurde die Bestimmung mit Vertretern der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verbände verhandelt (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen der Vertreterin bzw. des Vertreters)?
In welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung bzw. der Bundesministerien wurde die Bestimmung, dass Kost und Logis ausschließlich für Saisonarbeitskräfte auf den Mindestlohn anrechenbar bleiben, mit Vertretern der hier genannten Verbände verhandelt (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen der Vertreterin bzw. des Vertreters)?