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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rolle der staatlichen Arbeitsvermittlung im aktuellen Poststreik

Erfüllung der Pflicht zur Anzeige des Streiks bei der Agentur für Arbeit durch die Deutsche Post AG, Unternehmensverstöße gegen die Streikmeldepflicht, Vermittlung Arbeitsloser in bestreikte Unternehmen, Einhaltung der Grundsätze der Vermittlung nach SGB III, Vermittlungspraxis beim Poststreiks, Vermittlungen in die Postbranche und Dauer der Arbeitsverhältnisse in den letzten 12 Monaten, Maßnahmen der Deutschen Post AG zur Abfederung der Streikfolgen: Einsatz von Arbeitnehmern ausländischer Firmen, Sonntagsarbeit, Umgehung des Tarifvertrags Leiharbeit durch Werkverträge, Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/531722.06.2015

Rolle der staatlichen Arbeitsvermittlung im aktuellen Poststreik

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Katja Kipping, Azize Tank, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Derzeit findet bei der Deutschen Post AG ein unbefristeter Arbeitskampf statt. Bei diesem Konflikt handelt es sich nicht um eine normale Tarifrunde. Der Postvorstand hat das Ziel einer deutlichen Gewinnsteigerung ausgegeben und zugleich Tochterfirmen gegründet, dessen Beschäftigte bis zu 20 Prozent weniger Lohnzahlungen unterhalb des Haustarifvertrages erhalten.

Im aktuell stattfindenden Poststreik versucht die Deutsche Post AG u. a. durch den Einsatz von Fremdfirmen und externem Personal die Folgen des Streikes abzumildern und diese für Streikbrecherarbeiten heranzuziehen. Nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind Betriebe, in denen Streiks stattfinden, verpflichtet, dies der Agentur für Arbeit zu melden (§ 320 SGB III). Die Agentur für Arbeit darf nicht Erwerbslose gegen ihren Willen in streikende Betriebe vermitteln (§ 36 SGB III).

Auf eine Mündliche Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) war die Bundesregierung unter dem Hinweis auf die kurze Antwortfrist nicht in der Lage, umfänglich Bericht zu erstatten, inwiefern die Deutsche Post flächendeckend den Streik angemeldet hat und wie konkret die Vermittlungspraxis der Agenturen für Arbeit und Jobcenter aussehen (vgl. Plenarprotokoll 18/111, Anlage 7).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwiefern ist die Deutsche Post AG in dem derzeit stattfindenden Streik ihrer Streikanzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit nach § 320 Absatz 5 SGB III nachgekommen (bitte Meldungen nach Gesamtzahl und Anzahl nach Bundesländern aufgliedern und dabei die Anzeigen unterscheiden nach der Periode der Warnstreiks und dem Zeitraum des unbefristeten Streiks)?

2

Welche Strafe droht den Unternehmen bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht nach § 320 Absatz 5 SGB III?

3

In wie vielen Fällen sind Unternehmen in den vergangenen Jahren dieser Meldepflicht nicht nachgekommen, und welche Konsequenzen waren mit den Verstößen verbunden?

4

Gab es seitens der Bundesagentur für Arbeit eine gesonderte Mitteilung an die Beschäftigten in Agenturen und Jobcentern, dass mit der Vermittlung in die Postbranche während des Streiks sensibel umgegangen werden muss, oder bzw. und wie stellt die Bundesagentur konkret sicher, dass die Grundsätze der Vermittlung nach § 36 Absatz 3 SGB III eingehalten werden?

5

Sind Fälle aus der Vergangenheit bekannt, dass im Rahmen der staatlichen Arbeitsvermittlung Erwerbslose (mit als auch gegen ihren Willen) in bestreikte Unternehmen vermittelt wurden?

Hat es dazu gegenüber Erwerbslosen Sanktionen und bzw. oder Rechtsstreitigkeiten oder Ähnliches gegeben, wenn diese die Aufnahme einer solchen Tätigkeit verweigert haben?

6

Ist nach der geltenden Rechtslage eine Vermittlung von Arbeitskräften in Firmen möglich, die von der Deutschen Post AG mit Streikbrecherarbeiten beauftragt werden?

Welche Erfahrungen gibt es damit?

7

Vermittelt die Bundesagentur für Arbeit (Agenturen bzw. Jobcenter) während des Poststreiks Arbeitskräfte an die Deutsche Post AG (wenn ja, bitte beantworten, in welcher Form und in welchem Ausmaß, inklusive der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung), oder ist sie indirekt an einer Vermittlung – etwa im Rahmen ihrer Einrichtungen und Aufsicht zur Arbeitnehmerüberlassung – beteiligt (national wie international)?

8

Wie viele Vermittlungen in die Postbranche gab es in den zurückliegenden zwölf Monaten, und wie lange dauerten diese Arbeitsverhältnisse an (bitte Zahl nennen und Langzeitarbeitslose gesondert ausweisen)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausländischer Firmen für Streikbrecherarbeiten eingesetzt wurden und werden, und gibt es rechtliche Beschränkungen für einen solchen Einsatz?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Deutsche Post AG zur Abfederung der Folgen des Streiks Sonntagsarbeit verordnet, und ist dies nach Ansicht der Bundesregierung mit geltenden Arbeitszeitregelungen vereinbar?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Tarifvertrag Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), der den Einsatz von Leiharbeit bei Streiks verbietet, durch Werkverträge umgangen wird (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/post-einsatz-von-leiharbeitern-als-streikbrecher-a-1035713.html)?

12

Wann wird die Regierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Vereinbarung umsetzen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dahingehend zu ändern, dass grundsätzlich kein Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbrecher stattfinden darf?

13

Wie wird kontrolliert, ob eine Leiharbeitsfirma nach § 11 Absatz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ihre Leiharbeitnehmerin bzw. ihren Leiharbeitnehmer auf ihr bzw. sein entsprechendes Leistungsverweigerungsrecht hinweist?

Welche Erfahrungen gibt es hier?

Berlin, den 19. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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