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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktuelle neonazistische Straftaten mit Bezugnahme auf Aktionsformen der Kameradschafts- und Anti-Antifa-Bewegung der 1990er Jahre

Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) &ndash; rechts unter Zuhilfenahme von Puppen als Tatmerkmal: Aktionen im Rahmen koordinierter neonazistischer Kampagnen, Tatbekennungen, Aktionen zur Bedrohung bzw. Einschüchterung politischer Gegner; antisemitische, rassistische bzw. fremdenfeindliche Motive; Übereinstimmungen der Straftaten in Tatmerkmalen, Straftaten im Zusammenhang mit Neonazikampagnen zum Volkstrauertag, zum Todestag von Rudolf Hess und zu Jahrestagen sog. Alliierten-Bombardierungen<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/533024.06.2015

Aktuelle neonazistische Straftaten mit Bezugnahme auf Aktionsformen der Kameradschafts- und Anti-Antifa-Bewegung der 1990er Jahre

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im April 1996 befestigten Aktivistinnen und Aktivisten der damaligen neonazistischen Kameradschaft Jena – darunter die mutmaßlichen Mitglieder des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) und Unterstützer Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben – anlässlich des Besuchs von Ignatz Bubis, langjähriger Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland, in Weimar und Buchenwald eine lebensgroße Puppe mit einem Davidstern und einer Bombenattrappe an einer Autobahnbrücke der Bundesautobahn 4 bei Jena.

Dabei handelte es sich um eine in den 90er-Jahren in der Neonazibewegung – insbesondere bei den Freien Kameradschaften und der Anti-Antifa-Bewegung – weit verbreitete Aktionsform. Aktuell erfährt diese Aktionsform, die als direkte Bedrohung die jeweiligen Betroffenen bzw. Zielpersonen einschüchtern und bedrohen soll, ein Revival.

Einige aktuelle Beispiele machen deutlich, dass Neonazis sich seit der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 in ihren Aktionsformen sowohl formal als auch in ihren Inhalten betont auf Aktionsformen der 90er-Jahre beziehen: Unbekannte Täter befestigten im April 2015 auf dem Schulgelände der privaten deutsch-russischen Lomonossow-Grundschule in Berlin-Marzahn eine Reichskriegsflagge am Schultor und eine lebensgroße Puppe mit einem Strick an einem Basketballkorb und hinterließen Flugblätter mit rassistischen und volksverhetzenden Parolen (vgl. RBB online vom 13. April 2015 „Fremdenfeindliche Flugblätter an deutsch-russischer Schule“ www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/04/fremdenfeindliche-flugblaetter-an-deutsch-russischer-schule.html).

Auch anlässlich von neonazistischen Kampagnen, sei es rings um den so genannten Volkstrauertag, zu den so genannten Rudolf-Hess-Aktionswochen jeweils im August anlässlich des Todestages des NS-Kriegsverbrechers und Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess oder im Vorfeld des Jahrestages der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg, verwenden Neonazis bei Propagandaaktionen, wie in den 90er-Jahren, wieder vermehrt Puppen.

So hatten Neonazis am 24. November 2012 im Stadtgebiet von Suhl (Thüringen) anlässlich des so genannten Volkstrauertags Puppen mit Schildern und aufgemalten Parolen wie „Gehasst, Gefoltert, Getötet – weil sie Deutsche waren“ hinterlassen und sich später auf einschlägigen Internetseiten zu der Propagandaaktion bekannt (vgl. Antifaschistische Gruppen Südthüringen vom 30. November 2012, www.afaction.info/index.php?menu=news&aid=547).

Und im Vorfeld der neonazistischen Kampagne anlässlich des Jahrestags der Bombardierung von Dresden befestigten Neonazis am 3. Februar 2012 eine Puppe, die eine Leiche darstellen sollte, am Zentrum für Demokratie in Berlin-Treptow (vgl. Register zur Erfassung rassistischer, antisemitischer und rechtsextrem motivierter Vorfälle in Treptow-Köpenick 2012, www.register-tk.de/Downloads/Auswertung2012tk.pdf).

Drucksache 18/5330 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Straftaten aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – PMK-rechts, die unter Zuhilfenahme von Puppen als Tatmerkmal durchgeführt wurden, haben die Strafverfolgungsbehörden im Zeitraum seit November 2011 bis heute registriert (bitte unter Angabe von Datum, Ort, Bundesland, Tatausführung, Delikt, Ausgang des Ermittlungsverfahrens)?

2

Bei welchen der festgestellten Straftaten unter Zuhilfenahme von Puppen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Aktionen im Rahmen länderübergreifend koordinierter neonazistischer Kampagnen (bitte unter Angabe von Tatzeiträumen und Bundesländern)?

3

Bei welchen der festgestellten Straftaten unter Zuhilfenahme von Puppen konnten die Strafverfolgungsbehörden eine Bekennung – beispielsweise auf einschlägigen Websites – durch Neonazis und bzw. oder PMK-rechts-Straftäter feststellen?

4

Bei welchen der festgestellten Straftaten unter Zuhilfenahme von Puppen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Aktionen, mit denen so genannte politische Gegner bedroht und eingeschüchtert werden sollen (bitte unter Angabe von Tatdatum, Ort und Bundesland)?

5

Bei welchen der festgestellten Straftaten unter Zuhilfenahme von Puppen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um antisemitisch oder rassistisch bzw. fremdenfeindlich motivierte Straftaten (bitte unter Angabe von Tatdatum, Ort und Bundesland)?

6

Inwieweit untersuchen das Bundeskriminalamt bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Staatsschutzdezernate der Landeskriminalämter Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK-rechts auf mögliche Übereinstimmungen in den Tatmerkmalen hinsichtlich der Frage, ob es in der neonazistischen Szene entsprechende Verabredungen bzw. Bezugnahmen auf vorangegangene Taten gibt?

7

Wie viele Straftaten haben die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Neonazi-Kampagnen anlässlich des so genannten Volkstrauertags in den Jahren 2012 bis einschließlich 2014 registriert (bitte unter Angabe von Tatdatum, Ort, Bundesland, Delikt)?

8

Wie viele Straftaten haben die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Neonazi-Kampagnen anlässlich des so genannten Rudolf-Hess-Todestags im August in den Jahren 2012 bis einschließlich 2014 registriert (bitte unter Angabe von Tatdatum, Ort, Bundesland, Delikt)?

9

Wie viele Straftaten haben die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Neonazi-Kampagnen anlässlich der Jahrestage von so genannten Alliierten-Bombardierungen von Städten wie Dresden, Magdeburg oder Dessau in den Jahren 2012 bis einschließlich 2014 registriert (bitte unter Angabe von Tatdatum, Ort, Bundesland, Delikt)?

Berlin, den 24. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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