Sorbenfeindliche Vorfälle
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Caren Lay, Norbert Müller (Potsdam), Thomas Nord, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Angehörige der sorbischen Minderheit beklagen zunehmend sorbenfeindliche Vorfälle bis hin zu tätlichen Angriffen durch Rechtsextremisten. So schilderten Jugendliche in einem Leserbrief an die sorbische Tageszeitung „Serbske Nowiny“, wie sie Mitte Oktober 2014 von etwa 15 vermummten, rechtsextrem ausgerichteten Jugendlichen nach einem Diskobesuch in Bautzen mit sorbenfeindlichen Parolen beleidigt und tätlich angegriffen wurden. Auch aus anderen Orten um Bautzen wurden ähnliche Vorfälle von vermummten Angreifern gemeldet, die sorbisch sprechende Jugendliche zusammenschlugen. Im März 2015 wurden sieben bereits einschlägig bei rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Demonstrationen aufgefallene Tatverdächtige gefasst. Der frühere Vorsitzende des Bundes der Sorben „Domowina“, Jan Nuck, beklagt laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ eine starke Zunahme sorbenfeindlicher Tendenzen während der vergangenen Jahre. So würden sorbenfeindliche Parolen auf Hauswände geschrieben, sorbische Ortsbezeichnungen auf zweisprachigen Straßenschildern übermalt oder Kruzifixe am Wegesrand zerstört.
In Deutschland leben etwa 60 000 Angehörige des slawischen Volks der Sorben. Zwei Drittel davon leben in der sächsischen Oberlausitz, ein Drittel in der Niederlausitz in Südbrandenburg. Die sorbenfeindlichen Übergriffe scheinen sich dabei bislang auf die Oberlausitz zu konzentrieren (www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/angriffe-auf-sorben-alter-hass-in-neuen-kleidern-13509759.html).
Da das sorbische Volk eine in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte autochthone nationale Minderheit darstellt, dessen Bestandssicherung sowie freie Sprach- und Kulturentfaltung durch den Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR garantiert wurden, gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller von einer grundsätzlichen Bundeszuständigkeit bei dieser Thematik trotz der wohnräumlichen Konzentration der Sorben auf zwei Bundesländer aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Thematik sorbenfeindlicher Tendenzen und Vorfälle aufgrund der Stellung des sorbischen Volkes als anerkannte nationale Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland, deren Bestandsschutz durch den Einigungsvertrag garantiert wurde, nicht nur eine Landes- sondern auch eine Bundesangelegenheit darstellt?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von einer Zunahme sorbenfeindlicher Vorfälle in den letzten Jahren, und wenn ja, wie bemisst sie eine solche Zunahme?
Wie viele und welche sorbenfeindlichen Vorfälle im Einzelnen innerhalb der letzten fünf Jahre sind der Bundesregierung bekannt, um welche Art von Vorfällen aus welchen vermuteten Tatmotiven handelte es sich, wann und wo ereigneten sich diese, welcher Schaden entstand dadurch, inwieweit konnten Tatverdächtige festgestellt werden, in welchen Fällen handelte es sich bei den Tatverdächtigen um bereits behördenbekannte Rechtsextremisten, und in wie vielen Fällen kam es zu welchen Verurteilungen?
Auf welche Orte, Regionen und Bundesländer konzentrierten sich die sorbenfeindlichen Vorfälle der vergangenen Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie erklärt sie sich eine solche mögliche Konzentration?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überschneidung sorbenfeindlicher Vorfälle und allgemein fremdenfeindlicher oder rechtsextremer Vorkommnisse in den betroffenen Orten, Regionen und Bundesländern?
Sind der Bundesregierung explizit sorbenfeindliche Äußerungen von Angehörigen rechtsextremer Gruppierungen bekannt, und wenn ja, welche, von wem, und in welchem Kontext?
Inwieweit kann die Bundesregierung eine besondere Beunruhigung sorbischer Verbandsvertreterinnen und -vertreter sowie generell von Angehörigen dieser nationalen Minderheit über rechtsextrem motivierte sorbenfeindliche Vorfälle angesichts der Zwangsassimilation des sorbischen Volkes und der politischen Verfolgung seiner führenden Vertreterinnen und Vertreter während des Nationalsozialismus nachvollziehen?
Inwieweit ist den von sorbenfeindlichen Vorfällen besonders betroffenen Regionen – vor dem Hintergrund der medialen Berichterstattung auch in überregionalen Medien – dadurch nach Kenntnis der Bundesregierung ein wirtschaftlicher Schaden in der Regionalentwicklung und insbesondere im Bereich des Tourismus entstanden?
Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt mit welchem Anliegen genau sind sorbische Verbände oder Vertreterinnen und Vertreter sorbischer Institutionen aufgrund sorbenfeindlicher Vorfälle an die Bundesregierung herangetreten, und wie reagierte die Bundesregierung darauf?
Hat sich die Bundesregierung, eine Bundesbehörde oder eine angeschlossene Institution bislang mit sorbenfeindlichen Vorfällen befasst, und wenn ja, wann, zu welcher Gelegenheit, und mit welchem Ergebnis?
Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit sorbenfeindlichen Vorfällen beschäftigt, und wenn ja, wann, wie oft, mit welchen Arbeitsgruppen, und mit welchen Schlussfolgerungen?
Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Landesregierungen bislang mit sorbenfeindlichen Vorfällen befasst, und wenn ja, wann, zu welcher Gelegenheit, und mit welchem Ergebnis?
Wie erklärt sich die Bundesregierung eine von Vertreterinnen und Vertretern sorbischer Verbände beklagte Zunahme sorbenfeindlicher Tendenzen während der letzten Jahre?
Hat die Bundesregierung irgendwelche Studien zur Erforschung sorbenfeindlicher Tendenzen und Vorfälle bzw. der daraus resultierenden Sorgen der sorbischen Bevölkerung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann, bei welcher Institution, und mit welchem Ergebnis?
Welche sonstigen Untersuchungen zu dieser Thematik sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung – und nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen von Sachsen und Brandenburg – bislang unternommen oder für die Zukunft geplant, um gegen sorbenfeindliche Tendenzen vorzugehen und auf das besondere Sicherheitsbedürfnis des sorbischen Volkes einzugehen?
Welche sonstigen Maßnahmen auf Bundesebene – und nach Kenntnis der Bundesregierung – Landesebene und kommunaler Ebene sowie durch Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und sonstige Verbände zur Festigung des friedlichen Zusammenlebens und des Vertrauensverhältnisses zwischen dem sorbischen Volk und der Mehrheitsgesellschaft sind der Bundesregierung bekannt?