Stand des energetischen Sanierungsfahrplans und Sanierungsquote bei Bundesliegenschaften
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Heidrun Bluhm, Caren Lay, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit den „Eckpunkten Energieeffizienz“ hat die Bundesregierung im Jahr 2011 umfangreiche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs beschlossen. Die Bundesbauten sollen dabei eine Vorbildfunktion einnehmen. Ziel ist es, den Wärmebedarf bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu vermindern. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung an, bis zum Jahr 2050 den Primärenergiebedarf um 80 Prozent (Bezugsjahr ist jeweils das Jahr 2010) zu reduzieren.
Bereits zuvor, am 6. Dezember 2010, hatte der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ein umfangreiches Maßnahmenprogramm für öffentliche Gebäude beschlossen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) hat in einem Impulspapier vom 21. Januar 2015 den Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember 2010 als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Laut diesem Beschluss, der das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ beinhaltet, soll die Umsetzung der Maßnahmen nach vier Jahren überprüft werden.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin und Betreiberin von mehr als 4 700 zivilen und militärischen Bundesliegenschaften. Zu den Gebäuden zählen beispielsweise die Bundesämter, Forschungseinrichtungen und die Standorte der Bundespolizei. Die BImA schreibt im Jahr 2013 in einer Broschüre: „Bei 95 Prozent der Liegenschaften muss die Anlagentechnik wärmeseitig modernisiert werden.“ Die Erstellung von Sanierungsfahrplänen wurde der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) übertragen. Laut dena werden derzeit Sanierungsfahrpläne für 2 300 Liegenschaften der BImaA mit 23 Mio. m2 beheizter Nutzfläche erstellt. Bereits in einer Meldung vom 2. März 2012 stellte die dena in Aussicht: „Der Sanierungsfahrplan wird bis 2013 fertiggestellt. Ein Detailplan zeigt die bis 2015 umzusetzenden Maßnahmen, ein grober Übersichtsplan mit Meilensteinen und Zwischenzielen weist den Weg bis 2050.“ (www.kompetenzzentrum-contracting.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/ details/beitrag/dena-entwickelt-sanierungsfahrplan-fr-bundesgebude_ 100000058/).
Am 18. September 2012 stellte die BImA in Aussicht, ein „Gesamt- Sanierungsfahrplan“ solle Ende der 17. Legislaturperiode fertiggestellt werden (www. dena.de/fileadmin/user_upload/Presse/Kongress_2012/Statement_Kunze.pdf). Laut dena solle „ein Detailplan“ die bis zum Jahr 2015 umzusetzenden Maßnahmen beinhalten; ein grober Übersichtsplan mit Meilensteinen und Zwischenzie- len solle „den Weg bis 2050 [weisen] – damit der Bund seiner Vorbildfunktion gerecht werden kann.“ (www.dena.de/aktuelles/newsletter/newsletterarchiv/ dena-aktuell-nr-2-2012/sanierungsfahrplan-fuer-bundesgebaeude.html). Bis heute liegt dieser energetische Sanierungsfahrplan der Öffentlichkeit nicht vor.
Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung vom 3. Dezember 2014 enthält wiederum die Absichtserklärung: „Die Bundesregierung wird [deshalb]: – einen Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) zur vorbildhaften Verbesserung des energetischen Zustands von Dienstliegenschaften des Bundes erstellen […]“. Eine Nachfrage bei der dena ergab, dass der Sanierungsfahrplan in diesem Frühjahr in den Ressorts abgestimmt würde.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 12 die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW vor. Hierbei handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Vorgabe, deren Nichterfüllung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld belegt wird. Eine vom Fachverband Gebäude-Klima e. V. in Auftrag gegebene und vom Institut für Luft- und Kältetechnik Dresden durchgeführte Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass weniger als 3 Prozent der unter die Inspektionspflicht fallenden Klimaanlagen tatsächlich energetisch inspiziert wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Liegt der Bundesregierung der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) vor, bzw. befindet sich dieser in der Abstimmung in den zuständigen Ressorts? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, welches ist der Stand des ESB, der ursprünglich bis zum Jahr 2013 erstellt werden sollte?
Welches genau ist der Stand der Erhebung von Gebäude-, Verbrauchs- und Nutzerdaten von den zunächst vorgesehenen 2 010 Liegenschaften (1 890 Dienstliegenschaften im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA und 120 militärische Bundesliegenschaften der BImA in ziviler Nutzung)?
Welches genau ist der Stand von der Überführung der erhobenen Daten in ein Bewertungssystem (Scoring-Modell) unter Anwendung baulicher, energetischer und immobilienwirtschaftlicher Kriterien und Prüfung von erforderlichen bzw. möglichen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Betriebstechnik, Hülle etc.) im Bereich der Bundesliegenschaften?
Wie viele Liegenschaften aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden über die zunächst vorgesehenen 2 010 Liegenschaften hinaus zusätzlich in den Sanierungsfahrplan einbezogen, und wann wird dies der Fall sein?
Welches sind die Gründe für den großen Zeitverzug für die Vorlage des ESB, und wann ist damit zu rechnen, dass der ESB dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird?
Ist die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude bei der Energieeffizienz noch Ziel der Bundesregierung, und falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig für die Energieeffizienz von Gebäuden in öffentlicher Hand damit verbunden (bitte mit Zeitangabe, aufgeschlüsselt nach Gebäudetypen)?
Wie hoch ist die energetische Sanierungsquote im öffentlichen Gebäudesektor des Bundes seit dem Jahr 2010 (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?
Welchen Sanierungsstand bei der energetischen Sanierung für Gebäude in öffentlicher Hand des Bundes kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, und wie hoch ist angesichts der Ziele der jährliche Sanierungsbedarf?
Welche Sanierungsquote strebt die Bundesregierung im Bestand der BImA bis zum Jahr 2020 jährlich an?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aus dem notwendigen Sanierungsaufkommen im energetischen Bereich der öffentlichen Gebäude bis zum Jahr 2020, bis zum Jahr 2030, bis zum Jahr 2040 und bis zum Jahr 2050?
Welchen genauen Zeitplan gibt sich die Bundesregierung für die Umsetzung der Maßnahmen, auch angesichts dessen, dass bis zum Jahr 2015 bereits Maßnahmen umgesetzt hätten werden sollen (bitte nach Jahren und Zwischenzielen aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, den Wärmebedarf für Bundesgebäude bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent (Bezugsjahr 2010) zu reduzieren, und inwiefern kann von einer Vorbildfunktion gesprochen werden? Wenn ja, welche Anstrengungen sind konkret nötig, um dieses Ziel noch zu erreichen?
Werden die Klimaanlagen in den Regierungsgebäuden gemäß § 12 EnEV energetisch inspiziert? Wenn ja, wie häufig wurden diese in den vergangenen fünf Jahren inspiziert (bitte nach Regierungsgebäude und Datum der Inspektion auflisten)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der tatsächlich nach § 12 EnEV energetisch inspizierten Anlagen in den öffentlichen Gebäuden der Bundesrepublik Deutschland ein?