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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren

Nationaler Bewertungsrahmen: Entwicklung, Funktionsweise, Finanzierung, Quellen und Nutzung des zugrunde liegenden Datenmaterials, Ziel und monatliche Zugriffszahlen des Internet-Portals, Wirksamkeitsanalyse, abschließende Bewertungen der Haltungssysteme, Zielgruppen, Haltungsverfahren mit der Klassifizierung A, B oder C, Gründe für Fehlen der Aquakultur, Eignung für eine tier- und umweltschutzrelevante Produktkennzeichnung; Tierschutz-TÜV: verbindliche Einführung des bundeseinheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahren, Vorarbeiten und weitere Vorbereitungen, Anwendungsbereich, Vorlage des Tierschutzberichts 2015<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

21.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/546301.07.2015

Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Menz, Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, Ralph Lenkert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Neu- und Umbau von Tierhaltungsanlagen, die Art der Tierhaltung und die Auswirkungen der Anlagen auf die regionale Lebensqualität, die Umwelt und das Tierwohl sind nach wie vor gesellschaftlich umstritten. Viele Landwirtinnen und Landwirte fühlen sich zu Unrecht beschuldigt und verunglimpft; vielen Verbraucher- und Umweltverbänden gehen die messbaren Verbesserungen in den Ställen nicht schnell und nicht weit genug.

Verstärkt wird dieser Diskurs durch ein hochrangiges Gutachten: Im März 2015 kam der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seinem Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ zu dem Ergebnis, dass die „derzeitigen Haltungsbedingungen eines Großteils der Nutztiere nicht zukunftsfähig“ seien.

Für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung sind die rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen, zum Beispiel in Hinblick auf den Tier- und Umweltschutz, in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt gestiegen. Sie werden vermutlich weiter steigen. Dies stellt die landwirtschaftlichen Akteurinnen und Akteure bei der Planung von Um- oder Neubauvorhaben vor enorme Herausforderungen und erhöht ihre betriebswirtschaftlichen Risiken. Mit dem „nationalen Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“, den es bereits seit gut zehn Jahren gibt, sollen nun die Schutzgüter Umwelt und Tier übergreifend und integriert in einem neuen Internet-Portal dargestellt werden.

Laut dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) e. V. (2015) seien für jedes Haltungsverfahren Informationen zum Haltungsabschnitt, Managementhinweise, Kenndaten zum Produktionsverfahren und Bewertungen des Tierverhaltens, der Tiergesundheit und der Umweltwirkung zusammengestellt worden. Im Internet-Portal werden über 100 Haltungsverfahren für Rinder, Schweine, Geflügel und Pferde hinsichtlich der Umweltwirkung und der Tiergerechtheit beschrieben und bewertet. Bei der Umweltwirkung werden die Emissionspotenziale für Ammoniak, Geruch, Staub, Lachgas und Methan sowie die punktuellen Einträge in den Boden, der Energiebedarf und der Prozesswasserbedarf beurteilt. Für die Tiergerechtheit werden die Aspekte Tierverhalten betrachtet und das Risiko für die Tiergesundheit abgeschätzt.

Mit dem Internet-Portal wurde eine gute Datenbank geschaffen, deren zukünftige Nutzung, Weiterentwicklung und ihre rechtliche Relevanz Fragen aufwerfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Nationaler Bewertungsrahmen

Fragen22

1

Von wem wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der im Internet-Portal der KTBL erreichbare „nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ entwickelt, und wie wurde er finanziert?

2

Aus welchen Quellen und Jahren stammt nach Kenntnis der Bundesregierung das zugrunde liegende Datenmaterial?

3

In welchen Zusammenhängen nutzt die Bundesregierung dieses Datenmaterial?

4

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Weiterentwicklung des nationalen Bewertungsrahmens gesichert, und wie soll sie finanziert werden?

5

Welches Ziel verbindet die Bundesregierung mit dem Internet-Portal zum nationalen Bewertungsrahmen, und welche Analysen zur Wirksamkeit liegen vor?

6

Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Internet-Portal vorgestellten Ergebnisse nicht mit den Rahmenplänen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) verknüpft und beispielsweise Investitionsförderungen für neue Stallanlagen an gute Bewertungen im nationalen Bewertungsrahmen gekoppelt?

7

Wie funktioniert nach Kenntnis der Bundesregierung der nationale Bewertungsrahmen konkret?

8

Wie erhalten Nutzerinnen und Nutzer nach Kenntnis der Bundesregierung einen Überblick über die abschließenden Bewertungen der Haltungssysteme, welche der nationale Bewertungsrahmen analysiert?

9

An welche konkreten Zielgruppen richtet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der nationale Bewertungsrahmen, und welche Informationen liegen dazu vor, ob sie tatsächlich erreicht werden?

10

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen Zugriffszahlen des Internet-Portals?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung die Ergebnisse des nationalen Bewertungsrahmens zu rechtlicher Relevanz zu bringen?

12

Wie viele der Haltungsverfahren erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung die Klassifizierung A, B oder C (bitte jeweils absolut und relativ auflisten)?

13

Welche Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einstufung eines Haltungsverfahrens in die schlechteste Kategorie C für zukünftige Bauvorhaben dieses Typs?

14

Wieso wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Anlagen der Aquakultur bisher nicht im Internet-Portal berücksichtigt, und bis wann soll diese Lücke geschlossen werden?

15

Eignet sich der nationale Bewertungsrahmen aus Sicht der Bundesregierung für eine differenzierte tier- und umweltschutzrelevante Produktkennzeichnung (wie beispielsweise bei losen Eiern bzw. Frischeiern) für Produkte wie Fleisch oder Milch (vgl. TOP 26 der Agrarministerkonferenz im März 2015; bitte begründen)?

16

Wann wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „bundeseinheitliche Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme“ erarbeiten, und wann ist mit einer verbindlichen Einführung eines solchen auch als Tierschutz-TÜV bezeichneten Systems zu rechnen?

17

Welche Vorarbeiten wurden dazu durch die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover bisher im Auftrag der Bundesregierung geleistet? Welche weiteren Vorbereitungen wurden durch welche Einrichtungen geleistet bzw. sind beauftragt oder sind in Planung?

18

Wie stellt die Bundesregierung angesichts dessen, dass im Beirat der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (www.tiho-hannover.de/de/universitaet/stiftung/stiftungsrat/?0) u. a. ein Veterinär-Pharmaverband und die Firma PHW vertreten sind, sicher, dass die wissenschaftliche und veterinärmedizinische Begleitung des Koalitionsvorhabens zur Einrichtung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens nach unabhängigen Kriterien mit dem klaren Ziel erfolgt, eine Art Tierschutz-TÜV zu erhalten?

19

Warum wählte die Bundesregierung keine andere Hochschule ohne Stiftungshintergrund als wissenschaftliche Wegbereiterin?

20

Wieso soll ein solcher Tierschutz-TÜV nur im Bereich der Hennenhaltung eingeführt werden, wie die Bundesregierung in ihrem „Agrarpolitischen Bericht 2015“ auf Seite 16 ankündigt?

21

Schließt sich die Bundesregierung der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik an, dass ein Prüf- und Zulassungsverfahren nicht nur für Stalleinrichtungen, sondern auch für Schlacht- bzw. Betäubungseinrichtungen eingeführt werden sollte (bitte begründen)?

22

Wann wird die Bundesregierung den Tierschutzbericht 2015 vorlegen?

Berlin, den 30. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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