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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bundesverkehrswegeplan 2015 - Öffentlichkeitsbeteiligung, Projektinformationssystem (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4045)

Veröffentlichung von nicht aufgenommenen Wasserstraßenprojekten, Bewertungsmethodik, Verkehrsinfrastrukturbericht und BVWP 2015; Berücksichtigung der Erhaltungsbedarfsprognose im Bundesfernstraßenbau, Konsolidierung und Vorprüfung von Schienen- und Straßenbauprojekten, Zuordnung von ÖPP-Projekten und weiteren Bundesfernstraßenprojekten zum Bezugsfall; Projektinformationssystem (PRINS): Dokumentation im Internet, Kartendarstellung der Straßenprojekte, Verkehrsbelastung, Nummerierung der Bedarfsplanprojekte, Darstellung von Alternativen; Öffentlichkeitsbeteiligung: gesamtplanbezogene Fragen, Netzwirkungen und Umweltwirkungen, Alternativvorschläge durch Bürger<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

28.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/548502.07.2015

Bundesverkehrswegeplan 2015 – Öffentlichkeitsbeteiligung, Projektinformationssystem (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4045)

der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Annette Groth, Kerstin Kassner, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4045 vom 18. Februar 2015 wurden, wie auch auf vorhergehende Anfragen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP 2015), viele Fragen aus Sicht der Fragesteller nur unzureichend beantwortet. Die Bundesregierung begründete dies damit, dass die Prüfung bzw. Überprüfung und Konsolidierung der Schienenprojekte und der Straßenbauprojekte noch nicht abgeschlossen war; dies sollte ursprünglich bereits im Herbst 2014 abgeschlossen sein (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2061). Bei den Wasserstraßenprojekten lagen die Ergebnisse der Vorprüfung zwar vor, wurden aber noch nicht veröffentlicht.

Über den aktuellen Zeitplan und die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung informierte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Verkehrs- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 2. Juni 2015 (Ausschussdrucksache 18(15)234). Insbesondere bezüglich der vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie des Umfangs und der Qualität der dargestellten Prüfungsergebnisse und weiterer Projektinformationen im geplanten Projektinformationssystem (PRINS) bestehen für die Fragesteller noch erhebliche Unklarheiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wurden die Antragsteller derjenigen angemeldeten Wasserstraßenprojekte, die nach der Vorprüfung nicht in die Hauptbewertung übernommen wurden, mittlerweile informiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4045)?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum wurden diese Ergebnisse dennoch bislang nicht, anderes als in der Antwort angegeben, veröffentlicht?

2

Wann genau im Jahr 2015 soll der Verkehrsinfrastrukturbericht veröffentlicht werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4045)?

3

Inwiefern wird die Bundesregierung dabei die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH, vgl. Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung über die Erhaltungsbedarfsprognose im Bundesfernstraßenbau vom 22. Mai 2015, Ausschussdrucksache 18(8)2120) berücksichtigen?

a) Wird in der Erhaltungsbedarfsprognose 2016 bis 2030 ein anspruchsvolleres Ziel für das Instandhaltungsniveau als das nach Ansicht des BRH unbefriedigende Ziel des Erhalts des Zustands des Jahres 2010 unterstellt (bitte begründen), und welches Instandhaltungsniveau wird warum unterstellt?

b) Wie will die Bundesregierung die vom BRH festgestellte Zweckentfremdung von Erhaltungsmitteln – eine stichprobenartige Prüfung ergab falsche Buchungen in einem Umfang von 12,4 Prozent der Mittel – zukünftig unterbinden (bitte begründen)?

4

Soll der Entwurf des BVWP 2015 vor dem Verkehrsinfrastrukturbericht vorgelegt werden?

Wenn ja, inwiefern soll im Entwurf des BVWP 2015 dann der Finanzbedarf für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur berücksichtigt werden?

Wird es für den Entwurf des BVWP 2015, wie bei den vorherigen Bundesverkehrswegeplänen, einen Gesamtfinanzrahmen geben?

5

Sollen für die Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, wie auch im BVWP 2003, wo dies dem Nachweis dafür diente, dass in Straßen und Schienenwege über die Laufzeit des BVWP 2003 hinweg annähernd gleich große Summen investiert werden, anteilige Investitionen aus den Regionalisierungsmitteln unterstellt werden – im Bundesverkehrswegeplan 2013 waren dies 850 Mio. Euro im Jahr (S. 36, 42 f; bitte begründen), und wenn ja, in welcher Höhe?

6

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2003 bis 2014 die Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes aus Regionalisierungsmitteln (bitte gesamt und pro Jahr angeben)?

7

Welche Schienenprojekte werden „nach einer erfolgreichen Erstbewertung der ausführlicheren Zweitbewertung unterzogen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4045)?

a) Wann wurde die Konsolidierung und Vorprüfung der Schienenprojekte abgeschlossen?

b) Warum wurden die Ergebnisse dieser Konsolidierung und Vorprüfung bislang noch nicht veröffentlicht?

8

Ist die der eigentlichen Bewertung vorausgehende Konsolidierung und Prüfung der Straßenbauprojekte mittlerweile abgeschlossen?

Wenn ja, seit wann, und wieso wurden die Ergebnisse nicht der Öffentlichkeit bekannt gemacht?

Wenn nein, warum noch nicht?

9

Ist die der eigentlichen Bewertung ebenfalls vorausgehende Trassenplausibilisierung der Straßenbauprojekte mittlerweile abgeschlossen?

Wenn ja, seit wann, und wieso wurden die Ergebnisse nicht der Öffentlichkeit bekannt gemacht?

Wenn nein, warum noch nicht?

10

Welche Projekte aller drei Verkehrsträger werden im Vergleich zur Ausschussdrucksache 18(15)45 zusätzlich als laufend angesehen, und warum erfolgte jeweils deren damit verbundene Herausnahme aus der erneuten Überprüfung?

11

Werden auch die zehn Projekte an Bundesfernstraßen, deren Realisierung als ÖPP-Projekte (ÖPP – öffentlich-private Partnerschaft) die Bundesregierung am 30. April 2015 verkündete (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Pressemitteilungen/2015/033-neue-generationoepp.html?linkToOverview=DE%2F Presse%2FPressemitteilungen%2Fpressemitteilungen_node.html%3Fgtp% 3D36166_list%25253D3%23id156300), jetzt alle dem Bezugsfall zugeordnet (bitte begründen)?

Welche dieser Projekte waren zuvor bereits dem Bezugsfall zugeordnet?

In welche Kategorie des geltenden Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen sind sie jeweils eingestuft?

Wie rechtfertigt die Bundesregierung bei den Projekten, die bisher nicht dem Bezugsfall zugeordnet waren, dass für diese nun keine erneute Überprüfung erfolgt?

12

Plant oder überlegt die Bundesregierung, weitere Projekte an Bundesfernstraßen, insbesondere solche, die aus dem am 21. Mai 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Nachtragshaushalt 2015, aus dem knapp 1,9 Mrd. Euro zusätzlich für den Straßenbau zur Verfügung gestellt werden sollen, zusätzlich dem Bezugsfall zuzuordnen?

Wenn ja, wann werden diese Projekte anhand welcher Kriterien festgelegt?

13

Ist die Bewertungsmethodik mittlerweile abschließend festgelegt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4045)?

Wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung ihren Zeitplan mit Vorlage eines Referentenentwurfs im September oder Oktober 2015 einhalten?

Wenn ja, warum ist diese noch nicht veröffentlicht?

14

Ist eine Veröffentlichung der vollständigen Bewertungsmethodik – die für den BVWP 2003 wurde ebenfalls veröffentlicht – geplant?

Wenn ja, wann soll dies erfolgen?

Wenn nein, warum nicht, und wie sollen insbesondere die Verbände die Plausibilität der Prüfungsergebnisse ansonsten nachvollziehen können?

15

Inwieweit unterscheidet sich das PRINS für den BVWP 2015 vom PRINS für den BVWP 2003?

a) Wird es eine vollständige und auch für Nichtfachleute nachvollziehbare Dokumentation der Projektdossiers im Internetportal geben?

b) Wird es Veränderungen bei der Kartendarstellung der Straßenprojekte geben, und wird die mit den Projektanmeldungen einzureichende Meldelinie dargestellt werden (bitte begründen)?

c) Werden die Verkehrsbelastungen pauschal über durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV-Werte) plus der Lkw-Anteile dargestellt, oder gibt es aussagekräftigere Zahlen, wie z. B. die Durchgangsverkehrsanteile bei Ortsumgehungen (bitte begründen)?

16

Wird es – anders als beim BVWP 2003 – eine Nummerierung der Bedarfsplanprojekte geben, die später in den Haushaltsplänen beibehalten bzw. fortgeführt wird (bitte begründen)?

17

Werden die bereits im Vorfeld von den Ländern untersuchten und nicht weiter verfolgten Alternativen zu den angemeldeten und sich nun in Prüfung befindlichen Projekten im PRINS ebenfalls dargestellt?

a) Welchen Umfang wird die Darstellung der Prüfung der Alternativen haben?

b) Wie wird die Öffentlichkeit nachvollziehen können, ob die Deutung einer „vernünftigen Alternative“, wie sie die Grundkonzeption als Kriterium für die weitere, vertiefte Prüfung zugrunde legt, sachgerecht vorgenommen wurde?

c) Wird die Öffentlichkeit transparent nachvollziehen können, warum Alternativen während der Projektprüfung ausgeschieden sind?

d) Ist die Nullvariante oder Null-Plus-Variante zu einem Projekt in jedem Fall Gegenstand der Projektprüfung?

18

Inwiefern werden die zuständigen Behörden aller Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland einbezogen?

19

Wie genau ist zu verstehen, dass in der Öffentlichkeitsbeteiligung (s. Ausschussdrucksache 18(15)234) voraussichtlich ab Oktober 2015 vor allem gesamtplanbezogene Fragen bzw. die Netzwirkung im Mittelpunkt stehen sollen?

a) Wird es im BVWP 2015 spezielle Aussagen zu den Netzwirkungen geben (bitte begründen)?

b) Wie werden die Umweltwirkungen, die bei der Strategischen Umweltprüfung (SUP) im Mittelpunkt stehen sollen, dargestellt, und wird es Aussagen zu der Gesamt-CO2-Minderung, der Schadstoffminderung, der Lärmminderung usw. (den Umweltzielen der Grundkonzeption) geben?

c) Wird es bereits eine Zuordnung derjenigen Projekte geben, die in die so genannte Kategorie VB+ eingestuft werden sollen (bitte begründen)?

20

Haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche, bisher nicht benannte Alternativen zu geplanten Projekten vorzuschlagen?

Wenn nein, warum nicht, und geht die Bundesregierung also davon aus, dass alle sinnvollen Alternativen zu allen untersuchten Projekten bereits Gegenstand der Untersuchung waren bzw. sind (bitte begründen)?

Wenn ja, wie ist der Zeitplan dafür?

21

Wie können die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, ob die Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Zielen der Grundkonzeption (z. B. Transportkostensenkung contra Vermeidung von weiterem Verlust unzerschnittener Räume) bei den einzelnen Projekten sachgerecht gelöst werden?

Wie viel Zeit plant die Bundesregierung für die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum BVWP 2015 ein, und wie viele Personen werden damit befasst sein (bitte nach Bundesbediensteten und Externen unterscheiden)?

Berlin, den 1. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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