Kenntnisstand der Bundesregierung über die Studienkredite der KfW-Förderbank
der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die KfW-Förderbank stellt mit dem KfW-Studienkredit seit April 2006 ein bundesweites Kreditangebot für Studierende zur Verfügung. Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/3735) um Auskünfte zu Detaildaten der bisherigen Inanspruchnahme und Vergabepraxis der neuen Studienkredite ersucht.
Auf zahlreiche der gestellten Fragen erhielten wir in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/3979) jedoch keine Auskunft. Für eine aussagekräftige Evaluierung des Kreditangebots und seiner Inanspruchnahme ist eine breite und fundierte Datenbasis sowie eine transparentes Monitoringverfahren jedoch unerlässlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Daten erhebt die KfW-Förderbank bei der Antragstellung auf einen KfW-Studienkredit?
Nach welchen Kriterien wurden diese Daten ausgewählt?
Hält die Bundesregierung die erhobenen Daten für ausreichend, um die Inanspruchnahme des KfW-Studienkredits aussagekräftig zu evaluieren?
Falls ja, warum?
Falls nein, was unternimmt die Bundesregierung, um dies zu ändern?
Wirkt die Bundesregierung auf die Gestaltung des geplanten Monitoring- und Reportingsystems der KfW-Förderbank ein?
Falls ja, wie und mit welcher Zielrichtung?
Falls nein, wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass alle für eine umfassende und aussagekräftige Analyse bedeutsamen Daten erfasst und der Öffentlichkeit berichtet werden?
In welchen zeitlichen Abständen unterrichtet die KfW die Bundesregierung über ihre Daten bez. der Inanspruchnahme und Vergabepraxis der Studienkredite?
In welchen zeitlichen Abständen und in welcher Form plant die Bundesregierung das Parlament über die Daten bez. der Inanspruchnahme und Vergabepraxis der Studienkredite zu informieren?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung der Deutsche Bundestag wie zugesagt das Instrument des KfW-Studienkredits kritisch würdigen, wenn ihm relevante Daten nicht vorliegen?
Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie sich die Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit auf die einzelnen Fachsemester verteilen, angesichts der unmittelbar davon abhängenden voraussichtlichen Dauer der Kreditnahme für bedeutsam?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um möglichst ohne jeden Zeitverzug Kenntnis von diesen Daten zu erlangen und eine künftige Erhebung dieser Daten zu gewährleisten?
Wie viele der Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit befinden sich – nach den der Bundesregierung aktuell vorliegenden Zahlen – im ersten Fachsemester (absolute Zahlen, prozentualer Anteil)?
Wie viele der Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit befinden sich – nach den der Bundesregierung aktuell vorliegenden Zahlen – im zweiten Fachsemester (absolute Zahlen, prozentualer Anteil)?
Wie viele der Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit befinden sich demgegenüber – nach den der Bundesregierung aktuell vorliegenden Zahlen – im zehnten Fachsemester (absolute Zahlen, prozentualer Anteil)?
Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger beim KfW-Studienkredit den Darlehens- Höchstsatz beantragt haben bzw. bewilligt bekommen angesichts der möglichen Verschuldungsrisiken für bedeutsam?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie sich die Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit auf die Bundesländer verteilen, angesichts möglicher Zusammenhänge mit der Einführung von Studiengebühren in dem jeweiligen Land für bedeutsam?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten „Fehlinterpretationen“ (Bundestagsdrucksache 16/3979 zu Frage 5) befürchtet die Bundesregierung bei einer jetzigen Veröffentlichung der Daten über die Verteilung der Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit auf die Bundesländer?
In welchen drei Bundesländern wurden bislang die meisten Studienkredite bewilligt (absolute Zahlen, prozentualer Anteil)?
Wie stark werden die KfW-Studienkredite in den ostdeutschen Bundesländern nachgefragt?
Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie sich die Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit auf die Studienfächergruppen verteilen, angesichts der unterschiedlichen Verdienstaussichten und Rückzahlungschancen nach dem Studium für bedeutsam?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Warum erlaubt die Datenlage im Hinblick auf die Verteilung auf Studienfächergruppen nach Ansicht der Bundesregierung noch immer keine „verlässlichen“ (Bundestagsdrucksache 16/3979 zu Frage 7) Aussagen, obwohl mittlerweile weit über 20 000 Anträge auf einen KfW-Studienkredit vorliegen?
Wann ist diesbezüglich mit „verlässlichen“ Aussagen zu rechnen?
Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, ob die Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten (haben) oder nicht, angesichts möglicher Rückschlüsse auf Förderungslücken im BAföG für bedeutsam?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um möglichst ohne jeden Zeitverzug Kenntnis von diesen Daten zu erlangen und eine künftige Erhebung dieser Daten zu gewährleisten?
Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie sich die durchschnittliche Höhe der bewilligten Anträge auf einen KfW-Studienkredit auf die verschiedenen Vertriebspartner-Branchen verteilt, angesichts möglicher Zusammenhänge mit der Beratungs- und Vertriebspraxis bei den Vertriebspartnern der KfW-Förderbank für bedeutsam?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um möglichst ohne jeden Zeitverzug Kenntnis von diesen Daten zu erlangen und eine künftige Erhebung dieser Daten zu gewährleisten?
Welchen Sachverhalt meint die Bundesregierung mit dem Begriff „Förderlücke“ (Bundestagsdrucksache 16/3979 zu Frage 22) in der Studienförderung?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die von ihr konstatierte „Förderlücke“ zu beseitigen?
Inwiefern ist von einer gerechten Behandlung derjenigen Studierenden auszugehen, die in die von der Bundesregierung konstatierte „Förderlücke“ fallen, wenn ihnen die Ausbildungsförderung nach dem BAföG vorenthalten wird und ihnen stattdessen lediglich vollständig rückzahlbare und verzinste Studienkredite angeboten werden?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Vergabe und Inanspruchnahme von KfW-Studienkrediten angesichts der damit verbundenen Verschuldungsrisiken für junge Menschen als verbraucherpolitisches Handlungsfeld und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Haltung?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Antragsteller- und Bewilligungszahlen von KfW-Studienkrediten in den kommenden Monaten auch deshalb steigen, weil in der geplanten BAföG-Novelle keine Erhöhung der Fördersätze vorgesehen ist (bitte mit Begründung)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Zusammenhang?
Wie bewertet die Bundesregierung die Reichweite der KfW-Studienkredite vor dem Hintergrund der ihr derzeit vorliegenden Zahlen über bewilligte Förderanträge?