Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan Korte, Dr. André Hahn, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einem Prüfbericht zur Datei „Politisch motivierte Kriminalität – links- Zentralstelle“ (PMK-links Z) hatte der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im September 2012 zahlreiche Kritikpunkte und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen aufgeführt. So seien in der Datei Personen gespeichert worden, ohne dass eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine Speicherung („Negativ- bzw. Gefahrenprognose“) vorlag. Die Rüge bezog sich vor allem auf die Sammlung als „Sonstige Personen“. Es handelt sich dabei um eine von fünf möglichen Betroffenenkategorien. Als „Sonstige Personen“ können alle anderen Personen, die im Rahmen der Ermittlungen auftauchen, gespeichert werden. Weitere Datenfelder sind „Beschuldigte“, „Verdächtige“, „Kontakt-/Begleitpersonen“ und „Prüffälle“. „Besonders problematisch“, so der BfDI, sehe er „die Speicherung von Versammlungsanmeldungen, ohne dass Informationen über bevorstehende Straftaten vorlagen bzw. obwohl in der KTA (KTA: kriminaltechnische Anfragen) bereits ein Hinweis enthalten war, dass derartige Veranstaltungen in der Vergangenheit meist störungsfrei verlaufen seien“. Weiter heißt es im Prüfbericht: „In Bezug auf gespeicherte ‚sonstige Personen‘ fehlte in allen geprüften Fällen eine Speicherungsgrundlage.“
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass der Dateiumfang der PMK-links Z von 3 819 Personen im März 2012 auf nunmehr 331 Personen gesunken ist. Das ist ein Rückgang um über 90 Prozent, was die Fragesteller als Hinweis interpretieren, dass ein Großteil der Speicherungen ohne Rechtsgrundlage erfolgte. Dies wirft die Frage auf, inwiefern bei anderen Dateien zu Präventivzwecken der Datenschutz ebenfalls verletzt wird.
Obwohl der Bericht auf den 13. September 2012 datiert ist, hat das Bundeskriminalamt (BKA) erst „seit 2014“ Überprüfungen seiner Staatsschutzdateien vorgenommen. Die Überprüfung von 18 Dateien war im Mai 2015 noch immer nicht abgeschlossen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 der Abgeordneten Ulla Jelpke in der Fragestunde vom 6. Mai 2015, Plenarprotokoll 18/82). Die Fragesteller können diesen langsamen Prozess der Umsetzung der Empfehlungen des BfDI nicht nachvollziehen.
Weitere Zweifel daran, dass die deutschen Sicherheitsbehörden eine ausreichende Sensibilität für den Stellenwert von Versammlungsfreiheit und Datenschutz haben, werden bei den Fragestellern dadurch geweckt, dass auch die BfDI in ihrem neuesten Jahresbericht dem BKA und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „schwerwiegende Rechtsverstöße“ vorwirft. Unter der Überschrift „Unglaublich – aber wahr! Demonstranten als gewaltbereite Extremisten erfasst“ schreibt die BfDI in Hinblick auf eine gemeinsame Projektdatei, das BfV habe „eine Vielzahl von Personen gespeichert, die bei einer Anti-Atomkraft-Demonstration lediglich ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeübt hatten.“ Der Verfassungsschutz habe dann eingeräumt, dass er die Betroffenen nicht hätte speichern dürfen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) aber habe aus der Teilnahme von Personen an einer Demonstration gegen Kernkraft gefolgert, sie wollten das kapitalistische System überwinden, was offenbar als ausreichende Grundlage für die Speicherung in der Datei interpretiert wurde. Ergänzend weist die BfDI darauf hin, dass selbst Sitzblockaden oder andere, womöglich als Nötigung sanktionierbare Handlungen „nicht per se vom BfV erfasst werden“ dürfen.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben mithin nicht den Eindruck, dass die Bundessicherheitsbehörden aus den kritischen Hinweisen des BfDI hinsichtlich der PMK-links-Z-Datei gelernt haben. Sie haben vielmehr den Eindruck, dass insbesondere BKA, BfV und die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) so lange rechtswidrig Daten erheben, speichern und miteinander austauschen, bis sie dabei erwischt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie erklärt die Bundesregierung, dass in der Datei PMK-links Z zahlreiche Personen gespeichert waren, ohne dass eine ausreichende Grundlage für ihre Speicherung bestanden hat?
Warum hat das BKA nicht unmittelbar nach Zugang des Berichts des BfDI im September 2012, sondern erst „seit 2014“ mit der Überprüfung der Staatsschutzdateien begonnen?
Inwiefern hat das BMI aus Sicht der Bundesregierung durch die erst spät eingeleitete Überprüfung der Staatsschutzdateien möglicherweise seine Rolle als Fach- und Rechtsaufsicht über das BKA verletzt, zumal bezüglich der Datei PMK-links Z spätestens seit dem Jahr 2012 Hinweise auf rechtswidrig gespeicherte Daten vorlagen?
Welche Staatsschutzdateien wurden bis jetzt überprüft, und welche noch nicht?
Nach welcher Maßgabe wurde hierbei differenziert bzw. priorisiert?
Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die Überprüfung aller 18 Staatsschutzdateien abgeschlossen sein wird?
Wie viele Personen bzw. Tatvorwürfe wurden aufgrund von Meldungen der Landeskriminalämter über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst PMK in den Staatsschutzdateien erfasst (bitte nach Bundesland, Datei und Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie viele Neuaufnahmen in die Datei PMK-links Z hat es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gegeben?
Falls die Zahl der Neuaufnahmen signifikant niedriger ist als früher, interpretiert die Bundesregierung diese Veränderung als Hinweis darauf, dass früher häufig rechtswidrig Speicherungen vorgenommen wurden (bitte begründen, falls nicht)?
Wie viele Personen waren in den Jahren 2010 und 2011 jeweils in den einzelnen Kategorien der Datei PMK-links Z gespeichert?
Wie viele Personen waren in den Jahren 2010 und 2011 in den Kategorien Beschuldigte, Verdächtige, Hinweisgeber/Zeuge/sonstige Auskunftspersonen, Kontakt- und Begleitpersonen, Sonstige Personen, Prüffälle gespeichert?
Wie viele Personen waren darüber hinaus in den Jahren 2012, 2014 und 2015 in der Kategorie Hinweisgeber/Zeuge/sonstige Auskunftspersonen gespeichert?
Aus welchem Grund wurden mittlerweile nicht nur fast alle „Prüffälle“ und „Sonstige Personen“ aus der Datei PMK-links Z gelöscht, sondern auch ein Großteil der Beschuldigten und Verdächtigen?
Sofern dies mit einer „zwischenzeitlich erfolgte[n] Löschung von Altdatensätzen“ begründet wird, die „aufgrund verkürzter Aussonderungsprüffristen“ erfolgt sei, wann und aus welchem Grund wurden diese Fristen verkürzt?
Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung erklärt, nach den kritischen BfDI-Prüfberichten und erfolgten Löschungen sei die Fortbildung für BKA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter „intensiviert“ worden (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 41 der Abgeordneten Ulla Jelpke in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. April 2015, Plenarprotokoll 18/99), und welchen Inhalt haben die hierfür erarbeiteten Materialien?
Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung der Staatsschutzdateien des BKA im Einzelnen mit sich (bitte für jede Datei einzeln angeben)?
Wie viele Personen waren in den Dateien zum Zeitpunkt im März 2012 jeweils gespeichert?
Wie viele Personen sind derzeit darin jeweils gespeichert, und wie viele in jeweils welchen Kategorien?
Wie viele Neuaufnahmen hat es seit dem Jahr 2012 jeweils gegeben, und wie viele davon wurden jeweils welchen Kategorien zugeordnet?
Bezüglich welcher Dateien wurde dabei festgestellt, dass Personen darin gespeichert waren, die nicht hätten gespeichert werden dürfen, und welche Angaben kann die Bundesregierung ggf. zum zahlenmäßigen Umfang solcher rechtswidriger Speicherungen machen?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zum (rechtswidrigen) Speicherungsgrund machen (wie etwa Versammlungsanmeldung, -teilnahme usw.)?
Wie viele Personen waren im März 2012 in jenen Dateien gespeichert, deren Überprüfung gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist, und wie viele Personen sind darin derzeit gespeichert?
Welche Schlussfolgerungen wurden aus den Ergebnissen der Überprüfungen gezogen?
Auf welche Speicherungsgrundlagen stützt sich die Speicherung von Personen in den Staatsschutzdateien jeweils (bitte nach den einschlägigen Bestimmungen in § 7 Absatz 1 sowie § 8 Absatz 1 bis 5 des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG – aufgliedern)?
Kann die Bundesregierung angeben, wie viele Personen jeweils gespeichert sind, die von einem Straftatvorwurf vor Gericht freigesprochen worden sind?
Inwiefern erfolgte hierzu nach Abschluss des eingeleiteten Ermittlungsoder Strafverfahrens eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung der betroffenen Personen?
Wie wird sichergestellt, dass eine Weitergabe von Personendaten durch die ermittelnden Behörden nicht rechtswidrig erfolgt, etwa wenn aktuelle Entwicklungen in Ermittlungs- bzw. Strafverfahren nicht an die speichernden Stellen gemeldet wurden, und diese ggf. keine Neubewertung der Speicherung vornehmen können (siehe den 24. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, S. 97 zur PMK-links Z, in denen gesetzgeberischer Handlungsbedarf skizziert wird)?
Falls seit dem Jahr 2012 Staatsschutzdateien gelöscht wurden, aus welchem Grund ist dies erfolgt, wie viele Datensätze sowie Angaben zu wie vielen Personen waren darin jeweils enthalten, und was ist mit diesen Daten geschehen (bitte angeben, in welche anderen Dateien diese Daten ggf. ganz oder teilweise übernommen worden sind)?
Ist die Problematik rechtswidriger Speicherungen auch gemeinsam mit den Landeskriminalämtern (LKÄ) und LfV erörtert worden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden dabei gezogen?
Wie viele Staatsschutzdateien werden beim BfV geführt (bitte jeweils Dateinamen angeben und die Errichtungsanordnungen zusammenfassen), wie viele Datensätze sind darin enthalten, und zu wie vielen Personen sind Angaben darin enthalten?
Hat es im Bereich des BfV im Nachgang zu den Überprüfungen des BfDI im Jahr 2012 oder der im aktuellen BfDI-Bericht erwähnten Überprüfung ebenfalls eigenständige Überprüfungen hinsichtlich weiterer Dateien gegeben, und wenn ja,
welche Dateien wurden vom BfV überprüft,
bezüglich welcher Dateien wurde festgestellt, dass Angaben über Personen gespeichert worden waren, für die die erforderliche Rechtsgrundlage gefehlt hat,
welche Angaben kann die Bundesregierung zum zahlenmäßigen Umfang der rechtswidrigen Speicherungen machen,
welche Angaben kann die Bundesregierung zum (rechtswidrigen) Speicherungsgrund machen (wie etwa Versammlungsanmeldung, -teilnahme usw.)?
Um welche Projektdatei von BfV und BKA handelt es sich, die von der BfDI in ihrem neuesten Tätigkeitsbericht moniert wird (bitte Bezeichnung angeben)?
Wann ist diese Datei angelegt worden, und zu welchem Zweck?
Wie viele personenbezogene Datensätze waren bzw. sind darin enthalten?
Nach welchen Kriterien wurden personenbezogene Daten darin gespeichert?
Aus welchen Dateien stammten die Daten jeweils?
Wie viele Datensätze wurden infolge der Überprüfung durch die BfDI gesperrt bzw. gelöscht, und wie viele nicht gesperrte personenbezogene Datensätze sind derzeit noch darin enthalten?
Wer hat die Datei eingerichtet, und wer hatte schreibenden sowie lesenden Zugriff darauf?
Wie viele personenbezogene Datensätze aus dieser Datei wurden zwischen BfV und BKA ausgetauscht?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass in der Datei Angaben über Personen gespeichert wurden, die bei einer Demonstration lediglich ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeübt hatten?
Trifft es zu, wie von der BfDI kritisiert, dass das BMI aus der Teilnahme an einer Demonstration gegen Kernenergie eine linksextremistische Haltung ableitet, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies? Wenn nein, warum wurden die Demonstranten dann in der Datei gespeichert?
Trifft es zu, dass das BMI eine – unterstellte – Absicht, das kapitalistische System überwinden zu wollen, per se für eine ausreichende Grundlage hält, die betreffende Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Dateien zu speichern, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies? Wenn nein, warum wurden die Demonstranten dann in der Datei gespeichert?
Inwiefern trifft es zu, dass die Datei „gesperrt“ ist, und was bedeutet das für die Verarbeitung der enthaltenen Informationen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der BfDI?
Welche weitere zentrale Bund-Länder-Datei der Geheimdienste ist bzw. war, wie im Bericht der BfDI erwähnt, derzeit nach einer kritischen Prüfung gesperrt?
Wie viele gemeinsame Projektdateien haben deutsche Geheimdienste, Polizei- und Zollbehörden seit dem Jahr 2006 geführt, und welchem Zweck dienten diese jeweils (bitte mit Titel angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Projektdateien (bitte möglichst konkrete Angaben zu Definition und Art des Erfolgs und zur Relevanz der Projektdatei dafür machen)?
Wie viele gemeinsame Projektdateien führen die Institutionen LfV, LKÄ, BfV, BKA, Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesnachrichtendienst (BND) und/oder Zollkriminalamt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und welchem Zweck dienen diese jeweils (bitte jeweils vollständig mit Bezeichnung der Dateien angeben)?
Wie viele Datensätze sind derzeit darin enthalten?
Aus welchen Dateien stammen die Datensätze in den Projektdateien jeweils?
Wer hat die Dateien jeweils eingerichtet?
Wer hat jeweils schreibenden sowie lesenden Zugriff auf die Dateien?
Ist sich die Bundesregierung sicher, dass die Speicherungen von Personendaten in diesen Dateien jeweils rechtmäßig erfolgt sind?
Sind im Zuge von Dateiüberprüfungen beim BKA infolge des BfDI-Berichtes und allfälliger Überprüfungen beim BfV auch gemeinsame Projektdateien der Institutionen BfV, BKA, MAD, BND, LfV, LKÄ und/oder Zollkriminalamt überprüft worden, und wenn ja,
welche,
mit welchem Ergebnis,
wie viele Personen waren vor Beginn der Überprüfung jeweils in den Projektdateien gespeichert, und wie viele sind es gegenwärtig,
falls sich herausgestellt hat, dass Personen gespeichert waren, die nicht hätten gespeichert werden dürfen, welche Projektdateien waren bzw. sind davon betroffen, um wie viele rechtswidrige Einträge hat es sich gehandelt, welche Angaben kann die Bundesregierung zum (rechtswidrigen) Speicherungsgrund machen (wie etwa Versammlungsanmeldung, -teilnahme usw.), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie viele Personen sind innerhalb des polizeilichen Informationssystems derzeit jeweils mit Hinweisen wie Straftäter „linksmotiviert“, „rechtsmotiviert“ oder ggf. anderen politischen Markern erfasst, und welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zu den Vergleichszahlen aus dem Jahr 2012 machen?
Inwiefern ist bekannt, ob die „Personengebundenen Hinweise“ (PHW) tatsächlich, wie gefordert, vornehmlich zur Eigensicherung der Polizeikräfte beitragen bzw. genutzt werden und nicht auch für Ermittlungszwecke zur Anwendung kommen?
Inwiefern bestehen Pläne für eine Evaluation der Speicherung und Nutzung politisch motivierter PHWs, bzw. inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf für eine entsprechende Überarbeitung?
Ist bei der Überprüfung der Staatsschutzdateien auch die Vergabe dieser Marker geprüft worden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Schlussfolgerungen?
Wie viele der in der Datei „Innere Sicherheit“ gespeicherten Personen sind den jeweiligen PMK-Bereichen zugeordnet?
Wie viele Ersuchen von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft aus den Akten sind beim BKA in den Jahren 2013 und 2014 jeweils eingetroffen?
Inwiefern hält die Bundesregierung das aus ihrer Interpretation des BKAG und des Bundesdatenschutzgesetzes abgeleitete Fehlen einer Verpflichtung, Betroffene über eine rechtswidrig erfolgte Speicherung zu benachrichtigen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 6. Mai 2015, Plenarprotokoll 18/82), für evaluationsbzw. überarbeitungswürdig?
Wie viele rechtswidrig bzw. „fälschlicherweise“ in Staatsschutzdateien gespeicherte Daten von Betroffenen wurden vor deren Überprüfung und Löschung vom BKA an andere Behörden (z. B. BfV) übermittelt?
Inwiefern wurden die Betroffenen über diese rechtswidrig erfolgte Übermittlung informiert?
Inwiefern lässt sich die Erklärung der Bundesregierung für das Wachstum der Datei PMK-links Z vom Jahr 2010 auf das Jahr 2011, dass es sich „um eine relativ junge Datei handelt, die noch im Aufbau begriffen ist“, nach mehreren kritischen Berichten der BfDI aufrechterhalten (Bundestagsdrucksache 17/8530)?
Hält es die Bundesregierung für angemessen und bzw. oder zweckdienlich im Sinne eines effektiven, bürgernahen Datenschutzes, ähnlich dem IT-Sicherheitsgesetz eine Meldepflicht gegenüber den Betroffenen sowie den Datenschutzbeauftragten für fälschlicherweise bei Behörden des BMI gespeicherte Daten einzuführen (bitte begründen)?
Wie viele derartige Ersuchen sind im gleichen Zeitraum beim BfV eingetroffen?
Inwiefern wird im Bereich des BfV statistisch erfasst, wie häufig eine Auskunft ganz verweigert wurde,
wie häufig nur eine Teilauskunft erteilt wurde,
in wie vielen Fällen gegen den Auskunftsbescheid des BfV Widerspruch eingelegt wurde, und in wie vielen Fällen diesem abgeholfen bzw. er zurückgewiesen wurde,
in wie vielen Fällen die Antragsteller Klage gegen den Widerspruchbzw. Auskunftsbescheid eingereicht haben, und in wie vielen Fällen diesen Klagen stattgegeben wurde,
in wie vielen Fällen die Beobachtungstätigkeit des BfV bezüglich einer natürlichen Person als rechtswidrig erkannt wurde, oder inwiefern können diese Angaben rekonstruiert werden (sämtliche Zahlen bitte soweit möglich angeben)?
Haben seit Inkrafttreten der Änderungen an den Gesetzen zur Antiterrordatei und Rechtsextremismusdatei am 1. Januar 2015 Behörden von der Möglichkeit zur erweiterten projektbezogenen Datennutzung Gebrauch gemacht?
Wenn ja, welche Behörden, und für welche Aufgaben?
Gab es Fälle, in denen die G10-Kommission des Deutschen Bundestages Behörden des Bundes die Zustimmung zur erweiterten Nutzung verweigert hat?