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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter

Verhandlungen zum Zusammenschluss von KMW mit dem französischen Konkurrenzunternehmen: Genehmigung durch Bundekartellamt bzw. EU-Kommission, Antrag der Unternehmen und Stellungnahme der Bundesregierung, Marktanteile, Gespräche mit der französischen Regierung, angewendete Abkommen, Regelungen betr. Zulieferungen, Abgrenzung von Neuentwicklungen und Modernisierungen, Exportkontrolle und Genehmigungen, produzierte Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter, geplante öffentliche Förderungen für Schlüsseltechnologien<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/551108.07.2015

Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter

der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der deutsche Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG (KMW) verhandelt gegenwärtig über einen Zusammenschluss mit dem französischen Konkurrenzunternehmen Nexter.

Die Gefahr besteht, dass über den Umweg dieses neuen transnationalen Konzerns deutsche Rüstungstechnologie nochmals erleichtert exportiert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Fusionsverhandlungen von KMW mit Nexter?

2

Unterliegt aus Sicht der Bundesregierung der Zusammenschluss von KMW und Nexter einem Genehmigungsvorbehalt des Bundeskartellamts und/oder der Europäischen Kommission?

3

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Antrag der beiden Unternehmen auf Genehmigung des Zusammenschlusses beim Bundeskartellamt und/oder der Europäischen Kommission eingegangen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, und ist diese ggf. bereits übermittelt worden?

4

Hat die Bundesregierung in dieser Stellungnahme den Zusammenschluss der beiden Unternehmen befürwortet, und wenn ja, welche Argumente wurden hierfür im Einzelnen vorgebracht?

5

Welchen Marktanteil wird der zusammengeschlossene Konzern nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der gepanzerten Fahrzeuge sowie Panzer innerhalb der Europäischen Union haben, bzw. wie hoch ist der jeweilige Marktanteil der jeweiligen Unternehmen heute?

6

Führt die Bundesregierung Gespräche mit der französischen Regierung über eine politische Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss, und wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die Gespräche bzw. befindet sich die Vereinbarung?

7

Welches Abkommen, das Schmidt-Debré-Abkommen aus dem Jahr 1972, das Fanborough-Abkommen aus dem Jahr 2000 oder ein drittes Abkommen, wird von der Bundesregierung bei welchen deutsch-französischen Rüstungskooperationen angewendet?

8

Hat die Bundesregierung unter dem Schmidt-Debré-Abkommen ein Veto-Recht bei Zulieferungen für Rüstungsgüter nach Frankreich, wenn das fertige Rüstungsgut im Anschluss an ein Drittland geliefert werden sollen?

9

Hat die Bundesregierung unter dem Farnborough-Abkommen ein Veto-Recht bei Zulieferungen für Rüstungsgüter in ein Partnerland, wenn das fertige Rüstungsgut im Anschluss an ein Drittland geliefert werden soll?

10

Fallen Zulieferungen für Rüstungsgüter aus Deutschland nach Frankreich, die bisher ausfuhrrechtlich genehmigt werden mussten und die von KMW (und Tochterunternehmen) an Nexter (und Tochterunternehmen) getätigt wurden, nach dem Zusammenschluss unter das Schmidt-Debré-Abkommen, das Farnborough-Abkommen oder ein drittes Abkommen?

11

Ist irgendeine Veränderung der gegenwärtigen Genehmigungspraxis bezüglich transnationaler Rüstungskooperationen geplant, in Vorbereitung oder beschlossen, und wenn ja, wie sieht diese im Detail aus?

12

Werden Neuentwicklungen bzw. Neuproduktionen nach dem Zusammenschluss (bzw. dann notwendige Zulieferungen) aus Deutschland nach Frankreich unter das Schmidt-Debré-Abkommen (bzw. das Farnborough-Abkommen oder ein drittes Abkommen) fallen?

13

Wie grenzt die Bundesregierung eine Neuentwicklung eines Rüstungsgutes von der Modernisierung eines bereits existierenden zu einer neuen Version ab?

Wie viel Prozent eines Rüstungsgutes muss konkret neu entwickelt sein, damit ein bereits existierendes Rüstungsgut als neu gilt?

Sofern die Bundesregierung dies nicht beziffern kann und andere Kriterien anwendet, welches sind diese Kriterien, und wann gilt nach diesen ein modernisiertes Rüstungsgut als neu?

14

Welche Überlegungen (Planungen, Sondierungen, Initiativen etc.) gibt es innerhalb der Bundesregierung gegenwärtig zu einer Reform (Veränderung u. Ä.) der Genehmigungspraxis bei transnationalen Rüstungszulieferungen innerhalb der Europäischen Union (siehe auch: Interview mit Thomas Enders, WirtschaftsWoche 25, 12. Juni 2015, S. 38)?

Wenn nein, welche „Diskussion um eine neue Regelung“ wurde stattdessen von der Firma Airbus angestoßen?

15

Welche Vorschläge zur „Harmonisierung“ auf dem Gebiet der Exportkontrolle im Rahmen des Farnborough-Prozesses – also die mit dem Farnborough-Abkommen vereinbarten Konsultationen – hat die Bundesregierung seit Dezember 2013 unterbreitet (bitte detaillierte Darstellung)?

16

Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden und werden unter dem Schmidt-Debré-Abkommen produziert (bitte jeweils unter Angabe, ob das jeweilige System noch in Produktion ist – dies schließt Weiterentwicklungen des jeweiligen Systems ein, z. B. Hot 3)?

17

Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden und werden unter dem Farnborough-Abkommen produziert (bitte jeweils unter Angabe, ob das jeweilige System noch in Produktion ist – einschließlich Weiterentwicklungen)?

18

Welche bi- und multilateralen Rüstungsvereinbarungen mit welchen Ländern hat die Bundesregierung neben dem Schmidt-Debré- und dem Farnborough-Abkommen wann abgeschlossen?

19

Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter werden unter diesen Abkommen jeweils produziert?

20

Werden nach bzw. unter diesen Abkommen Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt?

21

Wird das Gemeinschaftsunternehmen von KMW und Nexter in derselben Weise von geplanten öffentlichen Förderungen für Schlüsseltechnologien profitieren wie KMW vor der Fusion mit Nexter (www.zeit.de vom 28. Juni 2015, „Panzer und U-Boote sollen Schlüsseltechnologien werden“)?

Berlin, den 7. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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