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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Militärische EU-Mission EUNAVFOR MED zur Migrationskontrolle im Mittelmeer

Operationsgebiete der EU-geführten Militäraktion EUNAVFOR MED im Mittelmeer zur Bekämpfung kommerzieller Fluchthelfer, deutsche Beteiligung, Kosten, Beiträge weiterer EU-Staaten und der NATO, Kooperation mit der Frontex-Operation "Triton" der EU zur Seenotrettung und der Europol-Einsatzgruppe JOT MARE, Informationsaustausch, Satellitenaufklärung, Erweiterung der Mission EUNAVFOR MED, VN-Resolution, Position der Vereinten Nationen zu einer EU-Militäroperation in Libyen, Initiative zur Bildung einer libyschen Einheitsregierung<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/554306.07.2015

Militärische EU-Mission EUNAVFOR MED zur Migrationskontrolle im Mittelmeer

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die 28 Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die „Phase 1“ der Mission EUNAVFOR MED beschlossen. Ziel ist zunächst das Aufspüren der Netzwerke von kommerziellen Fluchthelfern (Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 22. Juni 2015). Gemeint sind „jene, die Geld verdienen mit deren [der Geflüchteten] Leben und allzu oft mit deren Tod“, erklärte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini (Handelsblatt vom 22. Juni 2015). Die Mission soll vor libyschen Gewässern abgehalten werden. „Phase 1“ sieht den Einsatz von Seeaufklärern, Flugzeugen, Drohnen und Satellitenüberwachung vor. Die Rede ist sogar von U-Booten. In „Phase 2“ ist unter anderem das Kreuzen in Hoheitsgewässern Libyens geplant, zudem sollen dann Boote, die von Flüchtlingen genutzt werden könnten, zerstört werden. „Phase 3“ soll schließlich den Einsatz von Bodentruppen in dem nordafrikanischen Land ermöglichen. Der Rat der Europäischen Union entscheidet, ob und wann die Mission in die Phasen 2 und 3 übergehen soll. Für diese Phasen wäre die Zustimmung der libyschen Regierung (bzw. der Regierungen anderer Flaggenstaaten aufgebrachter Schiffe) oder ein Mandat des UN-Sicherheitsrates erforderlich (allerdings existieren derzeit zwei konkurrierende libysche Regierungen, die unter UN-Vermittlung zu einer Einheitsregierung bewogen werden sollen; siehe Frage 6 der Schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 18/5284).

Großbritannien, Frankreich, Litauen und Spanien haben bereits eine Resolution für den Einsatz von Gewalt nach Kapitel 7 entworfen (Times of Malta vom 22. Juni 2015). Nach derzeitigem Stand dürfte für eine solche Resolution aber keine Zustimmung aller ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates zu erwarten sein.

Die Mission untersteht dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) der Europäischen Union, der für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig ist. Das militärische Hauptquartier wird in Rom angesiedelt. Zu den vorläufigen Kosten heißt es, diese würden auf 11,82 Mio. Euro geschätzt. Nach einer zweimonatigen Startphase soll die Mission zunächst für ein Jahr betrieben werden. EUNAVFOR MED wird angeführt von einem Verband des italienischen Flugzeugträgers „Cavour“. Bekanntlich ist das britische Schiff „HMS Bulwark“ ebenfalls in der Region aktiv (Guardian vom 23. Juni 2015), allerdings im Rahmen der Frontex-Operation „Triton“. Dort beteiligt sich auch die deutsche Marine, derzeit mit der Fregatte „Schleswig-Holstein“ und dem Tender „Werra“. Beide werden seit dem 30. Juni 2015 im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzt (www.bundeswehr.de vom 1. Juli 2015). Die britische „HMS Bulwark“ soll durch ein anderes Schiff ersetzt werden, das dann aber an EUNAVFOR MED teilnimmt.

Laut dem Fact Sheet des EAD (www.statewatch.org/news/Drucksache 18/5543 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2015/jun/eu-eeas-crisis-in-med-statement.pdf) würden die 20 Luft- und Marineschiffe, Hubschrauber, Aufklärungsflugzeuge, U-Boote und Drohnen von den Regierungen in Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien, Spanien, Schweden und Großbritannien beigestellt. Nur neun der Länder beteiligen sich nach anderslautenden Berichten (www.bruxelles2.eu vom 22. Juni 2015) jedoch direkt an der Mission. So stelle Italien ein U-Boot, drei Hubschrauber und zwei Drohnen. Großbritannien entsende das Schiff „HMS Enterprise“ und nutze seine Abhörstation in Cheltenham. Belgien und Slowenien schickten jeweils ein Schiff, Griechenland ein U-Boot. Luxemburg und Spanien beteiligten sich mit Küstenwachschiffen, Spanien und Frankreich auch mit Luftaufklärern. Frankreich stelle außerdem „rohe“ oder „aufbereitete“ Daten verschiedener „Sensoren“ zur Verfügung. Fünfzehn Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sollen zudem Verbindungsbeamte in das Hauptquartier von EUNAVFOR MED nach Rom entsenden. Bislang ist Deutschland bereits mit vier Dienstposten im Operational Headquarter (OHQ) des Militärstabs der Europäischen Union in Rom beteiligt.

Unklar ist, welche Rolle die Geheimdienste der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Aufspüren der Netzwerke von Fluchthelfern spielen. Nach neueren Berichten werden britische Agenten des Government Communications Headquarters (GCHQ) auf der „HMS Enterprise“ stationiert (Onlineausgabe Guardian vom 21. Juni 2015). Auf welche Weise sie dort bei der Aufklärung helfen, wird aber nicht berichtet. Soweit bekannt, ist das auf dem Mittelmeer kreuzende Marineschiff nicht mit Technik zur Signalerfassung ausgelegt.

Für das Aufspüren von Fluchthelfern sind auch die Kriminalpolizeien der EU-Mitgliedstaaten zuständig. Hierfür hat die EU-Polizeiagentur eine „gemeinsame Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag eingerichtet (Bundestagsdrucksache 18/4634). Zur Ermittlung und Bekämpfung von „Schleppernetzwerken“ setzen die beteiligten Polizeien (darunter auch das Bundeskriminalamt) Finanzermittlungen ein und werten Telefondaten aus. Geplant ist auch, dass die Europäische Union (EU) unter Leitung von Europol ein Lagezentrum in Sizilien einrichtet. Nicht erklärt wird, ob damit ein bereits im Juni eröffnetes Lagezentrum der Grenzagentur Frontex gemeint ist (Tiroler Tageszeitung vom 18. Juni 2015). Mitte Juni 2015 meldete der britische „Guardian“, dass Großbritannien insgesamt sieben Agenten der National Crime Agency (NCA) nach Sizilien entsenden würde (Guardian vom 17. Juni 2015). Auch in den Niederlanden würden Angehörige der NCA eingesetzt.

Vermutlich wird das Europäische Satellitenzentrum im spanischen Torrejón eine wichtige Rolle bei EUNAVFOR MED übernehmen. Es kauft und verarbeitet Aufklärungsdaten von kommerziellen optischen und Radarsatelliten. Analysierte Bilder übermittelt das Zentrum an den zivil-militärischen Auswärtigen Dienst, das geheimdienstliche EU-Lagezentrum in Brüssel oder die Grenzschutzagentur Frontex. Erstmals hat Frontex in diesem Jahr Bilder beim EU-Satellitenzentrum EUSC angefragt (Bundestagsdrucksache 18/5316). Das EUSC greift auch auf das eigentlich nur zur Erdbeobachtung gedachte „Copernicus“-Programm zurück. Copernicus enthält einen „Kerndienst Sicherheit“, eine der drei Aufgaben besteht in der Grenzüberwachung. Der Betrieb der Dienste soll noch im Jahr 2015 beginnen. Derzeit schafft Frontex laut der Bundesregierung „in enger Absprache entsprechende Strukturen“. Frontex wird nun aufgefordert, „Risikokriterien“ für die Identifizierung von Fluchtbewegungen auf dem Mittelmeer zu entwickeln. Frontex soll eine Liste verdächtiger Schiffe erstellen, die „mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit“ für Überfahrten genutzt werden könnten (Ratsdok. 9345/15). Gemeint sind registrierte Schiffe, die ausgemustert wurden und zur Verschrottung vorgesehen sind. Per Satellit sind sie aufgrund ihrer Größe gut zu verfolgen.

Noch offen ist, welche weiteren Einsatzmittel in der Luft und im All bei EUNAVFOR MED genutzt werden sollen. Die Europäische Kommission finanziert beispielsweise das Forschungsprojekt CLOSEYE zur Seeüberwachung, das ebenfalls Drohnen und Satelliten einbindet (www.closeye.eu). Es wird von der spanischen Küstenwache koordiniert, beteiligt sind die Küstenwachen Portugals und das italienische Militär. Bereits vorhandene Kapazitäten, darunter Satellitenaufklärung oder Radaranlagen, werden mit neuen Technologien synchronisiert. Die Guardia Civil betreibt hierfür seit vielen Jahren das Projekt „Seepferdchen Atlantik“, das ebenfalls Drohnen einbindet. Nun errichtet Spanien ein ähnliches Projekt „Seepferdchen Mittelmeer“, das von einem Kontrollzentrum in Italien geleitet wird (Bundestagsdrucksachen 18/254, 18/3515).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Ist das Operationsgebiet von EUNAVFOR MED inzwischen definiert, und welche Räume umfasst es?

2

Mit welchen zivilen und militärischen Mitteln beteiligen sich welche Bundesbehörden an EUNAVFOR MED, und welcher Zeitplan existiert hierfür?

a) Welches Personal wird hierfür abgestellt, und wo wird dieses stationiert bzw. untergebracht (bitte auch den Zeitplan angeben)?

b) Welche Aufgaben werden von dem Personal der Bundesregierung einschließlich nachgeordneter Stellen übernommen?

c) Welche Einsatzmittel oder sonstige Ausrüstung werden von der Bundesregierung einschließlich nachgeordneter Stellen zur Verfügung gestellt, und wo wird dieses stationiert (bitte auch den Zeitplan angeben)?

d) Von wo und von wem wird der deutsche Beitrag für EUNAVFOR MED geführt und kommandiert, und mit welchen Lagezentren im Mittelmeer oder anderswo hält die Bundeswehr hierzu Kontakt?

3

Mit welchem konkreten Auftrag und in welchem konkreten Operationsgebiet bzw. Einsatzraum sollen die im Rahmen der von der EU-Grenzagentur Frontex durchgeführten Operation „Triton“ bereitgestellte Fregatte „Schleswig-Holstein“ und der Tender „Werra“ bei EUNAVFOR MED eingesetzt werden?

4

Von wo und von wem wird der deutsche Beitrag für „Triton“ geführt und kommandiert, und mit welchen Lagezentren im Mittelmeer oder anderswo hält die Bundeswehr hierzu Kontakt?

5

Inwiefern hält die Bundesregierung es mit Blick auf das Trennungsgebot für (nach deutschem Recht) zulässig, die Bundesmarine durch diesen Einsatz im Mittelmeer zur Umsetzung und Unterstützung von Frontex einzusetzen (Ratsdok. 9747/15, www.statewatch.org/news/2015/may/eu-med-military-op.pdf)?

6

Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen nach Kenntnis der Bundesregierung Personal und Einsatzmittel oder sonstige Ausrüstung für EUNAVFOR MED zur Verfügung, und welcher Zeitplan existiert hierfür (bitte soweit bekannt nach Marineschiffen, Flugzeugen, Hubschraubern, U-Booten und Drohnen aufschlüsseln)?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wo die Einsatzmittel jeweils operieren sollen?

b) Welches Personal wird hierfür abgestellt, und wo wird dieses stationiert bzw. untergebracht (bitte auch den Zeitplan angeben)?

c) Welche Aufgaben werden von dem Personal übernommen?

d) Welche Einsatzmittel oder sonstige Ausrüstung werden zur Verfügung gestellt, und wo wird dieses stationiert (bitte auch den Zeitplan angeben)?

7

Auf welche Weise sollen die Seenotleitstelle in Rom und die Lagezentren von „Triton“ sowie EUNAVFOR MED Kontakt halten, inwiefern informieren sich diese über einzelne Maßnahmen, und zu welchen Anlässen kooperieren diese (nicht nur Seenotrettung) auch direkt?

8

Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Auffassung, im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda sei neben dem militärischen Konzept von EUNAVFOR MED auch beabsichtigt, durch die Militärmission ebenfalls die Seenotrettung zu verstärken, und welche Absprachen und Aktivitäten gibt es insoweit?

9

Was ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern bei EUNAVFOR MED auch Beteiligte oder Infrastrukturen der Seeüberwachungsnetzwerke „Seepferdchen Atlantik“ oder „Seepferdchen Mittelmeer“ eingebunden werden?

10

Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für EUNAVFOR MED entstehen, und welche weiteren Kosten entstehen durch den Einsatz deutscher ziviler und militärischer Behörden?

11

Wie hoch sind bzw. waren im Jahr 2015 und prognostisch (Rest des Jahres 2015 und 2016) die (ggf. erwarteten) jeweiligen finanziellen Aufwendungen bzw. Kostenanteile bei Einsätzen im Kontext von EUNAVFOR MED, Frontex, EUROSUR, der Europäischen Migrationsagenda zur

a) Rettung und Unterbringung von Flüchtlingen,

b) Abschreckung von Flüchtlingen (Programme wie z. B. „multifunktionale Zentren“ in Herkunftsländern, die ein „realistisches Bild über die Erfolgsaussichten des Versuchs, die EU zu erreichen“, vermitteln sollen) und bzw. oder Schleusern,

c) Strafverfolgung von und militärischem Vorgehen gegen Flüchtlinge und bzw. oder „Schleuser“?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der italienische Flugzeugträger „Cavour“ für den Einsatz umgerüstet wurde und nun ein „robustes Krankenhaus“ mitführt?

13

Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch zivile und bzw. oder militärische geheimdienstliche Mittel angeboten, und inwiefern wird darauf zurückgegriffen?

a) Um welche Art geheimdienstlicher Aufklärung handelt es sich dabei?

b) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu, dass Großbritannien die Nutzung seiner Abhörstation in Cheltenham anbot?

c) Welche Rolle sollen Agenten des GCHQ auf der britischen „HMS Enterprise“ übernehmen?

d) Welche Beteiligten an EUNAVFOR MED werden auch Signaltechnik zur Erfassung digitaler Kommunikation oder elektromagnetischer Strahlung einsetzen?

14

Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sonstigen Regierungen bzw. Organisationen werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf welche Weise an EUNAVFOR MED beteiligen, etwa indem Beamte in Lage- oder Kontrollzentren entsandt werden?

15

Auf welche Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO um Unterstützung der Operation EUNAVFOR MED ersucht, welche Beiträge wurden abgelehnt, und welche wurden schließlich übernommen (bitte auch den Zeitplan angeben)?

16

Auf welche Weise wird EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung mit der „gemeinsamen Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag zusammenarbeiten?

17

Inwiefern werden auch das Bundeskriminalamt oder der Bundesnachrichtendienst mit EUNAVFOR MED zusammenarbeiten, bzw. inwiefern könnte EUNAVFOR MED von Analyseprodukten der beiden Behörden profitieren?

18

Was ist der Bundesregierung über neu eingerichtete Lagezentren von EU-Agenturen im Mittelmeerraum bekannt, und inwiefern stehen diese im Zusammenhang mit Migrationskontrolle auf dem Mittelmeer?

a) Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit diesen Lagezentren zusammen oder hat dort sogar Verbindungsbeamte abgestellt?

b) Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben hierfür Personal oder Ausrüstung überlassen bzw. setzen sie im Kontext der Arbeit der Lagezentren ein?

19

Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, dass Frontex für die Beteiligung am „Kerndienst Sicherheit“ des Satellitenprogramms Copernicus derzeit „in enger Absprache entsprechende Strukturen“ schafft (Bundestagsdrucksache 18/5316)?

a) Inwiefern soll Frontex „Risikokriterien“ für die Identifizierung von Fluchtbewegungen auf dem Mittelmeer entwickeln, und wer ist daran ebenfalls beteiligt?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Frontex bereits eine Liste verdächtiger Schiffe erstellt hat, die „mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit“ für Überfahrten genutzt werden könnten?

c) Wie viele Schiffe an welchen Standorten finden sich auf der Liste?

20

Inwiefern und in welchem Umfang machen die Beteiligten von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung auch von Satellitenaufklärung Gebrauch?

a) Auf welchem Wege und durch wen werden entsprechende Daten generiert, verarbeitet, analysiert und schließlich als fertige Analyseprodukte übermittelt (bitte die beteiligten Einrichtungen nennen)?

b) Welche Rolle wird das Europäische Satellitenzentrum im spanischen Torrejón in diesem Zusammenhang übernehmen?

21

In welchem zahlenmäßigen Umfang hat das Europol-Lagezentrum JOT MARE nach Kenntnis der Bundesregierung bereits damit begonnen, Satellitendaten zu nutzen, um damit

a) Schiffe oder Boote, die von Geflüchteten bestiegen wurden bzw. werden könnten, auf dem Mittelmeer mithilfe optischer oder radarbasierter Satelliten zu detektieren,

b) Schiffe oder Boote, die von Geflüchteten bestiegen wurden bzw. werden könnten, auf dem Mittelmeer mithilfe optischer oder radarbasierter Satelliten zu verfolgen,

c) mithilfe optischer oder radarbasierter Satelliten Lageberichte oder Risikoanalysen über Schiffe oder Boote zu erstellen, die von Geflüchteten bestiegen wurden bzw. werden könnten?

22

Welche Behörden welcher sechs Länder gehörten zum ersten Kernteam von JOT MARE, und wann hat das Bundeskriminalamt dort mit seiner Arbeit begonnen?

23

Welche bestehenden Datensammlungen werden von der Bundeswehr im Rahmen von EUNAVFOR MED genutzt, um Personendaten und Sachdaten vermeintlicher oder tatsächlicher Fluchthelfer oder sonstige im Rahmen des Einsatzes anfallenden Daten zu verarbeiten?

24

Welche Datenbanken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eigens für EUNAVFOR MED eingerichtet, wer darf dort Daten einstellen, und welche zivilen oder militärischen Behörden und Agenturen greifen darauf zu?

25

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern für Operationen und Lagezentren von EUNAVFOR MED und JOT MARE gemeinsame „Informationspools“ eingerichtet wurden, und wer ist daran angeschlossen?

26

In welchem Umfang (oder, sofern bekannt, in welcher Zahl) werden im JOT MARE nach Kenntnis der Bundesregierung auch Daten aus der Telekommunikationsüberwachung und der Rückverfolgung von Finanzströmen verarbeitet (Bundestagsdrucksache 18/5048)?

27

Welche Formen der Telekommunikationsüberwachung sind auf Bundestagsdrucksache 18/5048 bezüglich der Ermittlungsmethoden JOT MARE gemeint?

28

Wie viele solcher Daten wurden seit Gründung des JOT MARE durch das Bundeskriminalamt angeliefert?

29

Inwiefern werden Geflüchtete im Rahmen von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung auch zu Reiserouten, Transportmitteln, Fluchthelfern und gezahlten Geldleistungen befragt?

a) Wie viele solche Verhörspezialisten oder „Debriefer“ hat die Bundeswehr hierfür im Einsatz?

b) Wie viele Geflüchtete wurden von der Bundeswehr bereits in diesem Sinne verhört oder befragt?

c) Auf welche Weise werden die Geflüchteten unterrichtet, dass sie diese Verhöre verweigern können?

d) Wo werden die von der Bundeswehr bei den Verhören erlangten Personen- und Sachdaten gespeichert, und wer darf darauf zugreifen?

e) Inwiefern werden im Rahmen von EUNAVFOR MED auch Telefone der Geflüchteten beschlagnahmt und bzw. oder forensisch ausgewertet?

30

Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw. genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operationen „Triton“ und EUNAVFOR MED bereits zerstört, versenkt oder unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftgefüllten Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren), und wie viele dieser Boote und Schiffe wurden von der Bundeswehr zerstört?

31

Welcher Zeitplan existiert nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erweiterung der zivil-militärischen Mission EUNAVFOR MED um „Phase 2“ und „Phase 3“?

32

Was ist der Bundesregierung über den Inhalt einer entsprechenden beantragten Resolution des UN-Sicherheitsrates bekannt, und wer hat diese entworfen und eingereicht?

a) Inwieweit sieht ein solcher Resolutionsentwurf in Abweichung von der weiten Auftragsdefinition des Ratsbeschlusses vom 18. Mai 2015 zu EUNAVFOR MED, wonach in „Phase 2“ sowie „Phase 3“ Operationen in den „inneren Gewässern“ bzw. „im Hoheitsgebiet“ des (nicht näher bezeichneten) „betroffenen Küstenstaates“ durchgeführt werden sollen eine inhaltliche oder räumliche Begrenzung vor?

b) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?

c) Auf welche Weise haben Bundesbehörden das Zustandekommen der Resolution unterstützt, und wie wird sich die Bundesregierung hierzu weiter positionieren?

d) In welchem Maße dürfte sich der Einsatz von Gewalt nach Kapitel 7 aus Sicht der Bundesregierung negativ oder positiv auf die Bildung einer Einheitsregierung in Libyen auswirken?

33

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Haltung des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon, der eine militärische Operation in Libyen ausdrücklich abgelehnt hat (bitte nicht wie in der Schriftlichen Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5284 lediglich in Bezug auf Seenotrettung beantworten)?

34

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Äußerungen der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini, die im Vorfeld der Ratssitzung vom 22. Juni 2015 erklärte, sie werde nicht empfehlen, nur die eingeschränkte Variante der Operation EUNAVFOR MED (also die originäre „Phase 1“) zu beschließen, denn beschränke sich die EU auf eine Aufklärungsmission und die verstärkte Rettung von Flüchtlingen durch EU-Schiffe, liefere sie falsche Anreize für Schleuser (SPIEGEL ONLINE vom 13. Juni 2015)?

35

Zu welchem Zweck partizipiert die Bundesregierung an den Spähaktivitäten der „Phase 1“ von EUNAVFOR MED, wenn grundlegende Zweifel daran bestanden (oder sogar noch bestehen), dass die „Phasen 2“ und „3“ rechtskonform erreicht werden können, und die Bundesregierung sich – so der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, wiederholt – ebenso wie die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini an der Vorgabe orientiert, durch Aktivitäten zur Rettung von Flüchtlingen aus Seenot keine „Anreize“ schaffen zu wollen (Onlineausgabe Deutschlandfunk vom 20. April 2015)?

36

Was ist der Bundesregierung über die Haltung des UN-Vermittlers Bernardino León zu einer militärischen EU-Operation in Libyen bekannt, zumal sich dieser um die Errichtung einer Einheitsregierung bemüht, und die Ankündigungen von „Phase 2“ und „Phase 3“ die beiden „Regierungen“ in Tripolis und Tobruk nach Auffassung der Fragesteller düpieren oder, im Falle einseitiger Unterstützung, gegeneinander aufbringen könnten (bitte anders als in der Schriftlichen Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/5284 den Bezug zur Haltung von Herrn León herstellen)?

37

Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der unter Bernadino León moderierten Verhandlungen über die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit in Bezug auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit der EU-Operation EUNAVFOR MED besprochen?

38

Welche Angebote wurden den Verhandlungspartnern nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle einer Kooperation unterbreitet?

Berlin, den 6. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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