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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Pkw

Aktuelle Erkenntnisse zur Risikobewertung des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Personenwagen, Durchführung von Brandtests, Testergebnisse, Untersuchungen zu Gefahren für PKW-Insassen und Rettungskräfte bei Verkehrsunfällen, Monitoring über die Freisetzung von Trifluoressigsäure, Wasser- und Gewässergefährdung, Stand der Bewertung von R1234yf im Rahmen der REACH-Stoffbewertung, Komitologieverfahren der EU-Kommission<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

04.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/556914.07.2015

Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Pkws

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das hochentzündliche Kältemittel R1234yf der Firmen Honeywell und DuPont wird von der deutschen Automobilindustrie favorisiert in Klimaanlagen eingesetzt. Für das Kältemittel R1234yf fehlt seit Jahren eine abschließende Risikobewertung im Rahmen der REACH-Stoffbewertung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge enthalten zum Stichtag 1. Juli 2015 das Kältemittel R1234yf (bitte nach Bundesland, Anzahl der Fahrzeuge und Typ aufschlüsseln)?

2

Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Risikobewertung des Kältemittels R1234yf und seiner Brandgase und Reaktionsprodukte?

3

Sind der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden Studien bzw. Untersuchungen bekannt, die eine direkte quantitative Übertragung auf ein reales Unfallgeschehen eines Pkws mit dem Kältemittel R1234yf zulassen?

Wenn ja, welche?

4

Welche Ergebnisse brachten die in Frage 3 genannten Studien bzw. Untersuchungen im Hinblick auf die Gesundheit von Insassen und Rettungskräften hinsichtlich der Bildung der Brandgase und Reaktionsprodukte

a) Flusssäure,

b) Carbonyldifluorid

c) sowie weiterer Reaktionsprodukte?

5

Sind der Bundesregierung Brandtests an Pkws, die das Kältemittel R1234yf enthalten, bekannt, die nach Auffassung der Bundesregierung geeignet sind, einen Beitrag zur Risikobewertung des Kältemittels hinsichtlich eines realen Unfall- oder Brandgeschehens zu leisten, und wenn ja, welche?

6

Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung wann die in Frage 5 erwähnten Tests durchgeführt?

7

Welche Ergebnisse brachten die in Frage 5 erwähnten Tests nach Kenntnis der Bundesregierung?

8

Plant die Bundesregierung oder planen die ihr nachgeordneten Behörden eigene Tests bzw. Vergleichtests zu den in Frage 5 erwähnten Tests, die die Komplettverbrennung von Pkws mit jeweils dem Kältemittel R-134a und dem Kältemittel R1234yf beinhalten?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

9

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Monitoring über die Freisetzung von Trifluoressigsäure in die Umwelt, wie sie es in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12566 für notwendig erachtete, und wenn ja, welche Ergebnisse brachte dieses Monitoring bisher?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wieviel Trifluoressigsäure wird derzeit pro Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet freigesetzt, und durch welche Prozesse bzw. aus welchen Quellen?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Wasser- und Gewässergefährdung durch Trifluoressigsäure?

12

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand der Bewertung von R1234yf im Rahmen der REACH-Stoffbewertung?

13

Hat die Bundesregierung neue Kenntnisse über den Zeitplan des Komitologieverfahrens der Europäischen Kommission zum Entscheidungsentwurf der deutschen Chemikalienbehörden, die über den in den Antworten auf die Kleinen Anfragen „Kenntnisse über die Risiken des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/3793 und „Risiken durch den Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/2934 formulierten Kenntnisstand hinausgehen?

Berlin, den 14. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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