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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Menschrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau in Niger und Mali

Uranförderung in Niger, beteiligte Unternehmen, Folgen des Uranabbaus für die Umwelt, Umweltverträglichkeit, Import von Uran aus Niger nach Deutschland, Kenntnisse über Uranexplorationen in Mali, mitwirkende Unternehmen, Firma Denison-Mines, deutsche Rohstoff-Interessen, Schaffung von mehr Transparenz, Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), Kritiker des Uranabbaus bzw. der Uranexploration in Niger und Mali, Menschenrechtslage, Wahrung der Rechte indigener Völker, deutsche Entwicklungszusammenarbeit<br /> (insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

10.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/558208.07.2015

Mögliche Menschrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau in Niger und Mali

der Abgeordneten Inge Höger, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat nach der Katastrophe von Fukushima den Atomausstieg beschlossen. Trotzdem wurde in Deutschland laut Umweltbundesamt im Jahr 2012 18,1 Prozent des Bruttostroms aus Uran hergestellt (www.umweltbundesamt.de/daten/energie-als-ressource/primaerenergiegewinnung-importe). Deutschland hat in den Jahren 2000 bis 2009 über 4 700 Tonnen Uran importiert.

Der Abbau von Uran birgt größte Gefahren für Mensch und Umwelt und in vielen Uran abbauenden Staaten, wie z. B. Niger, ist die effektive Einhaltung von Gesetzen und Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht garantiert. Radioaktiver Abraum wird unter freiem Himmel gelagert, Grundwasser und Boden werden über Generationen hinweg kontaminiert und die Menschen leiden an durch die Radioaktivität verursachten Krebserkrankungen. Neben den Abbauländern ist auch Deutschland als Uranimporteur nach Auffassung der Fragesteller mitverantwortlich für die Gefahren des Uranabbaus.

Damit sich die Bundesregierung dieser Verantwortung stellen kann, ist vollständige Transparenz über die Herkunft des – über Drittländer – nach Deutschland importierten Urans unabdingbar. Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 erklärt: „Den rechtlichen Rahmen der Uranimporte in die Europäische Union (EU) bilden die bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und diversen Drittstaaten (z. B. Australien, Kanada, Südafrika). Die privaten Lieferverträge sind der Europäischen Versorgungsagentur mit Sitz in Luxemburg anzuzeigen und unterliegen der Vertraulichkeit“ (Bundestagsdrucksache 17/6310). Gleichzeitig besteht aufgrund der Gesundheits- und Umweltschäden, die Uranabbau mit sich bringt, ein großes öffentliches Interesse an Informationen über die Herkunft des Urans, mit dem deutsche Atomkraftwerke beliefert werden.

Die Extractive Industries Transparency Initative (EITI) engagiert sich dafür, dass Zahlungen der Rohstoff fördernden Unternehmen an den Staat und deren Verwendung transparent und öffentlich gemacht werden. Das betrifft auch Uran abbauende Unternehmen. Nach Informationen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. plant die Bundesregierung, im Rahmen der G7-Präsidentschaft im Jahr 2015 das offizielle Bewerbungsformular als EITI-Kandidat einreichen zu können (www.bdi.eu/19599.htm).

Mehr als 20 Prozent des weltweit geförderten Uranerzes stammt aus Afrika. Erst im Jahr 1957 wurde Uran in Niger vom französischen Bureau de Recherches Géologiques et Minières (BRGM – Büro für Geologie- und Bergbauforschung) entdeckt. Heute ist das Land der vierte Uranlieferant mit etwa 9 Prozent der weltweiten Versorgung. Allein im Jahr 2011 wurden 4 351 Tonnen Uran abgebaut (www.world-nuclear.org/info/Nuclear-Fuel-Cycle/Mining-of-Uranium/World-Uranium-Mining-Production/). Laut Euratom wurde im Jahr 2013 13 Prozent des Natururans für Europa aus dem Niger importiert (http://ec.europa.eu/euratom/ar/last.pdf, S. 28). Dennoch tragen die aus der Uranindustrie resultierenden Gewinne nur zu 5 Prozent zum Haushalt des Landes bei (http://news.aniamey.com/h/44447.html). 40 Prozent des nigrischen Staatshaushaltes wird durch Mittel internationaler Entwicklungshilfe bestritten. Niger zählt nach 60 Jahren Uranabbau als das ärmste Land der Welt mit einer Armutsquote von 59,5 Prozent für das Jahr 2013; 35 Prozent der Bevölkerung hungern (http://hdr.undp.org/sites/default/files/hdr14-report-fr.pdf).

Hinzu kommen die schlechten Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter in diesen Minen.

Im nigrischen Ministerrat vom 10. Oktober 2014 wurden zwei Verordnungen angenommen, die Übereinkommen zwischen der Republik Niger und den Gesellschaften COMINAK und SOMAIR genehmigt (http://news.aniamey.com/h/22283.html). So werden die juristischen und wirtschaftlichen sowie die Finanz-, Steuer-, Verwaltungs- und Zollbedingungen den Abbauaktivitäten für die fünf zukünftigen Jahre festgelegt. Diese Übereinkommen sollen aber im Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Sechs Monate nach der Sitzung des Ministerrats ist dies noch nicht der Fall.

In Mali wird bislang kein Uran abgebaut. Allerdings findet an vielen Standorten im Land Uranexploration statt (z. B. www.jmpmali.com/info-links/miningpetroleum-2/ sowie www.iaea.org/OurWork/ST/NE/NEFW/documents/RawMaterials/RTC-Ghana-2010/17.Mali.pdf und www.arte.tv/de/7273746.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen47

1

Welche Umwelt- und Gesundheitsschäden würden aus Sicht der Bundesregierung ein solch großes öffentliches Interesse darstellen, dass sie einen Bruch der Vertraulichkeit der bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und diversen Drittstaaten rechtfertigen würden?

2

Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans seit dem Jahr 2010 vor (bitte nach Jahren, Kraftwerken, Minen, Uranförderländern, Weiterverarbeitungsländern, Lieferketten, Liefermengen und Lieferunternehmen aufschlüsseln)?

3

In welcher Höhe hat die Urananreicherungsanlage Gronau Urankonzentrat bzw. konvertiertes Uran seit dem Jahr 2005 aus Frankreich erhalten?

4

Inwieweit ist die Bundesregierung zuversichtlich, wie geplant im Jahr 2015 den Kandidatenstatus der EITI zu erlangen, auch angesichts des bislang nicht vorliegenden, aber vom EITI-Vorstand verlangten Arbeitsplanes (www.d-eiti.de/de/mitmachen-mitgestalten/)?

5

Hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2005 Uran unmittelbar aus Niger importiert?

6

Über welche Drittländer hat die Bundesrepublik Deutschland Uran aus Niger importiert?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, Uran importiert zu haben, was aus Niger stammt?

8

Welche Unternehmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 bzw. sind derzeit am Abbau des Urans beteiligt, das Deutschland aus Niger importiert bzw. importiert hat?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Zahlungen der Unternehmen, die in Niger Uran abbauen, an die nigrische Regierung und deren Verwendung?

10

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kooperationen deutscher Unternehmen mit der französischen Firma AREVA im Bereich Uranabbau, -transport, -anreicherung in Mali und Niger vor?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menschenrechtslage in Niger und Mali, und wie bewertet sie diese?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Engagement von Kritikerinnen und Kritikern des Uranabbaus bzw. der Uranexploration in Niger, und inwieweit unterstützt sie dieses?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über polizeiliche, juristische und geheimdienstliche Maßnahmen der Regierungen in Niger und Mali gegen Kritikerinnen und Kritiker des dortigen Uranabbaus bzw. der dortigen Uranexploration?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Position der Partnerorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hinsichtlich des dortigen Uranabbaus?

15

Welche Rüstungsgüter (Waffen, Ausrüstung) und Überwachungstechnik hat Deutschland seit dem Jahr 2005 an Niger und Mali geliefert, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deren Verwendung (bitte nach Polizei und Armee differenziert auflisten)?

16

Welche Rohstoff-Interessen leiten die Politik der Bundesregierung in Niger und Mali?

17

In welchem Zusammenhang steht aus Sicht der Bundesregierung der Bundeswehreinsatz EUTM in Mali (European Training Mission Mali) mit der dortigen Uranexploration sowie dem Uranabbau im benachbarten Niger?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen Folgen für die am Uranabbau beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter in Niger sowie für die an der Uranexploration beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter in Mali?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedingungen, unter denen die Anwohnerinnen und Anwohner von Uranabbaugebieten in Niger und Mali umgesiedelt wurden bzw. werden sollen?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen des Uranabbaus in Niger und Mali für die Umwelt, auch hinsichtlich der Biodiversität?

21

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Gründe des bisherigen Nichtinkrafttretens der Übereinkommen zwischen der Republik Niger und den Gesellschaften COMINAK und SOMAIR, die der nigrische Ministerrat am 10. Oktober 2014 abgeschlossen hat (http://news.aniamey.com/h/22283.html)?

22

Inwieweit hält die Bundesregierung die Aufsicht der Uranabbauarbeiten durch die nigrische Regierung sowie der Explorationsarbeiten durch die malische Regierung für ausreichend?

23

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Pläne des französischen Energieunternehmens AREVA vor, Uran in der nigrischen Imouraren-Mine abzubauen, auch angesichts der nicht bestandenen Umweltverträglichkeitsprüfungen durch Nichtregierungsorganisationen (http://aghirinman.blogspot.de/p/communiques-de-presse.html)?

24

Angesichts der Tatsache, dass nach einer Studie des Entwicklungsprogrammes der UN (UNDP – United Nations Development Programme) im Jahr 2012 42,8 Prozent der nigrischen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren gearbeitet haben (http://hdr.undp.org/sites/default/files/hdr14-report-fr.pdf, S. 223), welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Kinderarbeit in den nigrischen Uranminen vor, insbesondere an den Standorten, die von SOMAIR und COMINAK betrieben werden?

25

Welche Konsequenzen würde die Bundesregierung ziehen, wenn sich herausstellen würde, dass es in nigrischen Uranminen Kinderarbeit gibt, auch hinsichtlich deutscher Uranimporte aus Frankreich?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung in den Minenstädten Arlit, Akokan, Azelik und Imouraren sowie deren Umgebung seit der Entdeckung von Uranvorkommen im Niger im Jahr 1957, insbesondere hinsichtlich schwerer Erkrankungen wie Leukämie, Lungenkrebs und anderer Krebsarten?

27

Angesichts der Tatsache, dass sich 1 bzw. 2 Kilometer vom SOMAIR-Standort Arlit (Niger) entfernt eine Grundschule „Centre“ und eine weiterführende Schule „Tarat“ befinden, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kriterien der Standortvergabe hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und der eventuellen gesundheitlichen Gefährdung Minderjähriger, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

28

Mit welchen finanziellen Mitteln trägt die Bundesrepublik Deutschland zur Entwicklungshilfe bzw. Entwicklungszusammenarbeit in Niger und Mali bei?

29

Welche deutschen Entwicklungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Niger und Mali tätig?

30

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Uranexploration am Standort Samit in der Region von Gao (Mali) vor (bitte ausführlich über die Fläche und das eingeschätzte Uranpotenzial informieren)?

31

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unternehmen, die an der Uranexploration am Standort Samit in der Region von Gao (Mali) beteiligt sind?

32

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Uranvorkommen in der Region von Kidal (Mali) vor (bitte ausführlich über die Fläche und das eingeschätzte Uranpotenzial informieren)?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unternehmen, die in Mali und insbesondere in der Region Kidal an Uranexploration beteiligt sind?

34

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Bewerbung des kanadischen Unternehmens Denison-Mines für eine Verlängerung der Lizenz auf das Falea-Projekt in Mali (http://denisonmines.com/i/pdf/financials/2015Q1_Fin.pdf)?

35

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorhaben der malischen Regierung, dem kanadischen Unternehmen Denison-Mines eine Explorationslizenz zu gewähren sowie über die eventuelle Dauer dieser Lizenz?

36

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche Grundlage des Forschungsprojektes „airborne geophysical survey“ durch das kanadische Unternehmen Denison-Mines (http://denisonmines.com/s/Quarterly_Update.asp)?

37

Wo sind bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse des Forschungsprojektes „airborne geophysical survey“ veröffentlicht?

38

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umweltverträglichkeitsprüfungen angesichts der von Uranabbau bzw. Uranexploration verursachten Grundwasserverschmutzung und deren korrekten Durchführung in Niger und Mali?

39

Welche deutschen Bergbauunternehmen planen nach Kenntnis der Bundesregierung, in Gao und Kidal Explorationsrechte bei der malischen Regierung zu beantragen?

40

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Ergebnisse der Sitzung des EITI-Monitoring-Ausschusses aus dem Jahr 2014 vor, bei der die malische Regierung den Vorsitz hatte (www.mines.gouv.ml/index.php/actualites/170-initiative-pour-la-transparence-des-industries-extractives-lepremier-ministre-preside-la-session-2014-du-comite-de-supervision)?

41

Was verhindert nach Kenntnis der Bundesregierung die Implementierung der in früheren EITI-Berichten formulierten Empfehlungen, bei denen in Mali tätige Unternehmen sowie malische Behörden dazu angehalten werden, mehr Transparenz zu schaffen, z. B. im Hinblick auf Zölle oder die Buchhaltung von Bergbauunternehmen (www.eiti.org/files/Rapport%20Final%20de%20Conciliation%20ITIE%20Mali%202012.pdf, S. 54 bis 57)?

42

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere Vorhaben der malischen und nigrischen Regierung sowie der beteiligten Unternehmen, mehr Transparenz beim Abbau von Rohstoffen zu schaffen?

43

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Uranexploration in Gao und Kidal (Mali) vom lokalen Wirken von „Ansar Dine“ und anderer Terrormilizen beeinträchtigt?

44

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Wahrung der Rechte der in Gao und Kidal (Mali) lebenden indigenen Völker vor?

45

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung den in Gao und Kidal (Mali) lebenden indigenen Völkern, u. a. den Tuareg, Entschädigungen von der malischen Regierung oder von den Bergbauunternehmen bezahlt?

46

Wie setzt sich die Bundesregierung bilateral sowie auf EU- und UN-Ebene für die Wahrung der Rechte der indigenen Völker in Gao und Kidal (Mali) ein?

47

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Erklärung der zivilgesellschaftlichen Weltkonferenz in Québec vom 16. April 2015 (www.uranium2015.com/en/news/quebec-declaration-uranium)?

Berlin, den 7. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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