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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2015

Asylberechtigte, Asylsuchende, Flüchtlinge, Geduldete und Ausreisepflichtige sowie strafrechtlich verurteilte oder zur Festnahme ausgeschriebene Ausländer, jeweils unter genauer Angabe des aufenthaltsrechtlichen Status nach Aufenthaltsgesetz und nach Herkunftsländern; jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Ab- und Zurückschiebungen, Zurückweisungen sowie freiwillige Ausreisen; durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilte bzw. verweigerte Zustimmung zur Beschäftigung<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/561415.07.2015

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2015

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6).

So ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge in den letzten beiden Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender Zugangszahlen – gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 147 500 zum Stand 31. Dezember 2014 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 18/3987), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen.

Ende 2014 lebten weiterhin gut 50 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland.

Rund 60 000 Personen verfügten Ende 2014 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie 23 700 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank im langjährigen Vergleich noch stärker von knapp 650 000 (Ende 1997) auf etwa 291 000 Personen (Ende 2014).

Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus in Deutschland, mit und ohne rechtliche Anerkennung, sank von über eine Million im Jahr 1997 auf etwa 629 000 im Jahr 2014.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3

Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

4

Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2015 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und dem Status differenzieren)?

5

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?

8

Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2015 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht und Bundesländern differenzieren)?

9

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

12

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und in der Summe auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde?

14

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?

15

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

16

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

17

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

18

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland als Familienangehörige international oder subsidiär Schutzberechtigter (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

19

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter [0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre] und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

21

Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2015 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend und bekannt – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23

Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2015 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

24

Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2015 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, und wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2015 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

26

Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2015 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Geschlecht, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

27

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und welche Angaben oder Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter lassen sich dazu machen, wie viele dieser Personen in einem anderen Mitgliedstaat eine Anerkennung als international oder subsidiär Schutzberechtigte erlangt haben (bitte so differenziert wie möglich darstellen)?

28

Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2015 abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen (bitte differenzieren, auch nach Bundesländern, und bitte zudem auch die jeweils 15 wichtigsten Herkunfts- und Zielstaaten angeben)?

29

Welche Angaben oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung vor zur Zahl der freiwilligen Ausreisen ausreisepflichtiger Personen oder können von ihr beschafft werden (bitte im Einzelnen und differenziert für die Jahre 2014 bzw. für das erste Halbjahr 2015 sowie differenziert nach Bundesländern angeben; gegebenenfalls auch Annährungswerte nennen, wie etwa finanziell geförderte freiwillige Ausreisen, in Verbindung mit einer Einschätzung dazu, welcher ungefähre Anteil freiwilliger Ausreisen finanziell unterstützt wird)?

30

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4025 zu Frage 19 erklärte, valide Angaben zu der Frage, welche Ausreisen freiwillig oder erzwungen waren, ließen sich aus dem AZR nicht ermitteln, wie ist dann zu erklären, dass die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4596 zu Frage 9 genaue Angaben dazu machen konnte, wie viele ausgewiesene Personen freiwillig ausgereist sind bzw. abgeschoben wurden (bitte ausführen)?

31

Welche Angaben liegen dazu vor, wie viele Personen mit einem im Jahr 2014 bestandskräftig abgelehnten Asylantrag bzw. mit einer im Jahr 2014 erfolgten Ausreiseentscheidung bzw. eingetretenen Ausreisepflicht (bitte differenzieren, wie viele Personen dies jeweils waren und jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln) im Jahr 2014 oder 2015 ausgereist sind oder abgeschoben wurden (bitte soweit wie möglich differenzieren und nach Bundesländern und den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?

32

a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des AZR-Gesetzes: illegale Einreise bzw. Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2015 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele seit mehr als sechs Jahren (bitte nach Geschlecht, Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR bislang im Jahr 2015 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2015 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Personen wurden im bisherigen Jahr 2015 bzw. waren zum 30. Juni 2015 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

d) Wie viele Personen wurden im bisherigen Jahr 2015 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel bzw. Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Geschlecht differenziert antworten)?

33

Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im bisherigen Jahr 2015 bzw. insgesamt bis zum 30. Juni 2015 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2015 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Wie viele Zustimmungen im bisherigen Jahr 2015 erfolgten ohne Vorrang-Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?

b) Wie viele Zustimmungen wurden im bisherigen Jahr 2015 nach § 32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung bzw. fachkundige Bedienstete dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem Anteil im bisherigen Jahr 2015 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV nicht erlaubt wurde?

d) In wie vielen Fällen kam im bisherigen Jahr 2015 die Zustimmungsfiktion nach § 36 BeschV zur Anwendung, wie häufig nutzten Arbeitgeber die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV, und wie bewertet die Bundesregierung die Regelung inzwischen?

e) Wie häufig wurde im bisherigen Jahr 2015 eine Zustimmung nach § 37 BeschV erteilt?

Berlin, den 15. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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