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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umgang der Bundespolizei mit Rassismus-Vorwürfen

Misshandlung von Flüchtlingen im Polizeigewahrsam sowie gewaltverherrlichende und fremdenfeindliche Äußerungen in sozialen Netzwerken durch Beamte der Bundespolizei (BPol) in Hannover: Kenntnisstand, Ermittlungen, fremdenfeindliche Motivation, beamtenrechtliche Bewertung; fremdenfeindliche, rassistische und rechtsextreme Vorfälle innerhalb der BPol, Statistik, Erfassungskriterien, Arbeit der &quot;Vertrauensstelle&quot; der BPol für behördeninterne Beschwerden, Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdestellen, Fortbildungsmaßnahmen für Beamte der BPol zur Prävention von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/561615.07.2015

Umgang der Bundespolizei mit Rassismus-Vorwürfen

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Sevim Dağdelen, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Beamte der Bundespolizeiinspektion Hannover stehen im Verdacht, Flüchtlinge in einer Polizeizelle misshandelt zu haben. Betroffen war unter anderem ein 19-jähriger Flüchtling aus Afghanistan, der nach geringfügigen Verstößen von den Beamten ohne gültigen Pass am Hauptbahnhof angetroffen und in eine Gewahrsamszelle gesperrt wurde. „Hab den weggeschlagen. Nen Afghanen. Mit Einreiseverbot. Hab dem meine Finger in die Nase gesteckt. Und gewürgt. War witzig. Und an den Fussfesseln durch die Wache geschliffen. Das war so schön. Gequickt wie ein Schwein. Das war ein Geschenk von Allah“, beschrieb ein Beamter über den Kurzmitteilungsdienst WhatsApp einem Kollegen den Vorfall vom 19. März 2014. Rund ein halbes Jahr später wurde offenbar ein 19-jähriger Marokkaner, der ohne gültigen Fahrausweis in einem Regionalexpress festgehalten worden war, in der Gewahrsamszelle Opfer gezielter Erniedrigungen. Ein über Mobiltelefon versandtes Foto zeigt den gefesselten Mann, der mit schmerzverzerrtem Gesicht von zwei Beamten auf dem Boden gedrückt wird. In einer Kurzmitteilung heißt es dazu: „Das ist ein Marokkaner. Den habe ich weiß bekommen. XY (der unmittelbare Vorgesetzte) hat gesagt, dass er ihn oben gehört hat, dass er geqikt hat, wie ein Schwein. Dann hat der Bastard erst mal den Rest gammeligens Schweinefleisch aus dem Kühlschrank gefressen. vom Boden.“ (Rechtschreib- und Grammatikfehler im Original; www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Fluechtlinge-in-Polizeizelleerniedrigt,misshandlung136.html).

Derselbe Beamte, der im Verdacht steht, den Marokkaner und Afghanen misshandelt zu haben, soll auch einen am Bahnhof in Gewahrsam genommenen Mann in einem Polizeifahrzeug so schwer verprügelt haben, dass diesem hinterher ein Zahn fehlte und Blut im Wagen zu sehen war. Zuvor habe der Beamte seinen Kollegen aufgefordert, die Musik im Wagen lauter zu stellen (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Neue-Vorwuerfe-gegen-Bundespolizei-in-Hannover,bundespolizei362.html).

Einige Beamte der Bundespolizei Hannover fielen zudem durch fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende und gegenüber der NS-Vergangenheit geschichtsklittende Sprüche in Facebook-Postings auf, in denen sie oft Bezug auf dienstliche Vorgänge nahmen. Das Forum auf Facebook, in dem die von einem fragwürdigen Menschenbild zeugende Postings etwa über einen angeblichen „kriminellen Migrationsmob“ zu finden sind, hat mindestens 150 „Freunde“ einschließlich Vorgesetzte der Beamten. Die vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) dokumentierten Äußerungen aus sozialen Netzwerken werden derzeit in der neu eingerichteten Vertrauensstelle der Bundespolizei auf straf- und disziplinarrechtliche Relevanz untersucht. Vertreter von Polizeigewerkschaften und des Hauptpersonalrats der Bundespolizei verwiesen dabei auf eine unzureichende Fortbildung zur Stärkung der Kompetenzen der Beamten aus Mangel an Personal und Geld (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Bundespolizei-Rassismus-und-Gewalt-im-Netz,bundespolizei334.html). Aus Sicht der Fragesteller erscheinen die getätigten Äußerungen – auch wenn sie nicht strafrechtlich relevant sein sollten – weiterhin problematisch, vor allem weil Polizisten aufgrund der sogenannten Wohlverhaltensklausel im Beamtenrecht verpflichtet sind, die Vorbildfunktion ihres Berufsstandes als Vertreter des Staates im Blick zu behalten – auch außerhalb ihres Dienstes etwa beim Gebrauch sozialer Medien.

Als erste Konsequenz aus den Vorgängen in der Wache der Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof Hannover wurde eine mit zwei Beamten besetzte und direkt dem Präsidenten der Bundespolizei unterstehende und nur ihm berichtspflichtige „Vertrauensstelle“ eingerichtet, an die sich die rund 40 000 Polizeibeamten wenden können, wenn sie Informationen über zweifelhafte Vorgänge an ihren Dienststellen melden wollen. Kritikerinnen und Kritiker wie der frühere Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe, halten eine solche interne Controlling-Stelle für unzureichend, da sie in die internen Strukturen des Amtes eingebunden bleibt (www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Harte-Kritik-an-Vertrauensstelle-der-Bundespolizei-,pressemeldungndr15942.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche genaue Kenntnis hat die Bundesregierung über die mögliche Misshandlung eines marokkanischen und eines afghanischen Flüchtlings durch Beamte der Bundespolizei in Hannover?

2

Welche genaue Kenntnis hat die Bundesregierung über die mögliche Misshandlung eines Mannes, dem von einem Beamten in einem Polizeifahrzeug der Bundespolizei Hannover ein Zahn ausgeschlagen worden sein soll?

3

Gegen wie viele Beamte welcher Dienstgrade an welchen Dienststellen wird nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der in den Fragen 1 und 2 genannten Delikte ermittelt?

4

Inwieweit kann die Bundesregierung in den über Kurznachrichtendiensten verbreiteten Äußerungen des Beamten, der im Verdacht der Misshandlung von Flüchtlingen steht, ein fremdenfeindliches Menschenbild erkennen?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung das monatelange Schweigen von Zeugen und Mitwissern aus den Reihen der Bundespolizei zu den Vorfällen?

6

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass die mutmaßlichen Opfer von Misshandlungen und Erniedrigungen durch Beamte der Bundespolizei Hannover die Vorfälle nicht zur Anzeige gebracht haben?

7

Wie viele und welche weiteren Vorfälle von körperlichen Misshandlungen und Erniedrigungen von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten durch Beamte der Bundespolizei während der letzten fünf Jahre an welchen Dienstorten sind der Bundesregierung bekannt?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die vom „NDR“ dokumentierten fremdenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Facebook-Postings von Beamten der Bundespolizei Hannover jenseits möglicher strafrechtlicher Relevanz im Hinblick auf die Wohlverhaltensklausel im Beamtenrecht und die Vorbildfunktion der Beamten?

9

Inwieweit hält die Bundesregierung Beamte mit einem in den vom „NDR“ dokumentierten Postings deutlich gewordenen Menschenbild für geeignet, als Vertreter des Staates aufzutreten?

10

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Bundespolizei die Problematik rassistischer, fremdenfeindlicher und gewaltverherrlichender Tendenzen?

Wenn ja, wie äußert sich diese Problematik, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dagegen?

Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung die jüngsten Vorwürfe gegen Beamte der Bundespolizei Hannover wegen Misshandlungen von Flüchtlingen und fremdenfeindlichen Äußerungen im Internet?

11

Gibt es eine Statistik über fremdenfeindliche, rassistische und rechtsextreme Vorfälle innerhalb der Bundespolizei – analog zur entsprechenden Statistik solcher Vorfälle innerhalb der Bundeswehr?

Wenn ja, was beinhaltet diese genau (bitte die vorhandenen Daten nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten), seit wann und an welcher Stelle wird diese Statistik geführt, und wo und von wem kann sie eingesehen werden?

Wenn nein, warum nicht, und inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer entsprechenden Statistik?

12

Welche Definition genau legt die Bundespolizei jeweils an, um behördeninterne oder externe Vorfälle als fremdenfeindlich, rassistisch oder rechtsextrem einzuordnen (sollte die Bundespolizei anstelle der Begrifflichkeiten „fremdenfeindlich“, „rassistisch“ und „rechtsextrem“ andere Begrifflichkeiten verwenden, diese bitte einschließlich der zugehörigen Definition benennen)?

13

Wie viele Polizeibeamte haben die Vertrauensstelle seit ihrer Einrichtung genutzt (bitte angeben, wann sich die Beamten an die Stelle wandten)?

a) Auf welche Weise erfolgte jeweils die Kontaktaufnahme (persönliches Erscheinen, E-Mail, telefonisch etc.)?

b) In wie vielen Fällen erfolgte die Kontaktaufnahme anonym?

c) Aus welchen Polizeiinspektionen kamen die Meldungen?

d) Welcher Art waren die Vorwürfe im Einzelnen, und welchen Zeitraum betrafen die Meldungen?

e) Kann die Bundesregierung anhand der bisherigen Meldungen bereits jetzt besondere Problembereiche – etwa eine Ballung von Vorwürfen bezüglich bestimmter Dienststellen oder bestimmter Art von Fehlverhalten – erkennen, und wenn ja, welche?

f) Wie wurde jeweils mit den Meldungen umgegangen?

g) Inwieweit bekommen die Meldungsmachenden Rückmeldung bei Nachverfolgung ihres Anliegens?

14

Hält die Bundesregierung eine in die internen Strukturen des Amtes eingebundene Vertrauensstelle für ausreichend, um mögliches Fehlverhalten einzelner Beamter der Bundespolizei und zweifelhafte Vorgänge an den Dienstorten aufzudecken, vor dem Hintergrund, dass Beamtinnen und Beamte nach Auffassung der Fragesteller bei entsprechenden Meldungen fürchten müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, weil sie sich strafbar gemacht haben könnten (unterlassene Hilfeleistung usw.), während die Opfer der Übergriffe sich aus Angst wohl nicht an eine Stelle innerhalb der Bundespolizei wenden werden?

Ist es überhaupt vorgesehen, dass sich auch Opfer an die Vertrauensstelle wenden können?

15

Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/5435 eingeräumt hat, dass eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle gegenüber bisherigen Beschwerdemöglichkeiten eine zusätzliche Anlaufstelle darstellen könne, wenn „zu erwarten“ sei, dass „die Petenten die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen würden“, wird die Bundesregierung Initiativen zur Schaffung solcher unabhängiger Polizeibeschwerdestellen unterstützen, nachdem doch nicht zuletzt die Vorfälle in Hannover nach Auffassung der Fragesteller zeigen, dass die Opfer der Polizeigewalt die bestehenden Beschwerdemöglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht genutzt haben (bitte ausführen)?

16

In welcher Weise macht die Bundespolizei, aber auch das Bundeskriminalamt (bitte differenziert darstellen), die Definition von „racial discrimination“ in Artikel 1 Nummer 1 des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der rassistischen Diskriminierung (ICERD) in ihrem Zuständigkeitsbereich bekannt und sorgen dafür, dass diese in der Rechtsanwendung zugrunde gelegt wird (bitte genau auflisten; vgl. Antwort zu den Fragen 2 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5435), und wie wird den Bediensteten insbesondere verdeutlicht, dass eine rassistische Diskriminierung auch dann vorliegen kann, wenn einer Handlung keine rassistischen Motive zugrunde liegen, weil es auch auf die Auswirkungen einer Ungleichbehandlung, die an die in Artikel 1 Nummer 1 ICERD genannten Merkmale anknüpft, ankommen kann (bitte ausführen)?

17

Welche Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen und -angebote für Beamte der Bundespolizei zur Sensibilisierung für das Erkennen und die Prävention von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bestehen derzeit (bitte insbesondere quantitativ aufschlüsseln und einzeln auflisten, d. h. wie viele und welche Maßnahmen bzw. Angebote gab es in den letzten fünf Jahren zu welchen Themen an welchen Orten für welche Gruppen)?

a) Wie viele dieser Fortbildungsmaßnahmen sind für welche Beamten der Bundespolizei verpflichtend?

b) Wie viele Beamte der Bundespolizei haben in den letzten fünf Jahren entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erhalten?

c) Ist der Bundesregierung die Kritik aus den Polizeigewerkschaften und aus dem Hauptpersonalrat der Bundespolizei über unzureichende Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen der Beamtinnen und Beamten bekannt, und wenn ja, was entgegnet sie dem, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 15. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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