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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zum Stand Mitte 2015

Syrische Flüchtlinge in Deutschland: Anzahl, Jahr der Einreise, Aufenthaltstitel, im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme erfolgte Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmen, Art der Einreise, Asylantragstellungen, Aus- bzw. Weiterreisen, Familiennachzug im Rahmen der Länderprogramme, Verpflichtungserklärungen Angehöriger, Bewertung bisheriger humanitärer Aufnahmeprogramme, Neuauflage, Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Asyl- und Migrationsfonds der EU, Gebrauch des Selbsteintrittsrechts im Rahmen der Dublin-III-Verordnung<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/561715.07.2015

Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zum Stand Mitte 2015

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit drei Humanitären Aufnahmeprogrammen (HAP) haben Bund und Länder die Aufnahme von insgesamt 20 000 syrischen Flüchtlingen in maßgeblicher Verantwortung des Bundes vereinbart, die Beschlüsse erfolgten im Mai 2013, Dezember 2013 und Juli 2014. Weiterhin haben die Bundesländer (mit Ausnahme Bayerns) Aufnahmeanordnungen erlassen, um syrischen Flüchtlingen den Zuzug zu hier lebenden Verwandten außerhalb der engen Nachzugsregelungen des Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen; dies betrifft bislang etwa 14 500 Personen (vgl. Plenarprotokoll 18/105, S. 10030, Anlage 16).

Die Zahl der schutzbedürftigen syrischen Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland ist allerdings deutlich höher. Die Landesregelungen sehen – neben weiteren Bedingungen – vor, dass im Regelfall die Übernahme sämtlicher Kosten für den Lebensunterhalt der Aufgenommenen durch entsprechende Verpflichtungserklärungen erfolgen muss, was für viele hier lebende Familienangehörige nicht leistbar ist. Seit Mitte 2014 werden immerhin die Kosten einer Behandlung im Krankheitsfall von den Bundesländern übernommen. Für die Einladenden bleibt es dennoch eine große Bürde, dass sie dauerhaft und uneingeschränkt für alle Kosten aufkommen sollen, selbst wenn sie z. B. selbst krank oder unverschuldet arbeitslos werden oder alle Ersparnisse aufgebraucht sind.

In Kanada werden entsprechende Verpflichtungserklärungen deshalb grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt, so PRO ASYL in einem Schreiben vom 3. Juni 2015 zur Innenministerkonferenz Ende Juni.

Während die Bundesregierung der Auffassung ist, dass selbst nach einer Flüchtlingsanerkennung in einem Asylverfahren die Verpflichtungserklärung weiter gilt, was rechtlich umstritten ist (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3627, Antwort zu Frage 9), entlassen die Bundesländer Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen die Verpflichtungsgeber nach Erteilung eines Flüchtlingsstatus aus der Verantwortung (vgl. www.migazin.de vom 24. Juni 2015 „Wie Berliner Flüchtlingsfamilien zusammenführen“). Das Sozialgericht Detmold bestätigte die Rechtsauffassung der Länder in einem Beschluss vom 2. April 2015 (S 2 SO 102/15 ER). Die Gewährung eines grundrechtlich geschützten Asylstatus könne nicht von der Übernahme einer Verpflichtungserklärung abhängig gemacht werden.

Nach Ausführungen eines Vertreters des Bundesministeriums des Innern auf dem diesjährigen Berliner Flüchtlingssymposium will dieses sein erforderliches Einverständnis zu Länderaufnahmeregelungen künftig davon abhängig machen, ob die Länder im Zweifelsfall für alle entstehenden Kosten aufkommen.

Drucksache 18/5617 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeViele Länderaufnahmeprogramme laufen aufgrund von Stichtagsregelungen derzeit aus. Das Land Thüringen hat mit Schreiben vom 27. Mai 2015 seine Aufnahmeerklärung dahingehend geändert, dass nicht mehr an einen Einreise-Stichtag angeknüpft wird und somit alle syrischen Flüchtlinge antragsberechtigt sind, die sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten.

Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3627) hatten Ende 2014 fast 27 000 syrische Flüchtlinge im Rahmen der Programme von Bund und Ländern eine Aufnahmezusage erhalten, aber erst 15 000 von ihnen waren nachweislich eingereist. Weniger als 2 Prozent der nach den HAP-Programmen Aufgenommenen stellte in Deutschland einen Asylantrag; bei den nach den Länderprogrammen zu ihren Verwandten Eingereisten waren es etwa 26 Prozent.

Inzwischen werden nahezu 100 Prozent aller syrischen Asylsuchenden als schutzberechtigt anerkannt (bereinigte Schutzquote), und zwar ganz überwiegend als international Schutzberechtigte und nicht mehr nur, wie noch zu Beginn des Bürgerkriegs in Syrien, als subsidiär Schutzberechtigte.

Die Zahl der syrischen Asylsuchenden seit dem Jahr 2011 ist der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2563 zu Frage 14 im Detail zu entnehmen, sie übersteigt die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge bei weitem. Asylsuchende erhalten jedoch kein Visum und müssen sich deshalb notgedrungen auf gefährlichen Wegen und ohne Erlaubnis in die EU begeben.

Bis Ende Oktober 2014 waren insgesamt 77 811 syrische Staatsangehörige seit dem Jahr 2011 nach Deutschland eingereist. Nordrhein-Westfalen ist das größte Aufnahmeland (knapp 20 000), danach folgen Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg (zwischen 7 500 und 10 000 Personen). Weit über die Hälfte der syrischen Flüchtlinge kam im Jahr 2014 nach Deutschland.

Seit dem letzten Aufnahmebeschluss von Bund und Ländern ist ein Jahr vergangen. Die Zahl der schutzbedürftigen Flüchtlinge aus Syrien nimmt aber weiter zu, die unmittelbaren Anrainerländer sind längst überfordert. Anträge der Opposition mit der Forderung nach weiteren Aufnahmereglungen für syrische, aber auch für irakische Flüchtlinge wurden von der Koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag abgelehnt (Plenarprotokoll 18/100, S. 9582 ff.).

Dabei hatte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, noch in ihrer Regierungserklärung versprochen, durch eine zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen zu helfen, woran die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL in einem Schreiben vom 12. Mai 2015 an die zuständigen Ministerien erinnerte. Dazu befragt, erklärte die Bundesregierung, lediglich „im Rahmen einer gesamteuropäischen Aufnahmeaktion“ eine „Aufstockung des deutschen Bundesaufnahmeprogramms“ „in Erwägung“ zu ziehen (Plenarprotokoll 18/105, S. 10030, Anlage 16) – dies ist eine verklausulierte Absage an eine weitere Aufnahmeaktion in nationaler Verantwortung.

Die in der Diskussion befindliche gesamteuropäische Resettlement-Aufnahmeregelung ist auf EU-weit 20 000 Personen beschränkt. Auf Deutschland entfielen davon nur rund 3 000 Personen – das unterschreitet die bisherigen Programme deutlich und wird dem realen Bedarf in keinster Weise gerecht. Insbesondere für die vom Terror des so genannten Islamischen Staates (IS) im Irak bedrohten Menschen gibt es bislang noch kein Aufnahmeangebot durch Deutschland – trotz der breiten öffentlichen, politischen und medialen Empörung über die vom „IS“ verübten Gräueltaten.

Nicht zuletzt die Kirchen forderten in ihrem Gemeinsamen Wort zur Interkulturellen Woche die Aufnahme von Schutzsuchenden aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, damit diese Menschen in existenzieller Not sich nicht dem „Risiko des Ertrinkens“ aussetzen müssen und damit nicht das Mittelmeer der Ort werde, „an dem das christliche Abendland wirklich untergeht“ (epd, 18. Mai 2015).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5617Aufnahmeprogramme stellen für Flüchtlinge einen der wenigen legalen und sicheren Einreisemöglichkeiten nach Deutschland bzw. in die EU dar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele syrische Staatsangehörige und Staatenlose aus Syrien leben derzeit in Deutschland, und wie viele von ihnen sind nach dem 1. Januar 2011 eingereist (bitte jeweils nach Aufenthaltstitel, Bundesland, Jahr der Einreise – vor 2011 bzw. 2011, 2012, 2013, 2014 oder 2015 – und Geschlecht auflisten und jeweils die Zahl der Minderjährigen angeben)?

2

Wie viele syrische Flüchtlinge haben aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern im Mai 2013 eine Aufnahmezusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten, und

a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist,

b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, und

c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele syrische Flüchtlinge haben aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern im Dezember 2013 eine Aufnahmezusage erhalten, und

a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist,

b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, und

c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele syrische Flüchtlinge haben aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern im Juni 2014 eine Aufnahmezusage erhalten und

a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist,

b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen,

c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden, und

d) wie viele haben auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen oder der Länder eine Aufnahmezusage erhalten (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren)?

5

Wie viele der syrischen Flüchtlinge, die über die HAP 1 bis 3 aufgenommen worden sind, haben nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Asylantrag gestellt, und wie viele sind wieder aus- oder weitergereist (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

6

Wie vielen syrischen Flüchtlingen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Länderprogramme zur Aufnahme von Verwandten eine Aufnahmezusage erteilt (bitte hier und im Folgenden immer nach Bundesländern differenzieren), und

a) wie viele Visa zur Einreise wurden in diesem Rahmen erteilt,

b) wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eingereist, bzw. wie viele syrische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und Einreise nach dem 30. Juni 2013 sind im Ausländerzentralregister gespeichert,

c) wie viele der im Rahmen der Länderprogramme eingereisten Flüchtlinge (bzw. wie viele syrische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 1 AufenthG und Einreise nach dem 30. Juni 2013) haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Asylantrag gestellt, und wie viele sind wieder aus- oder weitergereist,

d) in welchen Bundesländern erlauben entsprechende Länder-Anordnungen den Einbezug von staatenlosen Flüchtlingen aus Syrien (vor allem Palästinenser, Kurden), unter welchen Bedingungen ist dies möglich, und inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass ein solcher Einbezug auch in anderen Bundesländern vorgesehen wird (bitte begründen),

e) welche Bundesländer haben, wie Thüringen (Anordnung vom 27. Mai 2015), inzwischen eine dynamische Stichtagsregelung eingeführt (Antragstellung nach einem Jahr Aufenthalt möglich, unter den üblichen weiteren Bedingungen), und inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass eine solche Regelung auch in anderen Bundesländern eingeführt wird, damit die legale und sichere Zuflucht zu hier lebenden Verwandten unter der Bedingung einer Verpflichtungserklärung weiterhin möglich ist und auch von später eingereisten Flüchtlingen in Anspruch genommen werden kann, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind (bitte begründen)?

7

Wie viele Verpflichtungserklärungen für wie viele Personen wurden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen der Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge abgegeben (bitte auch nach Bundesländern differenzieren)?

a) Was ist der Bundesregierung zu Regelungen auf Landesebene bekannt, die Geltungsdauer oder Reichweite dieser Verpflichtungserklärungen zu beschränken, um die aufnehmenden Familien bzw. Einzelpersonen nicht dauerhaft oder übermäßig zu belasten?

b) In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung welche Möglichkeiten einer erweiterten Verpflichtungserklärung, d. h. durch Dritte, Vereine, Kirchen, gemeinsame bzw. geteilte Verpflichtungserklärungen mehrerer Personen bzw. Vereine usw. (bitte auflisten und darstellen), und inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass solche Regelungen auch in anderen Bundesländern eingeführt werden (bitte begründen)?

c) Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Gültigkeit der abgegebenen Verpflichtungserklärungen generell zeitlich befristet wird (wie etwa in Kanada, d. h. z. B. auf ein Jahr), um die Verpflichtungsgeber nicht unverhältnismäßig und/oder zeitlich unbefristet zu belasten (bitte begründen)?

d) Inwieweit trifft es zu, dass seitens des Bundesministeriums des Innern geplant ist, die Bundesländer zur Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang nicht eingelöster Verpflichtungserklärungen entstehenden Kosten zu verpflichten (bitte begründen), und wie wäre dies rechtlich, praktisch und technisch realisierbar (bitte darstellen)?

e) Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe bereits Forderungen für Verpflichtungsgeber entstanden sind?

f) Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die höchst unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern zur Berechnung eines für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausreichenden Einkommens (Bonitätsprüfung) zu vereinheitlichen, da das nachzuweisende Nettoeinkommen für eine Person zwischen etwa 1 000 (Niedersachsen) und 2 140 Euro (Berlin) schwanken kann, um mögliche Ungleichbehandlungen zu verhindern (bitte begründen)?

8

Wie hat der Bundesinnenminister, Dr. Thomas de Maizière, auf das Schreiben des nordrhein-westfälischen Innenministers Jäger vom 24. April 2015 (www.ggua.de/fileadmin/downloads/erlasse/150424_Minister_an_BMI_Fortgeltung_VE.PDF) reagiert, mit dem dieser sich dafür einsetzte, dass der Bund seine Rechtsauffassung zur Weitergeltung von Verpflichtungserklärungen nach einer Flüchtlingsanerkennung überdenken solle (bitte ausführen)?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 2. April 2015 (S 2 SO 102/15 ER), das die Rechtsauffassung bekräftigt, wonach die Gültigkeit einer Verpflichtungserklärung im Rahmen der Länder-Aufnahmeprogramme mit einer Flüchtlingsanerkennung endet (bitte darlegen), und welche weiteren Gerichtsentscheidungen zu dieser Frage sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten und darstellen)?

10

Inwieweit wird sich die Bundesregierung für ein neues humanitäres Aufnahmeprogramm für syrische und/oder irakische Flüchtlinge einsetzen, nachdem der letzte Aufnahmebeschluss nunmehr bereits vor einem Jahr erfolgte (bitte begründen)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf, die Organisation, die Vor- und Nachteile der bisherigen HAP, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den Länderaufnahmeprogrammen (in quantitativer und qualitativer Hinsicht, bitte ausführen), auch vor dem Hintergrund, dass diese für Flüchtlinge eine der wenigen Möglichkeiten einer legalen und sicheren Einreise nach Deutschland eröffnen?

12

Inwieweit nimmt Deutschland die im Asyl- und Migrationsfonds der EU vorgesehene Unterstützung in Höhe von 6 000 Euro pro im Resettlement-Verfahren aufgenommener Person in Anspruch?

13

Wie viele Asylanträge syrischer Asylsuchender wurden seit dem Jahr 2011 gestellt, und welchen Status erhielten diese Personen (bitte nach Bundesländern auflisten)?

14

Inwieweit macht Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht im Rahmen der Dublin-III-Verordnung (Artikel 17 Absatz 2) Gebrauch bei syrischen Asylsuchenden mit (und sei es entfernten) Verwandten in Deutschland?

Berlin, den 15. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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