Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Dezember 2014 wurden drei mutmaßliche Spione des türkischen Geheimdienstes MIT in Deutschland aufgrund eines Haftbefehls der Generalbundesanwaltschaft festgenommen. In der Anklageschrift wird den zwei in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen sowie einem türkeistämmigen Deutschen „geheimdienstliche Agententätigkeit“ vorgeworfen. Bei dem in Untersuchungshaft sitzenden M. T. G. soll es sich um einen früheren Berater des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan handeln. Der Unternehmer G. gehört demnach der Regierungspartei AKP an und bekleidete verschiedene Ämter in der türkischen Staatsbürokratie. Unter seiner Leitung sollen die beiden anderen mutmaßlichen Agenten „Informationen über in der Bundesrepublik lebende Landsleute und hiesige Organisationsstrukturen gesammelt“ haben, so die Generalbundesanwaltschaft. Medienberichten zufolge haben die mutmaßlichen Agenten kurdische Verbände, türkische Linksradikale, Angehörige der alevitischen Religionsgemeinschaft sowie die inzwischen in Opposition zu Recep Tayyip Erdoğan stehende Fethullah-Gülen-Bewegung ausgespäht. G. soll seine Order vom türkischen Geheimdienst MIT, dessen Chef, Hakan Fidan, ein enger Vertrauter Recep Tayyip Erdoğans ist, erhalten haben. Ein Zentrum der MIT-Aktivitäten für Deutschland sei demnach die zum staatlichen Religionsamt der Türkei gehörende DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld. Die türkische Regierung hatte nach der Festnahme der drei Männer dementiert, dass es sich um Spione des MIT handele. Allerdings soll die türkische Regierung unter anderem mit einem Anruf bei der Haftrichterin am Karlsruher Bundesgerichtshof versucht haben, in dieser Angelegenheit auf die deutschen Behörden einzuwirken (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkischer-geheimdienst-liess-erdogan-gegner-in-deutschland-ausspionieren/12027820.html; www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_72623800/tid_pdf_o/bundesanwalt-wirft-erdogans-ex-berater-spionage-vor.html; www.jungewelt.de/2014/12-23/040.php).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Inwieweit und gegebenenfalls in welchem Umfang und aufgrund welcher zwischenstaatlichen Abkommen ist türkischen Sicherheitsbehörden einschließlich des türkischen Geheimdienstes eine Tätigkeit auf deutschem Boden erlaubt?
Sieht die Bundesregierung bei nachrichtendienstlichen Tätigkeit durch den türkischen Geheimdienst in der Bundesrepublik Deutschland die Grenze zu strafbarem Handeln überschritten?
In wie vielen und welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit von deutschen Behörden wegen des Verdachts der Agententätigkeit gegen mutmaßliche Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes ermittelt, und wie gingen diese Verfahren aus (gefragt wird hier nach abgeschlossenen und nicht nach noch laufenden und möglicherweise einem Geheimhaltungsinteresse unterliegenden Verfahren)?
a) Sollten in der Vergangenheit keine türkischen Geheimdienstmitarbeiter in Deutschland wegen Agententätigkeit angeklagt worden sein, warum kam es in diesem Fall nach Kenntnis der Bundesregierung zu Festnahmen und einer Anklageerhebung?
b) Inwieweit wich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tätigkeit der drei im Dezember 2014 festgenommenen mutmaßlichen türkischen Agenten von der generellen Tätigkeit von Angehörigen des türkischen Geheimdienstes in Deutschland ab?
Sind der Bundesregierung andere türkische Nachrichtendienste als der MIT bekannt, und wenn ja, um welche Dienste handelt es sich, welchen Personen oder Behörden unterstehen diese, welchen Aufgaben gehen diese nach, und inwieweit sind diese Dienste nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktiv?
Inwieweit und zu welcher Gelegenheit gegenüber welcher deutschen Behörde hat die türkische Regierung sich nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich der Festnahme und Anklage gegen die drei mutmaßlichen türkischen Agenten in welcher Form geäußert?
a) Inwieweit und bei welcher Gelegenheit und mit welcher Intention hat die Bundesregierung die mutmaßlichen türkischen Agenten und ihre Aktivitäten sowie das gegen sie eingeleitete Ermittlungsverfahren gegenüber türkischen Behörden oder Regierungsstellen thematisiert, und welche Reaktion erfolgte darauf von türkischer Seite?
b) Welche konkreten Äußerungen türkischer Regierungsmitglieder oder Behördenvertreter bezüglich der drei mutmaßlichen Agenten sind der Bundesregierung bekannt?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Versuche türkischer Behörden oder Regierungsvertreter, Einfluss auf das Ermittlungsverfahren gegen die drei mutmaßlichen Agenten zu nehmen, und wenn ja, in welcher Form fand wann und durch welche Behörde gegenüber welcher Behörde eine solche Einflussnahme statt?
Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Informationen, wonach von der DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes ausgehen oder diese vom Geheimdienst MIT als Stützpunkt genutzt wird (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkischer-geheimdienst-liess-erdogangegner-in-deutschland-ausspionieren/12027820.html)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Mitarbeiter oder Mitglieder der DITIB-Moschee für den MIT arbeiten?
b) Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Informationen zu möglichen Kontakten zwischen dem Verband DITIB und dem MIT?
Inwieweit bzw. auf welcher gesetzlichen und vertraglichen Grundlage gibt es eine Zusammenarbeit zwischen dem MIT und Bundesbehörden, wie dem Bundeskriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und anderen?
Inwieweit ist die mutmaßliche Agententätigkeit des MIT zur Ausspähung türkischer und kurdischer Oppositioneller in der Bundesrepublik Deutschland für Bundesbehörden ein Anlass oder Grund, ihre Zusammenarbeit mit dem MIT – insbesondere im Bereich der Datenweitergabe – zu überdenken und gegebenenfalls einzuschränken?
Inwieweit sind die Gesetzesänderungen vom April 2014 (www.zeit.de vom 17. April 2014 „Türkischer Geheimdienst erhält mehr Befugnisse“), die dem türkischen Geheimdienst MIT mehr Befugnisse verleihen, für das Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Anlass oder Grund, ihre Zusammenarbeit mit dem MIT – insbesondere im Bereich der Datenweitergabe – zu überdenken und gegebenenfalls einzuschränken?
Welche Personen und Personengruppen, ethnischen und religiösen Gemeinschaften, politische Organisationen und wirtschaftliche Unternehmen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung ein besonderes Aufklärungsziel des türkischen Geheimdienstes?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um in Deutschland lebende türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Angehörige von aus der Türkei stammenden religiösen Gemeinschaften, Exiloppositionelle aus der Türkei und generell die türkeistämmige Migration vor möglichen Nachstellungen, Bespitzelungen und Bedrohungen durch den türkischen Geheimdienst zu schützen?