Die Deutsche Sporthilfe als Teil der Spitzensportförderung
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, Kerstin Kassner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe, gegründet am 26. Mai 1967, ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Stiftungszweck ist die ideelle und materielle Förderung von Sportlerinnen und Sportlern zum Ausgleich für ihre Inanspruchnahme durch die Gesellschaft bei internationalen Meisterschaften und bei nationaler Repräsentation.
Schirmherr der Deutschen Sporthilfe ist der Bundespräsident Joachim Gauck. Vorsitzender des Stiftungsrates ist der ehemalige ZDF-Intendant Dr. h. c. Markus Schächter. Vorstandsvorsitzender ist der ehemalige Wasserball-Nationalspieler Dr. Michael Ilgner. Die Bundesregierung wird im Aufsichtsrat vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vertreten.
„Als private Stiftung erhält die Deutsche Sporthilfe nahezu keine direkte staatliche Unterstützung“, heißt es in der öffentlichen Selbstdarstellung der Stiftung im Internet. Und weiter: Auf 19,5 Mio. Euro beliefen sich die Gesamterträge der Stiftung im Geschäftsjahr 2013. Davon wurden 10,6 Mio. Euro für direkte Förderleistungen an Sportlerinnen und Sportler sowie 2,1 Mio. Euro für mittelbare Förderleistungen aufgewendet. In der Geschäftsstelle in Frankfurt am Main sind rund 40 Mitarbeiter hauptamtlich beschäftigt. 7 Prozent des Ertrages (entspricht rund 1,3 Mio. Euro) werden für die Abwicklung des Geschäftsbetriebes (Personalaufwendungen, Gebäude, Reisekosten etc.) verwendet.
In der 32. Sitzung des Aufsichtsrates am 6. März 2015 stellte Dr. Christoph Breuer von der Deutschen Sporthochschule Köln die Studie „Erfolgsfaktoren der Athletenförderung in Deutschland“ vor. Dabei wurde deutlich, welche Bedeutung das persönliche finanzielle Auskommen und die Möglichkeit zur Dualen Karriere für den sportlichen Erfolg haben. Dazu Athletensprecher Maximilian Hartung, Fecht-Weltmeister und Mitglied im Sporthilfe-Aufsichtsrat: „Die Unterstützung der Sporthilfe ist existenziell wichtig, damit ich überhaupt Spitzensport betreiben und studieren kann. Ich habe derzeit 950 Euro im Monat zur Verfügung, davon 700 Euro von der Sporthilfe.“ (siehe Homepage der Sporthilfe).
Die Deutsche Sporthilfe ist eine private Stiftung und nimmt bisher im System der Förderung des Spitzensports in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle ein. Dies wird u. a. durch die Repräsentanz der Politik in der Sporthilfe, aber auch durch den nicht unerheblichen Mittelzufluss aus der staatlichen Lotterie sowie die vom Bundesministerium des Innern jährlich herausgegebenen zuschlagsbeschwerten Briefmarkenserien „Für den Sport“ deutlich. Insofern ist die Deutsche Sporthilfe auch Bestandteil der derzeitigen Diskussionen über Veränderungen in der Spitzensportförderung Deutschlands.
Drucksache 18/5712 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung zukünftig der Deutschen Sporthilfe bei einer Neuausrichtung der Spitzensportförderung bei?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf in der Arbeit der Deutschen Sporthilfe im Zusammenhang mit bzw. im Rahmen der aktuellen Diskussion über die Neuausrichtung der Spitzensportförderung?
Gibt es diesbezüglich Anregungen und Vorschläge der Bundesregierung an die Gremien der Deutschen Sporthilfe, und wenn ja, welche?
Wie hoch ist das vom Bund in die Deutsche Sporthilfe eingebrachte Stiftungskapital (absolut in Euro und im Verhältnis zum gesamten Kapital)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Stiftungsvermögen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Jahresscheiben angeben)? Wie setzte sich das Stiftungsvermögen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jeweils zusammen?
Welche Unternehmen, zu deren Eigentümern der Bund gehört, unterstützen die Deutsche Sporthilfe?
In welchem Umfang haben diese Unternehmen die Deutsche Sporthilfe nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 unterstützt?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen der Sporthilfe im Jahr 2013 aus den Erlösen der Lotterie „GlücksSpirale“?
Wie hoch waren die Einnahmen der Sporthilfe im Jahr 2013 aus den Erlösen durch die Zuschläge der Briefmarkenserie „Für den Sport“?
Wie hoch waren die Einnahmen der Sporthilfe in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durch Förderprogramme und Zuwendungen des Bundes, und was ist diesbezüglich im Entwurf des Bundeshaushalts 2016 geplant (bitte die einzelnen Programme und Zuwendungen mit der jeweiligen Höhe nennen)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen der Sporthilfe im Jahr 2013 durch Abführungen von Werbeeinnahmen durch Sportlerinnen und Sportler in den „Solidarfonds“?
Wie viele Sportlerinnen und Sportler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 durch die Deutsche Sporthilfe direkt gefördert (bitte getrennt nach A-, B-, C- und S-Kader, männlich und weiblich sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Sportlerinnen und Sportler waren gleichzeitig bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei oder einer anderen Bundesbehörde beschäftigt, wie viele nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Landesbehörde oder im öffentlichen Dienst auf kommunaler Ebene, und wie viele sind es aktuell (bitte getrennt nach A-, B-, C- und S-Kader, männlich und weiblich sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen aufschlüsseln)?
Wie viele Sportlerinnen und Sportler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 durch die Deutsche Sporthilfe im Rahmen der Eliteförderung unterstützt (bitte getrennt nach männlich und weiblich sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen)?
Wie viele Sportlerinnen und Sportler werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Spiele 2016 in Rio de Janeiro durch die Deutsche Sporthilfe im Rahmen der Eliteförderung unterstützt (bitte getrennt nach männlich und weiblich sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen)?
Gibt es bei der Eliteförderung nach Kenntnis der Bundesregierung Unterschiede bei der Höhe der monatlichen Zahlungen zwischen Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Behinderungen, und wenn ja, welche, und worin liegen diese begründet?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Verhältnis zwischen geförderten Sportlerinnen und Sportlern mit, sowie Sportlerinnen und Sportler ohne Behinderung (bezugnehmend auf die Fragen 12 bis 15)? Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung, um dieses Verhältnis zu verändern?
Welche derzeitigen und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Kuratorium der Deutschen Sporthilfe?
In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen von Mitgliedern des Stiftungsrates sowie des Aufsichtsrates vergütet?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Vergütungen des Vorstandsvorsitzenden sowie des zweiten hauptamtlichen Vorstandsmitgliedes, und welche weiteren geldwerten Leistungen werden zur Verfügung gestellt?
Inwieweit sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf bei den Vergütungen?