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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fortsetzung der Exzellenzinitiative

Verteilung der Bundesmittel auf Bundesländer, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen; regionale Förderung sowie nach Hochschultyp, Fächern, Grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung seit 2006 (auch DFG ohne Exzellenzinitiative), Veränderungen bei Drittmittelfinanzierung sowie zugewiesenen laufenden Grundmitteln, zahlreiche Einzelfragen zur Unternehmenskooperation, Verwendungsnachweise von DFG-Mitteln, Weiterfinanzierung nach Auslaufen der Förderung; Personalentwicklung: Beschäftigungssituation (Befristung, Teilzeit- und Vollzeitstellen) einzelner Personalgruppen des Hochschulpersonals, Karrierewege von Doktoranden; Details der Weiterentwicklung, Chancengleichheit weiblicher Beschäftigter<br /> (insgesamt 74 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

26.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/571805.08.2015

Fortsetzung der Exzellenzinitiative

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5718 18. Wahlperiode 05.08.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE. Fortsetzung der Exzellenzinitiative Im November 2006 startete die erste Förderphase der Exzellenzinitiative. Im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens wurden insgesamt 1,9 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2006 bis 2012 bewilligt. Diese Förderung verteilte sich auf fast 80 Projekte aus den drei Förderlinien Exzellenzcluster, Graduiertenschulen sowie Zukunftskonzepte. Ziel sollte es sein, den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen. Die zweite, derzeit laufende Förderphase in den Jahren 2011 bis 2017 sollte „die begonnene Leistungsspirale fortführen“ (vgl. Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative). Mit einem Gesamtvolumen von 2,7 Mrd. Euro werden aktuell 99 Projekte gefördert (45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und elf Zukunftskonzepte). Die Exzellenzinitiative ist seit Bekanntgabe heftig umstritten. Kritiker befürchten eine weitere Hierarchisierung des Hochschulsystems. Ausdruck dessen ist die hohe Konzentration der Fördermittel der Exzellenzinitiative auf eine sehr kleine Zahl an Universitäten (vgl. z. B. Hartmann, 2013, www.nachdenkseiten.de/ ?p=16967), deren Finanzausstattung schon vor der Exzellenzinitiative überdurchschnittlich war. Eine Kritik, die an einigen Stellen ebenso aus den Organisationen formuliert wird, die an der Auswahl der Exzellenzprojekte beteiligten waren (vgl. z. B. www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2012/ statement_kleiner_exin_120615.pdf). So hob der damalige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner, anlässlich der Pressekonferenz zu den Entscheidungen der Exzellenzinitiative am 15. Juni 2012 hervor, dass vor allem solche Hochschulen erfolgreich abgeschnitten haben, die von ihren Ländern bereits in der Vergangenheit eine kontinuierliche überdurchschnittliche Förderung erhalten haben. Zudem mussten, so Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner weiter, sehr gute Anträge für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster in der letzten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative im Jahr 2012 abgelehnt werden. Diese Probleme werden zusätzlich durch die Mängel in der Umsetzung verstärkt. Im Jahr 2013 übte der Bundesrechnungshof deutliche Kritik an der Prüfung der zweckmäßigen Verwendung der Fördermittel. Eine stichprobenartige Kontrolle der zweckgemäßen Verwendung fand im geprüften Zeitraum 2011 bis 2012 weder im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) noch bei der DFG, der die Umsetzung der Exzellenzinitiative übertragen wurde, statt (vgl. www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/ bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/2013/rede-pressemitteilung/2013- pressemitteilung-06-bemerkungen-1). Drucksache 18/5718 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEin weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Perspektive für das in den einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative beschäftigte Personal (vgl. z. B. www. stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mit-dem-gew- hochschulexpertenandreas-keller-gehaelter-sind-nicht-wettbewerbsfaehig.873be087-27e8-4aba- 8d38-2e33dd14fcc9.html). Der überwiegende Teil der Beschäftigten ist nach Angaben der Bundesregierung nur befristet beschäftigt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Roland Claus zum Einzelplan 30 des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2014 vom 28. Mai 2014). Selbst in Exzellenzclustern und Zukunftskonzepten wurden 5,0 bzw. 5,1 Prozent der Personalausgaben für Stipendien aufgewandt. Untersuchungen über deren weitere berufliche Entwicklung liegen derzeit nicht vor. Ebenso fehlen Untersuchungen über den Verbleib desjenigen Personals, das in Exzellenzprojekten gearbeitet hat und beim Übergang in die zweite Phase der Exzellenzinitiative aus der Förderung ausgeschieden ist. Kritisiert wird außerdem die fehlende Transparenz bei den Kooperationen, die im Rahmen der Exzellenzinitiative zwischen den Hochschulen und Unternehmen eingegangen wurden. Mehr als 150 Unternehmen sind nach Angaben des Instituts für Forschungsinformationen und Qualitätssicherung an den Graduiertenschulen und Exzellenzclustern beteiligt (vgl. Hornbostel et al., 2008). Welche Beiträge sie erbringen und wie sie auf die Zielsetzung und Umsetzung der jeweiligen Exzellenzprojekte Einfluss haben, wurde bisher nicht untersucht. Seit Beginn der Exzellenzinitiative wurde dieses jährlich mehrere hundert Millionen Euro umfassende Förderprogramm nicht evaluiert. Eine Kommission zur Evaluierung wurde erst im Jahr 2014 berufen, die sogenannte Imboden- Kommission. Ein von Bund und Ländern in Auftrag gegebener Indikatorenbericht, der am 30. Juni 2015 von der DFG und dem Wissenschaftsrat vorgelegt werden sollte, ist bisher nicht veröffentlicht worden. Dieser sollte die Grundlage für die Arbeit der Evaluierungskommission bilden, die Anfang des Jahres 2016 ihren Bericht vorlegen will. Obwohl weder Indikatorbericht noch Evaluationsbericht vorlagen, wurde die Fortsetzung der Exzellenzinitiative ab dem Jahr 2017 von Bund und Ländern bereits am 11. Dezember 2014 beschlossen (vgl. www.gwk- bonn.de/themen/wissenschaftspakte/exzellenzinitiative). Eine kontinuierliche Debatte und Verhandlungen über die Ausgestaltung der dritten Phase der Exzellenzinitiative waren bereits vor diesem Beschluss im Gange. Am 10. April 2014 erklärte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, in ihrer Rede zur Einbringung des Entwurfs des Einzelplans 30 im Plenum des Deutschen Bundestages, dass sie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative an die Bundesländer übermittelt habe. Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE., wie diese Vorschläge aussehen, antwortete die Bundesregierung nicht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2477). Wir fragen die Bundesregierung: Allgemeines zur Exzellenzinitiative 1. Wie verteilen sich die im Rahmen der Exzellenzinitiative verteilten Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Bundesländer (bitte verteilt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? 2. Wie verteilen sich die im Rahmen der Exzellenzinitiative verteilten Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (bitte nach Instituten bzw. Zentren der Wissenschaftsorganisationen und nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5718 3. Wie verteilt sich seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 die Förderung der Exzellenzinitiative sowie nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung durch die DFG (ohne Exzellenzinitiative) a) regional (Bundesländer und Hochschulstandorte), b) nach Hochschultyp (Universität und Fachhochschulen) und c) nach Fächern (Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften) (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 4. Wie verteilt sich die Förderung der Exzellenzinitiative und nach Kenntnis der Bundesregierung der DFG (ohne Exzellenzinitiative) auf Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung (bitte verteilt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der DFG- Drittmittel und der DFG-Gutachterinnen und -Gutachter an den durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Drittmitteleinnahmen der Hochschulen insgesamt, nach Bundesländern, und aus welchen Quellen stammen sie (DFG, Bund, Länder, EU, Exzellenzinitiative, Wirtschaft, Sonstige)? Wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 7. In welcher Relation stehen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Drittmitteleinnahmen zu den Ausgaben der Hochschulen insgesamt und den Ausgaben für Forschung nach Bundesländern (bitte verteilt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und im Verhältnis zu den reinen Ausgaben aufschlüsseln)? 8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Drittmitteleinnahmen der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen, und aus welchen Quellen stammen sie (DFG, Bund, Länder, EU, Exzellenzinitiative, Wirtschaft, Sonstige)? Wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 9. In welcher Relation stehen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Drittmitteleinnahmen aus der Exzellenzinitiative zu den Ausgaben der einzelnen Hochschulen insgesamt und den Ausgaben für Forschung (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und im Verhältnis zu den reinen Ausgaben aufschlüsseln)? 10. Auf welche Summe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich pro Studierendem, Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler sowie Professorin bzw. Professor von den jeweiligen Sitzländern zugewiesenen laufenden Grundmittel für die Hochschulen, die durch die Exzellenzinitiative gefördert werden (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 bzw. dem Beginn der Förderung aufschlüsseln)? 11. Auf welche Summe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich pro Studierendem, Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler sowie Professorin bzw. Professor von den Bundesländern zugewiesenen laufenden Grundmittel für alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft Drucksache 18/5718 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? 12. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch Vereinbarungen (z. B. Hochschulverträge) die Höhe der Grundmittel an einen Erfolg bei der Exzellenzinitiative gekoppelt? 13. Welche Organisationen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Zuwendungsempfängern an den einzelnen Projekten, die durch die Exzellenzinitiative gefördert werden (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? 14. In welchem Stadium der Bewerbung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die an Exzellenzprojekten beteiligten Unternehmen in diese eingebunden? 15. Wie beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Unternehmen an den jeweiligen Exzellenzprojekten? 16. Sind die an den Exzellenzprojekten beteiligten Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Entscheidungsstrukturen, die die Umsetzung der jeweiligen Exzellenzprojekte steuern, vertreten? Wenn ja, an welchen Entscheidungen wirken sie mit? 17. Sind die vertraglichen Grundlagen, auf denen die Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen im Rahmen der Exzellenzinitiative beruhen, nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich einsehbar? Wenn nicht, warum nicht? 18. In welchem Verhältnis stehen die von Unternehmen für diese Kooperationen bereit gestellten Finanzmittel nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Zuschüssen von Bund und Ländern im Rahmen der Exzellenzinitiative? 19. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Kooperationen den Unternehmen Rechte vorbehalten, die sich von den üblicherweise den öffentlichen Drittmittelgebern eingeräumten Rechten unterscheiden (z. B. Veröffentlichungsvorbehalte)? 20. Haben die an Graduiertenschulen beteiligten Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die Auswahl der durch diese geförderten Doktorandinnen und Doktoranden nehmen können? Wenn ja, welchen? 21. Haben die an Graduiertenschulen beteiligten Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die Auswahl und Inhalte der Dissertationen der durch diese geförderten Doktorandinnen und Doktoranden nehmen können? Wenn ja, welchen? 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in Science Citation Index (SCI), Social Sciences Citation Index (SSCI) und Arts & Humanities Citation Index (A&HCI) enthaltenen Zeitschriften veröffentlichten Artikel der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Verhältnis zur Anzahl aller dort veröffentlichten Artikel der deutschen Hochschulen verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Anteil im jeweiligen Fachgebiet für die durch die Förderlinie „Exzellenzcluster“ geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/571824. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Anzahl der pro Wissenschaftlerin und Wissenschaftler veröffentlichten Artikel in einer in SCI, SSCI und A&HCI enthaltenen Zeitschriften seit dem Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert, a) die an einer der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen arbeiten (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln), b) die an einer Einrichtung an einer Hochschule arbeiten, welche an einem Exzellenzcluster beteiligt ist (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln), c) die an einer Universität arbeiten, die keine Förderung aus der Exzellenzinitiative erhält? 25. Hat die DFG, wie vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht zum Haushalt 2013 angemerkt, ein ganzheitliches Konzept zur vertieften Nachweisprüfung ihrer Programme erarbeitet (bitte mit Begründung)? 26. Ist dieses öffentlich zugänglich? 27. Welcher Anteil der im Rahmen der Exzellenzinitiative bei der DFG eingereichten Verwendungsnachweise wurde vertieft geprüft (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? 28. Wie hoch war der Anteil der beanstandeten Verwendungsnachweise (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? 29. In welchem Umfang wurden Gelder von den Empfängerinnen und Empfängern zurückgefordert (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? 30. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Länder die von ihren Hochschulen aus der Exzellenzinitiative eingeworbenen Projekte nach Auslaufen dieser Förderung weiterfinanziert? Wenn ja, in welchem Umfang? 31. Planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche Weiterfinanzierung auch nach der aktuellen und der geplanten Runde der Exzellenzinitiative? 32. Wurden die Anträge für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster, die in der letzten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative im Jahr 2012 abgelehnt wurden (vgl. www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/ 2012/statement_kleiner_exin_120615.pdf) nach Kenntnis der Bundesregierung durch andere Förderprogramme gefördert, bzw. ist dies geplant? Wenn nicht, weshalb nicht? 33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative, deren Förderung von 2012 bis 2017 läuft, lediglich vier Hochschulen gegenüber der ersten Runde hinzugekommen sind (www.dfg.de „Ergebnis der Sitzung des Bewilligungsausschusses am 15. Juni 2012“)? 34. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Konzentration der Exzellenzmittel auf wenige Hochschulen, während beispielsweise in der DFG-Förderung eine geringere Konzentration beobachtet werden kann (vgl. z. B. Münch, 2011, Seite 298 ff. und Hartmann, 2013, www.nachdenkseiten.de/?p=16967)? Drucksache 18/5718 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePersonalentwicklung im Rahmen der Exzellenzinitiative 35. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Beschäftigten an den durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 bzw. vom Zeitpunkt ihrer Förderung durch die Exzellenzinitiative an in Bezug auf a) den Anteil von als befristet ausgeschriebenen Stellen an allen Stellenausschreibungen, b) den Anteil an befristeten Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer, c) den Anteil an befristeten Beschäftigten im technisch-administrativen Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer sowie d) die Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die verschiedenen Personalgruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte) verändert (bitte getrennt nach Jahren und Hochschule aufschlüsseln)? 36. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Beschäftigten an allen Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 in Bezug auf a) den Anteil von als befristet ausgeschriebenen Stellen an allen Stellenausschreibungen, b) den Anteil an befristeten Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer, c) den Anteil an befristeten Beschäftigten im technisch-administrativen Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer sowie d) die Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die verschiedenen Personalgruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte) verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 37. Wie viele Beschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative beschäftigt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? 38. Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Teilzeit beschäftigt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? 39. Bei wie vielen Beschäftigten beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? 40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des befristeten Personals in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/571841. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 42. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten der einzelnen Fächer (Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften) a) die Summe der Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), b) der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), c) der Anteil der Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), d) der Anteil des befristeten Personals (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), e) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 43. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten der einzelnen Bundesländer a) die Summe der Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), b) der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), c) der Anteil der Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), d) der Anteil des befristeten Personals (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), e) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit Beginn der Drucksache 18/5718 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeExzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 44. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Arbeitsverträgen, die im Rahmen von Projekten geschlossen werden, die aus Mitteln der Exzellenzinitiative finanziert werden, die (mögliche) Weiterfinanzierung dieser Projekte durch die Länder berücksichtigt? 45. Welcher Anteil der Beschäftigten, die in einem Projekt gearbeitet haben, dessen Förderung durch die Exzellenzinitiative ausgelaufen ist, wird nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin an den jeweiligen Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt, die diese Projekte eingeworben haben? 46. Weshalb sind nach Kenntnis der Bundesregierung dort nicht mehr beschäftigt? 47. Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung zu den Karrierewegen ehemaliger Doktorandinnen und Doktoranden sowie Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden vor, die in durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten beschäftigt waren oder durch Stipendien gefördert wurden? a) Wie viele von diesen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2006 vor Ablauf ihrer regulären Vertragslaufzeit ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, und aus welchen Gründen (bitte aufgeschlüsselt nach Ursachen, Geschlecht, neuem Arbeitsverhältnis und nach Jahren)? b) Sollten keine solchen Zahlen vorliegen, ist angedacht, Umfragen zu diesem Sachverhalt durchzuführen? c) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung Faktoren, wie die Zufriedenheit der Doktorandinnen bzw. Doktoranden mit ihrem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis im Hinblick auf Befristung, Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit in der jeweiligen Organisation sowie dem Grad an qualifikationsgerechter Beschäftigung, Beachtung bei der Evaluation der Exzellenzinitiative geschenkt worden (bitte mit Begründung)? 48. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der unterschiedlichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Exzellenzcluster und im Rahmen von Sonderforschungsbereichen der DFG (www.wissenschaftsrat.de „Stellungnahme zu den Programmen Sonderforschungsbereiche und Forschungszentren der Deutschen Forschungsgemeinschaft“ vom 30. Januar 2009)? 49. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der unterschiedlichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Graduiertenschulen und im Rahmen von koordinierten Programmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der DFG (www.dfg.de zu Graduiertenschulen)? 50. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erste und zweite Förderlinie (Graduiertenschulen und Exzellenzcluster) von den vorhandenen Förderlinien der DFG (z. B. Sonderforschungsbereiche)? 51. Hat sich aus Sicht der Bundesregierung das parallele Vorhandensein dieser beiden Förderinstrumente bewährt, und sollte dies entsprechend fortgeführt werden? 52. Welchem Zweck dienen die im Rahmen der Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte vergebenen Stipendien, und welche Tätigkeiten wurden von den Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgeführt? 53. Welcher Anteil der Fördermittel aus der Exzellenzinitiative wird für Stipendien verausgabt (bitte getrennt nach Jahren sowie Doktorandinnen und Dok- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5718toranden und Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? 54. Bei wie vielen Stipendien wurde parallel eine Betreuungsvereinbarung mit Qualifizierungszweck (Promotion, Habilitation oder vergleichbares Qualifikationsziel) abgeschlossen (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative seit dem Jahr 2006 aufschlüsseln)? 55. Wie lange betrug die durchschnittliche Laufzeit, und wie hoch war die durchschnittlich gewährte monatliche Förderung der im Rahmen von durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten vergebenen Stipendien (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative 56. Weshalb hat sich die Bundesregierung bereits vor dem Bericht der „Imboden-Kommission“ für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative ausgesprochen? 57. Auf Basis welcher Informationen hat sich die Bundesregierung für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative entschieden? 58. Weshalb hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, bereits am 10. April 2014, im Rahmen ihrer Rede zur Einbringung des Einzelplans 30 des Bundeshaushaltsplans 2014, erklärt, dass bereits Vorschläge über die Neuausrichtung erarbeitet wurden? 59. Auf Basis welcher Informationen wurden diese Vorschläge erarbeitet? 60. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Vorschläge von den Entscheidungen der Fraktionsvorstandsklausur der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die am 16. April 2015 in Göttingen vorgestellt wurden? 61. Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Förderlinie „Zukunftskonzepte“, und welche Bedeutung und Perspektive wird diese Förderlinie aus ihrer Sicht in der geplanten Runde der Exzellenzinitiative haben? 62. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der geplanten Runde der Exzellenzinitiative? 63. Welche Bedeutung sollte eine regionale Verteilung der Förderung durch die Exzellenzinitiative bei ihrer Weiterentwicklung nach Ansicht der Bundesregierung einnehmen? 64. Welche Bedeutung soll nach Ansicht der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative den unterschiedlichen Hochschulprofilen beigemessen werden? 65. Welche weiteren Kriterien, wie beispielsweise Kooperationen bzw. Verbünde oder die Qualität der Lehre, sollten aus Sicht der Bundesregierung bei der geplanten Runde der Exzellenzinitiative eine Rolle spielen? 66. Sollten aus Sicht der Bundesregierung in der geplanten Runde der Exzellenzinitiative auch Fachhochschulen berücksichtig werden (bitte mit Begründung), und wenn ja, in welchem Umfang, und in welcher Form? 67. Was ist unter der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, angekündigten Förderung von „Profilstandorten“ im Rahmen der Exzellenzinitiative zu verstehen, was macht aus Sicht der Bundesregierung einen Profilstandort aus, und wie sollte eine spezifische Förderung solcher Standorte ausgestaltet sein? Drucksache 18/5718 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode68. Gehört es aus Sicht der Bundesregierung zu den Zielen der geplanten Fortsetzung der Exzellenzinitiative, „Spitzenuniversitäten“ dauerhaft zu fördern, und wenn ja, in welcher Form sollte dies geschehen? 69. Sollte aus Sicht der Bundesregierung das Gesamtvolumen der geplanten Runde der Exzellenzinitiative durch eine höhere Beteiligung der Länder aufgestockt werden (bitte mit Begründung)? 70. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner, dass vor allem solche Hochschulen erfolgreich abgeschnitten haben, die von ihren Ländern bereits in der Vergangenheit eine kontinuierliche überdurchschnittliche Förderung erhalten haben, und was leitet sie daraus für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative ab (bitte mit Begründung)? Chancengleichheit 71. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten a) die Summe der weiblichen Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), b) der Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), c) der Anteil der weiblichen Teilzeitbeschäftigten an allen Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), d) der Anteil der weiblichen Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt, an allen Beschäftigten diesen Typs (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln), e) der Anteil des weiblichen befristeten Personals am gesamten befristeten Personal (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch- administrativem Personal aufschlüsseln), f) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der beschäftigten Wissenschaftlerinnen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 72. Aus welchem Grund betrug nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der an den Auswahlverfahren zur Exzellenzinitiative beteiligten Gutachterinnen lediglich 21 Prozent aller Gutachterinnen und Gutachter (vgl. www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2012/ statement_kleiner_exin_120615.pdf)? 73. Hält die Bundesregierung bei diesem Anteil von Gutachterinnen im Auswahlverfahren den Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern für ausreichend berücksichtigt (bitte mit Begründung)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/571874. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Sprecherinnen an der Gesamtzahl der Sprecherinnen und Sprecher von Graduiertenschulen und Exzellenzclustern (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach Graduiertenschulen und Exzellenzcluster aufschlüsseln)? Berlin, den 29. Juli 2015 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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