Lieferungen deutscher Kleinwaffen und leichter Waffen an die Türkei
der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im türkischen Nachbarland Syrien herrscht seit dem Jahr 2011 ein Krieg zwischen dem syrischen Regime und unterschiedlichen bewaffneten Oppositionsgruppen. Während das Regime Assad weiterhin Unterstützung aus Russland und dem Iran genießt, werden sowohl säkulare als auch islamistische und jihadistische Rebellengruppierungen durch westliche Staaten, die Türkei sowie die Golfmonarchien unterstützt und aufgerüstet.
Der deutsche NATO-Partner Türkei spielt bei dieser Unterstützung für islamistische Gruppen die zentrale Rolle, da über die gemeinsame Landgrenze mit Syrien Nachschub an Kämpfern und Material sichergestellt werden kann. Über die offene Duldung und Bestärkung dieser Banden ist der türkische Staat jedoch längst hinausgegangen und hat begonnen, islamistische Gruppen in Syrien militärisch auszubilden und direkt zu bewaffnen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4647).
Die Türkei und Deutschland verbinden jahrzehntelange intensive wirtschaftliche, militärische und politische Beziehungen, auch und gerade im Bereich der militärischen und rüstungsindustriellen Zusammenarbeit. Die Türkei ist seit Jahrzehnten einer der Hauptabnehmer deutscher Waffentechnologie. Auch die türkische Produktion von Waffen in deutscher Lizenz, wie G3, MG3, MP5 und HK33, ist mittlerweile zu einem Normalfall geworden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Waffen und Rüstungsgüter wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Türkei an Gruppen in Syrien abgegeben und bzw. oder verkauft?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Türkei Gruppen in Syrien auch mit deutschen Waffen beliefert?
Den Verkauf welcher Kleinwaffen, leichter Waffen und entsprechender Munition (inklusive Handgranaten, panzerbrechende Infanteriewaffen etc.) an die Türkei hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 genehmigt (bitte nach Empfänger, Jahr, Gegenstand, Stückzahl und Genehmigungswert aufschlüsseln)?
Welche Kleinwaffen und leichten Waffen werden nach Kenntnis der Bundesregierung heute in der Türkei in deutscher Lizenz hergestellt (bitte unter Angabe der exakten Bezeichnung, des Waffentyps, des türkischen Lizenznehmers bzw. Herstellers, des Lizenzgebers, der jährlich hergestellten Stückzahl)?
Welche Munition für Kleinwaffen und leichte Waffen wird heute in der Türkei in deutscher Lizenz hergestellt (bitte unter Angabe der Bezeichnung, des Munitionstyps, des Herstellers, des türkischen Lizenznehmers bzw. Herstellers, des Lizenzgebers, der jährlich hergestellten Stückzahl)?
Welche Kleinwaffen, leichten Waffen, entsprechende Munition und sonstigen Rüstungsgüter haben deutsche Behörden an das türkische Militär, die türkische Polizei, Geheimdienste und paramilitärische Einheiten bzw. Organisationen seit dem Jahr 2010 abgegeben bzw. verkauft (bitte nach Empfänger, Jahr, Gegenstand, Stückzahl und Preis bzw. Abgabewert aufschlüsseln)?
Welche Kleinwaffen, leichten Waffen und entsprechende Munition (inklusive Handgranaten, panzerbrechende Infanteriewaffen, Sturmgewehre etc.) aus Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) wurden der Türkei seit dem Jahr 1990 verkauft oder überlassen (bitte nach Empfänger bzw. Behörde, Jahr, Gegenstand, Stückzahl und ggf. Genehmigungswert aufschlüsseln)?
Für den Reexport von ursprünglich an die Türkei gelieferten Waffen und Rüstungsgüter in jeweils welche Länder hat die Türkei seit dem Jahr 2005 Anträge gestellt, und wie wurden die Anträge seitens der Bundesregierung jeweils entschieden (bitte unter Angabe der exakten Bezeichnung der Waffen bzw. Güter, der Stückzahl und des Datums des Antrags und des Bescheids)?
Wurden vonseiten der Türkei Anträge zum Reexport von Waffen und Rüstungsgütern gestellt, die die Türkei nach dem Jahr 1990 aus Beständen der NVA bezogen hat, an welche Länder sollten die jeweiligen Reexporte erfolgen, und wie wurden die Anträge seitens der Bundesregierung jeweils beschieden (unter Angabe der exakten Bezeichnung der Waffen bzw. Güter, der Stückzahl und des Datums)?
Komplementärgenehmigungen für welche Kleinwaffen, leichten Waffen und entsprechende Munition zur Ausfuhr in die Türkei wurden seit dem Jahr 2010 ausgeschöpft (bitte jeweils unter Angabe des Datums der Beantragung der jeweiligen Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz – KWKG –, Stückzahl, Warencode, Wert, Art der Endverwendung, Monat und Art der Ausfuhr)?
Welche Sammelausfuhrgenehmigungen für die Türkei im Zusammenhang mit der Lizenzproduktion von leichten Waffen und Kleinwaffen wurden seit dem Jahr 2010 erteilt (bitte unter Angabe der Güterbeschreibung, des Höchstwertes, des Empfängers – staatlich oder nichtstaatlich – und nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Weitergabe von deutschen Waffen und sonstigen Rüstungsgütern von der Türkei an Gruppen in Syrien?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Weitergabe von in der Türkei in deutscher Lizenz hergestellten Waffen, Munition und Rüstungsgütern an Gruppen in Syrien?
Sind der Bundesregierung konkrete Fälle von deutschen Waffenexporten in die Türkei bekannt, die in den Händen bewaffneter syrischer Oppositionsgruppen gelandet sind?
Wenn ja, welche?
Welche Rebellengruppierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die türkischen Waffenweitergaben gegebenenfalls in den Besitz deutscher Waffen bzw. in deutscher Lizenz hergestellter Waffen gekommen?
Sind der Bundesregierung Fälle von Verletzungen der Endverbleibserklärung bei Waffenexporten durch die Türkei bekannt?
Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 aus eigener Initiative die Einhaltung von Endverbleibserklärungen durch die Türkei überprüft?
Wenn ja, wie oft, mit welchem Ergebnis, und aus welchem Anlass?
Waren die Kenntnisse der Bundesregierung über die Bewaffnung syrischer Oppositionsgruppen durch die Türkei Anlass für Konsultationen mit türkischen Stellen?
Wenn ja, wann, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Stellt die Weitergabe von Waffen bzw. Rüstungsgütern an bewaffnete Gruppierungen in innerstaatlichen Konflikten und bzw. oder Kriegen (gegebenenfalls ohne Beantragung von Reexportgenehmigungen) nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich eine Verletzung von Endverbleibserklärungen dar?
Stellt die Weitergabe von Waffen bzw. Rüstungsgütern an Gruppierungen, die in den von ihnen beherrschten Gebieten schwere und schwerste Menschenrechtsverletzungen sowie Kriegsverbrechen begehen, nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich eine Verletzung von Endverbleibserklärungen dar?