Möglicher Einfluss des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes auf die Korrekturen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Juli-Ausgabe seines Newsletters „aktuell“ begrüßt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, angekündigten Korrekturen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes. Darin heißt es: „Offensichtlich haben die guten Argumente der Branche überzeugt. Insbesondere die Entbürokratisierung bei der Arbeitszeitdokumentation war längst überfällig und stellt definitiv einen Schritt in die richtige Richtung dar. Noch sind aber nicht alle Stolpersteine aus dem Weg geräumt. Nachbesserungsbedarf gibt es weiterhin, insbesondere bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.“ (www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/DEHOGA_zu_Nachbesserungen_beim_Mindestlohn_150701.pdf). Hier stellt sich die Frage, mit welchen Argumenten die DEHOGA die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles überzeugen konnte und welcher Nachbesserungsbedarf bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes angemeldet wurde.
Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erwähnte jüngst in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“: „Wenn Sie zwölf Arbeitsstunden am Tag […] aufschreiben, ist nicht der Mindestlohn ihr Problem […]. Aber Sie dokumentieren damit einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz und landen in der Illegalität“ (DER SPIEGEL 16/2015, Seite 75). Daraus leitet sich die Frage ab, worauf die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Schwerpunkt ihrer Korrekturen bei den Dokumentationspflichten gelegt hat: Der Verfolgung des Agierens einiger Arbeitgeber in der Illegalität oder der Schaffung eines weiteren Schlupflochs für eben diese. Die Generalsekretärin der SPD, Yasmin Fahimi, stellte dazu fest, dass „wer es als Arbeitgeber nicht schafft, einen Stundenzettel ordentlich auszufüllen, ist entweder ein Gauner oder schlichtweg zu doof.“ (www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/arbeitgeber-veraergertentweder-gauner-oder-zu-doof-fahimi-post-loest-shitstorm-aus_id_4517021.html).
Gewerkschaften und Beschäftigte aus diesem Bereich beklagen hingegen ungerechte Bezahlung und viele unbezahlte Überstunden (www.swr.de/zur-sacherheinland-pfalz/miese-arbeitsbedingungen-in-rheinland-pfaelzischen-restaurants/-/id=7446566/did=15496654/nid=7446566/1i2p3id/). Es gilt zu klären, ob es sich hier um Einzelfälle oder um die Normalität und damit um eine Strategie handelt.
Drucksache 18/5735 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEs wird gebeten, alle Fragen bezogen auf Beschäftigte in den Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes gemäß dem systematischen Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit von 2010 unter Heranziehung folgender Berufsgruppen zu beantworten: Berufshauptgruppe „Tourismus, Hotel- und Gaststättenberufe“ (Nummer 63) und speziell die Berufsgruppen „Tourismus und Sport“ (Nummer 631), „Hotellerie“ (Nummer 632) und „Gastronomie“ (Nummer 633).
Soweit vorhanden wird darüber hinaus gebeten, bei allen entsprechenden Fragen sowohl die Werte für die Berufshauptgruppe Nummer 63 als auch für die genannten Berufsgruppen anzugeben. Falls keine Daten nach der Berufsklassifikation vorliegen, wird gebeten, entsprechende Daten für das „Gastgewerbe – Abschnitt I“ der Wirtschaftsklassifikation des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 zu verwenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wann und wie oft fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in der 18. Wahlperiode Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Vertretern der DEHOGA statt, und wer hat daran teilgenommen?
Was war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Inhalt dieser Gespräche?
Welche weitergehenden Forderungen, z. B. zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, hat die DEHOGA nach Kenntnis der Bundesregierung beim BMAS angemeldet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Arbeitgeber bis zum Jahr 2015 häufig nicht dazu in der Lage waren, Mehrarbeit zu dokumentieren, da Arbeitszeiten nicht erfasst wurden und die Gründe dafür, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Wie viele Beschäftigte in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen tätig (bitte nach Vollzeit bzw. Teilzeit, Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2014 entwickelt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der befristet und unbefristet Beschäftigten in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei den Neueinstellungen in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen in den Jahren 2004 bis 2014 (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Wie hoch war im gleichen Zeitraum die Übernahmequote?
Wie viele Leiharbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen in den Jahren 2007 bis 2014 tätig (bitte jährlich ausweisen und nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitsverhältnisse in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach weniger als drei Monaten und nach mehr als drei Monaten beendet (bitte für den letzten verfügbaren Zeitraum in absoluten Zahlen und in Prozent angeben), und wie lang ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen?
Wie viele Beschäftigte in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, und wie viele haben eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit, und wie viele eine Vollzeitarbeit (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2014 entwickelt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Arbeitszeit von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Vollzeit bzw. Teilzeit, Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte sowohl die absoluten Zahlen als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Teilzeit und Vollzeit unterscheiden)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahlen und die Anteile von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor, die überlange Arbeitszeiten, Samstags- und Wochenendarbeit, Arbeitszeiten am Abend und in der Nacht oder in Schichtmodellen haben (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Alter, Geschlecht und Bundesland differenzieren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Arbeit auf Abruf in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor, und wie hat sich Arbeit auf Abruf in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen seit dem Jahr 2004 geleistet, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jährlich ausweisen und nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht die Zahl der bezahlten Überstunden bei den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bruttostundenlohn und das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt von Beschäftigten in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, und wie hoch ist dieses Entgelt im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2014 entwickelt?
Welche Tarifgefüge finden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen Anwendung?
Wie viele Beschäftigte in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Tariflohn nach den einzelnen Tarifgefügen, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ecklohngruppe für diese Beschäftigten in den jeweiligen Tarifgefügen nach fünf und nach zehn Jahren Berufserfahrung?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, und wie hoch ist der Anteil im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter sowie Bundesland differenzieren)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und den Anteil von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, die ergänzend zu ihrem Lohn aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben und jährlich rückwirkend bis zum Jahr 2007 darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter sowie Bundesland differenzieren)?
Wie hoch waren seit dem Jahr 2007 jeweils die Finanzmittel, die für aufstockende Leistungen nach dem SGB II für die Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen verausgabt wurden (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über durchgeführte Berufswechsel von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor (wenn möglich im Vergleich zu anderen Berufsgruppen darstellen)?
Wie lange waren die Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung vor ihrem Berufswechsel in ihrem Beruf tätig?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Motivation der Beschäftigten zu einem Berufswechsel vor?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Rentenzugangsalter von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen (bitte nach Geschlecht und Bundesland differenzieren)?
Wie hat sich das durchschnittliche Rentenzugangsalter im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2014 entwickelt?
Wie lange verbleiben Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, differenziert nach Alterskohorten im Erwerbsleben (bitte ab dem 45. Lebensjahr in Fünfjahresschritten und ab dem 60. Lebensjahr in einzelnen Jahren darstellen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in den Berufen Tourismus und Sport, Hotellerie und Gastronomie, die bis zum regulären Renteneintritt im Beruf verbleiben (bitte nach Geschlecht und Bundesland differenzieren)?
Wie viele Beschäftigte in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen treten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit dem Jahr 2004 in eine Erwerbsminderungsrente bzw. in eine Erwerbsunfähigkeitsrente ein (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Erkrankungen bei Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor, und wie hoch ist diese Zahl im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Alter, Geschlecht sowie Bundesland differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die den Arbeitsunfähigkeitstagen zugrunde liegenden Diagnosegruppen?
Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage in Millionen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 bei Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich zu den Jahren 2000 bis 2010 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesland differenzieren)?
Wie viele durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 bei Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich zur Gesamtwirtschaft zu den Jahren 2000 bis 2010 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Welche Beschäftigtengruppe in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen weist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2011 besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen auf (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Erkrankungen in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen verursacht wurden, und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich zu den Jahren 2000 bis 2010 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische Belastungsformen, denen Beschäftigte in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen durch ihre Arbeit ausgesetzt sind?
Welche Berufe und welche Tätigkeiten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2014 die Zahl der Arbeitsunfälle von Beschäftigten in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen entwickelt (bitte nach Geschlecht und Bundesland differenzieren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine zunehmende Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihren Kenntnissen über die Arbeitsbedingungen in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen?