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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zur Kritik am Vergabeverfahren der Unabhängigen Patientenberatung

Bewertung der Qualität der Arbeit der Unabhängigen Parientenberatung Deutschlands (UPD), Ergebnisse der externen Evaluation, Neuvergabe der Mittel, Durchführung des Vergabeverfahrens, Anforderungskriterium &quot;Unabhängigkeit und Neutralität&quot;, mögliche Verfahrensfehler, Einsichtnahme in Bieter-Unterlagen, Bewerbung der Sanvartis GmbH, Bedenken der Beiratsmitglieder in der Entscheidungsphase, Patientenbeauftragter, Alternativen für die Auswahl des Fördermittelempfängers<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

26.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/575305.08.2015

Zur Kritik am Vergabeverfahren der Unabhängigen Patientenberatung

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einem Brief an den Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, kritisieren Mitglieder des Beirats der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) aus Wissenschaft und Patientenvertretung viele Punkte des Vergabeverfahrens der Mittel für die Durchführung der Unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung in Deutschland nach § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V (www.dag-shg.de/data/Andere/2015/UPD-Beirat-Offener-Brief-Groehe.pdf). Die vier Professorinnen und Professoren legen dar, dass nach ihrer Ansicht die Vergabe an das Call-Center-Unternehmen Sanvartis GmbH eine Fehlentscheidung gewesen sei. So sei dessen Präsentation „sowohl fachlich inakzeptabel als auch in ihrer quantitativen Darstellung weder substanziell belegt noch plausibel erläutert. Zudem musste bereits zu diesem Zeitpunkt wegen diverser Interessenkollisionen die Frage der Unabhängigkeit und Neutralität seitens der gewerblichen Anbieter klar verneint werden.“

Bereits am 10. Juli 2015 zeigten sich die Beiratsmitglieder in einer Pressemitteilung „entsetzt über die uns völlig unverständliche Entscheidung, die erfolgreiche Arbeit der UPD zu beenden“ (www.rps.paritaet.org/index.php?id=630 &no_cache=1&size=normal&tx_ttnews%5Btt_news%5-D=10493&tx_ttnews %5BbackPid%5D=630).

Die Bundesregierung ist über den Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, als Vorsitzenden und über weitere Mitglieder im Beirat der UPD an dem Verfahren maßgeblich beteiligt. Der Staatssekretär Karl-Josef Laumann schreibt auf seiner eigenen Website: „Bei der Unabhängigkeit der Patientenberatung dürfen unter keinen Umständen Abstriche gemacht werden. Daher habe ich meine Zustimmung jederzeit davon abhängig gemacht, dass Neutralität und Unabhängigkeit sowie ein hohes Maß an Qualität, Regionalität und Bürgernähe gewährleistet sind.“ (www.karl-josef-laumann.de/index.php?option=com_content&view=artic-le&id=1627: ausschreibung-der-unabhaengigen-patientenberatung-kurz-vor-dem-abschluss &catid=1:presse&Itemid=15). Die Patientenberatung wird seit ihrem Bestehen durch einen Verbund gemeinnütziger Organisationen und Einrichtungen getragen (Sozialverbände, Verbraucherzentralen, Patientenberatungsstellen). In der Vergangenheit hatte die UPD auf Grundlage der Patientenbeschwerden auch Kritik an gesetzlichen Krankenkassen geübt. Würde die UPD ihre Arbeit einstellen müssen, hätte dies auch eine Schwächung der beteiligten nichtkommerziellen Organisationen sowie der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zur Folge.

Drucksache 18/5753 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWenn die Angaben der Beiratsmitglieder auch nur teilweise zutreffen, ist die vom GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung beschlossene Vergabe nicht haltbar. Inzwischen wurde eine Online-Petition gegen die Entscheidung von GKV-Spitzenverband und dem Patientenbeauftragten gestartet (www.change.org/p/unabh%C3%A4ngigkeitder-patientenberatung-in-gefahr-bewahren-sie-die-unabh%C3%A4ngigkeitder-upd).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der geleisteten Arbeit der UPD seit ihrem Bestehen?

2

Welche Ergebnisse bezüglich der Qualität hat die externe Evaluation der UPD durch das beauftragte Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) erbracht?

3

Inwiefern hat sich der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, bei der Neuvergabe der Mittel für die Durchführung der Unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung in Deutschland nach § 65b SGB V dafür eingesetzt, dass die Erhöhung der Mittel überwiegend in die Telefonberatung fließen soll?

4

Inwiefern kann die Bundesregierung, die über den Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten und über weitere Mitglieder im Beirat der UPD an der Neuvergabe der Mittel für die Durchführung der Unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung in Deutschland nach § 65b SGB V maßgeblich beteiligt ist, bestätigen, dass die wissenschaftlichen Mitglieder des Beirats erhebliche Bedenken dagegen geäußert haben, die Erhöhung der Mittel nicht zum Ausbau der Beratungsstellen vor Ort einzusetzen, sondern überwiegend in die Telefonberatung fließen zu lassen?

5

Welche Position haben die Bundesregierung (vertreten durch ihre Mitglieder im Beirat der UPD) sowie der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung bezüglich der Gewichtung des Anforderungskriteriums „Unabhängigkeit und Neutralität“, das die zukünftigen Betreiber zu wahren haben, eingenommen?

6

Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Feststellung der Beiratsmitglieder überein, der zufolge die „Unabhängigkeit und Neutralität“ die zentralen Anforderungen für den künftigen Betreiber der Patientenberatung darstellen?

7

Inwiefern stimmt es, dass die Forderung aus dem Beirat, dieses Kriterium müsse mit mindestens 50 Prozent in eine Gesamtbewertung einfließen, zurückgewiesen wurde, und nach Protest lediglich eine Erhöhung der initial festgelegten 10 Prozent auf 15 Prozent der gesamten Bewertung erfolgte?

8

Wie positionierte sich in dieser Frage der Patientenbeauftragte als Vorsitzender des Beirats?

9

Wie positionierten sich die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Bundesministerium für Gesundheit – BMG, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV) in der Frage der geforderten Erhöhung des Kriteriums?

10

Inwieweit hält die Bundesregierung die Bewertung des Kriteriums der Unabhängigkeit und Neutralität mit 15 Prozent für ausreichend?

11

Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass die Mitglieder des Beirats bereits nach der Bieterpräsentation Ende März 2015 die Ausführungen der gewerblichen Bieter als sowohl fachlich inakzeptabel als auch in deren quantitativen Darstellung weder substanziell belegt noch plausibel erläutert einstuft?

Um welche Vorbehalte hat es sich dabei im Einzelnen gehandelt?

Inwieweit wurden die hier vorgebrachten Vorbehalte in der weiteren Beratung berücksichtigt?

12

An welchen Sitzungen des Beirats seit der Ausschreibung haben die gesetzlich vorgeschriebenen Vertreterinnen und Vertreter des BMG und des BMJV teilgenommen, und an welchen nicht?

Aus welchen Gründen haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung jeweils nicht teilgenommen?

13

Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass die wissenschaftlichen Mitglieder des Beirats bereits im März 2015 wegen Interessenkollisionen die Frage der Unabhängigkeit und Neutralität der Firma Sanvartis GmbH verneinten?

14

Wie erfolgte die weitere Aushandlung mit den Bietern?

Wurden die Mitglieder des Beirats aus Wissenschaft und Patientenorganisationen an den weiteren Verhandlungen beteiligt, und wenn nein, warum nicht?

15

An welchen Sitzungen des Beirats, bei denen es auch um die Ausschreibung ging, haben jeweils Vertreterinnen und Vertreter des BMG und bzw. oder des BMEL bzw. BMJV teilgenommen?

16

Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben aus einem Brief der wissenschaftlichen Mitglieder des Beirats der UPD vom 15. Juli 2015 bestätigen oder dementieren, demzufolge die schließlich am 15. Juni 2015 stattgefundene Sitzung des Beirats, auf der der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte Karl-Josef Laumann die geplante Vergabe an einen gewerblichen Bieter verkündete, drei Mal terminlich verlegt wurde?

17

Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Nachfragen hinsichtlich der Bedenken, die aus dem Beirat im März 2015 vorgetragen worden waren, von den mit der Vergabeentscheidung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GKV-Spitzenverbandes beantwortet?

18

Stimmt es, dass die Nachfragen überwiegend mit Hinweis auf formale Bezugspunkte zurückgewiesen wurden?

19

Kann die Bundesregierung die Aussage aus dem Brief der wissenschaftlichen Mitglieder im UPD-Beirat an das BMG vom 15. Juli 2015 bestätigen oder dementieren, dass deren Nachfragen teilweise mit unklaren, zum Teil widersprüchlichen und zum Teil, wie sich später herausgestellt habe, unrichtigen Angaben beantwortet worden sind?

20

Aus welchem Grund ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine weitere Beiratssitzung für den 29. Juni 2015 angesetzt worden?

21

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass „der eindringliche Hinweis des Beirats, dass der im § 65b SGB V gesetzlich geregelte Beratungsauftrag des Beirats bei der Vergabe damit unterlaufen wird“ (vgl. Brief der wissenschaftlichen Mitglieder im UPD-Beirat an das BMG vom 15. Juli 2015) zu der Ansetzung einer neuen Beiratssitzung führte?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein Schreiben vom 16. Juni 2015, worin angemahnt wurde, dem Beirat die finalen Angebote der Bieter zur weiteren Beratung zur Kenntnis zu geben?

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, dass dies mit Schreiben vom 18. Juni 2015 durch den GKV-Spitzenverband zurückgewiesen wurde?

23

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ausschließlich eine Einsichtnahme in die Beratungsunterlagen in den Räumen des GKV-Spitzenverbandes in Aussicht gestellt wurde, und trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus zu, dass einem Mitglied des Beirats trotz Voranmeldung am 19. Juni 2015 dies unter Verweis auf die Krankheit der zuständigen Mitarbeiterin verwehrt wurde, so dass der Beirat erst während der Sitzung am 29. Juni 2015 Gelegenheit zur Einsicht der mehrere hundert Seiten umfassenden Angebote der Bieter bekam?

24

Wann hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Mitglieder des Beirats zum ersten Mal darüber informiert, dass die Bewerbung der Sanvartis GmbH favorisiert wurde?

25

Trifft es zu, dass die finalen Angebote dem Beirat nicht zur weitergehenden Lektüre überlassen wurden?

26

Wie viele Seiten umfassten die Angebote, insbesondere das favorisierte Angebot der Sanvartis GmbH?

27

Kann die Bundesregierung die Angaben der wissenschaftlichen Mitglieder des Beirats der ZIPD dementieren oder bestätigen, dass beispielsweise bei Angaben zum Budget des vom GKV-Spitzenverband und dem Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten favorisierten Bieters nicht nur – wie zuvor in den Informationen an den Beirat mündlich erklärt – wenige, sondern vielmehr umfassende und substanzielle Änderungen in den Geboten erfolgt waren?

28

Stimmen nach Kenntnis der Bundesregierung Angaben der wissenschaftlichen Mitglieder des Beirats der UPD, dass deren „Nachfragen und Vorbehalte von Seiten des GKV-Spitzenverbands umstandslos abgewehrt“ wurden und auch die von Beiratsmitgliedern schriftlich eingereichten Bedenken (Schreiben vom 6. und 9. Juli 2015) „weder Würdigung noch Berücksichtigung“ fanden?

29

Welche Nachfragen und Vorbehalte haben die Mitglieder des Beirats in ihren Schreiben vom 6. und 9. Juli 2015 geäußert?

Inwiefern fanden diese Fragen und Vorbehalte in der Entscheidungsfindung Berücksichtigung?

30

Inwiefern waren die Bundesregierung bzw. deren Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter über grundsätzliche sowie konkrete Bedenken der Beiratsmitglieder in der Entscheidungsphase informiert, und inwiefern hat der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte als Vorsitzender des Beirats sowie Mitentscheider im Vergabeverfahren die Zurückweisung dieser Bedenken begründet?

31

Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Kritik der wissenschaftlichen Mitglieder des Beirats der UPD zu, dass der Beirat nicht in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Form beteiligt wurde und insofern ein Verfahrensfehler vorliegt?

32

Welche Folgen haben derartige mögliche Verfahrensfehler in einem Vergabeverfahren?

33

Inwieweit wurden die von den Beiratsmitgliedern geäußerten Vorbehalte durch die Vergabestelle nach Kenntnis der Bundesregierung berücksichtigt und gewürdigt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

34

Inwiefern musste bei der Ausschreibung nach den gesetzlichen Vorgaben das kartellrechtliche Vergaberecht Anwendung finden?

a) Inwiefern handelt es sich bei dem GKV-Spitzenverband um einen öffentlichen Auftraggeber?

b) Inwiefern handelt es sich bei dem gesetzlichen Auftrag nach § 65b SGB V um einen öffentlichen Auftrag?

c) Welche Regelungen hätten zur Anwendung kommen müssen, wenn keine kartellrechtliche Ausschreibung gefordert ist?

d) Inwiefern wäre auch eine sozialrechtliche Ausschreibung rechtmäßig gewesen?

e) Inwiefern wäre entsprechend der Ausnahmeregelungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eine nichtkartellrechtliche Ausschreibung möglich bzw. geboten gewesen?

f) Inwiefern spricht das Einflussnahmeverbot von Seiten des GKV-Spitzenverbands gegen die Zulässigkeit einer Anwendung des Kartellrechts?

g) Inwiefern durfte bei der Ausschreibung nach den gesetzlichen Vorgaben das kartellrechtliche Vergaberecht überhaupt Anwendung finden?

35

Inwiefern hätte die Verlängerung oder Neuvergabe der unabhängigen Patienten- und Verbraucherberatung nach § 65b SGB V auch ohne Ausschreibung erfolgen dürfen?

36

Welche weiteren Alternativen für die Auswahl des Fördermittelempfängers kommen nach Ansicht der Bundesregierung in Betracht?

Berlin, den 5. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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