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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Tafeln - Entwicklung, Praxis und Stellung im System sozialer Hilfen in Deutschland

Rolle der Tafeln im Gefüge sozialer Hilfen, rechtliche Grundlage, Regulierung des Leistungszugangs, anspruchsberechtigte Personen, Anzahl der Bezieher einer Sozialleistung; Qualität der weitergereichten Lebensmittel, Qualitätskontrolle, Funktionsweise des &quot;vereinfachten Dokumentationsverfahrens&quot;; Entwicklung der Tafeln, Expansion des Tafelwesens und Versagen staatlicher Sozialpolitik; Unterstützung der Tafelarbeit durch Bund und Länder, Einsatz von Bundesfreiwilligen, Bewilligung von Ein-Euro-Jobs, Einlösbarkeit von Gutscheinen aus dem Bereich des SGB II oder des Asylrechts<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/581218.08.2015

Tafeln – Entwicklung, Praxis und Stellung im System sozialer Hilfen in Deutschland

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Azize Tank, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Grundidee der Tafelbewegung beschreibt der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. wie folgt: „In Deutschland gibt es Lebensmittel im Überfluss – und dennoch herrscht bei vielen Menschen Mangel. Die Tafeln bemühen sich um einen Ausgleich: Sie sammeln ,überschüssige‘, aber qualitativ einwandfreie Lebensmittel und geben diese an Bedürftige weiter.“

Die Tafelbewegung hat seit der Gründung der ersten Tafel in Berlin im Jahr 1993 eine erhebliche quantitative Ausweitung, regionale Verbreitung und inhaltliche Differenzierung erfahren. Nach Angaben des im Jahr 1995 gegründeten Bundesverbands Deutsche Tafel e. V. existieren aktuell bundesweit etwa 900 Tafeln mit mehr als 3 000 Tafel-Läden und Ausgabestellen. Etwa 60 000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer seien für die Tafeln im Einsatz. Circa 1,5 Millionen Menschen nähmen die Angebote der Tafeln in Anspruch. Wie viele Menschen nach den selbstgesetzten Regeln der Tafeln in Grundsatz die Angebote in Anspruch nehmen dürfen, ist nicht bekannt. Der genaue Umfang der geleisteten Unterstützung bleibt ebenso unklar.

Mit der Expansion der Tafeln ging ein Prozess der Institutionalisierung und Monopolisierung einher. Ein Bundesverband wurde gegründet, Grundsätze wurden verabschiedet und der Name „Tafel“ urheberrechtlich geschützt sowie mehrfach gerichtlich verteidigt. Die Tafeln sind somit zu einem etablierten Bestandteil des sozialen Hilfeangebots in Deutschland geworden.

Die Expansion des Tafelwesens ist aber nicht ohne Kritik geblieben. Insbesondere folgende Aspekte werden kritisch bewertet (vgl. u. a. Stefan Selke: Kritik der Tafeln in Deutschland – Ein systematischer Blick auf ein umstrittenes gesellschaftliches Phänomen, in: ders. (Hrsg.) Kritik der Tafeln in Deutschland. 2010; ders.: Tafeln in Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme zum 20-jährigen Bestehen, in: Soziale Sicherheit 5/2013; „Aktionsbündnis Armgespeist“, http://aktionsbuendnis20.de/ueber-uns.html):

  • Die Ausweitung des Tafelwesens zeigt massive Defizite bei der sozialstaatlichen Unterstützung von Hilfebedürftigen auf: Offenkundig sind die öffentlichen Leistungen unzureichend, wenn die betroffenen Personen Nahrungsmittel bei den Tafeln beschaffen (müssen). Dies betrifft verschiedene Sozialleistungen, insbesondere aber die Grundsicherungsleistungen.
  • Die Tafeln übernehmen als private Akteure faktisch einen Teil der Existenzsicherung. Die unzureichende öffentliche Leistungsgewährung erscheint angesichts der Existenz von Tafeln eher hinnehmbar. Die Zuständigkeit wird damit tendenziell vom Sozialstaat zur privaten Fürsorge verschoben. Gleichzeitig sind die Leistungen der Tafeln volatil, d. h. nicht flächendeckend, nicht bedarfsdeckend und nicht einmal berechenbar, da der Umfang der Leistungen von Spenden abhängig und damit systematisch nicht kontrollierbar ist.
  • Die Tafeln helfen mit der Lebensmittelverteilung bei akuter Not, sie leisten aber keinen Beitrag zur Vermeidung oder sozial nachhaltigen Überwindung von Armut und Not.
  • Die Tafeln haben sich durch ihr Wachstum zu einem „System der Armutsversorgung“ entwickelt. Die Existenz von Tafeln erscheint zunehmend als normal und alternativlos. Die Tafeln funktionieren aber nicht auf der Grundlage von sozialen Rechten gleichberechtigter Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sondern auf der Grundlage von „mildtätiger Gabe“. Die Tafelnutzerinnen und Tafelnutzer sind nicht Berechtigte, sondern Bittstellende. Es werden Almosen vergeben. Dies entspricht einem Rückfall hinter Sozialstaatsprinzipien hin zu überwunden geglaubten Mustern der Armenfürsorge.
  • Aus der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer erscheinen die Tafeln als „schambesetzte Stressräume“, in denen ein Rest von Stigmatisierung unabhängig vom konkreten Verhalten der Tafelhelferinnen und Tafelhelfer bestehen bleibt. Tafelnutzerinnen und Tafelnutzer werden auch in ihrer Selbstwahrnehmung „gemeinsam ausgegrenzt“. Dies entspricht nicht sozialer Teilhabe.

Der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. führt seinerseits die Expansion des Tafelwesens auf Versagen der staatlichen Sozialpolitik zurück. Der (damalige) Vorsitzende des Dachverbandes führt aus: „Es ist nicht hinnehmbar, wie groß die sozialen Gegensätze in unserer Gesellschaft geworden sind. […] Bürgerschaftliches Engagement kann vieles bewirken, es entbindet den Staat aber ganz sicher nicht von der Fürsorgepflicht für seine Bewohner. Daseinsvorsorge ist Aufgabe des Staates – und muss es bleiben […] Nichts wünschen wir uns mehr, als dass es keine Tafeln geben müsste.“ (Gerd Häuser: 20 Jahre Tafeln in Deutschland. 20 Jahre außerordentliches zivilgesellschaftliches Engagement – 20 Jahre Versagen der staatlichen Sozialpolitik, in Feedback 2013, S. 4 f.). Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Tafel 2013 hat der Dachverband ein Papier für ein solidarisches Deutschland formuliert, in dem u. a. eine nationale Strategie zur Vermeidung von Armut, ein unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung gegen Armut und zahlreiche konkrete Einzelmaßnahmen gefordert werden („Armut verhindern – Wohlstand gerecht verteilen“, www.tafel.de/aktuelles/forderungen/armut-verhindern.html, vgl. auch Pressemitteilungen vom 26. Mai 2014 und 1. Juni 2015 mit ähnlichen Forderungen).

Angesichts des 20. Jahrestags der Gründung des Dachverbands der Tafeln ist die Bundesregierung aufgefordert, umfassend Auskunft über ihre Einschätzung der Tafeln zu geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Rolle nehmen Tafeln nach der Auffassung der Bundesregierung im Gefüge der sozialen Hilfen aktuell ein, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

2

Ist es hinnehmbar, dass Tafeln expandieren und sich vom Ziel der Armutsbekämpfung distanzieren, indem sie auf ihre Rolle bei der Armutslinderung verweisen? Welche Signale werden so gesetzt?

3

Auf welcher rechtlichen Grundlage agieren die Tafeln?

a) An welcher Stelle in den Sozialgesetzbüchern sind die Tafeln definiert, normiert und mit welchen Aufgaben betraut?

b) An welcher Stelle findet sich ansonsten eine rechtliche Definition, Normierung und Regulierung der Tafeln?

c) Inwieweit bewertet die Bundesregierung die Regulierung der Tafeln über die sog. Tafel-Grundsätze des Bundesverbandes als ausreichend?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Regulierung des Zugangs zu Leistungen der Tafeln, und welche Rechte bzw. Ansprüche können die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber den Tafeln geltend machen?

5

Wie viele Personen können nach den Tafel-Grundsätzen (Grundsatz 1 mit Verweis auf § 53 der Abgabenordnung) Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen?

a) Wie viele Personen haben aktuell Bezüge bis zu 1 200 Euro pro Monat (Vierfache des Regelsatzes)? Wie viele Alleinstehende bzw. Alleinerziehende haben Bezüge bis zu 1 500 Euro pro Monat (Fünffache des Regelsatzes)?

b) Wie viele Personen erhalten Leistungen nach dem aa) Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, bb) Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, cc) Wohngeldgesetz, dd) Bundesversorgungsgesetz (§ 27a) und ee) Kinderzuschlag (§ 6a des Bundeskindergeldgesetzes)?

6

Wer kontrolliert die Qualität der weitergereichten Lebensmittel, um eine gesundheitliche Gefährdung der Tafelnutzerinnen und Tafelnutzer auszuschließen?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualität der weitergereichten Lebensmittel aufgrund dieser Kontrollen, und wo sind die Kontrollergebnisse ggf. dokumentiert?

8

Wie sieht konkret das „vereinfachte Dokumentationsverfahren“ aus, mit dem die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht) für die besondere Situation der Tafeln angepasst wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7972), und inwieweit hat sich diese Regel in der Praxis zwischenzeitlich bewährt?

9

Welche Rolle im Gefüge der sozialen Hilfen sollten Tafeln nach Auffassung der Bundesregierung in der Zukunft spielen?

10

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu der Entwicklung der Tafeln in Bezug auf folgende Aspekte (sofern möglich, bitte auch länderspezifische Daten ausweisen):

a) Anzahl der Tafeln bundesweit in der zeitlichen Entwicklung seit 1993,

b) Anzahl der helfenden Personen in der zeitlichen Entwicklung seit 1993,

c) Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer in der zeitlichen Entwicklung seit 1993,

d) soziale Zusammensetzung der Nutzerinnen und Nutzer,

e) Menge der verteilten Lebensmittel in der zeitlichen Entwicklung seit 1993,

f) Menge der verteilten Lebensmittel pro Nutzer in der zeitlichen Entwicklung seit 1993,

g) Umfang sonstiger Leistungen im der zeitlichen Entwicklung seit 1993,

h) räumliche Verteilung der Angebote der Tafeln in Deutschland?

11

Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung für das massive Wachstum des Tafelwesens verantwortlich?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die eingangs genannten Kritikpunkte am Tafelwesen, und welche Konsequenzen zieht sie (bitte je einzeln kommentieren)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. selber den systematischen Zusammenhang zwischen der Expansion des Tafelwesens und dem „Versagen staatlicher Sozialpolitik“ herstellt, und welche Folgerungen ergeben sich für staatliches Handeln aus Sicht der Bundesregierung?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Soziologen Stefan Selke, der die Schaffung einer verlässlichen Faktenbasis zu den Tafeln fordert, bei der im Mittelpunkt „eine ehrliche Bilanzierung und Dokumentation der langfristigen Neben-, Folge- und Schattenkosten auf der Ebene der nationalen Armutsberichterstattung“ stehen müsse (vgl. Stefan Selke 2013, a. a. O. S. 172), und welche Konsequenzen zieht sie?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die in dem eingangs zitierten Papier aufgestellten politischen Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Tafel e. V. aus dem Jahr 2013, und welche Schlüsse ergeben sich daraus?

16

In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Tafeln?

17

Wie viele Bundesfreiwillige leisten pro Jahr ihren Dienst bei einer Tafel?

18

Wie viele Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante) wurden pro Jahr bei den Tafeln bewilligt und besetzt (bitte auch nach Bundesländern differenzieren)?

19

In welcher Form unterstützen die Bundesländer die Arbeit der Tafeln?

20

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Bezieherinnen oder Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf die Inanspruchnahme der Tafelleistungen verwiesen wurden, und wenn ja, wie steht die Bundesregierung dazu?

21

Sind Gutscheine, die anstelle von Barleistungen im Bereich des SGB II oder des Asylrechtes ausgegeben werden, in den Tafeln einlösbar oder womöglich teilweise sogar an die Einlösung in einer Tafel gebunden?

Berlin, den 18. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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