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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

Entwicklungen seit 2008: von Zinssenkungen und Beitragserhöhungen betroffene Unternehmen bzw. Versicherte, Rechnungszinsen, branchendurchschnittliche reale Verzinsung, Beitragsaufkommen und Leistungsausgaben, Alterungsrückstellungen; ausbleibende Rechnungszinssenkungen durch die BaFin, Schutz Versicherter vor Beitragssprüngen im Alter<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/583119.08.2015

Mögliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) von der Höhe der Verzinsung ihrer Anlagen abhängig. Denn für jede privat Krankenversicherte und jeden privat Krankenversicherten müssen Alterungsrückstellungen in einer gewissen Höhe angespart werden, um das höhere Krankheitsrisiko und damit höhere Beiträge durch Alterung abzufedern. Von der Höhe des Rechnungszinses hängt ab, wie hoch der Beitrag in jüngeren Jahren sein muss, damit die angestrebte Höhe der Alterungsrückstellungen erreicht werden kann.

Die Prognosen der Unternehmen über die tatsächliche erreichbare Netto-Verzinsung erwiesen sich in vielen Fällen als zu positiv. So wurde berichtet, dass einige Unternehmen im Mai 2009 noch davon ausgingen, im Jahr 2010 4,5 Prozent oder gar 5 Prozent Zinsen zu erwirtschaften. Auch sahen namhafte private Krankenversicherungen „in den nächsten Jahren keine Gefährdung der Rechnungszinsen“ oder äußerten die Erwartung, dass ihre Versicherung „auch in zwei bis drei Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch eine Nettoverzinsung von mehr als vier Prozent erreichen wird“ (vgl. www.handelsblatt.com/ unternehmen/banken-versicherungen/schieflage-kranke-krankenversicherer/ 3174310.html).

Es kam anders. Mit der vom Europäischen Gerichtshof erzwungenen branchenweiten Einführung der Unisextarife senkten die meisten Unternehmen gleichzeitig ihren Rechnungszins nach einer Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV). Für Neukunden sank damit der Rechnungszins von ehemals 3,5 Prozent auf 2,75 Prozent.

Auch Bestandskunden konnten nicht darauf vertrauen, dass der Rechnungszins bei 3,5 Prozent bleiben würde. Denn die Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt in dem sogenannten AUZ-Verfahren (AUZ – Aktuarieller Unternehmenszins) den unternehmensindividuell maximal möglichen Rechnungszins für die nächsten beiden Jahre. Wenn der errechnete AUZ-Wert niedriger als 3,5 Prozent ist, wird der AUZ-Wert zum neuen Höchstrechnungszins des betreffenden Versicherungsunternehmens. Ist der AUZ-Wert geringer als der angewandte Rechnungszins im Unternehmen, so muss der Rechnungszins bei der nächsten Beitragsanpassung gesenkt werden. Im Neugeschäft gilt er sofort. Wenn also aufgrund erhöhter Lebenserwartung oder gestiegener allgemeiner Gesundheitskosten die Schwelle zur Beitragserhöhung erreicht ist, wird wegen des gesunkenen Rechnungszinses in diesen Fällen der Beitrag entsprechend in noch größerem Maße erhöht werden müssen.

Grundsätzlich sind Beitragserhöhungen im Bestand und bei Neuverträgen der PKV aufgrund fehlender Verzinsung der Alterungsrückstellungen notwendig und sinnvoll, um spätere, viel weiterreichende Beitragssprünge im Alter zumindest abzufedern. Eine Unterlassung oder Verzögerung aus Marktgesichtspunkten ist verantwortungslos gegenüber den privat Versicherten. Der Vorstand der Allianz SE, Christian Molt, plädiert für eine Absenkung des Rechnungszinses mit folgender Begründung: „Der wichtigste Grund für eine moderate Absenkung des Höchstrechnungszinses sei das Ziel, langfristig Überschüsse zugunsten der Kunden zu erwirtschaften. So wird die Differenz zwischen Rechnungszins und erzielten Renditen derzeit zu 90 Prozent dazu verwendet, die Prämien für ältere Versicherungsnehmer auf einem moderaten Niveau zu halten. Bei einem hohen Rechnungszins wird dieses Polster jedoch geringer, gerade älteren Versicherten drohen höhere Prämien. Daher Molts Plädoyer, mit niedrigen Zinsen auf lange Sicht höhere Überschüsse zu erzielen“ (www.versicherungs-bote.de/id/75648/Allianz-fordert-niedrigeren-Rechnungszins-in-der-PKV/).

Das ist derzeit insofern von Relevanz, weil die BaFin ausweislich ihres Jahresberichtes 2014 bei 36 von 40 Versicherern festgestellt hat, dass sie im Jahr 2015 den ausgewiesenen Rechnungszins nicht werden erreichen können. Sie sind nun zur Absenkung des Rechnungszinses bei der nächsten Beitragsanpassung verpflichtet. Bereits in den letzten Jahren führten die niedrigen Zinsen regelmäßig zu höheren Beiträgen. Aber noch nie waren so viele Krankenversicherungsunternehmen von der Absenkung des Rechnungszinses über das AUZ-Verfahren betroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Unternehmen waren von der Absenkung des AUZ betroffen (bitte in Jahres-Schritten für die Jahre ab 2008 darstellen)?

2

Wie viele Versicherte waren bzw. sind bei diesen Unternehmen versichert, sind also potentiell von Beitragserhöhungen betroffen (bitte in Jahres-Schritten für die Jahre ab 2008 darstellen)?

3

Wie hoch sind die Rechnungszinsen derzeit für wie viele Unternehmen und wie viele Versicherte (bitte in Gruppen von 0,25 Prozent angeben)?

4

Wie hat sich die branchendurchschnittliche reale Verzinsung in den Jahren seit 2008 entwickelt (bitte in Jahres-Schritten darstellen)?

5

Wie hat sich das Beitragsaufkommen pro Versicherten in der PKV in den Jahren seit 2008 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Steigerungsraten in Jahres-Schritten angeben)?

6

Wie groß ist der Anteil der Leistungsausgaben am Beitragsaufkommen in den Jahren seit 2008 (bitte absolut und relativ in Jahresschritten darstellen)?

7

Wie groß ist der Anteil der Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen am Beitragsaufkommen seit 2008 (bitte absolut und relativ in Jahresschritten darstellen)?

8

Weshalb senkt die BaFin angesichts einer so großen Anzahl von AUZ-Senkungen (90 Prozent der Unternehmen) nicht den branchenweiten Rechnungszins?

9

Was unternimmt die Bundesregierung, um privat Versicherte vor ausbleibenden oder verzögerten Beitragserhöhungen zur Beitragssicherung im Alter zu schützen, die aus Gründen des Preis-Leistungsverhältnisses oder der Marktanteile der PKV ausbleiben?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die oben zitierte Einschätzung des Vorstands der Allianz SE, Christian Molt, und welche Konsequenzen zieht sie?

Berlin, den 19. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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