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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung, Umsetzung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses sowie der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention betr. Aufhebung der Wahlrechtsauschlüsse, inklusive Ausgestaltung der Wahlen (Barrierefreiheit der Wahllokale, Assistenz u.a.); Konzeption der Wahlrechtsstudie im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/583319.08.2015

Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ende März 2015 wurde die Bundesrepublik Deutschland erstmals vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich des Stands der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) geprüft.

Der UN-Fachausschuss bekundete in seinen abschließenden Bemerkungen unter anderem im Abschnitt „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29)“ seine Besorgnis über den in § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) und in den entsprechenden Ländergesetzen festgeschriebenen Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen. Ebenso ist der Ausschuss besorgt „über die praktischen Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Ausübung des Wahlrechts hindern“.

Der Ausschuss empfiehlt der Bundesrepublik Deutschland, „alle Gesetze und sonstigen Vorschriften aufzuheben, durch die Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht vorenthalten wird, Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützungsmechanismen einzurichten“.

In einer Untersuchung zu diesem Thema kommt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention bereits im Jahr 2011 zum identischen Ergebnis: „Die BRK konkretisiert die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und zwingt damit auch zu einer veränderten Auslegung des Grundgesetzes. Sie gibt eine umfassende, selbstbestimmte politische Partizipation als Ziel vor und verlangt, Wahlen inklusiv auszugestalten und hierbei jegliche Diskriminierung zu vermeiden. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf einige, sondern auf alle Menschen mit Behinderungen. Ihnen ist nicht nur das Wahlrecht als solches zu gewähren, sondern auch die Möglichkeit, dieses Recht in der Praxis tatsächlich gleichberechtigt mit anderen auszuüben. In beide Richtungen besteht in Deutschland Handlungsbedarf.“ (Deutsches Institut für Menschenrechte: Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland. Policy Paper Nr. 18, Oktober 2011).

In diesem Papier werden Empfehlungen und Maßnahmen formuliert, mit denen die Bundesregierung die von ihr eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen umsetzen könnte.

Im Nationalen Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Stand: September 2011, S. 86) ist dazu zu lesen: „Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen Leben teilhaben können. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist jedoch der- und diejenige, für den/die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder der/die sich kraft gerichtlich verfügter Maßnahme der Besserung und Sicherung aufgrund einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen rechtswidrigen Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet. In einer Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die reale Praxis in diesem Bereich untersuchen und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation entwickeln.“.

Ein erstes Teilkonzept für die im NAP angekündigte Wahlrechtsstudie wurde am 21. Mai 2015 unter anderem Vertreterinnen und Vertretern von Gesellschaften in den Bereichen Psychologie und Psychiatrie, der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. und Behindertenverbänden und des Deutschen Behindertenrates e. V. (DBR) sowie der Behindertenbeauftragten des Bundes im BMAS vorgestellt. Der Vorschlag wurde seitens der Interessenvertreterinnen und -vertreter der Menschen mit Behinderungen empört und mit Unverständnis zurückgewiesen. Diese kritisierten den medizinisch, Defizit-orientiert ausgerichteten Kriterienkatalog, mit dem dann die Wahlfähigkeit beurteilt werden sollte. Als Alternative schlugen die Verbände zwei Kerninhalte für eine Studie vor: Eine „Rechtstatsachenforschung und Unterstützungskonzepte zur Ausübung des Wahlrechts“.

Nach dieser Kritik wurde dieses Konzept für die Wahlrechtsstudie zurückgezogen. Wie diese nun ausgestaltet wird, ist unklar. Der Koordinator des DBR forderte: „Wir erwarten nunmehr, dass unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen die Wahlrechtseinschränkungen für behinderte Menschen im Bundeswahlgesetz (und Europawahlrecht sowie in den Landeswahlgesetzen) gestrichen werden und das Wahlrecht für alle Menschen gewährleistet wird. Eine neu konzipierte Studie darf nicht länger als Vorwand herhalten, die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse zu verzögern.“ (Quellen: www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31763/Menschenrechte-nicht-verhandelbar.htm sowie www.isl-ev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1276:gegen-apartheidregelungen-beim-wahlrecht&catid=90&Itemid=410&lang=de.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Wahlrechtsausschlüssen gemäß § 13 Nummer 2 und gemäß § 13 Nummer 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) betroffen (bitte getrennt aufführen)?

2

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Besorgnis des UN-Fachausschusses, und was unternimmt sie, um dessen Empfehlungen bezüglich der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse auf Bundes- und Länderebene sowie bezüglich des Abbaus von Barrieren und der Einrichtung angemessener Unterstützungsmechanismen umzusetzen?

3

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern aus den Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention gezogen, die diese im Jahr 2011 in ihrem Policy Paper Nr. 18 hinsichtlich der

a) ersatzlosen Streichung der §§ 13 Nummer 2 und 3 BWG, 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 EuWG (Europawahlgesetz) beziehungsweise der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften;

b) Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen und Strukturen, einschließlich der Gewährung notwendiger Unterstützung im Einzelfall, um die bislang von der Wahl ausgeschlossenen Menschen zu einer selbstbestimmten Wahl praktisch zu befähigen;

c) rechtzeitigen (vor Ende der Wahlperiode) Durchführung der im NAP angekündigten Studie zu den Barrieren, auf die Menschen mit Behinderungen bei der praktischen Ausübung ihres Wahlrechts stoßen, und der rechtzeitigen Vornahme ggf. nötiger Änderungen der Bundeswahlordnung und Europawahlordnung, dass sie bereits bei der jeweils nächsten Wahl wirken;

d) Barrierefreiheit von Wahllokalen und der ausreichenden Sicherstellung von Assistenz, wenn der barrierefreie Zugang bei allen zumutbaren Anstrengungen nicht erreicht werden konnte, um Menschen gleich welcher Behinderung Zugang zu gewähren;

e) verstärkten Schulung des Bundeswahlleiters und der Landeswahlleiter, der Wahlvorstände und Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur spezifischen Situation von Menschen mit Behinderungen und der Hinwirkung auf ein positives Klima der Inklusion sowie bei der Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung einer Wahl auch der Frage nachzugehen, ob diejenigen Vorschriften, die Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Wahlteilnahme ermöglichen sollen, gesetzeskonform angewendet worden sind?

4

Wie wird mit dem Teilkonzept für die im NAP angekündigte Wahlrechtsstudie verfahren, welches von Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenverbänden und des DBR kritisiert und abgelehnt wurde?

Wird ein neues Konzept für die Studie erarbeitet, und wenn ja, welche Kerninhalte und Kriterien werden dieser Arbeit zugrundegelegt?

Wenn nein, warum nicht?

5

Werden weitere Konzepte für diese Studie erarbeitet oder liegen bereits andere Konzepte vor?

Wenn ja, welche?

6

Wann ist mit der Veröffentlichung der nächsten Konzepte für diese Studie zu rechnen, und wann soll der Abschlussbericht vorliegen?

7

Wie wird die Bundesregierung die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenverbänden an diesem Prozess sicherstellen?

8

Wird die Bundesregierung die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Verlauf und Ergebnis der Studie streichen oder wird sie diese Studie zur Grundlage ihrer Entscheidung machen?

Wenn Letzteres, warum behält die Bundesregierung diesen Vorbehalt trotz der unmissverständlichen Empfehlungen dazu des UN-Fachausschusses in seinen abschließenden Bemerkungen?

Berlin, den 18. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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