Projekt zu Strategien der sogenannten gewaltbereiten linken Szene im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 18/5518)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Vorfeld des G7-Gipfels haben Polizeibehörden und Inlandsgeheimdienste ein Projekt über Strategien der so genannten gewaltbereiten linken Szene in Deutschland durchgeführt. Die Darlegungen der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/5518) veranlassen die Fragesteller zu einigen Nachfragen.
Als Ergebnis des Projektes beschreibt die Bundesregierung, es „wurde erkennbar“, dass die linke Szene zur Vorbereitung von Großereignissen Aktionskonferenzen durchführt, Arbeitsgruppen einrichtet und Protestcamps plant. Aus Sicht der Fragesteller ist das ein ziemlich unspektakuläres Ergebnis. Um die Bedeutung von Aktionskonferenzen und Protestcamps zu eruieren, hätten Polizei und Geheimdienste auch alternativ einige einschlägige Internetseiten ansehen können. Der Nutzen dieser Erkenntnis für das angegebene Ziel, Indikatoren für einen gewaltsamen Verlauf von Protesten zu identifizieren, ist offenbar nicht erreicht worden, wenn die Bundesregierung schreibt, dass sowieso „jedes demonstrative Ereignis für sich“ einzeln bewertet werden müsse.
Kein Verständnis hat der Fragesteller dafür, dass die Bundesregierung sich weigert, die zur Auswertung in der Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (NIAS) ausgewerteten Szenepublikationen und Internetseiten zu benennen. Die Behauptung, dass ein Bekanntwerden dieser Publikationen das „Staatswohl“ gefährden könnte, wird nicht belegt. Weder gab es auch nur bei einem der von der Bundesregierung genannten demonstrativen Ereignisse (vom G8-Gipfel 2007 bis zum G7-Gipfel 2015) Handlungen, die auch nur ansatzweise das Staatswohl gefährdet haben, noch führt die Bundesregierung aus, dass dies künftig zu erwarten wäre. Der Fragesteller sieht in der Weigerung der Bundesregierung, zu Frage 4 vollständig zu antworten (alternativ: die Antwort als Verschlusssache einzustufen), daher eine ungerechtfertigte Verletzung des parlamentarischen Auskunftsrechts und erwartet eine Neueinschätzung bzw. fundierte Begründung durch die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, die Frage nach den für das Projekt ausgewerteten Medien (Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/5312) zu beantworten, und wenn nicht, wie begründet sie im Einzelnen die aus ihrer Sicht im Falle eines Bekanntwerdens der Lesegewohnheiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) drohende Gefährdung des Staatswohls?
Kam es aus Sicht der Bundesregierung bei den im Rahmen des Projekts ausgewerteten 30 Demonstrationen zu einer Gefährdung des Staatswohls, oder hat sie konkrete Hinweise darauf, dass es zu einer solchen Gefährdung bei vergleichbaren Demonstrationen in der Zukunft kommen könnte (falls ja, bitte darlegen)?
Hat die Bundesregierung vor Abschluss des Projekts nicht gewusst, dass es in Zusammenhang mit Vorbereitung und Durchführung von Großdemonstrationen in der linken Szene häufig Aktionskonferenzen, Arbeitsgruppen und Camps gibt, und wenn doch, welchen konkreten Erkenntniszugewinn erbrachte das Projekt darüber hinaus (bitte ausführlich darlegen)?
Inwiefern hält die Bundesregierung Aktionskonferenzen, Arbeitsgruppen und Camps für „Indikatoren für einen unfriedlichen Verlauf“ (vgl. Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5518)?
Welche Indikatoren für einen unfriedlichen Verlauf hat das Projekt aus Sicht der Bundesregierung identifiziert?
Welchen konkreten Stellenwert und Mehrnutzen für die polizeiliche und geheimdienstliche Arbeit haben die Projektergebnisse?
Welche Schlussfolgerungen und Handlungserfordernisse ergeben sich aus dem Projekt für die Sicherheitsbehörden, wenn sie Kenntnis von geplanten oder durchgeführten Aktionskonferenzen, Arbeitsgruppen oder Protestcamps erhalten?
Wer war für Design, Durchführung und Abschluss des Projekts federführend zuständig?
Erkenntnisse zu wie vielen so genannten Linksextremisten wurden für das Projekt verwendet (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5518), und Erkenntnisse zu wie vielen und welchen Personenzusammenschlüssen wurden verwendet (hier bitte auch den jeweiligen politischen Schwerpunkt bzw. Ausrichtung der Personen bzw. Personenzusammenschlüsse angeben)?
Kann die Bundesregierung tatsächlich definitiv ausschließen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/5518), dass für das Projekt Dateien angelegt worden sind?
In welcher Weise wurden die im Rahmen des Projekts gewonnenen Informationen – die immerhin (mindestens) Erkenntnisse zu 30 Demonstrationen sowie Ergebnisse von Literaturrecherchen umfassten – gespeichert, dokumentiert oder gesammelt und unter den beteiligten Behörden ausgetauscht?
In welcher Weise wurden die Ergebnisse der Fragebogenumfrage (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/5518) gespeichert und ausgewertet?
Falls doch Dateien angelegt wurden, welche Informationen kann die Bundesregierung den Errichtungsanordnungen, zu Inhalt und Zweck der Dateien machen, wie lauten die Dateibezeichnungen, zu wie vielen Personen und Organisationen sind darin Angaben enthalten?
Wie gliedert sich der Abschlussbericht auf?
a) Wie viele Seiten umfasst der Bericht (bitte auch Seitenzahl einzelner Kapitel angeben)?
b) Welche über die allgemeinen Darlegungen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/5518 hinausgehenden Erkenntnisse bzw. Ergebnisse enthält der Bericht?
c) Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag den Abschlussbericht vorzulegen?