Rückerstattung der Fahrtkosten für unter Mitwirkung der Deutschen Reichsbahn deportierte Nazi-Opfer
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Thomas Lutze, Martina Renner, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Für die Verschleppung von Millionen Nazi-Opfern zur Zwangsarbeit und in die Vernichtungslager war die Deutsche Reichsbahn unentbehrlich. Sie hat sich nicht nur als williges Instrument der Vernichtungs- und Ausbeutungsindustrie der Nazis erwiesen, sie hat sich die Deportationen unschuldiger Menschen auch noch bezahlen lassen. Für jeden Kilometer, den die Deportierten auf dem Weg zu ihrer Versklavung und Ermordung mit der Bahn, meist in Güterzügen, zurücklegen mussten, kassierte die Reichsbahn vier Reichspfennig, bei größeren Transporten gab es einen Rabatt in Höhe von zwei Pfennig. Das Geld wurde zunächst vom Reichssicherheitshauptamt einkassiert. Die SS wiederum zog diese Beträge häufig von den Deportierten selbst oder den jüdischen Gemeinden ein (vgl. z. B. „Sondertarif für Judentransporte“, Deutschlandfunk, 23. Januar 2008).
In einem Gutachten, das die Erinnerungsinitiative „Zug der Erinnerung“ in Auftrag gegeben hatte, werden die Gesamteinnahmen auf 445 Mio. Euro (in heutigem Wert, ohne Einberechnung von Zinsen) beziffert. Die Bahn selbst hatte jedenfalls bis zum Jahr 2008 keine Berechnungen angestellt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Faktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/9206).
Diese Gelder sind von den Nachfolgern der Reichsbahn, der Deutschen Bundesbahn AG (DB) bzw. dem Bundeseisenbahnvermögen, bis heute nicht zurückerstattet worden. Auch die von den Deportierten mitgeführten und häufig während der Fahrt gestohlenen bzw. geplünderten Gepäckstücke – in denen sich mitunter erhebliche Wertsachen befunden haben dürften – wurden bis heute nicht erstattet. Die Deutsche Bahn (DB) hat lediglich eine Sonderausstellung zu ihrer Mitwirkung an den NS-Massenmorden erarbeitet, während sie dem Projekt „Zug der Erinnerung“ Gebühren für die Trassennutzung abverlangt, die diesem nach eigenen Angaben die eigene Tätigkeit erheblich erschweren. Spenden der DB an die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) sind nicht als Rückerstattung der zwangsweise erhobenen „Reisekosten“ zu betrachten.
Die Jüdische Gemeinde Thessaloniki erhebt nun öffentlich die Forderung nach Rückerstattung (Offener Brief der Jüdischen Gemeinde und des Zuges der Erinnerung, April 2015). Aus Thessaloniki sind zwischen März und August 1943 rund 48 000 Jüdinnen und Juden nach Auschwitz und Treblinka deportiert worden. Auch diese Fahrt hatte sich die Reichsbahn bezahlen lassen, im heutigen Gegenwert von 64 Mio. Euro. „Wenigstens die Fahrkarten sollte man uns erstatten“, fordert der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde. Den Deportierten sei damals gesagt worden, „auf sie warte woanders eine gute Zukunft“ (Jüdische All- gemeine, 19. März und 7. Mai 2015). Die Bundesregierung hat die Rückerstattung der zwangsweise verlangten „Reisekosten“ jedoch in der Vergangenheit abgelehnt (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/9331). Dabei stellte sie die Behauptung auf, dass „alle mit Hilfe der Reichsbahn Deportierten Entschädigungsleistungen“ erhalten hätten. Angesichts der Tatsache, dass Millionen ihre Deportation nicht überlebt haben, sondern am Ziel ermordet worden sind, ist eine solche Aussage aus Sicht der Fragesteller inakzeptabel.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Inwiefern kann die Bundesregierung die Zahl von 445 Mio. Euro, die die Deutsche Reichsbahn durch die Deportationen eingenommen hat, bestätigen?
Hat die Bundesregierung Anlass, diese Zahl anzuzweifeln (wenn ja, bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung oder, nach ihrer Kenntnis, die Deutsche Bahn AG oder das Bundeseisenbahnvermögen mittlerweile eigene Untersuchungen darüber angestellt, auf welche Summen sich die Einnahmen durch die Deportationen belaufen?
Wenn nein, wie begründet sich die unterbliebene Aufarbeitung dieses Themas?
Hält die Bundesregierung die Aufklärung in diesem Bereich für wichtig, und wenn ja, was will sie tun, um entsprechende Forschungen zu initiieren und zu unterstützen?
Hat die Deutsche Reichsbahn oder einer ihrer Rechtsnachfolger nach Kenntnis die Bundesregierung überlebenden Deportierten, deren Angehörigen oder Jüdischen Gemeinden die Deportationskosten zurückerstattet?
Haben andere deutsche Behörden (etwa jene, die nach der Befreiung vom Faschismus das Vermögen des Reichssicherhauptsamtes übernommen haben) die Deportationskosten zurückerstattet (bitte jeweils detailliert ausführen)?
Welchen finanziellen Gegenwert hatte nach Kenntnis der Bundesregierung das den Deportierten in den Zügen der Reichsbahn gestohlene Eigentum, und inwiefern ist dieses jemals ersetzt worden?
Hat die Bundesregierung Anlass zu bezweifeln, dass rund 48 000 Jüdinnen und Juden aus Thessaloniki mit Hilfe der Deutschen Reichsbahn in Vernichtungslager deportiert worden sind und die Reichsbahn pro Kilometer und Erwachsenem zwei Reichspfennig kassiert hat (wenn ja, bitte darlegen)?
Hat die Bundesregierung Anlass zu bezweifeln, dass die damals abgepressten Deportationskosten in heutigem Wert 68 Mio. Euro betragen (bitte begründen und ggf. eigene Berechnungen darlegen)?
Einnahmen in welcher Höhe sind anlässlich der Deportation der jüdischen Bevölkerung von Thessaloniki bei welchen deutschen Behörden oder Dienststellen verbucht worden?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundeseisenbahnvermögen auf den Offenen Brief der Jüdischen Gemeinde Thessaloniki und des Zuges der Erinnerung reagiert, bzw. wird eine Reaktion noch erfolgen, und wenn ja, mit welchem Tenor?
Hält die Bundesregierung die Forderung der Jüdischen Gemeinde Thessaloniki für legitim (bitte begründen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Kontakt zur Jüdischen Gemeinde Thessaloniki bezüglich dieses Themas zu suchen?
Sofern sie bereits in Kontakt steht, welche Position der Bundesregierung in der Frage der Rückerstattung wurde der Gemeinde übermittelt?
Hat die Bundesregierung Anlass, davon auszugehen, dass der Jüdischen Gemeinde Thessaloniki, Überlebenden der Deportation und/oder deren Angehörigen die damals abgepressten Entgelte jemals ganz oder teilweise zurückerstattet wurden?
Wenn ja, bitte darlegen, wenn nein, was wird sie unternehmen, um diese Rückerstattungen vorzunehmen?
Erwägt die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass die Deutsche Reichsbahn wie auch die Deutsche Bundesbahn ein staatliches Unternehmen war, die Forderungen zur Rückerstattung der Fahrtkosten aus dem Bundeshaushalt zu bestreiten (wenn nein, bitte begründen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Bahnunternehmen ausländischer Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges vom Deutschen Reich besetzt oder mit diesem verbündet waren, Entschädigungsprogramme für die Opfer der Deportationen aufgelegt haben und wie diese ausgestattet sind?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von allfälligen Klagen vor in- oder ausländischen Gerichten, die auf Rückerstattung der Fahrtkosten oder anderen Entschädigungsleistungen in Zusammenhang mit den Deportationen durch die Reichsbahn zielen, wie ist der Stand der jeweiligen Gerichtsverfahren, und welche Position vertritt die Deutsche Bahn dabei?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Forderungen nach Rückerstattung – vermutlich aufgrund der bis heute andauernden Entschädigungsverweigerung der Bahn – teilweise damit begründet werden, die SS habe den deportierten Jüdinnen und Juden von Thessaloniki erzählt, sie führen „in den Urlaub“ bzw. „zur Erholung“ oder es erwarte sie „eine gute Zukunft“?
Wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund eine rechtliche und moralische Pflicht zur Rückerstattung der Fahrkarten, weil es gewissermaßen nicht nur um die Deportation selbst geht, sondern auch um Betrug?