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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5559)

GDWS: Zuständigkeit, Wahrnehmung der Amtsgeschäfte des Präsidenten, Versetzung, Einstellungssperre, Planstellen mit KW-Vermerk, Dienststellen, Standorte, Altersstruktur, Aufgabenübertragung aus dem BMVI, Personalkosteneinsparung; Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen: Neugründung, Aufgaben, Zuständigkeiten, Stellenanforderung; Auflösung von GDWS-Außenstellen sowie Zuordnung weiterer Dienststellen, Fachstellen, Berufsbildungszentren und Zentralstellen; Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Anlagenbuchhaltung, Vorlage eines Wasserstraßen- bzw. Schifffahrts-Gesetzbuchs<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

29.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/590702.09.2015

Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5559)

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist bereits seit den 90er Jahren immer wieder Bestandteil politischer Debatten. Nach ersten kleinen Reformen sollte im Jahr 2012 nach Vorliegen des sogenannten 5. Berichts eine umfassende Reform erfolgen. Doch deren Umsetzung verzögert sich weiter oder wird teilweise durch ausbleibende oder nach Auffassung der Fragesteller nicht zielführende neue Maßnahmen konterkariert.

So sollte ab dem Jahr 2013 schrittweise die Generaldirektion in Bonn aufgebaut werden, um die bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) aufzulösen und dadurch die WSV um eine Hierarchieebene zu reduzieren. Bis jetzt arbeiten in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) am zentralen Standort Bonn nach Auskunft der Bundesregierung gerade einmal zehn Personen, vorgesehen war, bis zum Jahr 2020 rund 400 Mitarbeiter in Bonn anzusiedeln. Die bisherigen WSD-Standorte werden somit bis mindestens zum Jahr 2025 weiter erhalten. Eine Struktur oder Aufgabenbeschreibungen der neuen der GDWS unterstellten Ämter und deren Zuschnitte liegen weiterhin nicht vor.

Zum Erhalt des ehemaligen WSD-Standorts Aurich wurde unter anderem die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gegründet. Bisher ist den Fragestellern nicht klar ersichtlich, welche Aufgaben diese wahrnimmt und warum diese Aufgaben nicht auch durch andere Ämter, etwa das Bundesverwaltungsamt wahrgenommen werden können.

Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Reform 2012 ein Zuständigkeitsanpassungsgesetz angekündigt, um die Reform rechtlich abzusichern. Dieses hat sie nun per Referentenentwurf vorgelegt. Es ist zu hinterfragen, ob in diesem Zusammenhang nicht zur besseren Übersichtlichkeit auch ein Schifffahrtsgesetzbuch durch die Bundesregierung erstellt werden müsste, das alle wichtigen Gesetze und Verordnungen für die Binnen- oder Seeschifffahrt klar ersichtlich zusammenführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Was beinhaltet die funktionale Zuständigkeit der GDWS, und wer definiert diese Aufgaben?

2

a) Von welchem Dienstsitz aus hat der Präsident der GDWS seine Amtsgeschäfte in den Jahren 2014 und 2015 wahrgenommen (bitte tabellarisch in Zeiträumen tagesgenau angeben)?

b) Inwiefern ist es notwendig, dass die Amtsgeschäfte vom Dienstsitz Bonn aus wahrgenommen werden, und aus welchen Gründen kann davon abgewichen werden?

c) Ist zwischenzeitlich der Dienstort und/oder der dienstliche Wohnsitz für den Präsidenten sowie für die Abteilungsleiter der GDWS nach Bonn verlegt worden? Wenn nein, warum nicht?

3

Gilt die Freiwilligkeit der Versetzung aus den Außenstellen der GDWS zum Standort Bonn auch für die an den Außenstellen arbeitenden Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten?

4

Gibt es eine Einstellungssperre für alle freiwerdenden Dienstposten bei den sieben Außenstellen, und wie viele Planstellen/Stellen sind mit KW-Vermerk versehen?

5

Wie viele Dienststellen und Dienststellenstandorte gab es in der WSV im Jahr 2007, und wie viele sind es aktuell im Jahr 2015 (bitte tabellarisch darstellen und jeweilige Orte nennen)?

6

a) Welche Altersstruktur weist die WSV auf (bitte je Altersgruppe die Anzahl der Mitarbeiter aufführen)?

b) Welches Durchschnittsalter haben die Mitarbeiter in der WSV, und wie hat sich die Kennzahl seit dem Jahr 2007 bis heute jährlich entwickelt?

7

a) Welche Aufgaben aus welchen Referaten im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind für eine Übertragung auf die GDWS nach welchem Zeitplan vorgesehen?

b) Inwiefern ist mit der Übertragung eine Reduzierung von Referaten und Personal vorgesehen?

8

a) Welche Einsparung an Haushaltsmitteln bzw. an Vollzeitäquivalent für Personalausgaben wurde jährlich seit dem Jahr 2007 bis heute erreicht?

b) An welcher Zielvorgabe orientiert sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

c) Wie wurde die Vorgabe, jährlich 1,15 Prozent Personalkosten in der WSV einzusparen, eingehalten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. ver.di Bund und Länder, Information für die Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, S. 1)?

9

Inwiefern ist das Verfahren aus dem Jahr 1995, also vom damaligen Beginn der ersten Reformmaßnahmen, mit den Schritten innerer und äußerer Reform sowie Festlegung auf Sozialverträglichkeit, so auch nach dem jetzigen Stand der Reform beibehalten worden?

Wenn nicht, warum nicht, und was gilt stattdessen?

10

a) Aus welchen Gründen wurde die BAV aus der WSV heraus neu gegründet?

b) Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat die BAV aktuell?

c) Welche weiteren Aufgaben soll die BAV zukünftig zusätzlich zu den heutigen Aufgaben übernehmen und jeweils aus welchen Gründen?

d) Welcher Teil der Aufgaben der BAV ist aktuell zur Erbringung von Dienstleistungen für die WSV und welcher Teil für welche anderen Behörden des Bundes?

11

a) Aus welchen Gründen dauern die für jede Haushaltsanmeldung notwendigen Planstellen-/Stellenanforderungen sowie Stellenbemessungen und Bewertungen bei der GDWS bis Ende des Jahres 2017?

b) Sind diese Aufgaben nicht auch die Aufgabe der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)?

c) Warum wird zur Beschleunigung der Stellenbemessungen nicht das Bundesverwaltungsamt mit herangezogen?

12

Welchen Ablauf gibt es jeweils bei der Wiederbesetzung von Dienstposten gemäß der neuen Zuständigkeitsregelung bei externen Einstellungen für

a) einen Bauingenieur im Sachbereich 2 eines WSA,

b) einen Schiffsführer für ein Vermessungsfahrzeug bei einem WSA,

c) einen Dreher für einen Bauhof bei einem WSA,

d) einen Vermessungsingenieur für ein Vermessungsfahrzeug beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH),

e) einen Kontrolleur für LKW im Bereich der ostdeutschen Grenzen beim Bundesamt für Güterverkehr, und

f) einen Sachbearbeiter für Haushaltsangelegenheiten beim Eisenbahn-Bundesamt?

13

Bis wann sollen nach aktuellen Kenntnissen die Außenstellen der GDWS aufgelöst werden, und aus welchen Gründen scheint hier das Datum 2020 nicht mehr haltbar?

14

a) Welche örtlichen, fachlichen und verwaltungstechnischen Zuordnungen werden die „weiteren Dienststellen“ (Fachstellen, Berufsbildungszentren und Zentralstellen) zukünftig jeweils erhalten (bitte bisherige und neue/ geplante Zuordnung tabellarisch aufführen)?

b) Aus welchen Gründen wurde für die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichsamt Koblenz (ZSUK) sowie für die Fachstellen Maschinenwesen gemäß Begründung des Referentenentwurfs des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes noch keine Zuordnung gefunden?

c) Bis wann wird die ZSUK der GDWS zugeordnet?

d) Falls sie nicht der GDWS zugeordnet werden soll, wo wird sie dann zugeordnet, und welche weiteren Möglichkeiten der Zuordnung kommen nach Auffassung der Bundesregierung in Frage?

15

a) Wo werden die Fachstellen, Berufsbildungszentren und Zentralstellen verbleiben und inwiefern werden diese der GDWS zugeordnet? Wenn nicht, wo werden sie dann zugeordnet?

b) Bleiben die Berufsbildungszentren Sonderstellen der GDWS oder erhalten sie einen neuen Organisationsstatus?

c) Welche gebündelten Ausführungsaufgaben liegen in der Hoheit der WSÄ?

d) Welche unterschiedlichen Budgetverantwortungen gibt es in der WSV, und durch welche Maßnahmen werden die Kompetenzen in den Ämtern weiter gestärkt?

16

Welche Aufgaben hat die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) genau, und wann wird sie im Auftrag der WSV tätig?

17

a) Welche Dienstpostenbeschreibungen und Bewertungen bestehen beim Havariekommando?

b) Welche Personalkosten des Havariekommandos wurden jeweils in den Jahren 2007 bis 2014 durch die Küstenländer getragen (bitte für die einzelnen Küstenländer aufschlüsseln)?

18

Für welche technischen Berufe in der WSV sind derzeit nicht ausreichend Bewerber vorhanden (bitte jeweilige Berufsbezeichnungen und jeweilige Ausbildungsrichtungen nennen)?

19

a) In welchen Organisationseinheiten gibt es heute eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen?

b) Inwieweit existieren noch die Werkstattkostenrechnung WEKOR und Betriebsabrechnung BAR weiter, und welche Gründe gibt es dafür?

20

a) Gibt es für die vorhandenen Bauwerke und Anlagen der WSV eine flächendeckende Anlagenbuchhaltung aller Bauwerke und Anlagen nach dem gegenwärtigen Stand?

b) Wenn nein, wie weit ist die Erfassung des Zustandes und Wertes aller Bauwerke und Anlagen fortgeschritten, und wann ist deren Abschluss vorgesehen?

c) Wenn ja, wann erfolgt die vollständige Information des Bundestages über das Anlagenkataster?

21

a) Mit welcher Methode wurden die in der Begründung zum Zuständigkeitsanpassungsgesetz genannten 50 Mrd. Euro Sachanlagevermögen ermittelt (bitte nach Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungswert oder anderen Methoden)?

b) Aus welchen Gründen wurde diese Methode zur Ermittlung des Sachanlagewerts herangezogen?

c) Wurde dafür ein Gutachten herangezogen, wenn ja, durch wen wurde es innerhalb welchen Zeitraums erstellt, und welche Kosten sind insgesamt dafür angefallen bzw. werden noch anfallen?

22

a) Wie stehen die 50 Mrd. Euro in Verbindung mit der Mitteilung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, erst rund 10 Prozent der Bundeswasserstraßen seien bewertet (vgl. Ausschussdrucksache 18(15)43)?

b) Kann davon ausgegangen werden, dass inzwischen in der Anlagenbuchhaltung sämtliche Sachanlagen erfasst und bewertet worden sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?

c) Kann davon ausgegangen werden, dass die unterschiedlichen Anlagebuchhaltungs-Systeme inzwischen zusammengeführt oder durch KLR ersetzt worden sind, und wenn nein, bis wann wird dies geschehen?

23

a) Wann veröffentlicht die Bundesregierung ein Wasserstraßengesetzbuch bzw. ein Schifffahrtsgesetzbuch, das Schifffahrtsgesetze (Binnen und/ oder See) vereint?

b) Wenn die Bundesregierung kein solches Gesetzbuch vorsieht, welche Nachteile würde ein solches Gesetzbuchvorhaben ihrer Auffassung nach bringen?

Berlin, den 2. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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