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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Schlachtung trächtiger Rinder

Folgen für ungeborene Feten und Fleischqualität sowie Verträglichkeit mit dem Tierschutzgesetz, notwendige rechtliche Änderungen für die Unterbindung, Vorgehensweise und Vorschläge, Regelungen in der EG-Verordnung 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, Publikationen und Forschungsprojekte zur Schlachtungshäufigkeit gravider Rinder, Wirksamkeit einer Trächtigkeitsuntersuchung bzw. Erweiterung der HIT-Datenbank, Schlachtung gravider Muttertiere anderer Nutztiere (Schweine, Schafe etc.)<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

21.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/590802.09.2015

Schlachtung trächtiger Rinder

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Schlachten trächtiger (gravider) Rinder ist nach wie vor Realität an vielen Schlachthöfen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Fernsehsendung „Report Mainz“ dokumentierte Mitte Juli 2015 den qualvollen Tod der ungeborenen Feten. Diese ersticken in der Gebärmutter des frisch geschlachteten Muttertieres. Nicht nur das Fernsehpublikum und Tierschutzorganisationen waren entsetzt. Auch der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, und diverse Bauernverbände reagierten empört. Der Bundesminister Christian Schmidt formulierte im Fernsehbeitrag das Ziel, das Schlachten trächtiger Rinder „so schnell wie möglich“ zu unterbinden.

Doch das Problem ist schon länger bekannt. In einer Studie aus dem Jahr 2011 wird davon ausgegangen, dass jedes zehnte weibliche Rind trächtig zum Schlachthof gebracht wird. 90 Prozent der tragend geschlachteten Rinder befanden sich im zweiten oder dritten Trimester der Trächtigkeit (Rhien, K. et al (2011): Schlachtung gravider Rinder. Tierärztliche Umschau 10: 391–405). Aus tierärztlicher Sicht müsse davon ausgegangen werden, dass die Feten mindestens im letzten Drittel der Trächtigkeit schmerzempfindlich seien und leiden würden, erklärte die Bundestierärztekammer (BTK) bereits im März 2014. Aus ethischen Gründen könne man nicht akzeptieren, dass die Tötung der Feten ohne vernünftigen Grund sowie die Belastungen der trächtigen Tiere durch den Transport weiterhin billigend in Kauf genommen werden, erklärte BTK-Präsident Prof. Dr. Mantel in einer Pressemitteilung vom 26. März 2014.

Bisher ist nicht erkennbar, dass die Bundesregierung zu einer schnellen Lösung beitragen wird. Auf der Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2015 berichtete die Bundesregierung noch beschwichtigend: „In Abhängigkeit des Fortgangs der Aktivitäten auf EU-Ebene, dem Erfolg der Vereinbarungen mit den Wirtschaftsbeteiligten und der Forschungsergebnisse wird weiterer Handlungsbedarf geprüft“ (Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu TOP 29).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche konkreten Folgen des Schlachtens trächtiger Rinder für die ungeborenen Feten sind der Bundesregierung bekannt?

2

Wie vertragen sich diese Folgen für die Feten mit dem Tierschutzgesetz (beispielsweise länger anhaltende, erhebliche Schmerzen und Leiden)?

3

Welche Folgen für die Fleischqualität sind der Bundesregierung bekannt, wenn das zu schlachtende Rind trächtig ist?

4

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Dokumentation von „Report Mainz“?

5

Auf welchem Weg wird die Bundesregierung das Schlachten trächtiger Färsen und Kühe „so schnell wie möglich“ (Zitat von Bundesminister Christian Schmidt aus dem Beitrag von „Report Mainz“) unterbinden?

6

Welche rechtlichen Änderungen hält die Bundesregierung für notwendig, und wann wird sie entsprechende Vorschläge unterbreiten?

7

Welche Schritte in diese Richtung wurden dazu bereits – insbesondere nach dem Beschluss der Agrarministerkonferenz im Herbst 2014 – vorbereitet bzw. gegangen?

8

Welche rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Schlachtung gravider Rinder ermöglicht oder verhindert die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung?

9

Wer ist für das Kontrollieren des Status bzw. des Stadiums der Trächtigkeit bei weiblichen Schlachtrindern verantwortlich?

10

Welche rechtlichen Regelungen sind für den Fall vorgesehen, dass auf dem Schlachthof eine Trächtigkeit festgestellt wird und das Tier eigentlich zum Agrarbetrieb zurückgeschickt werden sollte?

11

Welche wissenschaftlichen Publikationen über die Häufigkeit der Schlachtung gravider Rinder in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?

12

Welche konkreten Forschungsprojekte finanziert die Bundesregierung zu dieser Thematik (bitte Thema, Projektträger, finanzieller Umfang und Laufzeit auflisten)?

13

Hält die Bundesregierung die wissenschaftlichen Belege für ausreichend, um rechtliche Änderungen einzuleiten? Falls nein, welche Lücken sieht sie und wie und wann wird sie diese schließen?

14

Hält die Bundesregierung die Einführung einer obligatorischen Bescheinigung als Begleitdokument (Trächtigkeitsuntersuchung) für zielführend, wie sie von der Bundestierärztekammer eingefordert wird (bitte begründen)?

15

Hält die Bundesregierung die Nutzung und Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherung- und Informationssystem für Tiere – HIT) für geeignet, um die Schlachtung gravider Rinder zu reduzieren (bitte begründen)?

16

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Schlachtung gravider Muttertiere bei den anderen Nutztierarten (Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel etc.), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 2. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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