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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Ausbau einer behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit, Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-BRK), Forderungen und Empfehlungen des VN-BRK-Fachausschusses, Aufstellung von Aktionsplänen, Finanzmittel, Gender-Aktionsplan des BMZ, Kriterien für die inklusive Gestaltung von Vorhaben, Katastrophenvorsorge, Entwicklung von Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Post-2015-Agenda, Tätigkeiten von behinderten Menschen für entwicklungspolitische Organisationen im Ausland<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

21.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/591002.09.2015

Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Spätestens seit dem Jahr 2009 hat sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zu einer behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Zur erstmaligen Staatenprüfung Deutschlands unter der Behindertenrechtskonvention im Frühjahr 2015 vor dem UN-BRK-Fachausschuss in Genf reiste die Delegation der Bundesregierung allerdings ohne einen Vertreter aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an. Im Verlauf der UN-BRK-Staatenprüfung konnte die deutsche Delegation aus vermeintlichem Zeitmangel nicht auf die Fragen der Fachausschussmitglieder zu internationaler Zusammenarbeit sowie Nothilfe reagieren (Artikel 32 und 11 UN-BRK). Die Möglichkeit, die Antworten schriftlich nachzureichen, hat die Bundesregierung ebenfalls nicht wahrgenommen. Entwicklungspolitische Fragen des UN-Fachausschusses blieben unbeantwortet. Das Prüfungsgremium fällt in der „Abschließenden Bemerkung“ ein kritisches Urteil über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit: „Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Programmen des Vertragsstaates auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung.“ Das UN-Gremium mahnt Deutschland unter anderem dazu, klare und überprüfbare Kriterien sowie gesonderte Haushaltstitel für inklusive Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Auch wird die Bundesrepublik Deutschland dazu aufgefordert, sich für eine inklusive Post-2015-Entwicklungsagenda einzusetzen, was bislang – zumindest in nachprüfbarer Weise – nicht geschieht.

An Bekenntnissen zu einer verbesserten Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mangelt es grundsätzlich nicht. An deren Realisierung dagegen umso mehr. Gleich im ersten Kapitel der im Herbst 2014 vom BMZ veröffentlichten „Zukunftscharta EINEWELT – Unsere Verantwortung“ wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als zentrale Herausforderung und Aufgabe deutscher Entwicklungszusammenarbeit beschrieben: „Betrachtet man die Hauptgründe für ein Ausbleiben von Entwicklungserfolgen, so wird häufig ein Versagen der Politik und staatlicher Institutionen deutlich, die sich sowohl national als auch international nicht ausreichend für benachteiligte Bevölkerungsgruppen einsetzen können oder wollen. Diskriminierung, Marginalisierung und Ausgrenzung erklären somit häufig, warum es bei der Bekämpfung von Armut nicht schneller vorangeht. Oft sind autoritäre Macht- und Herrschaftsstrukturen dafür verantwortlich, dass Anliegen, Interessen und Bedürfnisse armer und benachteiligter Bevölkerungsgruppen sowie insbesondere die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt oder missachtet werden. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen macht etwa ein Siebtel aller Menschen weltweit aus. Davon lebt ein Großteil in Entwicklungsländern und ist oft zudem besonders stark von Armut betroffen“ (Zukunftscharta EINEWELT, S. 11).

In der Zukunftscharta werden daraus die folgenden Schlussfolgerungen abgeleitet: „Daher muss die Einhaltung der Menschenrechte das übergeordnete Ziel deutscher Politik sein, unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Gruppen. Dabei steht im Mittelpunkt, dass Entwicklungspolitik das menschenrechtlich Beste für benachteiligte Gruppen erreicht und diesen keinen Schaden zufügt. Entwicklungspolitische Programme müssen Menschen mit Behinderungen offenstehen. Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen bei den globalen Entwicklungszielen explizit berücksichtigt wird“ (Zukunftscharta EINEWELT, S. 33).

Im BMZ-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (Seiten 12 ff.) formuliert die Bundesregierung das Ziel, dass „Menschen mit Behinderung aktiv in den Arbeitsfeldern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ mitwirken sollen, und beabsichtigt eine inklusive Beschäftigungspolitik innerhalb des Bundesministeriums sowie den Einbezug von Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in den Partnerländern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Inwiefern hat die Bundesregierung im Zuge der erstmaligen UN-BRK-Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr 2015 mündlich oder schriftlich zu Fragen der internationalen Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit Stellung bezogen?

2

Warum nahm die Bundesregierung das an sie herangetragene Angebot nicht wahr, ihre Antworten im direkten Nachgang schriftlich an das Prüfungsgremium nachzureichen?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung zu den unbeantworteten Fragen des UN-BRK-Fachausschusses zu den Themenbereichen internationale Zusammenarbeit sowie Nothilfe (Artikel 32 und 11) noch öffentlich Stellung zu nehmen, um zumindest nachträglich das deutsche Parlament und die Fachöffentlichkeit über ihre Positionen zu informieren (Antwort bitte begründen)?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von dem UN-BRK-Fachausschuss geäußerten Sorge über die mangelnde Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Programmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung?

5

Teilt die Bundesregierung die in der in Frage 4 näher erläuterte Sorge, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Falls nicht, warum nicht?

6

Nachdem der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, bei der Eröffnung des Runden Tisches zu Inklusion am 11. November 2014 in seinem Berliner Dienstsitz laut einer BMZ-Pressemitteilung sagte, „wir sehen Inklusion als eine gemeinsame Aufgabe und echte Partizipation als Chance für uns alle – sie sind Qualitätsmerkmale der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 'Leave no one behind' ist uns eine Verpflichtung, die wir national und auch international mit Leben füllen“, zu welchen konkreten Anlässen hat sich der Bundesminister seitdem so oder ähnlich explizit zur Inklusionsthematik geäußert oder diese Position in bi- bzw. multilaterale Konsultationen und Verhandlungen eingebracht (bitte Beispiele oder Zitate anführen)?

7

Was hat das BMZ seit Veröffentlichung der Zukunftscharta EINEWELT im November 2014 unternommen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der oben zitierten Vorgaben aus der Zukunftscharta fortzuentwickeln? Welche neuen Maßnahmen wurden seitdem ergriffen?

8

Mit welchen konkreten Initiativen und Vorschlägen hat sich Deutschland im ersten Halbjahr 2015 dafür eingesetzt, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den künftigen globalen Entwicklungszielen explizit, umfassend und durchgängig berücksichtigt werden?

9

Inwiefern hat die Bundesregierung im Verlauf der jüngsten Verhandlungen zur Post-2015-Entwicklungsagenda einen behindertenrechtlichen Ansatz verfolgt, wie es in den „Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenberichts Deutschlands“ zu Artikel 32 empfohlen wird?

10

Inwiefern plant die Bundesregierung der Empfehlung des UN-BRK-Fachausschusses an Deutschland nachzukommen, geeignete behinderungsspezifische Haushaltstitel einzuführen, um bei der Umsetzung der Post-2015-Entwicklungsagenda gezielt Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, und welche Rolle spielen solche Überlegungen gegebenenfalls in den laufenden Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2016?

11

Nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundesdrucksache 18/3219) vom November 2014 angekündigt hatte, die inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnahmen deutlich auszubauen und während der Laufzeit des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit (2013-2015) mehr als 37 Mio. Euro für Maßnahmen mit Bezug zum Thema Inklusion bereitzustellen, auf welchen genau datierten Zeitraum bezieht sich diese Ankündigung? Wofür werden bis zum Ende dieses Jahres genau mehr als 37 Mio. Euro ausgegeben (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?

12

In welcher Höhe hat das BMZ seit dem Jahr der deutschen Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 jährlich Finanzmittel aus Einzelplan 23 des Bundesetats für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen verwendet (bitte nach Haushaltsjahren tabellarisch inkl. der Planzahlen für 2015 und 2016 aufschlüsseln)?

13

Nachdem der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, im Vorwort zu dem Zwischenbericht des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Februar 2015 angekündigt hat, die drei laufenden BMZ-Sonderinitiativen würden inklusiv angelegt, welche Umsetzungsschritte sind dazu bereits erfolgt bzw. noch geplant?

14

Wie stellt die Bundesregierung im Ausarbeitungsprozesses der bis März 2016 zu finalisierenden globalen Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Post-2015-Agenda sicher, dass alle Zielsetzungen des SDG-Katalogs umfassend abgebildet und dass die Ziele verbindlich sowie faktisch gemäß dem Nicht-Diskriminierungs-Gebot diskriminierungsfrei umgesetzt werden?

15

Inwieweit wird sich Deutschland innerhalb der UN Statistical Commission dafür einsetzen, dass bei der Konzeption und Weiterentwicklung der globalen Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Umsetzung der Post-2015-Agenda Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungsorganisationen ausreichend Gelegenheit gegeben wird, sich aktiv einzubringen?

16

Inwieweit werden am Prozess der Entwicklung und Weiterentwicklung nationaler Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Agenda-Umsetzung Menschen mit Behinderungen und deren Interessensverbände aktiv beteiligt und einbezogen?

17

Wie sind die konkreten Planungen der Bundesregierung, um nationale Indikatoren zur Fortschrittsmessung zu entwickeln, welche eine systematische Beurteilung der Rechtsverwirklichung von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit ermöglichen (vgl. „Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenberichts Deutschlands“ zu Artikel 32)?

18

Wie will die Bundesregierung bei der Fortschreibung ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Umsetzungsmaßnahmen faktisch gleichberechtigt mit einbezogen werden, oder wie es die Post-2015-Entwicklungsagenda als Ziele und Unterziele formuliert, dass diese weltweit alle wirtschaftlichen und sozialen Gesellschaftsgruppen erreichen sollen, d. h. bei der Umsetzung niemand zurückgelassen werden soll?

19

Nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3219) von November 2014 betonte, die Entwicklung von praxisnahen und messbaren Kriterien für die inklusive Gestaltung von Vorhaben stelle derzeit Akteure der internationalen Zusammenarbeit vor große Herausforderungen und ankündigt hat, dazu einen Dialog mit relevanten Akteuren führen zu wollen,

a) wie will das BMZ die Erarbeitung entsprechender Kriterien vorantreiben,

b) welche konkreten Schritte sind dazu geplant,

c) welche Akteure hält das BMZ in diesem Kontext für relevant und will mit ihnen einen entsprechenden Dialog führen?

20

Mit welchem Zeithorizont und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Forderung des UN-BRK-Fachausschusses umsetzen, um eine umfassende und integrierte Datenbank zum Mainstreaming von Menschen mit Behinderungen in alle Programme und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit einzurichten?

21

Inwiefern verfolgt die Bundesregierung bei der Gestaltung behinderteninklusiver Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der Datenerhebung eine nach Behinderung aufgeschlüsselte Datenerhebung in entwicklungsrelevanten Bereichen – national sowie global – als Mitglied der UN Statistical Commission, wie es der UN-BRK Deutschland nahegelegt hat?

22

Inwiefern ist die Aufstellung von Aktionsplänen auch bei den Durchführungsorganisationen des BMZ (GIZ, KfW, Engagement Global) vorgesehen, um Inklusion dort als Querschnittsaufgabe zu installieren, vor dem Hintergrund dass derzeit der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland neu gefasst wird und einige Bundesministerien, unter ihnen das BMZ, die Fortschreibung ihrer jeweiligen hausinternen Aktionspläne planen?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Ende Mai dieses Jahres veröffentlichten australischen Sechsjahresplan zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit „Development for All 2015-2020“, und wie bewertet sie die darin vorgenommene Fokussierung (1. Enhanced empowerment, leadership and decision-making; 2. Reduced poverty for people with disabilities; 3. Improved equality in all areas of public life)?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den britischen „Disability Framework – Leaving No One Behind“ von Dezember 2014, und wie bewertet sie das darin umrissene Maßnahmenpaket?

25

Inwiefern steht die Bundesregierung mit der australischen, der britischen oder anderen Regierungen in Austausch über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit?

26

Inwiefern und in welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundesregierung eine gesonderte menschenrechtsbasierte Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der nationalen sowie internationalen Katastrophenvorsorge und humanitären Hilfe aufzusetzen, so wie vom UN-BRK-Fachausschuss in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ gefordert?

27

Am 18. März 2015 hat Deutschland das für die kommenden 15 Jahre maßgebliche internationale Abkommen für Katastrophenvorsorge mitverabschiedet (Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030), in dem die Vereinten Nationen festlegen, dass Menschen mit Behinderungen für sämtlichen Maßnahmen der Katastrophenvorsorge zu berücksichtigen sind.

a) Wie wird die Bundesregierung dieses Abkommen in ihre internationale Zusammenarbeit einfließen lassen?

b) Welche konkreten Umsetzungsschritte sind hierfür geplant?

28

Wie plant die Bundesregierung der in dem General Comment zu Artikel 6 der UN-BRK vom Fachausschuss der Behindertenrechtskonvention spezifizierten Verpflichtung nachzukommen, in internationaler Zusammenarbeit gleichsam Gender- und Behinderungsmainstreaming umzusetzen?

29

Wann wird das BMZ den entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan zur Umsetzung des übersektoralen Konzepts „Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik“ vorlegen, der darin 2014 angekündigt wurde?

30

Wie plant das BMZ die besondere Situation von Frauen, die intersektorale und Mehrfachdiskriminierung erfahren – insbesondere auch Frauen und Mädchen mit Behinderungen – entsprechend der Verpflichtungen Deutschlands unter Artikel 6 der UN-BRK in der Ausgestaltung des Gender-Aktionsplans zu berücksichtigen?

31

Wie stellt die Bundesregierung gesetzlich sicher, dass Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nicht-staatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit (als berufliche Experten, Entwicklungshelfer oder freiwillig Engagierte) im Ausland tätig werden können?

32

Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme, damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als berufliche Experten der Entwicklungszusammenarbeit (z.B. als Experten in einem Auslandsbüro der GIZ) im Ausland tätig werden können?

33

Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme, damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als Entwicklungshelfer (z. B. im Rahmen eines Entwicklungshelferdienstes) im Ausland tätig werden können?

34

Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme, damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als freiwillig entwicklungspolitisch Engagierte (z. B. im Rahmen eines zentralen Friedensdienstes oder ASA-Freiwilligendienstes) im Ausland tätig werden können?

Berlin, den 2. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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