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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Wiedervernetzung durch Wildbrücken

Anzahl vorhandener, im Bau befindlicher und geplanter Grünbrücken an Bundesfernstraßen; Standorte und Nutzungszeitraum, Anforderungen, Funktionsfähigkeit, Bewertung, wildbiologisches Monitoring, Projekte bis 2040, Finanzierung über Bundeshaushalt (Einzelplan, Titel, Finanzvolumen), Nachfragen zu BT-Drs 18/2522 und 17/6430, Begleitforschung zum Bundesprogramm Wiedervernetzung, Hinterland-Anbindung, Wildunfälle, Unfallschwerpunkte, Vorlage von Gesetzentwürfen zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes und Bundeswaldgesetzes<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

23.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/594307.09.2015

Wiedervernetzung durch Wildbrücken

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Menz, Caren Lay, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, Ralph Lenkert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Verkehrswege wirken wie Barrieren für viele Wildtiere – vor allem Autobahnen. Nicht nur für in der Öffentlichkeit oftmals diskutierte Großsäuger wie Wölfe, Schalenwild oder Wildschweine sind sie ein Hindernis, sondern auch für Kleinsäuger und viele Vogelarten werden sie zur tödlichen Falle.

Darüber hinaus sind Wildwechsel über Verkehrswege auch ein Unfallrisiko für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Im Jagdjahr 2013/2014 gab es nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV) 221 987 Wildunfälle. Für einige Arten sind Kollisionen mit Fahrzeugen die häufigste Todesursache, beispielsweise sterben 70 Prozent der Fischotter durch solche Unfälle (DJV-Verbandsbericht 2014/2015).

Während Unterquerungen oder Krötenzäune erfolgreiche Maßnahmen gegen dieses zweifache Dilemma sein können, verstärken Wildzäune zur Minimierung der Verkehrsunfallrisiken an Autobahnen die trennende Wirkung der Verkehrswege auf die Populationen. Sie behindern den genetischen Austausch.

Die Bundesregierung hat sich in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verpflichtet, dass bis zum Jahr 2020 die ökologische Durchlässigkeit von zerschnittenen Räumen erreicht ist. Von den bestehenden Verkehrswegen sollen dann in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen des Biotopverbundsystems mehr ausgehen (BMU 2012).

Um zerschnittene Lebensräume für Wildtiere wieder zu vernetzen und eine ökologische Durchlässigkeit zu erreichen, kann der Bau von so genannten Grünbrücken (Wildbrücken) zielführend sein. Damit diese Grünbrücken ihrem Zweck entsprechend vom Wild angenommen werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie werden mit einer Mindestbreite an bekannten Wildwechseln gebaut. Der Bewuchs sollte die Sicht auf die zu querenden Verkehrswege abschirmen.

Unter solchen Bedingungen fördern Grünbrücken durch die Vernetzung von Ökosystemen die Biodiversität und erhöhen außerdem die Verkehrssicherheit. Die Gefahr von Wildunfällen wird reduziert.

Das Bundesprogramm Wiedervernetzung wurde im Februar 2012 von der Bundesregierung beschlossen. Ziel ist es, die bisher durch das überörtliche Straßennetz zerschnittenen Lebensraumkorridore wieder miteinander zu verbinden. Das Bundesprogramm ist nach Angabe der Bundesregierung langfristig angelegt. Zentral ist laut der Bundesregierung ein Investitionsprogramm für den Bau von Querungshilfen im Bestand des Bundesfernstraßennetzes (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 2012).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Grünbrücken gibt es am Bundesfernstraßennetz (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Ab wann wurden sie jeweils genutzt (bitte jeweils nach Jahren, Standorten und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Grünbrücken befinden sich derzeit im Bau oder in Planung (bitte nach Bundesländern, Standorten und voraussichtlicher Fertigstellung aufschlüsseln)?

4

Nach welchen Kriterien erfolgte und erfolgt die Standortwahl für die bestehenden und die in Planung befindlichen Grünbrücken?

5

Welche Eigenschaften sollten Grünbrücken hinsichtlich der Breite, der Bepflanzung und der Einpassung in die umgebenden Strukturen aus Sicht der Bundesregierung haben, welche Erfahrungen liegen diesbezüglich bei den in der Antwort zu den Fragen 1 und 3 genannten Brücken vor, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?

6

An wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Grünbrücken findet ein systematisches wildbiologisches Monitoring statt (bitte nach Standort, Art des Monitorings und Durchführender des Monitorings aufschlüsseln)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit der von ihr finanzierten Grünbrücken am Bundesfernstraßennetz, und worauf begründet sie ihre Bewertung (beispielsweise durch Studien)?

8

Welche weiteren Projekte zum Bau von Grünbrücken strebt die Bundesregierung perspektivisch bis ins Jahr 2040 an (bitte nach Standorten, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

9

Wie wird der Bau von Grünbrücken über den Bundeshaushalt finanziert (Einzelplan, Titel, Finanzvolumen)? In welchem prozentualen Verhältnis steht der Etat für Grünbrücken zum Etat für Bundesfernstraßen bzw. zum von Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, Mitte Juli 2015 angekündigten Investitionspaket in Höhe von 2,7 Mrd. Euro? Falls es keinen eigenen Titel dafür gibt, warum nicht?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortschritt des Bundesprogramms Wiedervernetzung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2522 (Frage 18)?

11

Was hat die Bundesregierung zur Erreichung des Zieles, „eine ausreichende ökologische Durchlässigkeit im Bundesfernstraßennetz zu schaffen“, seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. Juli 2011, außerhalb des Baus von Grünbrücken getan (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/6430)?

12

Welche wissenschaftliche Begleitforschung zum Bundesprogramm Wiedervernetzung wurde bisher aus Bundeshaushaltsmitteln finanziert (bitte nach Projekt, Projektnehmer, Finanzvolumen, Zeitrahmen, Publikationen etc. aufschlüsseln)?

13

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Monitorings und der Begleitforschung für den Erfolg der Wiedervernetzung von Lebensräumen durch Grünbrücken?

14

Wie wird die Hinterlandanbindung zur Erhöhung der Erreichbarkeit bereits bestehender Grünbrücken finanziell und planerisch durch die Bundesregierung abgesichert?

15

Wie viele Wildunfälle wurden in den vergangenen zehn Jahren auf bundesdeutschen Fernstraßen registriert (bitte nach Wildart, Fernstraßenkategorie und Schadensart aufschlüsseln)?

16

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem „Totfund-Kataster“ hinsichtlich der Lokalisation von Unfallschwerpunkten?

17

Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass in der Nähe von Grünbrücken die Bejagung eingeschränkt wird, um damit die Annahme durch die Wildtiere zu erhöhen (bitte begründen)?

18

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes in den Deutschen Bundestag einbringen (Themen: Bleimunition, Schießübungsnachweis, Jägerprüfung etc. – nicht gemeint ist der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 18/4624)?

19

Wie und mit welchem Zeitplan wird die Bundesregierung das für sie bindende internationale AIHTS-Abkommen (Agreement in International Humane Trapping Standards) umsetzen (beispielsweise durch die Einrichtung einer nationalen Zertifizierungsbehörde für Fanggeräte)?

20

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes in den Deutschen Bundestag einbringen (Kartellrecht)?

Berlin, den 7. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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